Neue Motorradkennzeichen - Es ist entschieden! :)

Harley-Davidson

War gerade bei n-tv.de zu lesen ...

Kleiner ist feiner
Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug noch nicht wieder angemeldet haben, dürfen sich freuen. Der Bundesrat hat einer neuen Regelung von Zweiradkennzeichen zugestimmt, so dass nun besonders kleine Kennzeichen erlaubt sind. Die Minimalgröße ist dann wie in Frankreich, Italien und Österreich auf 18 x 20 Zentimeter begrenzt. Künftig sind außerdem selbstleuchtende Kennzeichen erlaubt. Vorhandene Nummernschilder können aber weiter verwendet werden.??Das Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) war zuerst für den 1. Juni vorgesehen, wurde nun aber  vorgezogen. Der Bundesrat hat allerdings noch Änderungswünsche an die neue Verordnung. Werden diese vom Verkehrsministerium umgesetzt, tritt die neue Verordnung in Kraft. Erwartet wird das für Anfang April. Damit können die rund 3,7 Millionen motorisierten Zweiräder pünktlich zum Saisonstart ihr breites "Kuchenblech" tauschen – wenn sie denn wollen.

Beste Antwort im Thema

Werde mich dann auch mal vorsichtig in die Diskussion einmischen... und zwar als Betroffener auf der anderen Seite des Tisches... Mitarbeiter der Zulassungsstelle der den teilweisen Schwachsinn der Politik umsetzen muss...
Die neuen Schilder kommen, klar. Aber wann... Wer die angesprochene Bundesratsentscheidung mal zu Ende liest wird den Satz finden: "Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündig in Kraft". Verkündet wird im Bundesgesetzblatt. Und da ist diese Verordnung bis heute nicht veröffentlicht worden, also noch nicht gültig...
Dazu kommt, dass wir auf "offiziellem Wege" solch eine Änderung teilweise erst Tage und Wochen nach Inkrafttreten bekommen. Und stehen wie die Deppen da wenn der Bürger die neuen Verordnungen schon in der Tasche hat. Das ist bestimmt nicht gewünscht von uns und macht auch nicht wirklich Spass, täglich hinter seinem "Werkzeug" herzurennen...

Zum eigentlichen Ärgerniss dieser neuen Regelung:
Hat eigentlich schon Jemand bemerkt dass die Schilder selber zwar durch die Einführung einer neuen, weiteren Kennzeichenart (jetzt mittlerweile 4 verschiedene Arten) teilweise kleiner werden, aber gleichzeitig kurze Buchstaben-/Zahlenkombinationen für Motorräder gesperrt werden?!
Diese Zahlen-/Buchstabenkombinationen (2 bzw. 3 stellig nach dem Unterscheidungskennzeichen) dürfen mit Einführung der Änderungsverordnung nur noch für Fahrzeuge ausgegeben werden, die bauartbedingt keine anderen Kennzeichen anbringen können (z. B. Importe, Ami's, usw.).
Also für Motorräder nur noch ab 4-stellig aufwärts... Euer XX-A1 usw. könnt ihr demnächst leider vergessen.

Und wer kriegt den Ärger ab? Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle... Also Kollegen, immer mal daran denken wer den Mist da verzapft. Es ist eher selten die Willkür der Zulassungsstelle, sondern von ganz oben verordnet, vom grünen Tisch die keine Ahnung haben.

Ich persönlich hätte nix dagegen Jedem Motoradfahrer auf Wunsch auch ein Leichtkraftradschild zu geben und gut ist.

Grüße von einem Betroffenen...

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Servus,

es is' ja nu so das du mit 'ner 4-stelligen Kombi das kleinste Schild kriegst.

Wie wichtig dir die 3- stellige Kombi wirklich is' kannst nur du entscheiden, und evtl. vor's Verwaltungsgericht (oder so) ziehen, um die Zulassst. zum Stempeln zu zwingen.

