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Halter über Kennzeichen

Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 19:13

Hallo !

gibt es möglichkeit über das KFZ-Kennzeichen den Namen vom Halter rauszubekommen?

vielen Dank im vorraus .

VG Holger

Beste Antwort im Thema

Ich hab da so 3 Grundsätze und fahre damit bestens

 

1  Geld über 100 € wird nicht verliehen

2  meine Frau wird nicht verliehen

3  mein Auto wird auch nicht verliehen.

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Ja. Macht die Polizei jeden Tag tausendfach.

Dafür ist das Kennzeichen doch da...

Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 19:29

ich meine als privat Mensch!

vG Holger

Ja geht auch. Aber nur indirekt. Wie wäre es mit 1-3 erklärenden Sätzen warum? Geht's um Fahrerflucht? Oder haste nach nem Unfall die Kontaktdaten vertüddelt und jetzt nur noch das Kennzeichen? Irgendnen Grund musste schon haben. Einfach so just for fun gibts die Adresse nicht. Und das ist auch gut so.

Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 19:40

Ich einer Person Geld geliehen und diese Person sagt jetzt das Sie kein Geld hat sie fährt aber immer mit einen PKw .

das ich den vielleicht pfänden lasse.

vG Holger

 

Dann schick eine Mahnung. Am besten über einen Anwalt. Mindestens aber irgendwie als Einschreiben. Heb die Sachen auf und wenns nicht fruchtet musst du ein Mahnbescheid vom Gericht erstellen und zustellen lassen. Legal hast du keine andere Wahl als diesen Weg zu gehen. Wenn du weißt, dass der/diejenige ein Auto hat hast du nix gewonnen, denn das weißt du ja aufgrund der Tatsache, dass er am laufenden Band mit einem Auto fährt auch so.

Zitat:

Original geschrieben von gelbbus

gibt es möglichkeit über das KFZ-Kennzeichen den Namen vom Halter rauszubekommen?

funktioniert die SUCHE-Funktion malwieder nicht???

entweder du hast irgendnen "bekannten" bei der polizei (soll ja vorkommen)....oder dir bleibt nur der lange rechtsweg über anzeigen, anwalt usw. sonst sind deine möglichkeiten 0,00garnix...

Man verleiht doch kein Geld an unbekannte Personen, schreib es dir ab wenns nicht zu viel war und verbuche es unter Lehrgeld bezahlt ab.

 

Bei Geldgeschäften auch unter bekannten würde ich immer eine Schriftform ( Vertrag) machen, damit es später kein Ärger gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Man verleiht doch kein Geld an unbekannte Personen, schreib es dir ab wenns nicht zu viel war und verbuche es unter Lehrgeld bezahlt ab.

ich denke dem te kommt es darauf an, ob das auto auf den "unbekannten" angemeldet ist oder nicht....weil "auto fahren" und gleichzeitig "kein geld haben" passt nicht so ganz....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Man verleiht doch kein Geld an unbekannte Personen, schreib es dir ab wenns nicht zu viel war und verbuche es unter Lehrgeld bezahlt ab.

ich denke dem te kommt es darauf an, ob das auto auf den "unbekannten" angemeldet ist oder nicht....weil "auto fahren" und gleichzeitig "kein geld haben" passt nicht so ganz....

Achso, von der Seite her betrachtet ist es natürlich schon ein Versuch wert, obwohl das Auto geleast oder finanziert ist und der TS unterhalb der Pfändungsgrenze liegt weiß der TE  dennoch nicht.

 

Wenn die Adresse des Schuldners bekannt ist würd ich erstmal einen netten Brief mit Fristsetzung und ggf. weiteren rechtlichen Schritten gegen den Schuldner aufsetzen, eine zusätzlicher Hinweis die Angelegenheit ggf  von einem Inkasso Büro das Geld einzufordern und die damit verbundenen Kosten ebenfalls  haben schon einige zum Nachdenken gebracht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

ich denke dem te kommt es darauf an, ob das auto auf den "unbekannten" angemeldet ist oder nicht....weil "auto fahren" und gleichzeitig "kein geld haben" passt nicht so ganz....

Achso, von der Seite her betrachtet ist es natürlich schon ein Versuch wert, obwohl das Auto geleast oder finanziert ist und der TS unterhalb der Pfändungsgrenze liegt weiß der TE  dennoch nicht.

Jetzt geh ich mal von mir aus. Mein Auto ist auch geleast und ich, bzw. meine Firma steht als Halter drin.

CU Markus

Es gibt tatsächlich noch nette Menschen die Geld verleihen ohne Sicherheiten zu verlangen (die Amis haben das auch eine zeitlang gemacht und jeder sieht wie das ausgegangen ist...).

Beim nächsten Mal nimmst du die Autoschlüssel oder besser den Fahrzeugbrief als Pfand wenn du jemanden wieder Geld verleihst der ein Auto fährt.

Ich hab da so 3 Grundsätze und fahre damit bestens

 

1  Geld über 100 € wird nicht verliehen

2  meine Frau wird nicht verliehen

3  mein Auto wird auch nicht verliehen.

Themenstarteram 15. Oktober 2008 um 14:57

ich hab einen Vertrag (in schriftform gemacht)-ich hab schon einen Anwalt beauftragt-es ist auch

ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurden.

ich wollte doch bloss Wissen ob man als privat Mensch eine möglichkeit besteht über

das Kennzeichen den Halter rausbekommt.

ich glaube nicht ob der Gerichtsvollzieher sich die Arbeit macht nachzusehen ob auf ihren Namen

ein Fz angemeldet ist.

vG Holger

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