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Scheinwerfer polieren

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 19. November 2013 um 8:52

Hallo Zusammen,

gibt es inzwischen neue Erkenntnisse zum Thema polieren von blinden Streuscheiben?

Danke,

S.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. November 2013 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Zitat:

Original geschrieben von sluggygmx

 

 

Klar, Threads aus 2006, 2009, 2010 und nur einer aus diesem Jahr. Und genau deshalb meine Frage zu neuen Erkenntnissen, da hilft es nichts Totengräber zu spielen. Die Entwicklung und damit auch die Erfahrung geht weiter. ;)

Es hat nichts mit Totengräberei zu tun sondern vorhandene Threads zu nutzen um die Erfahrungen der anderen zu erfragen !!

.... so wurde nur WIEDER ein seitenlanger Threads ins Leben gerufen.

 

Denk mal drüber nach !! ;)

 

mfg derSentinel

Forenpate

...Absatz entfernt!

MT-Moderation

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Zitat:

Hättest du aufgepasst und nachgeforscht würdest du wissen das ein reines POLIEREN einer Streuscheibe NICHT zum erlöschen der BE führt

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

7. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Quelle

Für Zulässig erklärt:

(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Absatz 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsbehörde gegebenenfalls einzutragen:

„Betriebserlaubnis erteilt“.

Quelle

----------------------------------------------------------------------------------------

Duch das Pollieren oder Schleifen wird die Oberfläche "Bearbeitet" -die Zulassung für das Bauteil ist nun unwirksam da sie so nicht erteilt wurde ! (oder gabs ein Schleif-/Polierset dabei ?) die Betriebserlaubnis erlischt

---------------------------------------------------------------------------------------

(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden.

[........]

Quelle

Wenn man auch die Unterparagraphen anklickt bekommt man das alles in längerer und ausführlicherer Form zu lesen

Klick HIER

Und nochmal: Es geht nicht darum das es Funktioniert oder nicht... sondern um den Rechtlichen Bestand ! ;)

am 3. Dezember 2013 um 1:15

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Zitat:

Hättest du aufgepasst und nachgeforscht würdest du wissen das ein reines POLIEREN einer Streuscheibe NICHT zum erlöschen der BE führt

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

7. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Quelle

Für Zulässig erklärt:

(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Absatz 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsbehörde gegebenenfalls einzutragen:

„Betriebserlaubnis erteilt“.

Quelle

----------------------------------------------------------------------------------------

Duch das Pollieren oder Schleifen wird die Oberfläche "Bearbeitet" -die Zulassung für das Bauteil ist nun unwirksam da sie so nicht erteilt wurde ! (oder gabs ein Schleif-/Polierset dabei ?) die Betriebserlaubnis erlischt

---------------------------------------------------------------------------------------

(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden.

[........]

Quelle

Wenn man auch die Unterparagraphen anklickt bekommt man das alles in längerer und ausführlicherer Form zu lesen

Klick HIER

Und nochmal: Es geht nicht darum das es Funktioniert oder nicht... sondern um den Rechtlichen Bestand ! ;)

Es geht eigentlich darum ob es neue Erkenntnisse zum Thema gab. Bis leider wieder einige auf Verkehrmoralapostel machen mussten oder die Erfahrung einiger hier in Frage stellen mussten.

Hier mal ein Zitat von dir.

"Duch das Pollieren oder Schleifen wird die Oberfläche "Bearbeitet" -die Zulassung für das Bauteil ist nun unwirksam da sie so nicht erteilt wurde ! (oder gabs ein Schleif-/Polierset dabei ?) die Betriebserlaubnis erlischt"

Sorry aber ich kam diesen Gesetzestext nirgendwo finden. Unter welchen Unterparagraphen steht der bitte? gib doch mal bitte die Nummer mit an.Ein reines Reininterpretieren würde doch zu nix bringen.

Wenn also das polieren einer Oberfläche ein bearbeiten wäre, müssten ja auch diese Produkte http://www.autosieger.de/article1099.html ein erlöschen der BE nach sich ziehen,

"denn Sie werden auf die vorgereinigte Windschutzscheibe gesprüht oder mit einem Tuch aufgetragen und nach dem Antrocknen einpoliert"

Denn auch hier wird ein Fahrzeugteil was einer Bauartgenehmigung unterliegt poliert und nach deiner Aussage bearbeitet.

