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Reparatur, Umfang verschwiegen, und nun?

Themenstarteram 26. Juni 2010 um 19:57

Hallo an alle,

bevor es Fragen gibt, ich lese und schreibe bereits seit längerem in diesem Forum, habe aber für diese Anfrage ein Pseudonym gewählt.

Der Grund ist nach lesen der Anfrage verständlich.

Ich habe vor einiger Zeit einen gebrauchten Phaeton erworben. Schönes Fahrzeug, unauffällige Historie, fairer Preis.

Bei diesem Wagen sollte nach Auskunft des Händlers noch ein Schaden behoben werden, in diesem Fall ging es um die Reparatur einer Tür.

Insofern war mir klar, das hier eine Beschädigung vorliegt, eben im Rahmen dessen, was in solchen Fällen erforderlich ist bzw. auch, was zu einer solchen Beschädigung führen kann, ohne eben benachbarte Teile in Mitleidenschaft zu ziehen.

Hier wurde immer nur von der Tür gesprochen und dieses auch schriftlich im Vertrag fixiert. Bis hierhin alles problemlos.

Ich habe nun, bedingt durch meine angedachte Getriebespülung mir einen erneuten Auszug der Historie aus ELSA-WIN gezogen und staunte nicht schlecht:

Zwischen der ersten, seinerzeit vor dem Kauf gezogenen Historie und der jetzigen aktuellen, kam natürlich die Reparatur der Tür hinzu.

Leider nicht nur diese Reparatur, denn der Schaden scheint doch größer als vom Händler angegeben zu sein.

Über den Wechsel bzw. der Reparatur der Tür kamen weitere Arbeiten hinzu, welche auf Basis eines Gutachtens ausgeführt wurden (Sachverständigengutachten, ist so in der Historie erwähnt). Ein Gutachten setzt aber immer die Beteiligung eines Dritten (also einen Unfall) voraus, oder sehe ich das jetzt falsch?

Bei den durchgeführten Arbeiten wurden über die eigentliche Tür div. Richtarbeiten und Lackierarbeiten an einem Seitenteil durchgeführt.

Dies wurde weder vor dem Kauf noch vor Unterzeichnung des Vertrages als auch bei Übergabe des Fahrzeuges erwähnt.

Nun ist zu sagen, das diese über den eigentlichen genannten Umfang ausgeführten Arbeiten sich weder vom Umfang noch von der Schwere her irgendwie ableiten lassen. Die Arbeit ist (zumindest oberflächlich) bzw. für Laien nicht erkennbar, gut ausgeführt. Ich bin heute 3x um denbetreffenden Bereich herumgetigert, konnte aber nichts entdecken. (Was aber nichts heissen muß)

Meine Frage nun:

Welche Möglichkeiten habe ich?

1. Rückabwicklung?

2. Kaufpreisminderung, und wenn ja, wieviel?

Dazu würde ich mir ein entsprechendes Gutachten eines Sachverständigen einholen, um die Umfänge der Arbeiten genauer zu verifizieren bzw. ev. weitere Beschädigungen zu erkennen.

Hintergrund: Das Fahrzeug funktioniert einwandfrei, es gibt keinen primären Grund, hier zu meckern.

Also, wie würdet ihr (unter zugrundelegung der Rechtslage) entscheiden? Erst den Kontakt mit dem Händler suchen? Gleich die Kanone rausholen und loslegen? Vom Gutacher das seinerzeit angefertigte Gutachten anfordern? (Dieser ist mir zufällig bekanntgeworden bei Abholung im Autohaus).

Fragen über Fragen, die mich die WM vergessen lassen und wieder einmal für einen "Dicken Hals incl. geschwollenen Kamm" bei mir ob der Dreistigkeit dieser VW-Händler sorgen.

Ich habe den Sachverhalt übrigens weitgehend verändert, um nicht "die Pferde scheu zu machen".

"Unverschämte Lümmel" würde mein alter Herr hier lauthals rufen......(Ich nenne das eher Roßtäuscher, die hätte man früher am nächsten Ast aufgeknüpft)

Nun, ich erwarte schon jetzt dankend eure der Sache dienenden Hinweise....

Der Gruebelnde...

PS: Gerne nehme ich entsprechende Hilfestellungen, auch ggf. juristische, via PN an.

