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rückgaberecht bastlerfahrzeug

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 11:31

Hallo, habe mir einen BMW bei Ebay ersteigert, der Wagen wurde in der Beschreibung so deklariert das er Tüv und Au fähig ist (Tüv und Au dürften kein Problem darstellen). Die Foto´s des Wagens waren vom Vorbesitzer und somit 2 Jahre alt. Unter anderem war angegeben das vor einem Jahr die Kat´s erneuert wurden. Wie sich jetzt rausstellte waren diese gebraucht und nicht neu.

Der Kabelbaum des Kofferraumdeckels wurde als angeblich instandgesetzt, teilweise jedoch immer noch ohne Funktion.

Ich habe den Verkäufer schriftlich gefragt ob das Fahrzeug mit roter Nr. überführt werden kann (200km) Antwort: Ich würde ihn mit roter Nr. abholen.

Unter anderem war ein Austauschmotor angegeben mit 200000km (hierfür gibt es aber jetzt keine Papiere mehr, angeblich)

Das Fahrzeug wurde als Bastlerfahrzeug verkauft.

In der Auktion wurde angegeben das das Auto keine nicht reparierten erheblichen Mängel hat.

Als ich den Wagen abholte und auf die Autobahn fuhr blieb ich nach 20km mit totalem Kupplungsschaden liegen. Ich denke aber mal das hier eine defekte Kupplung schon von vornerein gegeben war. Da man keine Kupplung in 20km kaputt bekommt.

Jetzt meine Frage komm ich irgendwie aus dem Vertrag raus?

Da der Verkäufer bekannte Mängel meiner Meinung nach bewusst verschwiegen hat oder schön umschrieben hat.

Die Mängel des letzten Tüv´s wurden auch bis heute nicht behoben.

Wasserpumpe ist auch total ausgeschlagen, er hat aber den Motorriemen erneuert wobei dies hätte auffallen müssen.

also alles in allem ein Auto das hoch angepriesen wurde, aber totaler Schrott ist.

Allein die Tatsache das er 2 Jahre alte Foto´s einsetzt sieht für mich so aus als wollte er was vertuschen oder beschönigen

Ich bin im Rechtschutz und würde bei erfolgreichen Aussichten auch zum Anwalt gehen.

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2009 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von mirko1103

Das hier einige die Weisheit mit Löffeln gefressen haben ist nun auch nicht mehr zu übersehen.

das viele bei dem thema etwas aggressiv reagieren liegt daran, das man heutzutage kein auto mehr verkaufen kann ohne direkt mit anwalt usw. gedroht zu bekommen, weil da ein steinschlägelchen in der motorhaube ist, und der käufer von der 20jahre alten rostschibbel deren tacho 3mal rundgelaufen ist einen wagen in neuzustand erwartet......und das genau das der fall ist, wird gerade hier im sicherheitsforum immer & immer wieder durchgekaut....und nun gibts noch leute, die selbst wenn das ding eindeutig als "bastlerfahrzeug" gekennzeichnet ist, terz um die kiste machen wollen.....

sry, aber wenn ich bei einem fz lese "kat erneuert" und "kabelbaum instandgesetzt" sowie "at-motor 200.000km" und das ganze dann noch mit dem zustand "bastlerfahrzeug" sollte nem blinden mit krückstock klar werden, das die karre nicht ganz i.o. ist und man sich die mal live ansehen sollte, erst recht, wenn es sich dabei um "nur" 200km handelt..... :rolleyes:

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Hallo!

Auch ich bin der Ansicht, dass man keinen BMW kaufen sollte, der als Bastlerfahrzeug deklariert ist, wenn man ein fahrtüchtiges Auto sucht.

Leider lässt der TE uns ja im Dunkeln bzgl. der Fragen nach dem Kaufpreis und den Details zum Modell.

Auf das rote Kennzeichen würde ich nicht so sehr abzielen, das kann er sich vom Chef eines freundes geliehen haben. Ist unerheblich.

Was ich zu bedenken geben möchte: nicht jede Schweinerei ist durch die Begriffe "Bastlerfahrzeug", "erneuert aber nicht neu" und den häufigen gebrauch von Konjunktiven "dürfte", "könnte", "müsste" dann plötzlich für den Verkäufer die Lösung, aus der gewährleistung zu kommen.

Wenn insgesamt ein fahrtüchtiges Fahrzeug angeboten worden ist, wozu durchaus auch die Gespräche während der Übergabe des Fahrzeuges gehören können, besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Käufer nicht ganz nackt dasteht.

