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Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 22. September 2015 um 13:32

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!

Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?

Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?

Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.

In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)

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Zitat:

@Spreewolf87 schrieb am 17. Februar 2016 um 08:48:18 Uhr:

Ich kann jedem nur raten sich einen Anwalt zu nehmen und das Update so lange zu verweigern, bis VW offen legt was Inhalt des Updates ist. Denn nur wenn das genug Betroffene machen, wird der Plan von VW nicht aufgehen.

VW ist es völlig schnurz ob Du das Update verweigerst oder nicht. Kommst Du der Aufforderung zum Rückruf mehrfach nicht nach, wird die Karre stillgelegt und fertig, da wird in den Anschreiben ja auch schon ganz deutlich gewarnt. Der Rückruf ist schließlich keine freiwillige Maßnahme von VW, sondern vom KBA angeordnet.

"Die Abgaslüge". Wer diesen Film nicht gesehen hat, sollte sich ihn in der Mediathek ansehen:

ZDF, Frontal21, Die Abgaslüge, Sendung vom 16.02.2016, 21:00 Uhr.

Sehr interessant! Noch Fragen?

Zitat:

@homi79 schrieb am 17. Februar 2016 um 08:36:12 Uhr:

Wenn alle an einem Strang ziehen würden. würde ich einfach sagen .. jeder soll das Update verweigern, bis VW offenlegt, was VW genau geändert hat.

Leider sind die Leute aber zu obrigkeitshörig und lassen sich viel zu schnell einschüchtern..

Stilllegung.. bla bla.

Würde gerne mal sehen wie das KBA 2 Mio Fahrzeuge stilllegt und was dann los wäre..

Manche beiträge im dem Thread sind so unnötig, da muss man sich öfter schonmal an die Birne packen......

Zitat:

@GolfCR schrieb am 17. Februar 2016 um 09:33:46 Uhr:

Zitat:

@homi79 schrieb am 17. Februar 2016 um 08:36:12 Uhr:

Wenn alle an einem Strang ziehen würden. würde ich einfach sagen .. jeder soll das Update verweigern, bis VW offenlegt, was VW genau geändert hat.

Leider sind die Leute aber zu obrigkeitshörig und lassen sich viel zu schnell einschüchtern..

Stilllegung.. bla bla.

Würde gerne mal sehen wie das KBA 2 Mio Fahrzeuge stilllegt und was dann los wäre..

Manche beiträge im dem Thread sind so unnötig, da muss man sich öfter schonmal an die Birne packen......

Da hast du Recht, das denke ich hier auch sehr oft.. :rolleyes:

Zitat:

@homi79 schrieb am 17. Februar 2016 um 08:36:12 Uhr:

Wenn alle an einem Strang ziehen würden. würde ich einfach sagen .. jeder soll das Update verweigern, bis VW offenlegt, was VW genau geändert hat.

Leider sind die Leute aber zu obrigkeitshörig und lassen sich viel zu schnell einschüchtern..

Stilllegung.. bla bla.

Würde gerne mal sehen wie das KBA 2 Mio Fahrzeuge stilllegt und was dann los wäre..

Ja, aber nicht ohne Anwalt. Denn der muss für Dich den Brief ans KBA schreiben. :D

Nette Grüsse an die geschädigten Golf 6 Gemeinde

Jens

Klasse Sendung! Besonders schlimm ist der Beitrag über die Luftqualität durch die nicht eingehaltenen Abgaswerte.

Zitat:

@WQ33 schrieb am 17. Februar 2016 um 09:01:05 Uhr:

"Die Abgaslüge". Wer diesen Film nicht gesehen hat, sollte sich ihn in der Mediathek ansehen:

ZDF, Frontal21, Die Abgaslüge, Sendung vom 16.02.2016, 21:00 Uhr.

Sehr interessant! Noch Fragen?

Interessant wäre dann einen Messung eines bereits umgerüsteten Passat. Ob sich da die Grenzwerte auch so drastisch unterscheiden?

am 17. Februar 2016 um 11:43

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Februar 2016 um 08:55:08 Uhr:

Zitat:

@Spreewolf87 schrieb am 17. Februar 2016 um 08:48:18 Uhr:

Ich kann jedem nur raten sich einen Anwalt zu nehmen und das Update so lange zu verweigern, bis VW offen legt was Inhalt des Updates ist. Denn nur wenn das genug Betroffene machen, wird der Plan von VW nicht aufgehen.

