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rückgaberecht bastlerfahrzeug

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 11:31

Hallo, habe mir einen BMW bei Ebay ersteigert, der Wagen wurde in der Beschreibung so deklariert das er Tüv und Au fähig ist (Tüv und Au dürften kein Problem darstellen). Die Foto´s des Wagens waren vom Vorbesitzer und somit 2 Jahre alt. Unter anderem war angegeben das vor einem Jahr die Kat´s erneuert wurden. Wie sich jetzt rausstellte waren diese gebraucht und nicht neu.

Der Kabelbaum des Kofferraumdeckels wurde als angeblich instandgesetzt, teilweise jedoch immer noch ohne Funktion.

Ich habe den Verkäufer schriftlich gefragt ob das Fahrzeug mit roter Nr. überführt werden kann (200km) Antwort: Ich würde ihn mit roter Nr. abholen.

Unter anderem war ein Austauschmotor angegeben mit 200000km (hierfür gibt es aber jetzt keine Papiere mehr, angeblich)

Das Fahrzeug wurde als Bastlerfahrzeug verkauft.

In der Auktion wurde angegeben das das Auto keine nicht reparierten erheblichen Mängel hat.

Als ich den Wagen abholte und auf die Autobahn fuhr blieb ich nach 20km mit totalem Kupplungsschaden liegen. Ich denke aber mal das hier eine defekte Kupplung schon von vornerein gegeben war. Da man keine Kupplung in 20km kaputt bekommt.

Jetzt meine Frage komm ich irgendwie aus dem Vertrag raus?

Da der Verkäufer bekannte Mängel meiner Meinung nach bewusst verschwiegen hat oder schön umschrieben hat.

Die Mängel des letzten Tüv´s wurden auch bis heute nicht behoben.

Wasserpumpe ist auch total ausgeschlagen, er hat aber den Motorriemen erneuert wobei dies hätte auffallen müssen.

also alles in allem ein Auto das hoch angepriesen wurde, aber totaler Schrott ist.

Allein die Tatsache das er 2 Jahre alte Foto´s einsetzt sieht für mich so aus als wollte er was vertuschen oder beschönigen

Ich bin im Rechtschutz und würde bei erfolgreichen Aussichten auch zum Anwalt gehen.

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2009 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von mirko1103

Das hier einige die Weisheit mit Löffeln gefressen haben ist nun auch nicht mehr zu übersehen.

das viele bei dem thema etwas aggressiv reagieren liegt daran, das man heutzutage kein auto mehr verkaufen kann ohne direkt mit anwalt usw. gedroht zu bekommen, weil da ein steinschlägelchen in der motorhaube ist, und der käufer von der 20jahre alten rostschibbel deren tacho 3mal rundgelaufen ist einen wagen in neuzustand erwartet......und das genau das der fall ist, wird gerade hier im sicherheitsforum immer & immer wieder durchgekaut....und nun gibts noch leute, die selbst wenn das ding eindeutig als "bastlerfahrzeug" gekennzeichnet ist, terz um die kiste machen wollen.....

sry, aber wenn ich bei einem fz lese "kat erneuert" und "kabelbaum instandgesetzt" sowie "at-motor 200.000km" und das ganze dann noch mit dem zustand "bastlerfahrzeug" sollte nem blinden mit krückstock klar werden, das die karre nicht ganz i.o. ist und man sich die mal live ansehen sollte, erst recht, wenn es sich dabei um "nur" 200km handelt..... :rolleyes:

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am 2. Juli 2009 um 12:14

Moin,

schon mal was von selber Schuld oder Shit happens gehört?

Was erwartest Du denn jetzt? Du hast ein Fahrzeug ersteigert ohne es vorher zu besichtigen, Du hast keine Probefahrt gemacht, Du hast vermultich von Privat an Privat gekauft... und ganz nebenbei, anhand der Mängelschreibung die Du da gliefert hast ein älteres Auto im 3 bis kleinen 4 stelligen Bereich... Du hast einfach mit vollen Händen in die Schei**e gegriffen.

Kannst Du nachweisen das der Käufer Dir irgend etwas wissentlich verschwiegen hat?

Und eine Kupplung kann sehr wohl von jetzt auf Sofort kaputt gehen... ohne das man vorher davon was merkt.

Gruss

Marcus

am 2. Juli 2009 um 12:43

die Bezeichnung Bastlerfahrzeug sagt eigentlich schon vieles aus ...

Der Begriff sagt im Klartext: Schrottkarre, höchstens zum Teileverwerten zu gebrauchen, jedenfalls in unseren Kreisen ( W 123 und R 129 Zunft ;) ) .

Wer so blauäugig einen wischiwaschi beschrieben Gegenstand ohne Besichtigung und Begutachtung erwirbt, dem ist nicht mehr zu helfen.

In manchen Fällen sollte die allgemeine Geschäftsfähigkeit nur auf Antrag und erfolgreich absolvierter Prüfung erteilt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

 

In manchen Fällen sollte die allgemeine Geschäftsfähigkeit nur auf Antrag und erfolgreich absolvierter Prüfung erteilt werden.

Da bin ich gegen. An wen soll man denn da seine Grotten noch gewinnbringend an den Mann bringen ? :mad: ( :D )

am 2. Juli 2009 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Der Begriff sagt im Klartext: Schrottkarre, höchstens zum Teileverwerten zu gebrauchen, jedenfalls in unseren Kreisen ( W 123 und R 129 Zunft ;) ) .

der Begriff, in Verbindung mit BMW, sagt in meinen Kreisen noch ganz andere Dinge aus. das aber hier zu schreiben wäre politisch unkorrekt. ;)

am 2. Juli 2009 um 13:40

-da als bastlerfahrzeug eindeutig deklariert sind deine chancen auf wandlung 0,00nichtig.....

