ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Probleme beim Felgenkauf - Händler oder Werkstatt Schuld?

Probleme beim Felgenkauf - Händler oder Werkstatt Schuld?

Themenstarteram 27. Februar 2019 um 9:58

Guten Tag,

ich habe mir neue Felgen (keine Kompletträder) bei wheelscompany bestellt, die direkt an eine Werkstatt geliefert wurden, die die montieren sollte.

Heute habe ich vom KFZ-Meister einen Anruf bekommen, bei dem mir mitgeteilt wurde, dass eine Felge einen dumpfen Schlag außen hat und somit aus Gewährleistugsgründen an mein neues Fahrzeug nicht montiert werden kann. Ebenso wurden mir von dem Schaden an der Felge Bilder zugeschickt.

Auf den Bildern ist ebenso ersichtlich, dass seitens der Werkstatt der Reifen auf die Felge schon montiert wurde.

Daraufhin habe ich bei wheelscompany eine Reklemation veranlasst. Mir wurde seitens der wheelscompany mitgeteilt, dass im Prinzip ein Transportschaden bei der Felge vorliegt, dieser jedoch nicht reklamiert werden kann, da seitens der Werkstatt die Felge schon montiert (also der Reifen daraufgemacht) wurde. Der Schaden war von Anfang an ersichtlich und hätte von der Werkstatt vor der Montage erkannt werden sollen. Man bot mir an, ein Angebot für eine neue Felge zu einem reduzierten Preis zu machen.

Da ich nicht einschätzen kann, wer nun die Schuld an der beschädigten Felge trägt, möchte ich euch um eure Einschätzung bitten.

Mit besten Grüßen

Lulomann

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. März 2019 um 17:37

Guten Tag,

 

vielen Dank für die rege Beteiligung und die daraus entstandene Diskussion.

Ich habe soeben mit der Werkstatt gesprochen und konnte das Problem klären.

Somit würde ich nun gerne euch mitteilen, wie die Angelegenheit nun gelöst wurde.

 

Der Preis der Felge bewegt sich im Bereich von 85 Euro.

Der Händler hat mir aus Kulanz angeboten eine neue Felge für 80 Euro zu verkaufen.

Daraufhin habe ich die Werkstatt bzw. den Autohändler mit der rechtlichen Einschätzung konfrontiert, dass diese mein Anspruchsgegner sei, da die Felge sich in ihrem Verantwortungsbereich befindet und vor allem an der Felge schon Arbeiten ausgeführt wurden.

Selbstverständlich war die Werkstatt alles andere begeistert, was ich auch durchaus verstehen kann.

Zumal die Leute bei der Werkstatt mir sehr seriös und ehrlich erscheinen und ich glaube, dass der Schaden schon im vornherein vorlag und nicht durch diese verursacht wurde. Dies ist jedoch in diesem Fall leider insofern nicht von Relevanz, da keine Überprüfung der Felge seitens der Werkstatt erfolgte.

Dennoch konnten wir uns gütlich einigen und haben abgemacht, dass ich seitens der Werkstatt einen Tankgutschein im Wert von 40 Euro bekomme.

Insofern habe ich nun für die neue Felge Kosten im Wert von 40 Euro zu tragen.

 

Selbstredend ist dieser Fall so gelagert, dass der für den Schaden vermutlich Verantwortliche keine - wenn es die Schuld des Herstellers bzw. des Transportunternehmens war - oder sehr geringe Kosten - wenn es die Schuld des Händlers war - zu tragen hat.

Dies kann im Rahmen des Gerechtigkeitsempfinden als höchst unbefriedigend empfunden werden. Dennoch bin ich der Ansicht, dass diese Angelegenheit so geklärt werden konnte, dass für alle Beteiligten ein tragfähiger Kompromiss erzielt werden konnte.

 

Grüße

 

Lulomann

61 weitere Antworten
Ähnliche Themen
61 Antworten

Interessanter Fall.

Solche Risiken bin ich aber gerne bereits einzugehen, die Ersparnis ist in den meisten Fällen so groß das es sich dicke lohnt. Ich habe neue Felgen für mein Auto im Internet bestellt, Preis 1100€ Zustand fast neu. Neuteile beim Händler 2700€. Die Felgen gingen auch unbesehen zum Reifendienst der Reifen aufzieht. Ob alles passt sehe ich am Mittwoch ;)

In dem hiesigen Fall hätte ich die Verantwortung/schwarzen Peter eigentlich beim Online Händler gesehen.

Er hat auf seine Ware Gewährleistung zu geben, da die Werkstatt keinen Transportschaden an der Verpackung ausmachen konnte muss die Felge schon beim beim Händler defekt gewesen sein. Alternativ falsch/schlecht verpackt.

Denn wenn die Verpackung unbeschädigt ist die Ware darin aber nicht sehe ich auch keine Verantwortung beim Spediteur. Deswegen muss solche Ware auch nicht ausgepackt werden bei der Annahme.

Ein Gewerbebetrieb der sich auf ein solcher Vorgehen einlässt muss aber immer damit rechnen das so ein Fall eintritt und dass er da ein Risiko eingeht.

Grüße

Alexander

Nur kurz, ich habe nicht alles gelesen, aber mir streubts die Haare (acuh bzgl. des Anwalts).

Annahme: TE ist Privatperson, hat online die Reifen bestellt

=> Fernabsatzvertrag, Sonderform des Kaufvertrages, kein Versendungskauf möglich (für den TE gut)

- der Verkäufer hat den Mangel sogar schon schriftlich bestätigt, da Transportschaden nie dem Privatkunden beim Verkauf Händler -> Privat zugerechnet werden kann.

Recht des Käufers:

24 Monate Gewährleistung, nach 6 Monaten Beweislastumkehr.

Hier:

Verkäufer hat bereits Versandschaden zugegeben, d.h. es wird mE schwierig dem Kunden hieraus einen Nachteil zu machen. In den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer die Beweislast, d.h. er muss nachweisen, dass der Schaden durch den Kunden entstanden ist. Er hat ja bereits zugegeben, dass das durch den Versand erfolgt ist.

Argument: unverzügliche! Prüfung der Ware

Gilt nicht bei einer Privatperson als Vertragspartner sondern nur unter Kaufleuten. Die Lieferadresse begründet mE keinen Vertragspartner sondern beim Kaufvertrag der Käufer bzw Verkäufer

Argument: Ware bereits benutzt

Im Rahmen einer Gewährleistung in dies typisch, eine Ware wird grds. genutzt, dafür kauft man dieses ja.

Gruß

P.S.: Gewährleistung fordern!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. Probleme beim Felgenkauf - Händler oder Werkstatt Schuld?