VW ist es völlig schnurz ob Du das Update verweigerst oder nicht. Kommst Du der Aufforderung zum Rückruf mehrfach nicht nach, wird die Karre stillgelegt und fertig, da wird in den Anschreiben ja auch schon ganz deutlich gewarnt. Der Rückruf ist schließlich keine freiwillige Maßnahme von VW, sondern vom KBA angeordnet.

Stimmt, VW ist es völlig schnurz wenn ich das Update verweigere. Und auch wenn es zwei machen, oder drei.... aber irgendwann ist bzw. wäre denen das nicht mehr egal.

Alles was ich in dieser Angelegenheit unternehme läuft über einen Anwalt. Einfach die Aufforderung ignorieren macht keinen Sinn.

Im Übrigen gehst du, wie viele andere auch, nie auf Argumente ein sondern wiederholst immer nur deine Ansicht, nach der man, wenn ich es mal runterbreche, praktisch keine Rechte hat. Also entweder Update mach oder mit Verlust verkaufen.

Aber ich wiederhole mich gerne (nochmal und nochmal und nochmal).

Wenn ich eine Nachbesserung durchführen lasse, muss der Hersteller mich vorher über den Inhalt der Nachbessrung transparent und ausführlich informieren. Das hat VW bisher nicht getan.

Und wenn VW für 2 Mio. Fahrzeuge 2. Mio.Lösungen hat, muss VW halt 2. Mio.Kunden getrennt informieren. Zumindest wenn die das wollen. So wie ich. Und das lasse ich VW durch meinen Anwalt mitteilen.

Ich bin, auch das habe ich schon vielfach geschrieben, nicht grundsätzlich gegen die Lösung mit dem Update. Kann ich ja auch nicht weil ich den Inhalt des Updates nicht kenne.

Doch das wird hier gerne ignoriert, vornehmlich von denen, die den Inhalt des Updates genauso wenig kennen wie ich und trotzdem Kraft ihrer Glaskugel behaupten mir würden keine Nachteile entstehen.

Oder sie argumentieren, dass Auto wäre ohne den Betrug ja von Anfang an so gewesen wie es dann nach dem Update sein wird. Stimmt, nur hätte ich das Auto dann auch gekauft?

Und letztendlich handelt es sich hierbei um einen vertragsrechtlichen und damit zivilrechtlichen Streitfall. Welche Rechte (Nachbesserung, Rückabwicklung, Schadensersatz.....) die beiden Parteien gegenseitig haben oder auch nicht haben, bestimmt nicht das KBA. Insofern hat die Genehmigung des KBA diesbezüglich keine Bedeutung. Hier wird aber immer wieder behauptet man müsse das Update durchführen lassen weil das KBA dies angeordnet hat.

Das stimmt so aber nicht. Zivilrechtlich betrachtet stellt das KBA durch die angedrohte Stilllegung nur den Mangel der Sache fest.

 

 

Zitat:

@Spreewolf87 schrieb am 17. Februar 2016 um 12:43:24 Uhr:

Stimmt, VW ist es völlig schnurz wenn ich das Update verweigere. Und auch wenn es zwei machen, oder drei.... aber irgendwann ist bzw. wäre denen das nicht mehr egal.

Warum? Es hat für VW keine Konsequenzen wenn Du als Kunde dem Rückruf nicht nachkommst.

Zitat:

Im Übrigen gehst du, wie viele andere auch, nie auf Argumente ein sondern wiederholst immer nur deine Ansicht, nach der man, wenn ich es mal runterbreche, praktisch keine Rechte hat. Also entweder Update mach oder mit Verlust verkaufen.

Das stimmt nicht, ich habe hier mehrfach darauf hingewiesen dass man seine Rechte auf Rückabwicklung prüfen sollte.

Zitat:

Wenn ich eine Nachbesserung durchführen lasse, muss der Hersteller mich vorher über den Inhalt der Nachbessrung transparent und ausführlich informieren. Das hat VW bisher nicht getan.

Es handelt sich aber hier um keine Nachbesserung eines Sachmangels im Sinne des BGB, hier greift das Produktsicherheitsgesetz.

Zitat:

Doch das wird hier gerne ignoriert, vornehmlich von denen, die den Inhalt des Updates genauso wenig kennen wie ich und trotzdem Kraft ihrer Glaskugel behaupten mir würden keine Nachteile entstehen.

