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Onlinezulassung und alte DIN-Kennzeichen

Themenstarteram 5. Oktober 2019 um 15:57

Moin!

Ich habe gestern Abend mit einigen Leuten zusammengesessen und wir kamen auf das Thema, dass bald im Zuge der "Digitalisierung" bei der Zulassungsbehörde namens "i-KfZ-Projekt" die Onlinezulassung von Fahrzeugen möglich ist. Man muss dafür einfach nur einen Antrag ausfüllen, seinen neuen Personalausweis mit Onlinefunktion einscannen (geht mit Lesegerät und auch mit Smartphone), und nach Prüfung des Antrages durch einen Mitarbeiter bekommt man dann Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheid und die Plaketten per Post zugeschickt.

Nun ist es ja so, dass die Zulassungsstellen per Zulassungsverordnung die Vorgabe bekommen haben, nur noch die neuen EU-Kennzeichen zu stempeln. In einigen Fällen, z.B. bei der Wiederzulassung eines Fahrzeug mit den damaligen alten DIN-Kennzeichen, werden Ausnahmen gemacht.

Was ist also, wenn ich die mir zugeschickten Plaketten einfach auf einen Satz neu greprägter DIN-Kennzeichen klebe? Die Nutzung der alten Schilder scheint ja, vorallem unter dem Aspekt dass einige bei Wiederzulassung weiterverwendet werden können, nicht verboten zu sein. Und gestempelt ist nunmal gestempelt. Könnte ja auch sagen "ja, aber ich hab die Schilder der Tante bei der Zulassungsstelle vorgelegt und die hat die Siegel drauf gemacht, was kann ich denn dafür?"

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MickyX schrieb am 8. April 2020 um 10:00:41 Uhr:

Weshalb um alles in der Welt ist es so schwer, die Zulassung online freizuschalten? Warum tun sich die Zulassungsstellen dabei so schwer?

Das Problem liegt bei überwältigender Mehrheit der Zulassungsstellen nicht an diesen, sondern an den diversen Softwareanbietern und den strengen Anforderungen an die Sicherheitskonzepte.

 

Zum Rest sage ich mal nix, wenn ich jemandem den Unterschied zwischen einem Aldi für Lebensmittel und einer Behörde für ein Luxusproblem erläutern müsste, würde ich mich vermutlich aufregen oder alternativ in der Wortwahl vergreifen...

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2020 um 13:14:59 Uhr:

In Berlin ist die Ausweisplflicht ausgesetzt. Wird in den anderen Ländern wahrscheinlich auch so sein.

Die Ausweispflicht ist nicht vollständig ausgesetzt. Will man einen Vertag abschließen, kann ein etwas unflexiebler Anbieter weiterhin auf einen gültigen Ausweis bestehen. Der Kunde hat kein Recht dagegen vorzugehen, denn er könnte sich ja einen anderen (Bankkonto/Strom/Gas/Wasser/Internet/Handy) Anbieter suchen.

Zitat:

@MickyX schrieb am 8. April 2020 um 10:11:53 Uhr:

 

Ja gut, das mit der Software sollte aber doch in den Griff zu bekommen sein.

Klar ist ein Auto in gewisser Weise ein Luxusgegenstand - aber ich (und viele andere auch) sind beruflich darauf angewiesen. Ich arbeite selbst in der KRITIS. Und nicht jeder kann seinen Autokauf oder -verkauf verschieben (Leasing läuft aus, Auto kaputt usw.). Wenn ich z.B. jetzt ein neues Auto benötige.... Ist ja nicht nur bei Zulassungsstellen so. Auch Rathäuser haben geschlossen - wo bekomme ich meinen neuen Perso her, mein Führungszeugnis etc. Mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen ist auch das alles kein Problem.

Es haben nicht "die Rathäuser" geschlossen. Dort wird, wenn auch eingeschränkt, weitergearbeitet. Auch wenn derzeit nur sehr begrenzt und in Ausnahmefällen Publikumsverkehr zugelassen ist, kann man telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der Behörde aufnehmen und sein Anliegen abklären. Wer also dringend einen neuen Perso braucht, wird ihn auch bekommen. Wer ein Auto zulassen, ab- oder ummelden muss, schafft auch dieses. Wie, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Da muss man sich im Einzelfall mal informieren.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@MvM schrieb am 8. April 2020 um 14:30:00 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2020 um 13:14:59 Uhr:

In Berlin ist die Ausweisplflicht ausgesetzt. Wird in den anderen Ländern wahrscheinlich auch so sein.

Die Ausweispflicht ist nicht vollständig ausgesetzt. Will man einen Vertag abschließen, kann ein etwas unflexiebler Anbieter weiterhin auf einen gültigen Ausweis bestehen. Der Kunde hat kein Recht dagegen vorzugehen, denn er könnte sich ja einen anderen (Bankkonto/Strom/Gas/Wasser/Internet/Handy) Anbieter suchen.

Ich wüsste nicht, dass in Berlin die Auspflicht, also die Pflicht einen (gültigen) Personalausweis zu besitzen ausgesetzt worden wäre.

Im ewigen Hin und her zu den Ausgangsbeschränkungen wurde jetzt lediglich die Pflicht aufgehoben, einen Personalausweis mit sich zu führen.

Was ein Vertragspartner als Identitätsnachweis bei Vertragsabschlüssen verlangt, hängt nun wieder von ganz anderen Voraussetzungen und Vorschriften ab. Soweit es nicht gesetzliche Vorschriften gibt, kann das jeder handhaben wie er will.

Grüße vom Ostelch

vorletzter Gliederungspunkt klick

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2020 um 15:08:15 Uhr:

vorletzter Gliederungspunkt klick

Halte ich persönlich in dieser Form für schwierig. Aber da ich nicht weiß, auf welchen § 17 sich der Berliner Senat beziehen will, kann man schlecht was dazu sagen...

Zitat:

@Ostelch schrieb am 8. April 2020 um 14:44:19 Uhr:

Ich wüsste nicht, dass in Berlin die Auspflicht, also die Pflicht einen (gültigen) Personalausweis zu besitzen ausgesetzt worden wäre.

Im ewigen Hin und her zu den Ausgangsbeschränkungen wurde jetzt lediglich die Pflicht aufgehoben, einen Personalausweis mit sich zu führen.

Eine generelle Mitführpflicht für den Ausweis gibt es in Deutschland (für Deutsche) grundsätzlich nicht.

Edit Berlin hatte in ihrer Corona Verordnung eine generelle Ausweispflicht vorgesehen, die wohl jetzt aber nicht durchgesetzt wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. April 2020 um 15:08:15 Uhr:

vorletzter Gliederungspunkt klick

In § 17 der ersten SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung für Berlin war geregelt:

Zitat:

Der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist, ist mitzuführen und auf Verlangen der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden vorzulegen.

Das ist nun seit dem 3. April wieder aufgehoben. Man musste also einen Ausweis mitführen und sich ausweisen können.

Nicht aufgehoben, weil auch gar nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin, ist die Pflicht gem. § 1 PAuswG ("Ausweispflicht"), einen gültigen Ausweis zu besitzen.

Hier ging es ja um das Problem, dass man keinen gültigen Personalausweis (mehr) besitzt und eventuell derzeit keinen beantragen kann.

Grüße vom Ostelch

Ach je ... also ein unpräzises Schlagwort. So entstehen solche Missverständnisse. :)

Zum Glück habe ich meine neuen Ausweis schon, und die Saison Fahrzeuge sind eh auf Saisonkennzeichen Angemeldet.

Deshalb sehe ich für mich kein Problem :)

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