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rückgaberecht bastlerfahrzeug

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 11:31

Hallo, habe mir einen BMW bei Ebay ersteigert, der Wagen wurde in der Beschreibung so deklariert das er Tüv und Au fähig ist (Tüv und Au dürften kein Problem darstellen). Die Foto´s des Wagens waren vom Vorbesitzer und somit 2 Jahre alt. Unter anderem war angegeben das vor einem Jahr die Kat´s erneuert wurden. Wie sich jetzt rausstellte waren diese gebraucht und nicht neu.

Der Kabelbaum des Kofferraumdeckels wurde als angeblich instandgesetzt, teilweise jedoch immer noch ohne Funktion.

Ich habe den Verkäufer schriftlich gefragt ob das Fahrzeug mit roter Nr. überführt werden kann (200km) Antwort: Ich würde ihn mit roter Nr. abholen.

Unter anderem war ein Austauschmotor angegeben mit 200000km (hierfür gibt es aber jetzt keine Papiere mehr, angeblich)

Das Fahrzeug wurde als Bastlerfahrzeug verkauft.

In der Auktion wurde angegeben das das Auto keine nicht reparierten erheblichen Mängel hat.

Als ich den Wagen abholte und auf die Autobahn fuhr blieb ich nach 20km mit totalem Kupplungsschaden liegen. Ich denke aber mal das hier eine defekte Kupplung schon von vornerein gegeben war. Da man keine Kupplung in 20km kaputt bekommt.

Jetzt meine Frage komm ich irgendwie aus dem Vertrag raus?

Da der Verkäufer bekannte Mängel meiner Meinung nach bewusst verschwiegen hat oder schön umschrieben hat.

Die Mängel des letzten Tüv´s wurden auch bis heute nicht behoben.

Wasserpumpe ist auch total ausgeschlagen, er hat aber den Motorriemen erneuert wobei dies hätte auffallen müssen.

also alles in allem ein Auto das hoch angepriesen wurde, aber totaler Schrott ist.

Allein die Tatsache das er 2 Jahre alte Foto´s einsetzt sieht für mich so aus als wollte er was vertuschen oder beschönigen

Ich bin im Rechtschutz und würde bei erfolgreichen Aussichten auch zum Anwalt gehen.

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2009 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von mirko1103

Das hier einige die Weisheit mit Löffeln gefressen haben ist nun auch nicht mehr zu übersehen.

das viele bei dem thema etwas aggressiv reagieren liegt daran, das man heutzutage kein auto mehr verkaufen kann ohne direkt mit anwalt usw. gedroht zu bekommen, weil da ein steinschlägelchen in der motorhaube ist, und der käufer von der 20jahre alten rostschibbel deren tacho 3mal rundgelaufen ist einen wagen in neuzustand erwartet......und das genau das der fall ist, wird gerade hier im sicherheitsforum immer & immer wieder durchgekaut....und nun gibts noch leute, die selbst wenn das ding eindeutig als "bastlerfahrzeug" gekennzeichnet ist, terz um die kiste machen wollen.....

sry, aber wenn ich bei einem fz lese "kat erneuert" und "kabelbaum instandgesetzt" sowie "at-motor 200.000km" und das ganze dann noch mit dem zustand "bastlerfahrzeug" sollte nem blinden mit krückstock klar werden, das die karre nicht ganz i.o. ist und man sich die mal live ansehen sollte, erst recht, wenn es sich dabei um "nur" 200km handelt..... :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von Eniac

In diesem Fall kann man den Kaufvertrag nach BGB anfechten, dazu braucht es keinen "Käuferschutz" von irgendwem.

Das kann man natürlich. Die Erfolgsaussichten schätze ich aber eher als gering ein.

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

 

Was ich zu bedenken geben möchte: nicht jede Schweinerei ist durch die Begriffe "Bastlerfahrzeug", "erneuert aber nicht neu" und den häufigen gebrauch von Konjunktiven "dürfte", "könnte", "müsste" dann plötzlich für den Verkäufer die Lösung, aus der gewährleistung zu kommen.

Wenn insgesamt ein fahrtüchtiges Fahrzeug angeboten worden ist, wozu durchaus auch die Gespräche während der Übergabe des Fahrzeuges gehören können, besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Käufer nicht ganz nackt dasteht.

Die wichtigste Frage ist jedoch, ob es sich lohnt, hier ein Fass aufzumachen. Zur Beantwortung wäre der Kaufpreis interessant und auch die Reparaturkosten.

Wenn der Wagen mehr als 1.500 Eur gekostet hat, würde ich durchaus mal einen Rechtsanwalt konsultieren und sehen, ob man dem oberschlauen Verkäufer nicht irgendwie beikommen kann.

Die Sache hat nämlich m.E. 2 Seiten: einmal natürlich die erwähnten Schnäppchenjäger, die wegen jedem Unfug zum Anwalt rennen. Andererseits aber auch haufenweise vollkommen unseriöse verkäufer, die meinen, mit einem "Verkauf von privat" oder "Gewährleistungsausschluß" jeden nach Strich und Faden über den Tisch ziehen zu können.

 

/quote]

 

 

ich möchte nur mal, wissen, WO im vorliegenden Fall die Schweinerei ist??

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