ForumBMW Motorrad
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. BMW Motorrad
  5. R1150RT-P (Police) aus den USA importieren, wer fährt ein P Modell und kennt sich mit US Import aus?

R1150RT-P (Police) aus den USA importieren, wer fährt ein P Modell und kennt sich mit US Import aus?

BMW R 1150
Themenstarteram 20. Februar 2022 um 21:01

Servus,

ich hab da mal ne Frage. Und zwar bin ich BMW Enthusiast (besitze 3 BMW Fahrzeuge) und in einem Police Car Owners Club Mitglied. Ich würde daher gerne eine amerikanische R1150RT-P (die Einsitzer RT mit Polizei Paket, wie sie auch bei der deutschen Polizei genutzt wurde) aus den USA importieren. Also eine von den berühmten schwarz/weißen, die u.a. auch bei der California Highway Patrol eingesetzt wurden. Ich habe Kontakte in den USA, über die ich so ein Bike zu einem guten Kurs haben könnte.

Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass diese Bikes in den USA erstausgeliefert wurden und somit keine EU-Typengenehmigung haben. Hab da auch schon bei BMW Deutschland angefragt, die stellen sowas für ein US Modell nicht aus. Man kann die Papiere bei BMW in den USA beantragen, da diese Papiere aber auf englisch sind, werden sie hier bei uns nicht anerkannt. Das ganze würde also auf eine §21 Abnahme mit Einzelbetriebserlaubnis hinauslaufen, um das Bike hier in den Verkehr zu bringen. Saubere US Fahrzeugpapiere hat das Bike natürlich, wenn es aus Behördenhand kommt.

Ich habe schon etwas recherchiert und gemäß Teilekatalog entspricht die amerikanische RT-P bei den technisch relevanten Teilen (Abgasanlage mit Kat und Lambdasonde, Beleuchtung mit E-Nummern usw.) vollkommen der deutschen RT-P. Bis auf den Meilentacho.

Der TÜV hat mir bereits die Auskunft gegeben, dass die §21 Abnahme wohl relativ unproblematisch wäre, wenn ich eine Kopie der EU-Typengenehmigung, des CoCs oder des Fahrzeugscheins einer deutschen RT-P (bestenfalls mit Vergleichsfoto) vorweisen könnte, da man diese als Vergleichsmodell hernehmen könnte, um daraus alle relevanten Angaben für das §21 Gutachten zu übernehmen. Namen, Adresse und Kennzeichen des Halters können da auch gerne geschwärzt sein, es geht nur um die technischen Daten und den Fakt, dass es dieses Bike in Europa genauso mit einer EU-Typengenehmigung gab. Gibt es eventuell jemanden, der mir dazu weiterhelfen kann und eventuell schonmal so eine Importgeschichte bei einer BMW durchgespielt hat?

...und ja, es muss eine originale aus den USA sein. Einfach eine grün/weiße deutsche kaufen und auf amerikanisch umlackieren ist nicht authentisch und in der Szene verpönt. :D Denn die Geschichte der Fahrzeuge ist ja gerade das interessante.

Danke euch

Ähnliche Themen
17 Antworten

Zitat:

@Repsol-Bird schrieb am 20. Feb. 2022 um 22:1:46 Uhr:

Der TÜV hat mir bereits die Auskunft gegeben, dass die §21 Abnahme wohl relativ unproblematisch wäre, wenn ich eine Kopie der EU-Typengenehmigung oder des Fahrzeugscheins einer deutschen RT-P vorweisen könnte, da man diese als Vergleichsmodell hernehmen könnte, um daraus alle relevanten Angaben für das §21 Gutachten zu übernahmen. Namen, Adresse usw. können da auch gerne geschwärzt sein.

Na als wenn das ein Problem sein soll, sich die paar Daten für das Motorrad aus der Datenbank zu ziehen.

Lächerlich, das ist für den aaS kein Problem.

