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Onlinezulassung und alte DIN-Kennzeichen

Themenstarteram 5. Oktober 2019 um 15:57

Moin!

Ich habe gestern Abend mit einigen Leuten zusammengesessen und wir kamen auf das Thema, dass bald im Zuge der "Digitalisierung" bei der Zulassungsbehörde namens "i-KfZ-Projekt" die Onlinezulassung von Fahrzeugen möglich ist. Man muss dafür einfach nur einen Antrag ausfüllen, seinen neuen Personalausweis mit Onlinefunktion einscannen (geht mit Lesegerät und auch mit Smartphone), und nach Prüfung des Antrages durch einen Mitarbeiter bekommt man dann Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheid und die Plaketten per Post zugeschickt.

Nun ist es ja so, dass die Zulassungsstellen per Zulassungsverordnung die Vorgabe bekommen haben, nur noch die neuen EU-Kennzeichen zu stempeln. In einigen Fällen, z.B. bei der Wiederzulassung eines Fahrzeug mit den damaligen alten DIN-Kennzeichen, werden Ausnahmen gemacht.

Was ist also, wenn ich die mir zugeschickten Plaketten einfach auf einen Satz neu greprägter DIN-Kennzeichen klebe? Die Nutzung der alten Schilder scheint ja, vorallem unter dem Aspekt dass einige bei Wiederzulassung weiterverwendet werden können, nicht verboten zu sein. Und gestempelt ist nunmal gestempelt. Könnte ja auch sagen "ja, aber ich hab die Schilder der Tante bei der Zulassungsstelle vorgelegt und die hat die Siegel drauf gemacht, was kann ich denn dafür?"

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MickyX schrieb am 8. April 2020 um 10:00:41 Uhr:

Weshalb um alles in der Welt ist es so schwer, die Zulassung online freizuschalten? Warum tun sich die Zulassungsstellen dabei so schwer?

Das Problem liegt bei überwältigender Mehrheit der Zulassungsstellen nicht an diesen, sondern an den diversen Softwareanbietern und den strengen Anforderungen an die Sicherheitskonzepte.

 

Zum Rest sage ich mal nix, wenn ich jemandem den Unterschied zwischen einem Aldi für Lebensmittel und einer Behörde für ein Luxusproblem erläutern müsste, würde ich mich vermutlich aufregen oder alternativ in der Wortwahl vergreifen...

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Zitat:

@Mrvn624 schrieb am 5. Oktober 2019 um 17:57:10 Uhr:

Moin!

Ich habe gestern Abend mit einigen Leuten zusammengesessen und wir kamen auf das Thema, dass bald im Zuge der "Digitalisierung" bei der Zulassungsbehörde namens "i-KfZ-Projekt" die Onlinezulassung von Fahrzeugen möglich ist. Man muss dafür einfach nur einen Antrag ausfüllen, seinen neuen Personalausweis mit Onlinefunktion einscannen (geht mit Lesegerät und auch mit Smartphone), und nach Prüfung des Antrages durch einen Mitarbeiter bekommt man dann Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheid und die Plaketten per Post zugeschickt.

Nun ist es ja so, dass die Zulassungsstellen per Zulassungsverordnung die Vorgabe bekommen haben, nur noch die neuen EU-Kennzeichen zu stempeln. In einigen Fällen, z.B. bei der Wiederzulassung eines Fahrzeug mit den damaligen alten DIN-Kennzeichen, werden Ausnahmen gemacht.

Was ist also, wenn ich die mir zugeschickten Plaketten einfach auf einen Satz neu greprägter DIN-Kennzeichen klebe? Die Nutzung der alten Schilder scheint ja, vorallem unter dem Aspekt dass einige bei Wiederzulassung weiterverwendet werden können, nicht verboten zu sein. Und gestempelt ist nunmal gestempelt. Könnte ja auch sagen "ja, aber ich hab die Schilder der Tante bei der Zulassungsstelle vorgelegt und die hat die Siegel drauf gemacht, was kann ich denn dafür?"

Nun, ganz so einfach ist das nun auch nicht. I-KFZ läuft offiziell seit dem 01.10.2019. Jedoch sind viele Zulassungsstellen nicht nicht soweit.

Was der Bürger später zu Hause auf den Schilder verklebt, hat er selbst zu verantworten. Die Problematik der Möglichkeiten eines Betruges sind dem Gesetztgeber bewusst, wird dennoch in Kauf genommen.

