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Sitzbank vom Motorrad eines Händlers beschädigt. Zahlt die Privathaftpflicht?

Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 5:09

Vorfall:

Bei einem Hamburger Honda Motorradhändler wurde ein neues Motorrad zwecks Probefahrt geliehen.

Die Sitzbank wurde nach der Fahrt, jedoch vor der Rückgabe des Motorrades, heraus genommen und wieder eingesetzt.

Dabei wurde die Sitzbank der Honda CBR 650 F versehendlich schräg wieder eingesetzt, auf einer Seite unter der vorderen Arretierung auf der anderen Seite über der vorderen Arretierung.

Dadurch war die Sitzbank verklemmt und ließ sich die Sitzbank nicht mehr herausnehmen.

Das Fahrzeug wurde also mit einer "verklemmten" Sitzbank jedoch unbeschädigten Sitzbank abgegeben.

Fahrzeugmiete zwecks Probefahrt mit einer Vollkaskoversicherung mit 1000 EUR Selbstbeteiligung.

Folgen:

Der Händler hat mir eine Rechnung von 550 EUR geschickt.

Vollschaden der Sitzbank und der kompletten Arretiervorrichtung welche er in Rechnung stellt plus Montagekosten.

Fragen:

Zahlt die Privathaftpflicht diesen Schaden der im Stand entstanden ist?

Ist die Rechnung gerechtfertigt?

Wurde die Sitzbank nicht eher durch das entfernen der Sitzbank durch den Händler beschädigt?

Wie formuliere ich das gegenüber meiner Privaten Haftpflichtversicherung? .

Wie gehe ich gegen die Rechnung des Händlers vor?

Beste Antwort im Thema

Ich bin mir hier zwar nicht vollständig sicher, würde aber mal auf den KFZ Ausschluss abzielen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Beschädigung bei einer Besichtigung im Showroom passiert wäre.

Als Versicherer würde ich argumentieren, dass das Öffnen und Schließen im direkten Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs steht. Ähnlich wie ein und aussteigen sowie be und entladen.

Als Kunde würde ich ansetzen, dass dies nicht im Zusammenhang mit der Fahrt war; das Motorrad abgestellt wurde, ggf. darauf hinweisen wie lange es schon stand und warum die Sitzbank entfernt wurde, und von wem. Vom Fahrer oder z.B. dem neugierigen Sohn da sich dieser den Stauraum unter der Bank ansehen wollte. Eine genaue Schilderung zum Schadenverlauf steht hier ja noch aus und kann damit nicht beurteilt werden. In jedem Fall wird es etwas Überzeugungskraft und eine kundenorientierten Versicherer bedürfen...

Natürlich kann man auch den Schaden der Höhe nach gegenüber dem Händler anzweifeln. Dann ist die Frage wie die Rechnung gestellt wurde. Vom Händler selbst? Meiner Meinung nach darf er dann keinen Gewinn an der defekten Bank machen... War es eigentlich ein Neufahrzeug oder gebraucht? Wenn du schon öfter von dem Händler gekauft hast ist es vielleicht auch ein wenig knausrig.

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46 Antworten
Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 5:12

PS: Honda hat die übernahme der Rechnung im Rahmen der Garantie abgelehnt.

Ich bin mir hier zwar nicht vollständig sicher, würde aber mal auf den KFZ Ausschluss abzielen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Beschädigung bei einer Besichtigung im Showroom passiert wäre.

Als Versicherer würde ich argumentieren, dass das Öffnen und Schließen im direkten Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs steht. Ähnlich wie ein und aussteigen sowie be und entladen.

Als Kunde würde ich ansetzen, dass dies nicht im Zusammenhang mit der Fahrt war; das Motorrad abgestellt wurde, ggf. darauf hinweisen wie lange es schon stand und warum die Sitzbank entfernt wurde, und von wem. Vom Fahrer oder z.B. dem neugierigen Sohn da sich dieser den Stauraum unter der Bank ansehen wollte. Eine genaue Schilderung zum Schadenverlauf steht hier ja noch aus und kann damit nicht beurteilt werden. In jedem Fall wird es etwas Überzeugungskraft und eine kundenorientierten Versicherer bedürfen...

Natürlich kann man auch den Schaden der Höhe nach gegenüber dem Händler anzweifeln. Dann ist die Frage wie die Rechnung gestellt wurde. Vom Händler selbst? Meiner Meinung nach darf er dann keinen Gewinn an der defekten Bank machen... War es eigentlich ein Neufahrzeug oder gebraucht? Wenn du schon öfter von dem Händler gekauft hast ist es vielleicht auch ein wenig knausrig.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Ich bin mir hier zwar nicht vollständig sicher, würde aber mal auf den KFZ Ausschluss abzielen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Beschädigung bei einer Besichtigung im Showroom passiert wäre.