Themenstarteram 20. Februar 2022 um 21:15

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 20. Februar 2022 um 22:09:55 Uhr:

Na als wenn das ein Problem sein soll, sich die paar Daten für das Motorrad aus der Datenbank zu ziehen.

Lächerlich, das ist für den aaS kein Problem.

So habe ich auch argumentiert, aber der TÜV Prüfer meinte dass das wohl nicht so einfach wäre, da die RT-P mit ihrem Einzelsitz, den Sturzbügeln, den schmalen Koffern und Pi Pa Po ja nicht der serienmäßigen "zivilen" RT entspricht. Wobei das meiner Meinung nach ja eigentlich nicht relevant sein dürfte, da es die Sturzbügel und die schmalen Koffer ja meines Wissens nach auch im BMW Zubehör zum Nachrüsten gab, für jede zivile RT. Einzig der Einzelsitz mit dem Funkkoffer ist ein Behördenteil, der aber am Bike selber weder die Höhe, noch die Länge oder die Breite verändert.

Die Daten zur RT-P müsste es aber in der Datenbank geben, da sie ja hundertfach von der deutschen Polizei genutzt wurde und diese Bikes nach ihrer Ausmusterung auch von zivilen Haltern weiter genutzt wurden. Also muss es da ja was geben, was dort in die Papiere übernommen wurde. Da wäre es mal interessant, ob die RT-P gemäß Fahrzeugpapieren eine RT wie jede andere ist oder ob da was spezielles drin steht.

Letztendlich ist aber wie immer der TÜV derjenige, der das letzte Wort hat und zufrieden sein muss, wenn man was von ihm will... :rolleyes:

Es gibt übrigens mehr als einen TÜV, evtl. lohnt sich da auch eine etwas weitere Anfahrt.

Themenstarteram 20. Februar 2022 um 21:44

Zitat:

@halifax schrieb am 20. Februar 2022 um 22:37:28 Uhr:

Es gibt übrigens mehr als einen TÜV, evtl. lohnt sich da auch eine etwas weitere Anfahrt.

Natürlich, mittlerweile dürfen das ja auch DEKRA, GTÜ und wie sie alle heißen. Hab halt erstmal beim nächstgelegenen angefragt. :)

Denke aber an der §21 Abnahme führt kein Weg vorbei. Hat das vielleicht schonmal jemand bei einer BMW gemacht, idealerweise vielleicht sogar bei einer R1150RT? Es gibt meines Wissens nach für dieses Bike keine US Beleuchtung oder andere US spezifischen Umbauten am Motor, also sollte man da (außer über den Meilentacho) eigentlich auch über keine Beanstandungspunkte stolpern, da bei der amerikanischen überall das gleiche drin stecken dürfte, wie bei einer deutschen.

Wäre mir zu stressig und zu teuer. Da kostet ja der Import und der Papierkram mehr als die Maschine.

Bei einer Harley würde es sich lohnen, aber bei einer BMW...

Themenstarteram 22. Februar 2022 um 12:16

Zitat:

@Jungbiker schrieb am 22. Februar 2022 um 13:08:10 Uhr:

Wäre mir zu stressig und zu teuer. Da kostet ja der Import und der Papierkram mehr als die Maschine.

Bei einer Harley würde es sich lohnen, aber bei einer BMW...

Wie schon gesagt, es geht dabei nicht ums "lohnen", weil nicht die vermeintliche Ersparnis durch den Import im Raum steht, sondern das Bike und seine Historie der Grund für die Aktion sind. ;) Hab ich ja weiter oben schon geschrieben. Wenn es mir darum gehen würde, was sich lohnt, dann könnte ich auch ne deutsche grün/weiße Polizeimaschine kaufen und sie schwarz/weiß anmalen. Steht aber nicht zur Option.

Es steht zwar aktuell eine amerikanische R1150RT-P bei Ebay Kleinanzeigen drin, allerdings ist die preislich sehr hoch angesetzt. Da würde der Import tatsächlich billiger werden...