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6 Antworten
am 26. Juni 2010 um 20:14

Hier wird Dir keiner eine vernünftige Auskunft geben. Warum stellst Du diese Frage nicht in diversen Rechtsforen ?

peso

Themenstarteram 26. Juni 2010 um 20:39

Ich ging einfach davon aus, das u. U. ein solcher Fall dem einen oder anderen schon bekannt ist und dieser vllt. eine Vorgehensweise eingeschlagen hat, die eine grobe Richtlinie vorgibt.

Bevor ich hier einen Weg einschlage, der eine wie auch immer auseshende Einigung unmöglich macht, hielt ich es für sinnvoll, diese Anfrage zu starten.

Na, schauen wir mal, vielleicht gibt es ja doch den einen oder anderen Tip/Ratschlag.

Gruebelnder

Zitat:

Original geschrieben von Gruebelnder

Bevor ich hier einen Weg einschlage, der eine wie auch immer auseshende Einigung unmöglich macht, hielt ich es für sinnvoll, diese Anfrage zu starten.

Eine Rechtsberatung durch einen spezialisierten Anwalt macht nichts unmöglich. DANACH kannst Du dann auf einer vernünftigen Grundlage entscheiden.

MfG

am 27. Juni 2010 um 8:18

Bei jedem Gutachten wird der Minderwert des Fahrzeuges angegeben der nach Behebung des Schadens übrig bleibt. Diesen Wert vom realen Wert des Fahrzeuges zum Kaufzeitpunkt abziehen und schon hat man den richtig bewerteten Kaufpreis.

Gruss capdoc

Themenstarteram 27. Juni 2010 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von pamic

Zitat:

Original geschrieben von Gruebelnder

Bevor ich hier einen Weg einschlage, der eine wie auch immer auseshende Einigung unmöglich macht, hielt ich es für sinnvoll, diese Anfrage zu starten.

Eine Rechtsberatung durch einen spezialisierten Anwalt macht nichts unmöglich. DANACH kannst Du dann auf einer vernünftigen Grundlage entscheiden.

MfG

@peso

War wohl doch schon spät gestern, wenn ich mir meine Orthographie so anschaue :-)

Mir ist schon klar, das hier nur ein Fachanwalt entsprechend fundierten Rat bzw. Hilfe geben kann.

Meine Frage zielte auch mehr auf ev. Erfahrungswerte der Forenteilnehmer zu dieser Thematik ab.

Pardon, aber dies ist im eigentlichen Thread wohl nicht so deutlich formuliert.

Explizit ärgert mich halt, das abgesehen von der Tür, der genannte Reparaturaufwand erheblich größer ist wie angegeben.

Es ist eine Sache, eine Tür zu erneuern und eine zweite, weitere großflächige Lackier- bzw Richtarbeiten darüber hinaus auszuführen und dem Käufer dies nicht mitzuteilen.

Ich denke aber auch,mit entsprechend juristischen Beistand wird eine Klärung über den Umfag meiner Rechte herbei zu führen sein.

@ capdoc:

Davon gehe ich aus, das in diesem Gutachten eine entsprechende Minderung vermerkt ist. Nur, hätte ein Käufer nicht genau darauf hingewiesen werden müssen, statt ihn im Glauben eines Guten Angebotes zu lassen?

@ pamic

Da ich ja nun rd. 24 Std. über diese Themtik nachgedacht habe, die Emotionen wieder auf einem Niveau sind, das rationale Entscheidungen getroffen werden können (habe die Knarre wieder weggepackt), werde ich genau diesen Weg einschlagen.

Den Gedanken hatte ich dann heute morgen schon, nachdem meine Liebste ein Super Frühstück auf den Tisch gezaubert hat (Sogar mit frischem Bacon, trotz erhöhter Polystürol-Werte oder wie das heisst. ...:-)

In diesem Sinne wünsche ich einen angenehmen Sonntag..

Gruebelnder

am 27. Juni 2010 um 11:22

Dem Käufer eines Fahrzeuges muss wahrheitsgemäß der Sachverhalt dargelegt werden. Wird der Umfang einer Reparatur verschwiegen oder falsch angegeben liegt hier ein versteckter Mangel bzw. das Vortäuschen falscher Tatsachen vor. Somit ist der Käufer berechtigt vom Kauf zurück zu treten oder den Kaufgegenstand im Kaufpreis zu mindern.

Ich würde zunächst den Händler mit der Tatsache in einem persönlichen Gespräch konfrontieren. Lässt sich hier keine Übereinkunft erzielen sollte umgehend fachlicher anwaltlicher Beistand eingeholt werden.

Gruss capdoc

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