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Neuwagen Fahrt zur Zulassungsstelle ohne Zulassung mit Kennzeichen vom Abwrackauto

Themenstarteram 11. Juni 2009 um 20:34

Servus, ich muß ein neues Auto vom Händler 90 km entfernt zu mir bringen und zulassen. Hab noch die alten Kennzeichen vom abgemeldeten Abgewrackten auto und hab auch vor das Fahrzeug wieder mit den kennzeichen zu Zulassen. (laut Zulassungsstelle ist das kein Problem).

Jetzt die Frage: Kann ich mit den alten Kennzeichen ohne zulassung zur Zulassungsstelle fahren? Doppelkarte für das neue Fahrzeug habe ich. Hab was davon gehört daß es möglich ist aber nur in dem Landkreis...

Beste Antwort im Thema
am 12. Juni 2009 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

CI25 hat Recht:

wenn du das "alte" Kennzeichen für das neue Auto reservieren UND zuteilen lässt kannst du mit dem alten Kennzeichen am neuen Auto zur Zulassung fahren. Natürlich mit der Versicherungsbestätigung versteht sich!

Moin,

und diese Aussage würdet Ihr beide dem TE garantieren? Auch wenn was passiert? Verdammt dünnes Eis...

Schon mal bei der Zulassungsstelle angefragt?

Gruss

Marcus

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Schon mit der ersten Antwort war alles richtig beantwortet!

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Maximal von einem in den angrenzenden Landkreis.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Zitat:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Ich habe definitiv Versicherungsschutz über die Versicherungsbestätigungskarte wenn ich innerhalb des Zulassungsbezirks oder aus einem angrenzenden Zulassungbezirk mit bereits zugeteilten AKZ zur Zulassungsstelle fahre. Das ist schon seit ewigen Zeiten so... Die Fahrt muss direkt zur Zulassungsstelle gehen, keine Umwege, es sei denn man muss vorher noch zum TÜV, die Fahrt ist auch über die EVB gedeckt, das weiss Al sicher...

Nur ergänzend: Die eVB muss vollständig ausgefüllt sein und vom Fahrer mitgeführt werden.

am 14. Juni 2009 um 8:09

und ich dachte immer, die eVB muß bei der Zulassungsstelle abgegeben werden...

@mobile-freizeit,

ist ja auch richtig bei der Dauerzulassung. Im geschilderten Fall des TE muss sie nur mitgeführt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Nur ergänzend: Die eVB muss vollständig ausgefüllt sein und vom Fahrer mitgeführt werden.

Anmerkung: Beim letzten mal habe ich von meiner Versicherung nichts mehr schriftlich bekommen. Die haben mir einen Code am Telefon genannt, den habe ich mir aufgeschrieben, den hat die Dame in der Zulassungsstelle eingegeben und wusste sofort wo ich versichert bin und welchen vorl. Vers.schutz ich habe. Das war so spontan, das hätte zeitmässig nicht mehr hingehauen mir was zuzuschicken, also hätte ich der Rennleitung nur diesen Code mitteilen können und mit dem können die über das KBA/Zulassungsstelle bzw. den GDV im Optimalfall meinen Versicherungsschutz prüfen.

Ich müsste sowas auch nicht jeden Tag haben, die Möglichkeit besteht aber und jeder kann sich überlegen ob er die nutzen möchte oder doch lieber ein Kurzzeitkennzeichen macht. Ich persönlich würde mir aber die Schilderkosten (sind glaube ich auch so um die 20 €...) sparen...

Zitat:

Original geschrieben von adamski1305

Servus, ich muß ein neues Auto vom Händler 90 km entfernt zu mir bringen und zulassen. Hab noch die alten Kennzeichen vom abgemeldeten Abgewrackten auto und hab auch vor das Fahrzeug wieder mit den kennzeichen zu Zulassen. (laut Zulassungsstelle ist das kein Problem).

Jetzt die Frage: Kann ich mit den alten Kennzeichen ohne zulassung zur Zulassungsstelle fahren? Doppelkarte für das neue Fahrzeug habe ich. Hab was davon gehört daß es möglich ist aber nur in dem Landkreis...

Man hätte auch vieleicht dazu schreiben sollen ob die Zulassungsstelle schon irgendwas geändert hat also das neue Auto auf das neue Kennzeichen oder ob er nur mal nachgefragt hat da hätte man sich hier vieles sparen können

@Cl25,

interessante Frage, ich bin da etwas überfragt, werde mich schlaumachen.

Ich schreibe jetzt nur in Bezug auf Fahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.

Bei der alten Versicherungsbestätigungskarte war vorgeschrieben, dass diese vollständig mit den Personen- u. Fahrzeug.-Daten ausgefüllt mitzuführen ist. Ziel war es, Missbrauch zu vermeiden. Welchen würde ich bei Bedarf nachreichen.

Hintergrund ist immer, die sichere Halterfeststellung und die zweifelsfreie Eintrittspflicht eines Versicherers muss durch die Kfz.-Zulassungsstelle ohne die Mitwirkung anderer möglich sein. Richtig ist schon, dass die Reg.-Nr. der eVB hierzu ausreichen würde wenn diese der Zulassungsstelle (bei einem ungestempelten Kennzeichen) bekannt ist. Allerdings hat der Versicherer auch ein schutzwürdiges Interesse. Nämlich das, zu Wissen um welches Risiko es sich überhaupt handelt für das er Versicherungsschutz erteil(t)en (hat) soll.

Zur Erinnerung, die Registrierungsnummer der eVb wird grundsätzlich nur auf den Namen des Versicherungsnehmers erteilt und zentral abrufbar hinterlegt als Datensatz der aber auch ausdruckbar ist.

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