Grundlegend ist es so, dass Motorrad wurde für den amerikanischen Markt nach den amerikanischen Gesetzen / Vorschriften gebaut und dorthin verschifft. Wird ein solches Fahrzeug jetzt nach Deutschland eingeführt, müssen alle Abweichungen zur StVZO umgerüstet werden. Da das Moped schon recht alt ist wird es mit aller Wahrscheinlichkeit keine EG-Typgenehmigung oder ein COC dafür geben. Da BMW die Motorräder auch in D verkauft hat, sind die Motorräder damals mit einer nationalen Betriebserlaubnis in den Verkehr gekommen.

Um das amerikanische Fahrzeug hier jetzt anzumelden, muss eine §21 Abnahmen an dem Teil durchgeführt werden, dass Motorrad braucht nämlich eine neue Betriebserlaubnis, da es ja nie für Deutschland gebaut wurde.

Jetzt kommt der Weg zu einer Prüforganisation, welche diese Abnahmen durchführen darf. Dabei kann mit Hilfe des Motorrades, der Typenbezeichnung, des Modells, der amerikanischen Papiere und gewisser Software garantiert ein baugleiches Fahrzeug bestimmt werden, so dass die technischen Daten schon einmal zusammengesucht wurden.

Als nächstes muss geprüft werden, welche Umbaumaßnahmen an der RT erfolgen müssen. Oftmals sind Teile der Beleuchtung wie der Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten usw,. Auch der Auspuff und die Lautstärke spielen eine Rolle, ggf. kommt also noch eine Geräuschmessung hinzu. Sollten noch andere Komponenten wie Rundumlicht usw. befestigt sein, werden diese wohl abmontiert werden müssen. Reifen, Felgen, nachträgliche Lenker, Windschilde usw. könnten natürlich auch noch betroffen sein. Den Tacho kann man beispielsweise mit einem Aufkleber schnell in km/h transformieren. Inwiefern BMW da andere Komponenten verbaut haben könnte weiß ich nicht. Da kosten oftmals ein Punkt sind, könnte sein, dass alles deutsche Bauteile sind und es keine Probleme gibt oder die haben eigene Teile für den amerikanischen Markt und diese ans Moped montiert.

So läuft es eigentlich ab. Das Moped habe ich natürlich nicht gesehen, daher lässt sich zu den Koffern oder Sturzbügeln schlecht was sagen...

Jein, grundlegend ist es eine R1150RT. Die Anbauteile sind auch, incl. der Behördenteile, wenn man von der Funke an sich mal absieht immer noch erhältlich. Sogar Einzelsitz, Funkkoffer, Feuerlöscherhalter etc.

Sicher gab es für den Angloamerikanischen Markt Meilentachos und ggf. andere Scheinwerfer. Viel mehr war aber nicht.

Das entscheidende ist halt, dass es für die R1150RT/P aus USA keine ABE gibt, sprich keinen Nachweis das sie Euro-1 entspricht. Die internationale Euro BE (COC) gab es damals noch nicht. Die COC wurde in Deutschland erst 2005 eingeführt. Hier geht es ja sicher auch darum, nicht ein komplettes Abgasgutachten erstellen zu müssen, sondern einfach die Werte einer deutschen RT übernehmen zu dürfen.

Ein flexibler (TüV-)Gutachter nimmt die ganz normalen Werte ein R1150 RT(-P) und gut ist.

Themenstarteram 25. Februar 2022 um 8:17

Hat sich mittlerweile erledigt, BMW Deutschland stellt leider keinerlei Bescheinigungen für US Modelle mehr aus und bei TÜV und DEKRA hat man ein Abgasgutachten verlangt, da die Maschine in den USA erstausgeliefert wurde. Deswegen habe ich in der Auktion nicht mitgeboten, in der die amerikanische RT-P versteigert wurde.