Jeder Bürger sollte sich jedoch darüber im klaren sein, welche Strafen dafür ggf. im Raume stehen, wenn er dabei erwischt wird.

Die Siegel müssen immer auf Kennzeichen verklebt werden, die der DIN entsprechen.

Die Hürden für eine Onlinezulassung sind m.E. so hoch, dass es sich für den Otto-Normalverbraucher nicht lohnt. Da hole ich mir lieber einen Termin in der Zulassungsstelle und fahre dort ohne Wartezeit kurz mal hin.

@derbeste44

Deine Antwort in Ehren, aber warum bloß unmittelbar darunter den doch schon längeren Text nochmal vollständig zitieren?

Zitat:

@manvo schrieb am 5. Oktober 2019 um 19:34:04 Uhr:

@derbeste44

Deine Antwort in Ehren, aber warum bloß unmittelbar darunter den doch schon längeren Text nochmal vollständig zitieren?

Ist das Deine Antwort zum Thema ?

Zitat:

@Mrvn624 schrieb am 5. Oktober 2019 um 17:57:10 Uhr:

Nun ist es ja so, dass die Zulassungsstellen per Zulassungsverordnung die Vorgabe bekommen haben, nur noch die neuen EU-Kennzeichen zu stempeln.

nicht ganz:

Die FZV richtet sich an alle, und vor allem der Halter ist für die richtige Ausgestaltung des Kennzeichenschildes gemäß §10(2) verantwortlich. Außerdem wird die Zulassungsstelle (so jedenfalls die mir bekannte Planung) dem Halter bei der Übersendung des Plakettenträgers mit dem Zulassungssiegel die zulässige Art des Kennzeichenschildes vorgeben. Der Halter ist dann verpflichtet, dieser Vorgabe zu folgen (§15i (5) Satz 1)

 

Zitat:

Was ist also, wenn ich die mir zugeschickten Plaketten einfach auf einen Satz neu greprägter DIN-Kennzeichen klebe?

Dann ist das erstmal vorschriftswidrig, siehe oben.

Der Verstoß gegen §15i Absatz 1 Satz 1 (anbringen des Plakettenträgers an einem Kennzeichen, dass nicht der Vorgabe entspricht) ist eine eigene Ordnungswidrigkeit.

Ich gehe aber davon aus, dass die Zulassung trotzdem wirksam ist.

 

Zitat:

Und gestempelt ist nunmal gestempelt. Könnte ja auch sagen "ja, aber ich hab die Schilder der Tante bei der Zulassungsstelle vorgelegt und die hat die Siegel drauf gemacht, was kann ich denn dafür?"

Da die von der Zulassungsstelle übersandte Plaketten sich auf einem Plakettenträger befinden der mit auf das Kennzeichen geklebt werden muss kann man sofort erkennen, dass die Plakette nicht von der Zulassungsbehörde selbst verklebt wurde. Ich gehe auch davon aus, dass die Zulassungsstelle in ihrem EDV-System speichert, welche Vorgaben sie bezüglich der Art der Kennzeichenschilder gemacht hat.

denke, ob das alte Schild auf Auto dem Auto sein darf, wird die Polizei auch mobil beim hinterherfahren checken können...

Das Spiel wird dann spätestens beim HU Termin aus sein... :D

@derbeste44

meine Frage war:

"aber warum bloß unmittelbar darunter den doch schon längeren Text nochmal vollständig zitieren? " ;)

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. Oktober 2019 um 20:08:36 Uhr:

Zitat:

@manvo schrieb am 5. Oktober 2019 um 19:34:04 Uhr:

@derbeste44

Deine Antwort in Ehren, aber warum bloß unmittelbar darunter den doch schon längeren Text nochmal vollständig zitieren?

Ist das Deine Antwort zum Thema ?

Wo er recht hat...

Zum Thema: es wird sicher einige geben, die es versuchen werden. Aber die Polizei ist auch nicht doof und wird das denke ich entsprechend ahnden. Und die Vorgaben zu den zu verwendenden Kennzeichen stehen ja in dem Anschreiben drin, das der Halter mit den Plaketten erhält. So oder so, die alten Kennzeichen zu verwenden ist nicht zulässig (auch nicht ausnahmsweise im Rahmen einer erneuten Zulassung auf den Halter oder sonstige merkwürdige Kombinationen, aber das ist ein anderes Thema).

