Schneeflocken-Tempolimit gilt auch ohne Schnee

Eine 60 auf weißem Grund mit roten Rand auf einem roten Schild bedeutet 60km/h Tempolimit.
Mit dem Zusatzschild "bei Nässe" gilt 60kmh nur wenn es Nass ist.
Wenn aber unter dem 60er Schild ein weißes viereckiges Schild mit einer Schneeflocke drauf ist, bedeutet das wohl nicht, das die 60er Begrenzung nur eingehalten werden muss, wenn Schnee liegt.

Hier ein Artikel dazu:
http://www.t-online.de/.../...e-oberlandesgericht-hat-entschieden.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 14. Oktober 2014 um 15:01:00 Uhr:


...
Himmel, manchmal frage ich mich ernsthaft was in der Fahrschule schief gelaufen ist und sinne über einen Preis, eine Auszeichnung nach wie: "Der goldene Führerschein mit Zitrone" oder so ...
...

Gott sei Dank, daß wir Dich haben. Wenigstens einer mit vollem Durchblick 😉.

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Zitat:

@NoirDesir schrieb am 21. Oktober 2014 um 09:12:45 Uhr:


Warum reitest du dann auf der völlig irrelevanten Durchschnittstemperatur herum?

Wovon redest du? Du hattest schon gesehen, dass dort,

wo ich das weiter oben erwähnt hatte

, es weiter ging mit:

"Abhängig von den konkreten Bedingungen am betreffenden Tag..."

?

Was ist denn eigentlich im Sommer? Machen die sich die Mühe und hängen die Schilder dann ab? Oder muss ich mich da mit der Begründung, dass es im Winter Glatteis geben könnte, an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten? 😁

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 22. Oktober 2014 um 19:22:01 Uhr:


Was ist denn eigentlich im Sommer? Machen die sich die Mühe und hängen die Schilder dann ab? Oder muss ich mich da mit der Begründung, dass es im Winter Glatteis geben könnte, an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten? 😁

Normalerweise werden solche Tempolimit-Schilder einklappbar ausgeführt und im Sommer dann eben zugeklappt, ja.

Ich denke mal, dass das auch der Sinn des Schneeflocken-Symbols ist: Damit werden Ortskundige informiert, dass das Tempolimit nicht ganzjährig aufgestellt ist, sondern eben nur in der kalten Jahreszeit.

Jetzt definier das mal. Die konnten sich doch auch nicht auf eine Winterreifenpflicht einigen weils schwer zu definieren ist 🙂
Meiner Meinung nach völliger Blödsinn dieses Urteil.
Wie will man denn den Leuten klar machen, dass das Schild "bei Nässe" auch nur bei Nässe gilt, das mit der Flocke aber immer, könnte ja mal glatt sein. Schließlich könnte die Straße ja auch mal Nass werden.
Schade dass es keinen Smiley gibt der nen Vogel zeigt.

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Das Zeichen mit der Schneeflocke bedeutet "Gefahr der unerwarteten Glatteisbildung". Es ist also ein erklärendes Zusatzschild, kein einschränkendes wie zB das Zusatzschild "bei Regen".

Ein Tempolimit mit Zusatzschild "Staugefahr" (siehe Link) bedeutet ja auch nicht, dass der Fahrer selbst entscheiden darf, dass um 3 Uhr nachts keine Staugefahr besteht und das Tempolimit somit für ihn nicht gilt.

http://upload.wikimedia.org/.../Zusatzzeichen_1006-38.svg

Ich habe das Schneeflockesysmbol übrigens immer so verstanden und nicht anders. Allerdings werden bei uns in der Gegend die entsprechenden Tempolimits wohl auch eher nicht aufgeklappt, wenn es nachts noch zweistellige Temperaturen gibt.

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 22. Oktober 2014 um 23:43:08 Uhr:


Jetzt definier das mal. Die konnten sich doch auch nicht auf eine Winterreifenpflicht einigen weils schwer zu definieren ist 🙂

Wieso? Eine Winterreifenpflicht zu definieren ist doch ganz einfach. Gibt es ja auch in vielen Ländern. In manchen sogar mit fest definiertem Anfangs- und Enddatum.

Eine Definition zu liefern ist nie ein Problem. Dass dann nicht jeder die gesetzliche Definition für sinnvoll hält, ist eine andere Sache.

Zitat:

@CV626 schrieb am 23. Oktober 2014 um 01:10:05 Uhr:


Das Zeichen mit der Schneeflocke bedeutet "Gefahr der unerwarteten Glatteisbildung". Es ist also ein erklärendes Zusatzschild, kein einschränkendes wie zB das Zusatzschild "bei Regen".

Es gibt offiziell keine "erklärenden" Zusatzschilder. Im Teil 8 des Anhangs zu § 39 StVO (

hier

) gibt es nur die folgenden vier Kategorien von Zusatzschildern:

  • 1000–1019 Gruppe der allgemeinen Zusatzzeichen
  • 1020–1039 Gruppe der „frei“-Zusatzzeichen
  • 1040–1059 Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen
  • ab 1060 ... Gruppe der besonderen Zusatzzeichen

1007–30, die Schneeflocke, ist daher ein allgemeines Zusatzzeichen. Die Zeichen in dieser Gruppe erklären nicht nur, sondern haben auch eine beschränkende Wirkung. Z. B. ist 1004-30 (Entfernungsangabe) auch ein allgemeines Zusatzzeichen, dessen Einschränkung aber sogar explizit im Gesetz genannt wird:

    § 41 StVO:
    "... Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben."

In welchem Gesetz oder welcher Verordnung soll denn sonst geregelt sein, welche Zusatzschilder erklärend sind und welche bindend?

