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T5.1 auf T6 umbauen Legal?

VW T6 SG/SF, VW T5 7H
Themenstarteram 21. Dezember 2021 um 7:36

Hi leute ich würde gern meinen T5.1 von Baujahr 2007 auf T6 umbauen

H7 Scheinwerfer und Stoßstange hab ich berreits im Keller

Mir fehlt noch schlossträger Kotflügel Motorhaube und kleinteile das ich es umbauen kann ABER meine Frage wäre jetzt

Ist das überhaupt legal?

Denn ich hätte jemanden der meine alte Front abkaufen würde doch frage ich mich jetzt

Komm ich damit überhaupt übers Pickerl? (Österreich)

Danke für eure Antworten im Vorraus

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31 Antworten

Zitat:

@Loibl1 schrieb am 11. Mai 2022 um 21:47:29 Uhr:

Hey das hat ihn überhaupt nicht intressiert hat mir ohne bedenken sofort ein pickerl geben

Hab erst heute den Post gesehen. Bin selbst Österreicher, und hätte dir gleich sagen können, des interessiert hier keinen. Auch die Versicherung nicht. Der Umbau erfolgt mit zugelassenen Teilen Von VW, haben alle ihre Prüfnummer, und die Karosse ist die selbe wie der aktuellste!! Es ändert sich nichts in den Abmassen, des wäre das einzige was hier jemanden interessieren könnte. Ich bau gerade von 5.1 auf 6.1 also beides schon Facelift um

Zitat:

@Touringpilot schrieb am 22. Dezember 2021 um 15:37:55 Uhr:

Naja, in Deutschland wäre es vermutlich nicht legal. Jede kleinste Spoilerlippe braucht eine ABE. Die Typgenehmigung/„Betriebsgenehmigung“ wurde für das originale Gesamtsystem erteilt, insbesondere - nicht nur, aber auch - für die Karosserie insgesamt. Austausch von T5-Originalkomponenten (z.B. H7- statt H4-Komponenten) ist unproblematisch, da auch H7-Scheinwerfer in T5 verbaut wurde. Einzelteile der Karosserie umzubauen könnte aus Sicht der Sachverständigen die Aerodynamik und sonstige Karosserieeigenschaften verändern (Fußgängerschutz, Verbrauch/Emissionen, …), das Zusammenspiel etwaiger Sicherheitssysteme (Notbremssystem, Airbags etc.) beeinflussen oder auch Risiken bei der Montage (Kompatibilität der Verschraubungen o.ä.) mit sich bringen. Ohne TÜV-Einzelannahme möglicherweise illegal.

Im übrigen - auch wenn das nicht Deine Frage war - finde ich persönlich, so ein Selfmade-Facelift ist den Aufwand nicht wert. Der T5.x ist zeitlos. Der T6 ist für mich auch nur ein T5.3, also ein weiterer Facelift und kein echtes Nachfolgemodell. Wer seinen Nachbarn mit großem Aufwand signalisieren möchte, dass sein Auto neuer erscheinen soll, als es tatsächlich ist, kann es ja versuchen. Allerdings verbaut er sich für meinen Geschmack häßlichere Front-Kunststoffkomponenten und eine verunglückte Skoda-Kennzeichenluke in der Heckklappe … ;-)

auch wenn der Topic älter ist ... wir haben einen T5 vom Vorbesitzer umgebaut auf T6 inkl. LED Scheinwerfer usw.

Selbstverständlich ist das legal ... unser umgebauter T5 wurde bei VW "geupgraded" mit ausschliesslich originalen VW T6 Bauteilen. Was der Umbau inkl. Arbeitslohn gekostet hat, darf man gar nicht öffentlich erzählen, um den damaligen Auftraggeber nicht für "bekloppt" zu halten. Aber wurde gemacht und ist legal. Man baut ja keine Hersteller-fremden Teile dran, welche eine ABE benötigen.

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