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Opel Astra H vom Autohändler. Kriege ich mein Geld zurück ?

Opel Astra H
Themenstarteram 12. Oktober 2016 um 17:12

Guten Tag,

Ich bin seit Montag im Besitz eines Astra H und der macht mir seitdem echt nur Stress...

Astra H 1.8 , 125 PS, Automatik, 2005, 145tkm für 3400,-

Ich hab den Wagen von einem Autohändler, der ca. 80km entfernt ist.

Mein Problem ist, dass wenn ich auf P schalte, ich den Schalthebel nicht mehr von P rauskriege. Erst nach einer kurzen Wartezeit von ca. 5min.

Aufgrund der rechtlichen Gewährleistung habe ich gestern da angerufen und bin heute dahin gefahren zu der hauseigenen Werkstatt. Der hat da n bisschen rumgefummelt und erklärt was da defekt sein könnte. Später sagte er, dass ich das Auto mal für n Tag da lassen soll, damit die den Fehler genauer untersuchen können.

Ich dachte mir "nicht schon wieder 80km hin und zurück" ...

Naja auf jeden Fall.. ich kam eben zuhause an und siehe da: Zündschlüssel klemmt. Da musste ich auch nochmal 5min rumfummeln um den rauszubekommen...

Ehrlich gesagt habe ich kein Bock mehr Auf dieses Auto. Und ich will auch garnicht wissen, wo und was der Defekt ist.

Ich will einfach nichts mit diesem Auto zu tun haben und mein Geld zurück.

Meine Frage lautet daher: kriege ich überhaupt mein Geld zurück ?

Im Kaufvertrag steht:

"Das Fahrzeug wurde gekauft wie besichtigt und Probe gefahren unter Ausschluss jeder Gewährleistung [..]"

Keine Ahnung ob das relevant ist...

Von mir aus soll der Händler mir 3200 oder 3000 zurückgeben, Hauptsache nicht dieses Auto ...

Ich hab echt seit Montag durchgehend ein mulmiges Gefühl.. und ich will das Auto auch nicht für den selben Preis weiterverkaufen, wenn ich weiß, dass der Käufer nur Probleme damit wird.. sowas finde ich Unmenschlich ... lieber will ich mein geld vom Händler zurück und er soll das reparieren für den nächsten der das kaufen möchte ...

 

Ist so etwas möglich ? Bitte dringend um Rat !!!! danke im Voraus..

 

(PS: wenn ich im falschen Themengebiet bin, tuts mir leid. Ich wusste nicht wo ich es sonst fragen kann)

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19 Antworten

Suche dir die für deinen Raum zuständige Schiedsstelle der KFZ-Innung heraus und telefoniere dich schlau.

Schlüssel im Schloss der nicht heraus zu bekommen ist, kann schon am eingerasteten Lenkradschloss liegen, einfach am Lenkrad etwas wackeln, dann kann man den Schlüssel herausziehen.

Zitat:

"Das Fahrzeug wurde gekauft wie besichtigt und Probe gefahren unter Ausschluss jeder Gewährleistung [..]"

Das iss schlecht...

Sowas wird normalerweise in Verträge für 500€ Autos geschrieben, bei der Laufleistung kann man diskutieren ob sowas angemessen ist. Nun stehts aber drin und du hast vermutl. keine rechtliche Handhabe.

Versuchs mal mit ner gütlichen Einigung. Ansonsten kann so eine Schiedsstelle evtl. noch helfen...