Die wichtigste Frage ist jedoch, ob es sich lohnt, hier ein Fass aufzumachen. Zur Beantwortung wäre der Kaufpreis interessant und auch die Reparaturkosten.

Wenn der Wagen mehr als 1.500 Eur gekostet hat, würde ich durchaus mal einen Rechtsanwalt konsultieren und sehen, ob man dem oberschlauen Verkäufer nicht irgendwie beikommen kann.

Die Sache hat nämlich m.E. 2 Seiten: einmal natürlich die erwähnten Schnäppchenjäger, die wegen jedem Unfug zum Anwalt rennen. Andererseits aber auch haufenweise vollkommen unseriöse verkäufer, die meinen, mit einem "Verkauf von privat" oder "Gewährleistungsausschluß" jeden nach Strich und Faden über den Tisch ziehen zu können.

Möglicherweise ist der Wagen ja gar nicht so schlecht und ist mit einer neuen Kupplung und 200 Eur beim Bosch-Dienst für den Kabelbaum wunderbar in Ordnung.

Dass Motor und Kat defekt seien, wurde nicht geschrieben. Nur dass sie nicht neu bzw. die Laufleistung nicht belegbar wären. Das muss allein noch nichts heissen.

Der TE sollte nun zu einer guten freien Werkstatt gehen und zunächst einmal alle Mängel identifizieren und auflisten lassen. Dann kann man auch sagen, ob es sich lohnt, in das Auto zu investieren. Vielleicht war ja der Deal gar nicht so schlecht und der Rest des Fahrzeuges ist noch sehr gut in Schuss. Immerhin wurden als echte Mängel/Defekte bislang nur Kleinigkeiten aufgezählt, die man oft schon bei 4 Jahre alten Autos tauschen muss.

Der TE sollte daraus lernen, dass man kein dickes Auto für lau bekommt, ausser man sucht einen Mercedes W140. Das sind, neben rosa lackierten Ford Scorpio, m.W. die einzigen Autos, welche auch im Top-Zustand heillos unterbewertet sind. Alles andere kostet eben Geld.

BMWs kauft man generell nur aus 1. Hand, wobei das Auto jünger als 6 Jahre und der Fahrer älter als 50 Jahre sein sollten...

Weicht man von dieser Regel ab, kann es eben teuer werden. Wie schon geschrieben wurde: "keiner hat etwas zu verschenken"...

Gruß,

M.

am 4. Juli 2009 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Wenn der Wagen mehr als 1.500 Eur gekostet hat, würde ich durchaus mal einen Rechtsanwalt konsultieren und sehen, ob man dem oberschlauen Verkäufer nicht irgendwie beikommen kann.

da es sich hier um eine ebay-auktion gehandelt hat, ist der "kaufpreis" NICHT relevant!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Wenn der Wagen mehr als 1.500 Eur gekostet hat, würde ich durchaus mal einen Rechtsanwalt konsultieren und sehen, ob man dem oberschlauen Verkäufer nicht irgendwie beikommen kann.

da es sich hier um eine ebay-auktion gehandelt hat, ist der "kaufpreis" NICHT relevant!

Sehe ich anders:

Bei Auktionen, auch mit Bastlerfahrzeugen, wird oft die Option  "Sofort kaufen" angeboten oder nach einem Gebot wird mitgeteilt "Mindestpreis nicht erreicht".

Fehlen diese Zusätze, ist Aussage zutreffend. Anderenfalls gibt es eine Peisvorstellung des Käufers, die relevant sein kann. Also TE soll sich mal erklären.

 

O.

Ich wunder mich sowieso schon 'ne ganze Weile, warum sich der TE hier nicht mal konkret äußert...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich wunder mich sowieso schon 'ne ganze Weile, warum sich der TE hier nicht mal konkret äußert...

Vielleicht, weil er mit seinen Eltern in die Ferien gefahren ist ?? :)

Das eine Kupplung von jetzt auf gleich kaputt geht kann passieren, ist mir mal bei einem 13 Jahre alten Ford Sierra passiert. Ich trat die Kupplung, es gab ein knackendes Geräusch und sie liess sich zwar noch treten aber nicht auskuppeln. Den Gang habe ich dann zwar auch ohne Kupplung noch rausbekommen aber es war unmöglich 'nen neuen einzulegen.

Was war? Der Kupplungszug hatte sich ausgehängt weil irgend ein Teil wegkorrodiert war. Der Sierra läuft übrigens heute noch und ist 17 Jahre alt.