Ich persönlich halte die Praxis des Zwangsumtausch für mind. fragwürdig, und wenn der eiserne Stempelmeister aus FFB das schon nicht macht, glaub ich nicht dass das haltbar is'.

Gib Bescheid,

GSM

SO, auch wenn diese Art von Meldung nun bald keine Nachricht mehr ist wollte ich nur kurz durchgeben, dass man im Rheingau-Taunus-Kreis jetzt auch endlich ein Einsehen gehabt hat. Die RoadQueen hat nun also das 18x20er Saisonkennzeichen. Bei dem lohnt sich die Umstellung wirklich.

Ne Frage mal:
Die "freundlichen" Beamten meinten man müsse den TÜV Bericht immer mit sich führen (was natürlich bedeutete, dass ich nochmal nach Hause musste...). Das war mir ganz neu und ich glaube auch nicht wirklich, dass dem so ist. Auf der Rückseite des TÜV-Berichts steht nur, dass man den Bericht aufbewahren soll, nicht aber (wie die Herrschaften auf der Zulassungsstelle behauptet haben), dass man ihn mitzuführen hat.
Was ist euer Wissensstand diesbezüglich?

Ciao
Kwik

Zitat:

Original geschrieben von Kwiksilver


SO, auch wenn diese Art von Meldung nun bald keine Nachricht mehr ist wollte ich nur kurz durchgeben, dass man im Rheingau-Taunus-Kreis jetzt auch endlich ein Einsehen gehabt hat. Die RoadQueen hat nun also das 18x20er Saisonkennzeichen. Bei dem lohnt sich die Umstellung wirklich.

Ne Frage mal:
Die "freundlichen" Beamten meinten man müsse den TÜV Bericht immer mit sich führen (was natürlich bedeutete, dass ich nochmal nach Hause musste...). Das war mir ganz neu und ich glaube auch nicht wirklich, dass dem so ist. Auf der Rückseite des TÜV-Berichts steht nur, dass man den Bericht aufbewahren soll, nicht aber (wie die Herrschaften auf der Zulassungsstelle behauptet haben), dass man ihn mitzuführen hat.
Was ist euer Wissensstand diesbezüglich?

Ciao
Kwik

Mir wurde gesagt, dass ich ABE-Bescheinigungen und Berichte nur dann mitführen muss wenn die Teile nicht in den Fahrzeugschein eingetragen sind. Ansonsten eben aufheben. Wie willste dass denn bei nem halb umgebauten Bock machen? Der Leitzordner passt doch nie in die Lederjacke?!

Den TÜV Bericht muss man nicht mitführen, aber wenn du dein Mopped anmelden willst, wollen die Herrschaften von der Zulassungsstelle den Wisch sehen.
Ist mir auch schon mal passiert, das ich nochmal nach Hause fahren musste. :-(((

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Ja, bei einer Anmeldung hätte ich mir das auch schon gedacht, aber bei der Ausgabe eines Ersatzkennzeichens, bei der auf dem alten Kennzeichen ja schliesslich die Plakette noch drauf ist und mit dem Fzg.Schein in der Hand, in dem das Datum der nächsten Kontrolle auch drinsteht, hätte ich gedacht es geht auch so. Aber, dass das mit der Pflicht den Riesenzettel immer mitzuführen Bull$hit ist habe ich mir auch gedacht. 🙄

Ciao
Kwik

habe jetzt mal bei den oberen Behörden wegen der Kleinkrämerei unserer Zulassungsstelle HP nachgefragt, und zwar wegen dem Wechsel auf das neue Kennzeichen mit nur 5 Buchstaben-Zahlen , und zwar ohne An und Abmelden der alten Kennzeichenkombi.
Hier die Antwort:

vielen Dank für Ihre Mailanfrage, die ich mit großem Interesse gelesen habe.