Würde die Geschichte mit dem COC bedeuten, dass man für ein aktuelleres US Modell wie z.B. eine 1200er RT ab Baujahr 2007 über das COC eine Zulassung für Deutschland bekommt, ohne ein Abgasgutachten nachzuweisen? Das wär ja interessant...

Für die Amis gibt es kein CoC.

Ich war immer der Meinung, in USA wären die Abgasrestriktionen noch schärfer als bei uns, besonders in Kalifornien.

Vielleicht mal bei anderen Prüforganisationen fragen?

Im Normalfall geht das auch ohne Probleme.

Dafür genügt der Nachweis (Abgaslabel) auf dem Fahrzeug dass sie die Vorschriften der FMVSS/SAE/CISPR (Federal Motor Vehicle Safety Standard erfüllt werden.

Ausführlich ist das im Merkblatt für die Begutachtung eines Importfahrzeuges von 2018 beschrieben.

Weiterhin gibt es auch qualifizierte Datenblatt-Stellen wie TÜV SÜD, TÜV Nord, Abgasdatenbank.com usw.

Scheinbar ist hier der TE bei den falschen, nicht fähigen Prüfern gelandet.

Die EU-Typenprüfungen ab 2005 machen es nicht unbedingt und in allen Fällen leichter/einfacher. Es hängt wie ich und auch andere schon geschrieben haben viel von der Flexibilität des jeweiligen Prüfers ab. Wenn der keinen Bock hat oder sich in die Thematik nicht einarbeiten möchte ... :rolleyes:

Dann hilft es manchmal nur die Prüfstelle oder gar Prüforganisation zu wechseln :cool:

Themenstarteram 25. Februar 2022 um 20:17

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 25. Februar 2022 um 16:11:25 Uhr:

Im Normalfall geht das auch ohne Probleme.

Dafür genügt der Nachweis (Abgaslabel) auf dem Fahrzeug dass sie die Vorschriften der FMVSS/SAE/CISPR (Federal Motor Vehicle Safety Standard erfüllt werden.

Ausführlich ist das im Merkblatt für die Begutachtung eines Importfahrzeuges von 2018 beschrieben.

Weiterhin gibt es auch qualifizierte Datenblatt-Stellen wie TÜV SÜD, TÜV Nord, Abgasdatenbank.com usw.

Scheinbar ist hier der TE bei den falschen, nicht fähigen Prüfern gelandet.

Ein Abgaslabel aus Kalifornien hatte das Bike, original von BMW. Wird aber laut Aussage des TÜVs hier nicht anerkannt, die wollen ein Abgasgutachten in Papierform.

Bei der Datenblattstelle des TÜV Nord hab ich angefragt, da es sich aber um eine Polizeimaschine handelt, konnte man mir da nicht weiterhelfen. Man hätte zwar eine Referenzmaschine in der Datenbank gehabt, die mal aus den USA geholt wurde, allerdings war das eine zivile RT. Die Datenblattstelle hat auf BMW verwiesen, wo ich nach einer Bestätigung fragen sollte, in der sie bescheinigen, dass die Polizeiversion in Sachen Abgas und Motor der zivilen entspricht. BMW stellt sowas aber nicht aus, weil sie generell den Reimport von US Modellen unterbinden wollen, egal ob nagelneu oder 20 Jahre alt.

Ich habs mittlerweile aufgegeben. Und ist wohl auch besser so, dass ich die Finger von der RT lasse. Bin selbst gelernter Mechaniker und schraube auch viel, hab mir aber mal reingezogen was es bei der RT bedeutet, wenn z.B. die Bremsflüssigkeit oder die Kupplung gewechselt werden muss. Ich glaub mit dem Bike werd ich nicht glücklich, erst Recht nicht, wenns ne Ex Behördenmaschine ist, die entsprechend rangenommen wurde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. BMW Motorrad
  5. R1150RT-P (Police) aus den USA importieren, wer fährt ein P Modell und kennt sich mit US Import aus?