Schneeflocken-Tempolimit gilt auch ohne Schnee
Eine 60 auf weißem Grund mit roten Rand auf einem roten Schild bedeutet 60km/h Tempolimit.
Mit dem Zusatzschild "bei Nässe" gilt 60kmh nur wenn es Nass ist.
Wenn aber unter dem 60er Schild ein weißes viereckiges Schild mit einer Schneeflocke drauf ist, bedeutet das wohl nicht, das die 60er Begrenzung nur eingehalten werden muss, wenn Schnee liegt.
Hier ein Artikel dazu:
http://www.t-online.de/.../...e-oberlandesgericht-hat-entschieden.html
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bootsmann22 schrieb am 14. Oktober 2014 um 15:01:00 Uhr:
...
Himmel, manchmal frage ich mich ernsthaft was in der Fahrschule schief gelaufen ist und sinne über einen Preis, eine Auszeichnung nach wie: "Der goldene Führerschein mit Zitrone" oder so ...
...
Gott sei Dank, daß wir Dich haben. Wenigstens einer mit vollem Durchblick 😉.
188 Antworten
Zitat:
@NoirDesir schrieb am 17. Oktober 2014 um 08:27:31 Uhr:
Weil die Durchschnittstemperatur im Monat 4 Grad beträgt, kann man zweifelsfrei sagen dass eine Glatteisbildung ausgeschlossen ist?
Nein, denn ich sagte, dass das
abhängig von den konkreten Bedingungen am betreffenden Tagzu bewerten ist, falls du es oben überlesen haben solltest. Die Durchschnittstemperatur war ein Indikator, dass der Winter dort zu der Zeit wohl eher keiner war. Bei einer Tiefsttemperatur im Januar von nicht einmal -3 Grad (in der Nacht) ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Verkehrsverstoß (am Tag?) nicht bei winterlichen Verhältnissen begangen worden war. Den genauen Tag und die genaue Uhrzeit kenne ich nicht, weil das nicht veröffentlicht worden war. Das Gericht kennt das schon und entsprechend könnten die Prozessbeteiligten nötige Beweise dort vorlegen.
Zitat:
@mfr schrieb am 17. Oktober 2014 um 12:19:54 Uhr:
Über schlagartige und örtlich eng begrenzte Temperaturunterschiede von satten 12 Grad, die nötig wären, um Nässe in deinem Fall gefrieren zu lassen, hat bei uns noch niemand gehört.
Klar, Nachts -10°C dann Sonnenaufgang, wolkenloser Himmel und ziemlich schnell ziemlich warm.
Dann im Wald (keine Sonne) kann es noch glatt sein.
Hab auch so ein Stück auf meinem Weg, gleich nach dem Waldanfang kommt eine Kurve. Da liegt jedes Jahr mindestens einer drin sobald es Nachts mal Minusgrade hatte.
Gruß Metalhead
Zitat:
Über schlagartige und örtlich eng begrenzte Temperaturunterschiede von satten 12 Grad, die nötig wären, um Nässe in deinem Fall gefrieren zu lassen, hat bei uns noch niemand gehört.…
Nicht jeder hört immer alles … in dem Fall wird aber anders herum ein Schuh draus: Der Temperaturunterschied war nicht nötig, um Nässe gefrieren zu lassen, sondern um die nachts gefrorene Stelle nicht auftauen zu lassen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 17. Oktober 2014 um 13:54:39 Uhr:
Der Temperaturunterschied war nicht nötig, um Nässe gefrieren zu lassen, sondern um die nachts gefrorene Stelle nicht auftauen zu lassen.
Ok, so herum schon. Dass nach einer Frostnacht am Morgen noch vereinzelt Glätte auftreten kann, sollte einleuchten. Wenn es aber seit Tagen nicht gefroren hat, brauche ich bei 12 Grad auch nicht mit plötzlichem Frost rechnen. Im allgemeinen Fall herrschen bei 12 Grad keine winterlichen Straßenverhältnisse.
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ok, dann darfst du und ein paar andere weiterhin im Winter davon ausgehen, dass es nicht glatt sein kann. Alle anderen, die ein wenig nachdenken, stellen sich auf Glatteis im Winter ein. Darf ja jeder machen, wie er will.
Zitat:
@birscherl schrieb am 17. Oktober 2014 um 20:27:24 Uhr:
ok, dann darfst du und ein paar andere weiterhin im Winter davon ausgehen, dass es nicht glatt sein kann. Alle anderen, die ein wenig nachdenken, stellen sich auf Glatteis im Winter ein. Darf ja jeder machen, wie er will.
Ich hatte nicht gesagt, dass ich davon ausgehe, dass es dann nicht glatt sein könnte. Es hängt von den Wetterbedingungen ab, nichts anderes habe ich gesagt. Aber du hast ja zum Glück noch 65 Tage (resp. 45), bis deine Achtung-hinter-jeder-Kurve-könnte-Glatteis-kommen-egal-wie-warm-Zeit wieder anfängt. Dann allzeit rutschfreie Fahrt bis dahin.
Wir hatten schon den ersten Bodenfrost. Von "egal wie warm" hat keiner was gesagt. Aber wenn du posts nicht lesen und dich nur lustig machen willst, sei auch dies dir gegönnt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 18. Oktober 2014 um 08:48:35 Uhr:
Von "egal wie warm" hat keiner was gesagt.