Aber mal zu was ganz anderem: Ich habe noch eine 18 Jahre alte Jetta und weil in 18 Monaten der Tüv neu kommt will ich dann einen neueren Gebrauchten kaufen und den alten Hobel loswerden. Also kommt der wenn ich ihn abgemeldet habe (der neue Wagen also angemeldet wurde) bei der Bucht eingestellt.

"Jetta-II, 19 Jahre alt, 210tkm, ohne Tüv und AU. Dem Alter entsprechender Zustand. Lief bis zuletzt gut, Tüv und AU sollten kein Problem sein. Es ist kein Unfallwagen, viele Teile getauscht, wurde stehts gehegt und gepflegt. Weil aber Keilriemen, Endschalldämpfer und diverse Kleinigkeiten neu müssen was den Restwert des Wagens übersteigen dürfte verkaufe ich ihn als Bastlerfahrzeug für jemanden der sich damit auskennt und selber fertig machen kann.

Vorherige Besichtigung + Probefahrt erwünscht. Wagen ist fahrbereit"

Und dann ab für 1€, irgendjemand ersteigert ihn, kommt mit roter Nummer und nimmt ihn mit.

Nach zwei Wochen bekomme ich einen Brief von einem Anwalt. Ich soll den Wagen zurückgeben + 200 € Aufwandentschädigung wegen Abholung + 500 € Anwaltskosten weil bei dem Wagen eine Durchrostung des Schwellers vorhanden war und er so keinen Tüv bekommt, ich aber von diesem Schaden hätte wissen müssen (denn der Schweller rostet ja nicht auf 20 km durch) und nach meiner Aussagen Tüv und AU 'kein Problem' hätten sein sollen.

Na Danke, wenn das so läuft, dann verkaufe ich meine Autos nicht mehr, dann gehen die gleich zum Schrott. Bekommt man zwar nix mehr für aber immerhin hat man dann keinen Ärger *grummel*

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Na Danke, wenn das so läuft, dann verkaufe ich meine Autos nicht mehr, dann gehen die gleich zum Schrott. Bekommt man zwar nix mehr für aber immerhin hat man dann keinen Ärger *grummel*

Rate mal weshalb du bei einem seriösen Händler keine Autos unter einem nicht gerade niedrigen Preis mehr bekommst?Wenn die nicht vom freundlichen Libanesen aufgekauft werden der sie exportiert werden preiswertere aber kritische Autos schlicht verschrottet.

Mein Händler müsste diese Tage einen der ersten Kuga als Leasingrückläufer zurückbekommen haben.Die Kiste sieht optisch Top aus,ist Gepflegt und trotzdem geht das Auto sofort in den Export.Mit seinen knapp 200000km nimmt ihn keine Gerbrauchtwagenversicherung mehr an,zumindest nicht zu einem akzeptablen Preis,und ein Auto mit 200000km birgt hohe Risiken für die Händlergewährleistung die nicht kalkulierbar sind und bei einem Wert von rund 7000€ auch nicht mehr tragbar für den Händler.Bei der Kilometerleistung kann einfach zuviel kommen um ihn an einen Privatmann zu verkaufen und als gewerbliche Käufer kommen nur Exporteure in Frage.Einer der mit dem Auto Geld verdienen muß kauft kein Auto mit 200000km.

am 4. Juli 2009 um 15:45

Zitat:

Ja danke an alle neunmalklugen hier, wollte eigentlich nur wissen ob eine Chance besteht, da ich nunmal gerippt worden bin.

Das hier einige die Weisheit mit Löffeln gefressen haben ist nun auch nicht mehr zu übersehen.

Nö dass du "gerippt" worden bist behauptest du selbst und siehst du selbst vllt. so - ich würde sagen du hast gehofft ein BASTLERFAHRZEUG zu kaufen das in der Praxis aber ein Gebrauchtwagen im Topzustand sein soll, und damit haste dich eben getäuscht...

 

Wer soll die Weisheit gefressen haben? Dir wird hier gesagt was nunmal Tatsache ist und völlig korrekt erläutert wie das ganze rechtlich und moralisch ausschaut, dass du das nicht hören willst und die antworten daher "doof" findest, zeigt ja nur auf welchem geistigen Niveau du dich bewegst...

am 4. Juli 2009 um 16:26

Nachtrag:

 

Der Clou ist ja selbst wenn das Fahrzeug als Gebrauchtwagen von Privat mit gültiger HU/AU und in gutem Zustand verkauft wurde (natürlich ohne Gewährleistung, weil privat) hätte die Kupplung kaputtgehen können.

