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Räder vs F.Schein
Hallo,
ich habe bei meinem GOLF 7 nun Reifen 205/55/R16
Im Fahrzeugschein steht in der Position 15.1 und 15.3: 205/50/R17
Kann das sein? Ist im Schein die maximal zulässige Größe angegeben oder muss drin stehen, welche Reifen jetzt drauf sind?
Danke
GRUSS
Beste Antwort im Thema
205/50 17 ist nicht schräg, sondern die Standardbereifung von VW für die Dijon Felge (für die 205er Pellen ist die Felge 6 Zoll breit, für die 225/45 17 hat die Dijon Felge 7 Zoll).
Also alles in Butter.
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18 Antworten
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 3. Juni 2019 um 18:59:19 Uhr:
Zitat:
@catcherberlin schrieb am 3. Juni 2019 um 18:56:39 Uhr:
Es geht hier auch nicht um die 205/50/R17...es geht um die 205/55/R16---die auf welcher Felge gefahren werden?
Stahl/Leichtmetall, Größe?
Damit wir alle Bescheid wissen, solltest Du mal die komplette KBA-Nr. mitteilen: 0603 xxx xxxx (Pkt. 2.1 und 2.2 der ZBI) oder hast Du Deine CoC-Bescheinigung schon gefunden?
Ich glaube, du hast das Thema nicht verstanden. Es geht einzig um die Zulassungsbescheinigung und das CoC.:o
Lies Dir doch bitte mal den Eingangsthread 1. Satz durch...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
Glaube mir, ich habe ihn gelesen und verstanden. Es ist nirgendwo die Rede davon, daß eine Zubehörfelge, was du mit deinen fragen unterstellst, das Problem ist, sondern das offensichtlich werksseitig 205/55R16 montiert sind, er aber in seiner Zul.B. 205/50R17 stehen hat und das nicht nachvollziehen kann. Verstanden?:rolleyes:
Zitat:
@Richard3108 schrieb am 3. Juni 2019 um 10:18:14 Uhr:
Hallo,
ich habe bei meinem GOLF 7 nun Reifen 205/55/R16
Im Fahrzeugschein steht in der Position 15.1 und 15.3: 205/50/R17
Kann das sein? Ist im Schein die maximal zulässige Größe angegeben oder muss drin stehen, welche Reifen jetzt drauf sind?
Danke
GRUSS
Ja, so ist das mittlerweile. Im Schein wird seit Einführung des CoC (EU-Übereinstimmungserklärung) nur noch eine mögliche Größe genannt. Alle weiteren, ab Werk freigegebenen Reifen- und Felgengrößen stehen im CoC drin (s.u.). Deshalb ist es sinnvoll, eine Kopie im Bordbuch mitzuführen, wenn die montierte Größe von den im Schein genannten abweicht.
Gruß
RSLiner
Zitat:
@RSLiner schrieb am 3. Juni 2019 um 22:07:40 Uhr:
Zitat:
@Richard3108 schrieb am 3. Juni 2019 um 10:18:14 Uhr:
Hallo,
ich habe bei meinem GOLF 7 nun Reifen 205/55/R16
Im Fahrzeugschein steht in der Position 15.1 und 15.3: 205/50/R17
Kann das sein? Ist im Schein die maximal zulässige Größe angegeben oder muss drin stehen, welche Reifen jetzt drauf sind?
Danke
GRUSS
Ja, so ist das mittlerweile. Im Schein wird seit Einführung des CoC (EU-Übereinstimmungserklärung) nur noch eine mögliche Größe genannt. Alle weiteren, ab Werk freigegebenen Reifen- und Felgengrößen stehen im CoC drin (s.u.). Deshalb ist es sinnvoll, eine Kopie im Bordbuch mitzuführen, wenn die montierte Größe von den im Schein genannten abweicht.
Gruß
RSLiner
Habe vergessen, gestern abend in der Conformity Declaration nachzusehen, mache ich heute. Aber deine Erklärung schien mir logisch zu sein. Danke.