-"tüv/au dürften kein problem sein" sind die aussagen eines nicht-kfz-experten und dementsprechend auch wenig aussagekräftig und für "voll" zu nehmen...auch hier wenig chancen für dich....

-und wenn du schreibst das der at-motor schon 200.000 drauf hatte, wird der rest vom fahrzeug ähnlich aussehen, vond aher ist die kupplung nutzungs/alterungsbedingter verschleiß...auch hier wiederrum 0,00garnix für dich

-die bilder können auch aus dme katalog des herstellers sein, es müssen keine aktuellen bilder eingestellt werden!

verbuchs als lehrgeld für deine eigene blödheit einfach so ein fz zu kaufen ohne mal mal live gesehen oder probegefahren zu haben!

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 14:26

Ja danke an alle neunmalklugen hier, wollte eigentlich nur wissen ob eine Chance besteht, da ich nunmal gerippt worden bin.

Das hier einige die Weisheit mit Löffeln gefressen haben ist nun auch nicht mehr zu übersehen.

Immer wieder schön festzustellen das es Leute gibt die noch nie was falsch gemacht haben, sondern Ihre Allwissenheit mit der Muttermilch zu sich geholt haben.

Soll heißen, natürlich habe ich aus dem ganzen Scheiß meine Lehre gezogen, nichts desto trotz stellte sich mir die Frage ob das so rechtens ist, da ich wenn ich einen Artikel bei Ebay ersteigere und der gelieferte Artikel nicht dem Angebot entspricht ich diesen zurück geben kann.

Trotzdem Danke an die Leute die mir ernsthafte Antworten geschrieben haben.

Schade das man als Laie in jedem Forum auf Profis trifft die für Anfänger kein Verständnis haben. Anstatt einfach drüber weg zu lesen, müssen gerade diese Leute Ihren geistigen Erguss mitteilen.

Intoleranz wird scheinbar groß geschrieben.

Weiter so

am 2. Juli 2009 um 14:36

Moin,

natürlich hast Du die Möglichkeit über eBay zu versuchen das Geschäft rückabzuwicken... Das nennt sich Käuferschutz. Dazu musst Du aber zweifelsfrei nachweisen das der verkäufer wissentlich Schäden verschwiegen hat.

Ich frage mich allerdings warum Du das Auto überhaupt mitgenommen hast wenn es in solch einem erbärmlichen, von der Auktionsbeschreibung abweichenden Zustand war...

Setze doch einfach mal einen Link zu der betreffenden Auktion hier ein.

Gruss

Marcus

am 2. Juli 2009 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von mirko1103

Das hier einige die Weisheit mit Löffeln gefressen haben ist nun auch nicht mehr zu übersehen.

das viele bei dem thema etwas aggressiv reagieren liegt daran, das man heutzutage kein auto mehr verkaufen kann ohne direkt mit anwalt usw. gedroht zu bekommen, weil da ein steinschlägelchen in der motorhaube ist, und der käufer von der 20jahre alten rostschibbel deren tacho 3mal rundgelaufen ist einen wagen in neuzustand erwartet......und das genau das der fall ist, wird gerade hier im sicherheitsforum immer & immer wieder durchgekaut....und nun gibts noch leute, die selbst wenn das ding eindeutig als "bastlerfahrzeug" gekennzeichnet ist, terz um die kiste machen wollen.....

sry, aber wenn ich bei einem fz lese "kat erneuert" und "kabelbaum instandgesetzt" sowie "at-motor 200.000km" und das ganze dann noch mit dem zustand "bastlerfahrzeug" sollte nem blinden mit krückstock klar werden, das die karre nicht ganz i.o. ist und man sich die mal live ansehen sollte, erst recht, wenn es sich dabei um "nur" 200km handelt..... :rolleyes:

Zitat

"Die Mängel des letzten Tüv´s wurden auch bis heute nicht behoben."

 

War das Fahrzeug seit letztem TÜV abgemeldet? Oder wie hat der Verkäufer die nochmalige Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der Mängelbeseitigung umgangen?

 

O.

 

am 2. Juli 2009 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Oder wie hat der Verkäufer die nochmalige Vorführung des Fahrzeuges zur Überprüfung der Mängelbeseitigung umgangen?

und woher hat der käufer eine rote nummer? ^^ :p

Ich weiß auch nicht, warum man sich ein Bastlerfahrzeug kauft, wenn man nicht ernsthaft basteln will.

Ein Bastler hätte sich vielleicht über den Wagen gefreut, der würde jetzt ein WE an der Kupplung hängen und einen Kat vom Schrott holen und wäre stolz auf sein Werk. Es gibt Leute denen macht das Spaß...

Ein HU-fertiges Fahrzeug ist nunmal nicht umsonst deutlich teurer und wenn man nicht basteln will und wenn es für einen ordentlichen BMW nicht reicht, dann nimmt man eben den nächstbesten Micra oder Corsa.

Na da habe ich aber ordentlich kluges Zeug geschrieben... aber...

Auch ich habe schonmal so einen Wagen abgeschleppt. Zylinderkopfdichtung hinüber und Motor überhitzt... Allerdings habe ich ihn nicht bezahlt und bei weit unter 500 € darf man sowieso keine Wunder erwarten.

Also:

Ist der finanzielle Schaden für dich erheblich?

Ist die Erstberatung kostenlos?

Ja?

Dann geh zu jemandem, der sich auskennt...

frag doch gleich einen Anwalt.

Das du die Kiste zurück geben kannst glaube ich eher weniger da sie als Bastlerfahrzeug verkauft wurde.

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