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Sitzbank vom Motorrad eines Händlers beschädigt. Zahlt die Privathaftpflicht?

Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 5:09

Vorfall:

Bei einem Hamburger Honda Motorradhändler wurde ein neues Motorrad zwecks Probefahrt geliehen.

Die Sitzbank wurde nach der Fahrt, jedoch vor der Rückgabe des Motorrades, heraus genommen und wieder eingesetzt.

Dabei wurde die Sitzbank der Honda CBR 650 F versehendlich schräg wieder eingesetzt, auf einer Seite unter der vorderen Arretierung auf der anderen Seite über der vorderen Arretierung.

Dadurch war die Sitzbank verklemmt und ließ sich die Sitzbank nicht mehr herausnehmen.

Das Fahrzeug wurde also mit einer "verklemmten" Sitzbank jedoch unbeschädigten Sitzbank abgegeben.

Fahrzeugmiete zwecks Probefahrt mit einer Vollkaskoversicherung mit 1000 EUR Selbstbeteiligung.

Folgen:

Der Händler hat mir eine Rechnung von 550 EUR geschickt.

Vollschaden der Sitzbank und der kompletten Arretiervorrichtung welche er in Rechnung stellt plus Montagekosten.

Fragen:

Zahlt die Privathaftpflicht diesen Schaden der im Stand entstanden ist?

Ist die Rechnung gerechtfertigt?

Wurde die Sitzbank nicht eher durch das entfernen der Sitzbank durch den Händler beschädigt?

Wie formuliere ich das gegenüber meiner Privaten Haftpflichtversicherung? .

Wie gehe ich gegen die Rechnung des Händlers vor?

Beste Antwort im Thema

Ich bin mir hier zwar nicht vollständig sicher, würde aber mal auf den KFZ Ausschluss abzielen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Beschädigung bei einer Besichtigung im Showroom passiert wäre.

Als Versicherer würde ich argumentieren, dass das Öffnen und Schließen im direkten Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs steht. Ähnlich wie ein und aussteigen sowie be und entladen.

Als Kunde würde ich ansetzen, dass dies nicht im Zusammenhang mit der Fahrt war; das Motorrad abgestellt wurde, ggf. darauf hinweisen wie lange es schon stand und warum die Sitzbank entfernt wurde, und von wem. Vom Fahrer oder z.B. dem neugierigen Sohn da sich dieser den Stauraum unter der Bank ansehen wollte. Eine genaue Schilderung zum Schadenverlauf steht hier ja noch aus und kann damit nicht beurteilt werden. In jedem Fall wird es etwas Überzeugungskraft und eine kundenorientierten Versicherer bedürfen...

Natürlich kann man auch den Schaden der Höhe nach gegenüber dem Händler anzweifeln. Dann ist die Frage wie die Rechnung gestellt wurde. Vom Händler selbst? Meiner Meinung nach darf er dann keinen Gewinn an der defekten Bank machen... War es eigentlich ein Neufahrzeug oder gebraucht? Wenn du schon öfter von dem Händler gekauft hast ist es vielleicht auch ein wenig knausrig.

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Zitat:

@Sencer schrieb am 14. Oktober 2014 um 18:16:45 Uhr:

Hast du schonmal eine Sitzbank auf einem Motorrad ab- und wieder drangemacht? Das ist von der "Normalität" her ein Vorgang wie Handschuhfach auf/zu machen, - nur dass es keine Schiene/Scharniere gibt, sondern man blind die schließenden Teile von Bank und Heckrahmen übereinander bringen muss. Da niemand Röntgen-Augen hat ist es völlig normal, dass die Bank irgendwie auflegt wie sie optisch passt und dann solange hin- und herbewegt bis es schließt.

Entweder war der Mechanismus also schon vorher defekt, dass es sich so leicht falsch einsetzen ließ. Oder es ist eine Fehlkonstruktion und das Problem muss öfter auftauchen. Solange kein aufsetzen und reindrücken mit roher Gewalt stattgefunden hat, finde ich persönlich es lächerlich dies dem TE anlasten zu wollen.

Natürlich, fahre selber (auch) Motorrad.

Und ich hatte schon verschiedene Modelle.

Von daher ist Deine Aussage in ihrer Pauschalität einfach mal, entschuldige, Unsinn.

Alleine schon weil Du gar nicht weißt, ob der TE nicht vielleicht doch rohe Gewalt angewendet hat.

Oder warst Du dabei?

Ich schrieb lediglich von einer möglichen Theorie, Du dagegen kommst mit unbewiesenen Fakten.

Den Unterschied kennst Du?

Zitat:

@Sencer schrieb am 14. Oktober 2014 um 18:16:45 Uhr:

Entweder war der Mechanismus also schon vorher defekt, dass es sich so leicht falsch einsetzen ließ. Oder es ist eine Fehlkonstruktion und das Problem muss öfter auftauchen. Solange kein aufsetzen und reindrücken mit roher Gewalt stattgefunden hat, finde ich persönlich es lächerlich dies dem TE anlasten zu wollen.

Tja, der TE wird kaum zugeben etwas fester zugedrückt zu haben.

Aber schon zu früheren Zeiten war es oft nicht einfach die Sitzbank wieder runterzubekommen wenn Sie falsch aufgesetzt wurde. Wenn es blöd läuft verkantet sich das zeug so das man Es beim Versuch die Bank runterzubekommen er richtig verkeilt.

Davon abgesehen das die ganzen Mechanismen Heute sich nicht stabiler sein werden als vor 20/30 Jahren und es Heute vermutlich noch einfacher ist einen Schaden zu verursachen. Da reicht es schon das Er vielleicht beim Aufsetzen der Bank eine Lasche verbogen hat und sich der Mechanismus deswegen verklemmt und dann kann es schnell passieren das die Bank geopfert werden muss um keinen Rahmenschaden zu verursachen, Der würde schnell noch Teurer.

Aber wie auch immer, offensichtlich war der Schaden erst nach der Probefahrt da und damit der Schuldige ermittelt.

Hätte Er sich doch leichter vom Händler zeigen lassen wie man Es richtig macht...

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