Paragrafenmist wie soll man bitte den Unterschied erkennen wenn man es nicht weiß?
Dann sollten die einfach das 60er Schild hinmachen und fertig, wäre einfacher zu kapieren und vor allem spart es Steuergelder weil man nur ein Schild braucht.

Das ist doch einfach: Die Schneeflocke heißt – wie schon gesagt – "Gefahr der unerwarteten Glatteisbildung". Das kann keine einschränkende Wirkung haben, sonst würde das Zeichen "Bei Glatteis" oder ähnlich heißen. Tut es aber nun mal nicht.

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 25. Oktober 2014 um 17:43:43 Uhr:


Paragrafenmist wie soll man bitte den Unterschied erkennen wenn man es nicht weiß?

Man muss es halt wissen. "Wenn man es nicht weiß", kennt man auch nicht den Unterschied zwischen dem Schild für Höchstgeschwindigkeit und dem für Mindestgeschwindigkeit. Trotzdem würde ich niemandem empfehlen, ein Knöllchen anzufechten mit der Begründung, man habe nicht gewusst, was die schwarze Zahö mit rotem Rand bedeutet...

Und wenn man nicht weiß, ob das Schild das Tempolimit beschränkt oder nicht, muss man es im Zweifel halt einhalten. Wobei - im Fall der Schneeflocke ist mir ehrlich gesagt noch nie der Gedanke gekommen, dass das Schild nur bei Glatteis gilt. Das wäre auch ziemlich hirnrissig, denn dass es glatt ist, merkt man ja im allgemeinen erst, wenn man schon rutscht.

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 25. Oktober 2014 um 17:43:43 Uhr:


Paragrafenmist wie soll man bitte den Unterschied erkennen wenn man es nicht weiß?
Dann sollten die einfach das 60er Schild hinmachen und fertig, wäre einfacher zu kapieren und vor allem spart es Steuergelder weil man nur ein Schild braucht.

Da hast Du völlig Recht.

Leider ist die Kombination sehr verwirrend, weil es viel viel mehr Speedlimit Schilder mit einschränkendem Zusatz gibt, als diese Art der reinen Information in Form der Schneeflocke, die eben nicht das 60er Schild einschränkt.

Hätte ich letzten Herbst mal mehr in diesem Forum gelesen, wären mir die 20€ heute erspart geblieben. 🙁

Ort des Geschehens: Eine Landstraße im Kreis Winterberg im Sauerland.
Teilnehmende Personen: Ein Polizist mit Laserpistole, hinter der nächsten Kurve auf einem Parkplatz fünf oder sechs weitere zum Abkassieren, meine Wenigkeit und einige andere Autofahrer(innen).

Ich dachte noch so: Was zielt denn der Typ da mit seinem Gerät herum (liegt ja kein Schnee heute), gehe instinktiv vom Gas und hatte aber immer noch 88 km/h drauf - 70 waren erlaubt, auf 3 km/h Toleranz haben sie sich runter handeln lassen.

Klar hatte ich das 70er-Schild mit der Schneeflocke darunter gesehen - keine Frage - aber dass das Schild auch im Sommer bei 28 Grad gilt, war mir völlig neu.

Daher krame ich diesen Thread nochmal hoch, falls es vielleicht noch mehr Leute außer mir nicht mitbekommen haben.

In der letzten ADAC-Zeitschrift stand auch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm, glaub ich.
In diesem Fall bestand wohl 80 als TL mit dem Schneeflockenschild untendrunter. Und laut Ansicht des Gerichtes gilt das Tempolimit immer, vollkommen unabhängig von dem Schild mit der Schneeflocke. Dass die Schilder im Sommer vollkommen sinnlos sind, darüber hat sich das Gericht nicht geäussert.

Wenn man so will, kann man das Schild zumindest im Sommer als Irreführung des Autofahrers bezeichnen, da es sicher einige gibt, welche das TL so interpretieren, als könnte man ohne Schnee/Glatteis auch ein bissel drüber liegen.
Aber Deutschland und seine Rechtsprechung waren schon immer ein Kapitel für sich.

Ich würde es ja noch verstehen, wenn das Schild bei sogenannten unklaren Straßenverhältnissen gelten würde. Da würde ich zur Sicherheit ja auch die angegebene Geschwindigkeit fahren. Aber im Sommer bei über 30° auf ein Schneeflockenschild zu achten, macht einfach keinen Sinn. Damit ist das Zusatzschild doch vollkommen überflüssig. Mir ist schon klar, dass es auf die Besonderheit der hier gegebenen Gefahr hinweist. ABER DOCH NICHT IM SOMMER, IHR VERKOPFTEN GERICHTSHIRNIS!!!

Zitat:

@debiler schrieb am 11. August 2015 um 08:06:53 Uhr:


Ich würde es ja noch verstehen, wenn das Schild bei sogenannten unklaren Straßenverhältnissen gelten würde. Da würde ich zur Sicherheit ja auch die angegebene Geschwindigkeit fahren. Aber im Sommer bei über 30° auf ein Schneeflockenschild zu achten, macht einfach keinen Sinn. Damit ist das Zusatzschild doch vollkommen überflüssig. Mir ist schon klar, dass es auf die Besonderheit der hier gegebenen Gefahr hinweist. ABER DOCH NICHT IM SOMMER, IHR VERKOPFTEN GERICHTSHIRNIS!!!

In der öst. StVo ist das gottseidank besser formuliert:

Diese Zusatztafel weist darauf hin, dass das Straßenverkehrszeichen bei Schneelage oder Eisbildung auf der Fahrbahn zu beachten ist.

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