Themenstarteram 12. Oktober 2016 um 18:01

Gesetzlich MUSS der Verkäufer aber eine Gewährleistung von 1 Jahr einhalten. Dies tut er ja auch denke ich mal, da er sonst kaum am Telefon gesagt hätte, dass ich vorbeikommen soll. Er hat mir auch mündlich nochmal gesagt, dass in den ersten 6 Monaten ein Defekt, der schon vorher da war auf seine Kappe geht... also der scheint mir seriös zu sein... nur die Frage ob ich mein Geld zurück bekomme, macht mir grade schlechte Laune, Vorallem weil ich in ner Ausbildung bin und eh nicht so viel Geld verdiene.. denkt ihr ich sollte es mal mit ner e-Mail versuchen und fragen, ob er mir netterweise das Geld zurück gibt ? Ich habe nämlich echt kein Bock auf diesen Stress, jedes Mal 80km hin 80km zurück zu fahren ! Wie gesagt, er soll mir von mir aus 3200 oder mindestens 3000 geben, damit ich meine Ruhe hab..

mein nächster wagen wäre dann ein stinknormaler Corsa oder so. Das würde mir wenigstens nicht so weh tun, wenn so ein 700-800€ Ding kaputt geht..

Probiers...

Bedienfehler ausgeschlossen?

Aus einer BA.

"Zum Verlassen von P Zündung einschalten, Fußbremse betätigen und Taste an Wählhebel drücken"

am 12. Oktober 2016 um 19:23

generell gilt das Recht der Nacherfüllung der Händler muss die gelegenheit bekommen den gegenstand zu reparieren oder ggf zu ersetzen sollte dies nicht beim 3 versuch gelingen so kannst du vom kaufvertrag zurücktreten und bekommst dein geld zurück(unabhängig davon ob gewährleistung vorhanden ist oder nicht)

Das BGB regelt das recht gut.

 

https://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

 

Mit "null Bock" auf die Karre geht es nur, wenn man miteinander spricht und sich einigt. Es ist ein rechtsgültiger Vertrag unterschrieben worden, mit Rechten und Pflichten.

am 12. Oktober 2016 um 19:48

da greift eher das HGB :-)

Der TE ist aber kein Kaufmann. :)

Und weil das BGB das eindeutig regelt, kann der Käufer entscheiden ob

1. nachgebessert werden soll

2. der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden soll (dann bekommen aber auch beide Seiten ihre Kosten zurück. Anmeldegebühren und sowas, gegengerechnet gefahrene Kilometer! Rechtsschutz und Anwalt geben da genau Auskünfte)

3. Der Kaufpreis wird gemindert um den Mangel

Dieser Satz "ohne Gewährleistung und bla" ist nicht das hinschreiben wert! Von sowas kann sich der Händler nicht freisprechen! Es sei denn der Wagen wurde von Ihm Privat verkauft! Wie oben bereits geschrieben is 1 Jahr Pflicht, wobei im ersten halben Jahr der Verkäufer beweisen muss, dass ein mangel bei Übergabe nicht vorlag! Und das kann Dieser nur schwer bis garnicht beweisen! Aber auch die verkürzung auf 1 Jahr, welche ja hier laut Kaufvertrag garnicht vorlag, muss auch ertsmal richtig formuliert werden! Also gilt hier wohl eher 2 Jahre Gewährleistung!

Zitat:

@0LDTIMER schrieb am 12. Oktober 2016 um 20:01:32 Uhr:

Gesetzlich MUSS der Verkäufer aber eine Gewährleistung von 1 Jahr einhalten.

So ist es, und da das Kleingedruckte ungültig ist, wurd auch nicht auf 1 Jahr beschränkt, somit hast du sogar 2 Jahre (allerdings auch Beweislastumkehr nach 6 Monaten).

Das Recht auf Nachbesserung hat der Händler aber, gleich beim ersten Defekt Rückgabe ist nicht drin.

Gruß Metalhead

am 13. Oktober 2016 um 10:37

Hat der Händler im Kundenauftrag verkauft? Dann kann er sehr wohl die Gewährleistung ausschließen.

Zitat:

@curious45 schrieb am 13. Oktober 2016 um 12:37:31 Uhr:

Hat der Händler im Kundenauftrag verkauft? Dann kann er sehr wohl die Gewährleistung ausschließen.

Dann aber beim Vorbesitzer nachfragen, meistens wissen die nix von ihrem Glück.

Gruß Metalhead

Hier ist ein ähnlicher Fall http://m.autozeitung.de/auto-news/gebrauchtwagen-kaputt-wer-zahlt

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