Und nun komm nicht mit Argumenten das ich stänkern will,ach ja die Stelle wo ich gestänkert habe soll könntest du auch bitte mal zitieren wenn du mir schon solche Dinge unterstellst .

am 3. Dezember 2013 um 4:43

@senti,

Lass ihn/sie...er/sie lernt es nicht! :D

Übrigens hab ich mal gebimmelt, damit man hier wieder zum eigentlichen Thema findet.

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b

Es geht eigentlich darum ob es neue Erkenntnisse zum Thema gab.

Die scheint es aber wohl nicht zu geben, denn was ich auf den letzten drei Seiten gelesen habe, sind eigentlich immer nur Wiederholungen. Dazu kommt, dass hier Haarspalterei betrieben wird, ob nun jemand ein bestimmtes Wort geschrieben hat oder nicht. Da wird auf Kleinigkeiten rumgeritten anstatt sich dem eigentlichen Thema zu widmen.

Darum bitte ich diejenigen, die hier keine neuen Erkenntnisse mehr einbringen wollen/können und sich mit langen unnötigen Zitaten nur wiederholen, sich etwas zurück zu nehmen.

Vielen Dank und Euch einen schönen Tag.

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 8:02

Hat mal jemand ein Bild von einem vergilbten Scheinwerfer beim 4b? Bei der E-Klasse W/S210 sieht man tatsächlich gelegentlich die matt-gelben Abdeckungen (da wird auch häufig geschliffen und poliert), beim 4b kenn ich eigentlich nur die verkratzt-matten Streuscheiben. Evtl. sind auch verschiedene Materialien verbaut und das Problem des vergilbens ist am 4b nicht gegeben?

Also meine ich sind definitiv vergilbt. Und matt. Habe Grad Einen gegen Nen neueren getauscht (Danke an Pizzaschnitzer), weil das schleifen und versiegeln von vor zwei Jahren inzwischen gar nicht mehr gewirkt hat. Brenner habe ich übernommen und siehe da - der leuchtet ja weiß, nicht gelb :)

In meinem Fall war die streuscheibe auch schon leicht rau. Falls jemand die beiden alten Scheinwerfer haben will, ich gebe sie gerne günstig ab, dann könnt ihr euch dran versuchen :D

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 8:49

Zitat:

Original geschrieben von willywacken

Also meine ich sind definitiv vergilbt. Und matt. Habe Grad Einen gegen Nen neueren getauscht (Danke an Pizzaschnitzer), weil das schleifen und versiegeln von vor zwei Jahren inzwischen gar nicht mehr gewirkt hat. Brenner habe ich übernommen und siehe da - der leuchtet ja weiß, nicht gelb :)

In meinem Fall war die streuscheibe auch schon leicht rau. Falls jemand die beiden alten Scheinwerfer haben will, ich gebe sie gerne günstig ab, dann könnt ihr euch dran versuchen :D

Shit, hätte mir natürlich eine andere Info gewünscht. :(

Du hattest also geschliffen und versiegelt?

Um ganz konkret zu sein, die Scheinwerfer wurden mit Poliermaschine und entsprechendem schleifmittel bearbeitet (cut & polish war es glaub ich), dann glatt poliert und anschließend versiegelt. Sah ca. Ein Jahr Top aus, aber nun waren sie wieder gelb, stumpf und rau.

Man könnte Natürlich die Prozedur wiederholen, aber ich wollte endlich Ruhe .

Zitat:

Original geschrieben von willywacken

Also meine ich sind definitiv vergilbt. Und matt. Habe Grad Einen gegen Nen neueren getauscht (Danke an Pizzaschnitzer), weil das schleifen und versiegeln von vor zwei Jahren inzwischen gar nicht mehr gewirkt hat. Brenner habe ich übernommen und siehe da - der leuchtet ja weiß, nicht gelb :)

In meinem Fall war die streuscheibe auch schon leicht rau. Falls jemand die beiden alten Scheinwerfer haben will, ich gebe sie gerne günstig ab, dann könnt ihr euch dran versuchen :D

Was willst für die beiden noch? Was ist beschädigt?

Zitat:

Original geschrieben von Akleinol

 

Was ist beschädigt?

die Streuscheiben (stumpf/matt/rauh) ;)

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von ReCoNtY

die Streuscheiben (stumpf/matt/rauh) ;)

Sowie poliert, geschliffen und versiegelt -> keine BE mehr :D

Boah. Das nervt...