100% korrekt.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von BikerHimmel

Bei einem Hamburger Honda Motorradhändler wurde ein neues Motorrad zwecks Probefahrt geliehen.

Die Sitzbank wurde nach der Fahrt, jedoch vor der Rückgabe des Motorrades, heraus genommen und wieder eingesetzt.

(...)

Das Fahrzeug wurde also mit einer "verklemmten" Sitzbank jedoch unbeschädigten Sitzbank abgegeben.

Hervorhebungen von mir.

Neben der bereits erwähnten sog. Benzinklausel, kommt hier ohne jede Diskussion der Ausschluss von Beschädigungen an Sachen zum tragen, welche der Versicherte gemietet, geliehen, gepachtet, durch verbotene Eigenmacht erlangt oder zum sonstigen Gebrauch bekommen hat.

 

Die Privathaftpflicht ist allein schon aus diesem Grunde aussen vor.

Zitat:

Neben der bereits erwähnten sog. Benzinklausel, kommt hier ohne jede Diskussion der Ausschluss von Beschädigungen an Sachen zum tragen, welche der Versicherte gemietet, geliehen, gepachtet, durch verbotene Eigenmacht erlangt oder zum sonstigen Gebrauch bekommen hat.

 

Die Privathaftpflicht ist allein schon aus diesem Grunde aussen vor.

Im Bereich geliehener, mobiler Dinge gibt es zwischenzeitlich aber sehr viele Tarife die das einschließen...

Trotzdem könnte der Schaden ja auch bei einer längeren Pause passiert sein bei der der Vater zuhause war und die Family nach dem Kuchenessen das Motorrad besichtigt hat und dabei der Schaden passiert ist. Man würde sich hier zumindest einmal von der Benzinklausel "entfernen".

Aber wie gesagt, wir wissen ja nicht einmal genau wie es passiert ist. Vermutlich beim direkten Gebrauch des Fahrzeugs. Wird wohl nicht gut aussehen.

Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 8:01

Es handelte sich um ein neues Vorführfahrzeug.

 

Der Schaden trat nach der Probefahrt auf:

 

Ich habe die Sitzbank nach der Fahrt herausgenommen und sie wieder "schief" eingesetzt.

Daraufhin war sie "verklemmt" und lies sich nicht entfernen.

Danach habe ich selber die Sitzbank nicht mehr angefasst.

Das habe ich dem Monteur des Händlers gesagt als das Fahrzeug auf dem Hof des Händlers stand.

Die Honda Monteure haben dann zu zweit mit voller Kraft an der Sitzbank gezogen und mit dem Handballen mit Kraft dagegen gehauen ohne das sie die Sitzbank dadurch entfernen konnten.

Dann haben die Monteure die CBR 600 F in die Halle geschoben.

Was sie dann gemacht haben konnte ich nicht mehr sehen.

Am nächsten Tag kam dann per Post die Rechnung.

 

Ich glaube nicht das durch das einsetzen der Sitzbank diese und die Sperrvorrichtung kaputt gehen kann.

Ich denke eher das nur die Sperrvorrichtung sich nicht lösen konnte weil sie verklemmt war.

Ich vermute eher das die Monteure des Händlers die Sitzbank mit roher Gewalt entfernt haben und dabei erst alles beschädigt haben!

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Zitat:

Neben der bereits erwähnten sog. Benzinklausel, kommt hier ohne jede Diskussion der Ausschluss von Beschädigungen an Sachen zum tragen, welche der Versicherte gemietet, geliehen, gepachtet, durch verbotene Eigenmacht erlangt oder zum sonstigen Gebrauch bekommen hat.

 

Die Privathaftpflicht ist allein schon aus diesem Grunde aussen vor.

Im Bereich geliehener, mobiler Dinge gibt es zwischenzeitlich aber sehr viele Tarife die das einschließen...

D.h., es gibt PHV-Tarife, welche Schäden an geliehenen und gemieteten Kraftfahrzeugen mit einschliessen?

Das ist mir neu!

Bitte um Nennung einiger Beispiele - also die betreffenden Versicherungsgesellschaften sowie die genaue Tarifbezeichnung.

Dies dürfte ja hier von allgemeinem Interesse sein.

Danke!

Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 8:25

Ich danke Euch für die Infos.

"Bei der Nutzung oder nach der Nutzung" und "während des Mietzeitraumes oder nach der Abgabe" ist wohl das Problem. Habe das auch nochmal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen. Die Frage ist also ob es "noch gemietet war" nachdem es auf dem Hof des Händlers stand.

Mal ganz abgesehen davon das ich es unmöglich von Honda finde das überhaupt in Rechnung zu stellen...

Wer will denn noch ein neues Honda Motorrad zur Probe fahren wenn nur durch das schiefe einsetzen einer Sitzbank ein Schaden von über 550 EUR entstehen kann den man dann mal eben selber bezahlen soll!