 

Und um dann den Verkäufer zu belangen hättest du ersteinmal von einem Gutachter nachweisen lassen müssen dass der Schaden schon vor dem Kauf bestand UND das der Verkäufer davon gewusst hat, dann wäre das ganze nämlich Verschweigen grober Mängel.

 

Selbst bei einem Top-Gebrauchten von privat kann eine Kupplung oder ein anderes Teil spontan und nach dem Kauf kaputtgehen, wer Garantie- u. Gewährleistung möchte muss halt beim Händler kaufen!

 

Und sich einen BMW als Bastlerfahrzeug kaufen nach dem Motto "Geil BMW fahren, aber kein Geld haben" und dann wundern das auch gleich mal etwas kaputt geht ist ja lachhaft!

Letztenendes müsstest DU ja auch erstmal nachweisen dass du nicht selbst irgendeinen Fehler gemacht und den Kupplungsschaden so verursacht hast!

Eine Kupplung verschleißt natürlich mit der Zeit, aber dass du bei der Probefahrt und beim losfahren dann nach Hause nichts gemerkt hast und die Kupplung "normal" war und dann spontan einen Totaldefekt erleidet ist schon sehr fragwürdig.

Wer sagt denn dass du nicht einfach mit dem Auto nicht so umgehen konntest, beim Schalten auf der Autobahn versehentlich den 2. Gang erwischt hast statt den 4. oder 6.  und dir dann die Kupplung um die Ohren geflogen ist?

 

Wie gesagt beantrage doch einen Gutachter, dass das den Kaufpreis des Wagens bei weitem Überschreiten dürfte sollte klar sein, dass gleichzeitig deine Aussicht auf Erfolg auch minimal ist sowieso...

 

Abgesehen davon dass ein Kupplungsschaden ein Witz ist der von einem Bastler für 200-300€ schnell zu reparieren ist, Kupplung tauschen fertig - ist ohnehin ein Verschleißteil und muss früher oder später gewechselt werden.

Und das bei einem Bastlerfahrzeug nun zu bemängeln, also ganz ehrlich einige haben ja echt den Schuss nicht gehört...!

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich wunder mich sowieso schon 'ne ganze Weile, warum sich der TE hier nicht mal konkret äußert...

Vielleicht, weil er mit seinen Eltern in die Ferien gefahren ist ?? :)

Das denke ich inzwischen auch. War wohl mal wieder einer diese Troll-Threads zum Ferienbeginn...

am 6. Juli 2009 um 22:12

Wenn ma Bastelerfahrzeug nichts mehr zum Basteln ist, er quasi wie ein Neuwagen ist, muß man ihn wieder zurückgeben... mal so ganz geistreich angedeutet :D

Zitat:

Original geschrieben von Christyaan

Wenn ma Bastelerfahrzeug nichts mehr zum Basteln ist, er quasi wie ein Neuwagen ist, muß man ihn wieder zurückgeben... mal so ganz geistreich angedeutet :D

Da siehst du was falsch. Das ist KEIN Dosenpfand.....:D:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich wunder mich sowieso schon 'ne ganze Weile, warum sich der TE hier nicht mal konkret äußert...

Vielleicht, weil er mit seinen Eltern in die Ferien gefahren ist ?? :)

Vielleicht hat er die Grotte schon längst in die Bucht gestellt.:D Die Artikelbeschreibung (bzw. -umschreibung oder -beschönigung) hat er bereits.

Vermutlich hat der TE auch zwei linke Hände und mußte feststellen, daß er mit dem Bastel-Projekt überfordert war...;)

am 8. Juli 2009 um 13:12

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

natürlich hast Du die Möglichkeit über eBay zu versuchen das Geschäft rückabzuwicken... Das nennt sich Käuferschutz.

Es gibt bei eBay schon lange keinen Käuferschutz mehr. Es gibt ihn nur noch bei PainPal,wenn man mdamit bezahlt und wenn der Artikel für den PainPal-Käuferschutz qualifiziert war. Dürfte hier wohl kaum der fall sein, oder?

Zitat:

Dazu musst Du aber zweifelsfrei nachweisen das der verkäufer wissentlich Schäden verschwiegen hat.

In diesem Fall kann man den Kaufvertrag nach BGB anfechten, dazu braucht es keinen "Käuferschutz" von irgendwem.

 

 

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