Wie soll Dich denn VW über "den Inhalt" des Updates informieren? Sollen sie Dir den Quelltext/die Rohdaten offenlegen? Oder sollen sie Dir sagen, welche Parameter sie geändert haben? Beides wird Dir nicht weiterhelfen, weil weder Du noch dein Rechtsanwalt beurteilen können, welche konkreten Auswirkungen die Änderungen haben.

Zitat:

Zivilrechtlich betrachtet stellt das KBA durch die angedrohte Stilllegung nur den Mangel der Sache fest.

...und VW bietet Dir unentgeltlich die Abstellung dieses Mangels im Rahmen des Rückrufs an. Wogegen willst Du dich letztendlich überhaupt wehren? :confused:

am 17. Februar 2016 um 12:43

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Februar 2016 um 13:12:43 Uhr:

Zitat:

 

Warum? Es hat für VW keine Konsequenzen wenn Du als Kunde dem Rückruf nicht nachkommst.

Wenn ich dem Rückruf nur nicht nachkomme, ohne juristisch dagegen vorzugehen, dann nicht. Das habe ich so, wie ich schrieb, ja auch nicht vor.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Februar 2016 um 13:12:43 Uhr:

Das stimmt nicht, ich habe hier mehrfach darauf hingewiesen dass man seine Rechte auf Rückabwicklung prüfen sollte.

In deinem letzten Kommentar hast du geschrieben das ich dem Rückruf nachkommen muss, sonst wird mir die "Karre" stillgelegt und fertig. Das mit dem "und fertig" klingt so nach, "du kannst nichts dagegen machen". Und das wird sich erst noch zeigen müssen.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Februar 2016 um 13:12:43 Uhr:

 

Es handelt sich aber hier um keine Nachbesserung eines Sachmangels im Sinne des BGB, hier greift das Produktsicherheitsgesetz.

Und wenn die Sache nicht dem ProdSG entspricht und daher nachgebessert werden muss ist das keine Nachbesserung sondern...?

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Februar 2016 um 13:12:43 Uhr:

 

Wie soll Dich denn VW über "den Inhalt" des Updates informieren? Sollen sie Dir den Quelltext/die Rohdaten offenlegen? Oder sollen sie Dir sagen, welche Parameter sie geändert haben? Beides wird Dir nicht weiterhelfen, weil weder Du noch dein Rechtsanwalt beurteilen können, welche konkreten Auswirkungen die Änderungen haben.

Ja, dass sollen Sie.

Das weder ich noch mein Rechtsanwalt beurteilen kann welche konkreten Auswirkungen die Änderungen haben werden bedeutet, dass es auch sonst niemand kann?

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Februar 2016 um 13:12:43 Uhr:

 

...und VW bietet Dir unentgeltlich die Abstellung dieses Mangels im Rahmen des Rückrufs an. Wogegen willst Du dich letztendlich überhaupt wehren? :confused:

Ich vermute das die Abstellung des Mangels (kurze Anmerkung, weiter oben hast du noch bestritten das es sich um einen Sachmangel handelt) zu einer anderweitigen Verschlechterung der Sache kommen wird.

Konkret, verkürzte Lebensdauer einzelner Komponenten wie zB. AGR, DPF oder Injektoren.

Es ist im übrigen völlig klar das es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt und keiner von uns kann mit Sicherheit sagen welche Rechte und Pflichten die Betroffenen (also Käufer, Verkäufer und Hersteller) nun haben. Und weil ich das nicht weiß werde ich dies, letztendlich vermutlich gerichtlich, feststellen lassen.

Zitat:

@Spreewolf87 schrieb am 17. Februar 2016 um 13:43:11 Uhr:

Ich vermute das die Abstellung des Mangels (kurze Anmerkung, weiter oben hast du noch bestritten das es sich um einen Sachmangel handelt) zu einer anderweitigen Verschlechterung der Sache kommen wird.

Ich habe gesagt dass die Gesetzesgrundlage eine andere ist. Aber sei es drum, Du wirst am Ende deine Vermutung beweisen müssen und da hast Du schlechte Karten.