Habe auch mal eine kurze Frage zu I-Kfz: Stimmt es, dass eine Ummeldung (ich kaufe einen Gebrauchten in Stadt A, wohne aber in Stadt B, möchte natürlich neue Kennzeichen von Stadt B) nicht online geht? Finde überall nur Informationen darüber, wenn ich einen Gebrauchten kaufe, dass ich dann das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen kann... Aber das möchte ich im Regelfall doch gar nicht.

Und was meint ihr mit Plakettenträger? Bekomme ich dann nicht die normalen Klebeplaketten mehr? Weshalb?

Zitat:

@MickyX schrieb am 25. Oktober 2019 um 10:46:34 Uhr:

Habe auch mal eine kurze Frage zu I-Kfz: Stimmt es, dass eine Ummeldung (ich kaufe einen Gebrauchten in Stadt A, wohne aber in Stadt B, möchte natürlich neue Kennzeichen von Stadt B) nicht online geht?

Doch, geht.

Zitat:

@MickyX schrieb am 25. Oktober 2019 um 10:46:34 Uhr:

Und was meint ihr mit Plakettenträger? Bekomme ich dann nicht die normalen Klebeplaketten mehr? Weshalb?

Plakettenträger meint einen Träger für die Plaketten :) Also einen Streifen, auf dem die Siegel und ggf. die HU-Plakette aufgebracht sind, damit man sie verschicken kann und der Antragsteller sie dann abziehen und auf die Kennzeichen aufkleben kann.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Oktober 2019 um 11:22:20 Uhr:

Zitat:

@MickyX schrieb am 25. Oktober 2019 um 10:46:34 Uhr:

Habe auch mal eine kurze Frage zu I-Kfz: Stimmt es, dass eine Ummeldung (ich kaufe einen Gebrauchten in Stadt A, wohne aber in Stadt B, möchte natürlich neue Kennzeichen von Stadt B) nicht online geht?

Doch, geht.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Oktober 2019 um 11:22:20 Uhr:

Zitat:

@MickyX schrieb am 25. Oktober 2019 um 10:46:34 Uhr:

Und was meint ihr mit Plakettenträger? Bekomme ich dann nicht die normalen Klebeplaketten mehr? Weshalb?

Plakettenträger meint einen Träger für die Plaketten :) Also einen Streifen, auf dem die Siegel und ggf. die HU-Plakette aufgebracht sind, damit man sie verschicken kann und der Antragsteller sie dann abziehen und auf die Kennzeichen aufkleben kann.

Ok, danke dir ;) Ich dachte schon es seien die unschönen Dinger gemeint die man z.B. in BaWü auf dem Kennzeichen kleben hat :D

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Oktober 2019 um 11:22:20 Uhr:

Zitat:

@MickyX schrieb am 25. Oktober 2019 um 10:46:34 Uhr:

Habe auch mal eine kurze Frage zu I-Kfz: Stimmt es, dass eine Ummeldung (ich kaufe einen Gebrauchten in Stadt A, wohne aber in Stadt B, möchte natürlich neue Kennzeichen von Stadt B) nicht online geht?

Doch, geht.

geht i-Kfz denn überhaupt schon irgendwo komplett?

Hier funktioniert z.B. noch nichtmals die Online-Abmeldung :(

Ich kann nicht für ganz Deutschland sprechen, aber in sehr vielen Zulassungsstellen, die ich kenne, geht es. Es nutzt halt keiner. Die nächste Stufe dann, ikfz4, da wird’s interessant. Da dürfen dann auch juristische Personen was zulassen :)

Zitat:

@MickyX schrieb am 25. Oktober 2019 um 11:50:01 Uhr:

...

Ok, danke dir ;) Ich dachte schon es seien die unschönen Dinger gemeint die man z.B. in BaWü auf dem Kennzeichen kleben hat :D

Meinst du die Töpfchensiegel? :D

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 25. Oktober 2019 um 16:19:00 Uhr:

Zitat:

@MickyX schrieb am 25. Oktober 2019 um 11:50:01 Uhr:

...

Ok, danke dir ;) Ich dachte schon es seien die unschönen Dinger gemeint die man z.B. in BaWü auf dem Kennzeichen kleben hat :D

Meinst du die Töpfchensiegel? :D

Die Töpfchensiegel sehe ich nur bei den schönen Alten Din- Kennzeichen :)

Aber die Heutigen Klebesiegel gibt es einige Arten wo gut kleben bis sehr schlecht kleben, und da habe ich festgestellt das des verschiedene Hersteller anscheinend gibt die Unterschiedliche Materialien verwenden...

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