:rolleyes:

Ich möchte mich nur mal entschuldigen das ich schon vor ein paar Beiträgen behauptet habe das ein reines polieren der Streuscheiben nicht zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt aber leider wollten einige User es immer besser wissen wie ich, und dadurch die Diskussion immer weiter führen mussten. Auch möchte ich ein Lob an den User derSentinel aussprechen der mit eigens entworfenen Gesetzestexten beweisen wollte das ein reines polieren der Streuscheibe laut StVZO zum erlöschen der BE führt,und meint nur weil er es selber nicht besser wusste mir zu Unterstellen ich wolle doch nur stänkern,obwohl ich eigentlich nur drauf hingewiesen habe das es nicht zum erlöschen kommt.

Also Entschuldigung das ich mit meiner Aussage doch richtig gelegen habe das ein polieren der Streuscheibe nicht zum erlöschen der BE führt :D

Hier mal eine mail von TÜV

Sehr geehrte Damen und Heeren, führt durch das polieren mit Politur von trüben Streuscheiben von Scheinwerfen zum erlöschen der Betriebserlaubnis eines PKW?

"Sehr geehrte XXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Zum Thema:

Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Genehmigungszeichen für die jeweilige Leuchtenart tragen.

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine Gefährdung zu erwarten ist. Dies kann z.B. durch die Blendung des Gegenverkehrs geschehen. Der Scheinwerfer entspricht damit nicht mehr der genehmigten Ausführung"

Sitz der Gesellschaft: TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG * Am TÜV 1 * 30519 Hannover

Registergericht: Amtsgericht Hannover * HRA 27006 * USt.-IdNr.: DE 813818604 * Steuer-Nr.: 25/207/00992

Komplementär: TÜV NORD Mobilität Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover

Registergericht: Amtsgericht Hannover * HRB 61319

Geschäftsführer: Dr. Robert Plank (Vorsitzender), Hartmut Abeln, Thorsten Walinger

Wie man also dem Schreiben vom TÜV entnehmen kann erlischt die BE nur wenn eine Gefährdung durch blenden des Gegenverkehr geschieht, nicht aber durch das reine polieren mit Politur oder das bearbeiten der Streuscheibe.

 

 

 

Zitat:

Auch möchte ich ein Lob an den User derSentinel aussprechen der mit eigens entworfenen Gesetzestexten ....

Das ist eine Unterstellung die ich mir so nicht bieten lasse !! :mad:

Meine persönliche Bemerkung ist eindeutig von zitierten Text und deren Quelkenangaben durch eine gestrichrlte Linie darüber und darunter abgegrenzt.

Desweiteren schreibst du mehrmals selber das Du Schleifpaste benutzt.

Diese ist keine Politur sondern trägt Material ab- was zum erlöschen der BE führt !

Für die oben genannte Unterstellung möchte ich eine Richtigstellung und eine Entschuldigung ! :mad:

derSentinel

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Zitat:

Auch möchte ich ein Lob an den User derSentinel aussprechen der mit eigens entworfenen Gesetzestexten ....

Das ist eine Unterstellung die ich mir so nicht bieten lasse !! :mad:

Meine persönliche Bemerkung ist eindeutig von zitierten Text und deren Quelkenangaben durch eine gestrichrlte Linie darüber und darunter abgegrenzt.

Desweiteren schreibst du mehrmals selber das Du Schleifpaste benutzt.

Diese ist keine Politur sondern trägt Material ab- was zum erlöschen der BE führt !

Für die oben genannte Unterstellung möchte ich eine Richtigstellung und eine Entschuldigung ! :mad:

derSentinel

Das mit der Unterstellung gebe ich gerne zurück du hast mir unterstellt ich würde stänkern obwohl ich nur zur Aufklärung beigetragen habe, wie wäre es wenn du dich erstmal für deine Unterstellung entschuldigst.

Für die Unterstellung in einem anderen Beitrag möchte ich eine Richtigstellung und eine Entschuldigung

Was das erlöschen der BE angeht,scheinst du nicht richtig gelesen zu haben, ich zitiere aber gerne aus der Antwort eines TÜV Mitarbeiter. "Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine Gefährdung zu erwarten ist"

Lese einfach,nicht das polieren womit auch immer sondern das blenden des Gegenverkehrs führt zum erlöschen. Ist das so schwer zu verstehen. Außerdem habe ich geschrieben

ACHTUNG ZITAT

"Hättest du aufgepasst und nachgeforscht würdest du wissen das ein reines POLIEREN einer Streuscheibe NICHT zum erlöschen der BE führt (ich könnte mir aber sehr gut vorstellen das ein LACKIEREN dazu führt)."

Also lese richtig und unterstelle mir nicht was ich was ich geschrieben haben soll.

Was ich benutz habe spielt in der rechtlichen Frage keine Rolle.

 

 

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