Deshalb sagte ich ja bereits schon mehrfach dass es erfolgversprechender ist, sich vor dem Rückruf um Rückabwicklung zu kümmern. Denn die Chancen, sich aufgrund von Vermutungen gegen einen offiziell genehmigten Rückruf zu wehren schätze ich als gering.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Februar 2016 um 14:01:41 Uhr:

Denn die Chancen, sich aufgrund von Vermutungen gegen einen offiziell genehmigten Rückruf zu wehren schätze ich als gering.

Er will sich ja nicht generell gegen den Rückruf wehren, sondern überhaupt erstmal wissen was dieses Update genau macht/ändert.

Sollte VW die technischen Infos rausgeben, ist schon klar dass nicht jeder Normalsterbliche damit etwas anfangen kann. Aber glücklicherweise gibt es hier und da einen schlauen Kopf, der diese technischen Daten für uns "übersetzen" und eine Abschätzung der Folgen abgeben kann.

Dazu müsste VW die Änderungen vom Update aber offenlegen - das ist Schritt 1.

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 17. Februar 2016 um 14:21:33 Uhr:

Dazu müsste VW die Änderungen vom Update aber offenlegen - das ist Schritt 1.

Momentan werden ja Millionen Fahrzeuge wegen der Airbags zurückgerufen - würdet ihr in diesem Falle auch alle technischen Details des neues Airbags inkl. Konstruktionszeichnungen, chemischer Zusammensetzung des Zündsatzes etc. anfordern? Schließlich geht es hier um ein lebenswichtiges Teil. Ich schätze mal nein, würdet ihr nicht. Ihr währt warscheinlich einfach froh einen neuen/verbesserten Airbag im Auto zu haben, der euch nicht plötzlich um die Ohren fliegt.

Warum macht ihr euch dann solche Sorgen um ein reines SW-Update, das absolut NULL Relevanz für eure Sicherheit hat und von dem man lediglich vermutet, dass es Auswirkungen auf die Lebensdauer irgendwelcher Bauteile haben könnte, die ohnehin Verschleißteile sind? Das will mir irgendwie nicht in den Kopf.

Aus Herstellersicht ist völlig klar dass VW die Daten nicht rausgibt, die Motor-Software entspricht quasi den Kronjuwelen, wieso sollten sie das rausgeben und damit den Mitbewerbern in die Hände spielen? Würde ich auch nicht machen an deren Stelle.

Übrigens verstehe ich ebensowenig, wieso man sich überhaupt für ein Fahrzeug von einem Hersteller entschieden hat, dessen Problemlösungskompetenz man generell in Frage stellt.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Februar 2016 um 14:28:28 Uhr:

Warum macht ihr euch dann solche Sorgen um ein reines SW-Update, das absolut NULL Relevanz für eure Sicherheit hat und von dem man lediglich vermutet, dass es Auswirkungen auf die Lebensdauer irgendwelcher Bauteile haben könnte, die ohnehin Verschleißteile sind? Das will mir irgendwie nicht in den Kopf.

Es ist doch gar nicht die Frage ob das Update meine Sicherheit gefährdet. Es geht darum ob es bestimmte Komponenten wie AGR, DPF etc. stärker belastet, und sich somit deren Lebensdauer deutlich verringert. DAS zieht dann nämlich Geld aus MEINER Tasche und das will ich verhindern!

Wenn das Update keine negativen Auswirkungen hat, warum musste man dann überhaupt schummeln? Warum legt man nicht offen welche Parameter geändert werden?

Versteht man das wirklich nur, wenn man selbst betroffen ist???

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Februar 2016 um 14:28:28 Uhr:

Übrigens verstehe ich ebensowenig, wieso man sich überhaupt für ein Fahrzeug von einem Hersteller entschieden hat, dessen Problemlösungskompetenz man generell in Frage stellt.

Mein Autokauf war im Juli 2013 - Abgasskandal kam ca. September 2015 auf den Tisch. Kommst du selbst drauf?

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Februar 2016 um 14:28:28 Uhr:

 

Warum macht ihr euch dann solche Sorgen um ein reines SW-Update, das absolut NULL Relevanz für eure Sicherheit hat und von dem man lediglich vermutet, dass es Auswirkungen auf die Lebensdauer irgendwelcher Bauteile haben könnte, die ohnehin Verschleißteile sind? Das will mir irgendwie nicht in den Kopf.

Weil es bisher keine zufriedenstellende Antwort auf die Frage gab warum VW bei den hier in der EU verkauften Fahrzeugen überhaupt zu dem Mittel der Softwaremanipulation gegriffen hat.

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