Du bist doch derjenige, der vor pauschaler Glatteisgefahr hoch bis 12 Grad warnt. 12 Grad oder weniger Durchschnittstemperatur haben wir in Deutschland im Oktober (stellenweise), im November, im Dezember, im Januar, im Februar, im März, im April und im Mai (stellenweise). Also fährst du nur in den übrigen vier Monaten ohne Angst vor Glatteis hinter der nächsten Biegung? Das könnte ja einige der Staus erklären, die manchmal wie aus dem Nichts entstehen.
Schade, dass du meine posts nicht gelesen hast (oder nicht lesen kannst?), sonst würdest du nicht so dummes Zeug schreiben. Aber wie ich schon schrieb: "ok, dann darfst du und ein paar andere weiterhin im Winter davon ausgehen, dass es nicht glatt sein kann. Alle anderen, die ein wenig nachdenken, stellen sich auf Glatteis im Winter ein. Darf ja jeder machen, wie er will."
Zitat:
@birscherl schrieb am 19. Oktober 2014 um 18:16:42 Uhr:
Schade, dass du meine posts nicht gelesen hast (oder nicht lesen kannst?), sonst würdest du nicht so dummes Zeug schreiben. Aber wie ich schon schrieb: "ok, dann darfst du und ein paar andere weiterhin im Winter davon ausgehen, dass es nicht glatt sein kann. Alle anderen, die ein wenig nachdenken, stellen sich auf Glatteis im Winter ein. Darf ja jeder machen, wie er will."
Als allererstes unterlässt du deine Unterstellungen, dass ich dummes Zeug schreibe. Falls du da anderer Auffassung sein solltest, darfst du das mit dem Moderator vom Dienst ausdiskutieren.
Betreffend der Frage, wann ein Verkehrsteilnehmer mit Glätte zu rechnen hat oder nicht, fehlt dir ganz offensichtlich der erforderliche Hintergrund, um solche Fragen bewerten zu können. Denn andernfalls wüsstest du, dass eine Glättegefahr nach übereinstimmender Rechtsprechung keinesfalls pauschal den ganzen Winter über vorliegt, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch keinesfalls an allen Orten. Mit dem Urteil 12 U 714/02 des OLG Koblenz vom 25.11.2003 gibt es eine konkrete Entscheidung, die offenbart, dass deine Behauptung nicht zutreffend ist, man müssen im Winter grundsätzlich und überall mit Glätte rechnen:
-
"Ist die Fahrbahn nicht allgemeinen verschneit oder vereist, so müssen weitere Hinweise hinzukommen, die auf Grund der konkreten Gegebenheiten einem einsichtigen Kraftfahrer die Möglichkeit nahe legen, er könne auf vereiste Stellen geraten (Senat, Urteil vom 3. März 2000 – 12 U 238/99). Auch im Winter muss nicht ohne weiteres mit vereisten Stellen gerechnet werden. Ein Kraftfahrer muss aber bei Frostgefahr und Temperaturen um den Nullpunkt mit einer Vereisung an solchen Fahrbahnstellen rechnen, die erfahrungsgemäß zur Eisbildung neigen (BGH VersR 1967, 882; 1968, 303; OLG Hamm NZV 1989, 233, 234; OLG Köln VersR 1999, 377). Dies gilt namentlich für Straßenstellen mit veränderter Einwirkung von Sonne und Wind, wechselndem Baumbestand oder Strecken mit sonstigen Besonderheiten... In den frühen Morgenstunden eines Tages im Januar bei Dunkelheit und auf nasser Fahrbahn ist bei Temperaturen um den Gefrierpunkt die Vorhersehbarkeit von Glatteis zu bejahen (vgl. BGH VersR 1969, 895; OLG Celle VRS 104 [2003], 253, 254 f.; OLG Köln OLG-Report Köln 1991, 10 f.; OLG Saarbrücken RuS 1981, 62 f.)."
Die rot markierten Sätze liest du bitte mehrfach, um ein sicheres Textverständnis zu der von deiner Meinung abweichenden Rechtslage in der Bundesrepublik zu erhalten.
Jawoll, Herr Oberlehrer.
Du darfst gern weiterhin im Winter davon ausgehen, dass es nicht glatt sein kann. Alle anderen, die ein wenig nachdenken, stellen sich auf Glatteis im Winter ein. Darf ja jeder machen, wie er will.
Aber ich wiederhole mich …
Ich erwarte, dass unabhängig aller unterschiedlicher Auffassungen auf jegliche persönliche Angriffe verzichtet wird!
Und irgendwie hab ich das Gefühl, dass wir uns immer weiter von der Ausgangsfrage entfernen. Denn vollkommen egal, ob es da nun glatt, vereist, nass oder staubtrocken ist, gilt das angezeigte Tempolimit trotzdem.
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Oktober 2014 um 17:43:31 Uhr:
Du darfst gern weiterhin im Winter davon ausgehen, dass es nicht glatt sein kann.
Ich hatte nicht gesagt, dass ich davon ausgehe, dass es dann nicht glatt sein könnte. Es hängt von den Wetterbedingungen ab, nichts anderes habe ich gesagt.
Aber ich wiederhole mich …