Laut Honda Deutschland die ich freundlich angeschrieben habe um die Rechnung zu prüfen, liegt kein Garantiefall wegen eines Konstruktionsfehlers vor und sie übernehmen die Kosten nicht.

Wenn also aufgrund der Konstruktion die Sitzbank nicht beschädigt werden kann, wobei ist die Sitzbank und die Sperreinrichtung dann so beschädigt worden das alles komplett ausgetauscht werden muss?!?

Daher hoffe ich das die Versicherung den Anspruch des Händlers auf Schadenersatz wiederlegt weil nicht ich den Hauptschaden durch das einsetzen verursacht habe sondern erst danach die Honda Monteure durch das nicht fachgerechte entfernen der Sitzbank.

Themenstarteram 2. Oktober 2014 um 8:28

"D.h., es gibt PHV-Tarife, welche Schäden an geliehenen und gemieteten Kraftfahrzeugen mit einschliessen."

Das werde ich dann auch sehr gerne in meiner PHV dazubuchen!

Ich würde diese Option auch gern in meine PHV mit einschliessen bzw. einen entsprechenden Vertrag abschliessen.

 

Darum warte ich jetzt auch auf die Nennung der entsprechenden Versicherungsgesellschaften, die solche Schäden an gemieteten Kraftfahrzeugen im Rahmen der PHV abdecken.

 

Ich hoffe doch sehr, dass uns der betreffende User alsbald die betreffenden Versicherungen nennt.

am 2. Oktober 2014 um 10:28

Hat inzwischen fast jeder Anbieter in seinen Komfort Tarifen mit dabei.

Zitat:

Original geschrieben von BikerHimmel

"D.h., es gibt PHV-Tarife, welche Schäden an geliehenen und gemieteten Kraftfahrzeugen mit einschliessen."

Das werde ich dann auch sehr gerne in meiner PHV dazubuchen!

Nicht während der Benutzung eines Kfz.

Hier greift nach wie vor die Benzinklausel.

Es geht um die geliehene Sache an sich.

 

Ich bin der Meinung, dass die Beschädigung an dem geliehenen Motorrad bezahlt wird, wenn die PH die Klausel mit Versicherungsschutz an mobilen geliehenen Sachen mit einschließt.

Der Schaden ist ja nicht währed der Benutzung des Kfz passiert.

Da haben wir wohl ein wenig aneinander vorbeigeredet.

Die Frage ist, ob die Benzinklausel greift oder nicht, da gemietete mobile Dinge schon in vielen Tarifen dabei sind.

Der Ausschluss für KFZ ergibt sich dann wieder durch die Benzinklausel, anders wie z.B. für einen gemieteten/ geliehenen Foto.

Gemietete mobile Sachen decken z.B. HKD, Interrisk, Wüba uvm.

Erweiterungen für gemietete Autos gibt es aber zwischenzeitlich auch. Diese sind in der Summe und gewisse Leistungen begrenzt und umfassen z.B. ein und aussteigen, be- und entladen (teils auch bei eigenem Auto), Falschbetankung, Ausgleich der Vollkasko SB und Ausgleich SFR Verlust für X Jahre.

Anbieter wären z.B. HKD, Helvetia Komfort inkl. Plus und Mobil, Interrisk XXL, Janitos best Selection, Rhion PLUS, VHV Exklusiv, Wüba, die Bayrische Prestige, AXA Boxplus

Nicht alle Gesellschaften bieten alle Leistungen, die Formulierungen in den Bedingungen ist unterschiedlich, ebenso die maximale Erstattungssumme.

Hier mal noch eine kleine Aufstellung ohne Garantie und Anspruch auf Vollständigkeit, es gelten die Bedingungen der Versicherer! PDF mit Leistungen für geliehene Dinge sowie KFZ Schäden Das Layout ist nicht sonderlich schön, wollte es aber in einer neutralen Form zur Verfügung stellen.

Zitat:

 

Ich bin der Meinung, dass die Beschädigung an dem geliehenen Motorrad bezahlt wird, wenn die PH die Klausel mit Versicherungsschutz an mobilen geliehenen Sachen mit einschließt.

Der Schaden ist ja nicht währed der Benutzung des Kfz passiert.

Das sehe ich kritisch, können wir hier aber nicht beurteilen, da wir den genauen Schadenablauf nicht kennen.

Ist der TE mit dem Motorrad gefahren, hat dann angehalten, ist abgestiegen und hat seinen Geldbeutel aus dem Fach unter der Sitzbank geholt, dann die Sitzbank wieder drauf gesetzt und den Schaden dabei verursacht, dann wird hier wohl schon ein Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs hergestellt werden. Ähnlich be- und entladen....

am 2. Oktober 2014 um 11:15

Was war denn der Grund, warum die Sitzbank runter genommen wurde?

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