Zwischenzeitlich sind die Zulassungsbehörden im Besitz von Ausführungsbestimmungen, die auch das von Ihnen vorgetragene Problem lösen. Danach können sie unter Beibehaltung Ihrer bisherigen Erkennungsnummer auf das neue Kraftradkennzeichen umschreiben. Wegen der weiteren Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsstelle.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Erika Hoffmann
Referatsleiterin
Straßenverkehr,
Ordnungsrahmen im
Verkehrsgewerbe
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

Tel: +49 (611) 815 2380
Fax: +49 (611) 815 2217
E.-Mail: Erika.Hoffmann@hmwvl.hessen.de
www.wirtschaft.hessen.de

Gesendet: Mittwoch, 13. April 2011 20:09
An: Poststelle (HMWVL)
Betreff: Anfrage zum Umtausch auf kleine Kennzeichen für Motorräder

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den neuen Kennzeichen für Motorräder habe ich folgende Frage,
mein bisheriges und auch noch zugelassenes Kennzeichen besteht aus 5 Kennzeichen, HP-XX-X, meine Zulassungsstelle in Heppenheim behauptet, dass ein Wechsel auf das neue Kennzeichen nur mit Abmelden der alten Nummer und neu Anmelden mit 6 Kennzeichen möglich ist, das empfinde ich als nicht tragbar, da das alte Kennzeichen als Wunschkennzeichen teuer erkauft wurde, bei vielen anderen Zulassungsstellen werden alle Kennzeichen, egal wie viele Buchstaben das Kennzeichen hat. Ist es wieder so dass dies jeder machen kann wie er will?
Bitte um Aussagekräftige und Klare Information.

Mit Freundlichen Grüßen

 

Ab dem 08.04.2011 werden auf Deutschen Straßen und damit auch im Kreisgebiet neue Kennzeichen zu entdecken sein, denn bundesweit werden die neuen Kraftradkennzeichen eingeführt. Damit geht bei vielen Motorradfahrern ein langjähriger Wunsch nach kleinen Kennzeichen in Erfüllung, die nunmehr ab einer Breite von 18 cm zugeteilt werden.

Möglich sind diese Kennzeichen durch kleinere Buchstaben und eine flexiblere Handhabung bei der Siegelung dieser Kennzeichen.

Rechtzeitig zum Beginn der Motorradsaison ist diese Verordnung in Kraft getreten. Die Halter von Krafträdern können ab sofort ihr bisheriges Kennzeichen gegen ein entsprechendes Kraftradkennzeichen bei der Zulassungsstelle in Schleswig und auch in Flensburg eintauschen. Die Kosten hierfür betragen jeweils 4,10 € zzgl. Kennzeichen.

Mit dieser Neuerung müssen für Motorräder keine zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummern mehr vorgehalten werden. Die Regelung, nach der bei einem neuen Fahrzeug das Kennzeichen des bisherigen Fahrzeuges mitgenommen werden kann, gilt damit nicht mehr. Dies bezieht sich auf alle Fahrzeuge, also sowohl Krafträder als auch Personenkraftwagen. Lediglich bei Fahrzeugen, die bauartbedingt ein zwei- oder dreistelliges Kennzeichen benötigen, darf die Zulassungsstelle ein solches zuteilen.

Insbesondere die zwei- und dreistelligen Kennzeichen (also ein Buchstabe, zwei Zahlen oder zwei Buchstaben, eine Zahl) erfreuten sich in der Vergangenheit großer Beliebtheit. Viele Fahrzeughalter führen eines dieser Kennzeichen schon seit vielen Jahren an ihrem jeweiligen Fahrzeug. Dies wird nun bei dem nächsten Fahrzeugwechsel leider nicht mehr möglich sein.

Das wird bei vielen Fahrzeughaltern mit Ärger verbunden sein, befürchtet der Leiter der Straßenverkehrsbehörde. Für viele Fahrzeughalter stellt das persönliche Kennzeichen einen ganz wesentlichen Teil ihres Fahrzeuges dar. Tatsächlich wird bei weit mehr als der Hälfte aller Zulassungen durch die Zulassungsstelle gegen Aufpreis (10,20 €) ein Wunschkennzeichen zugeteilt.

Die Straßenverkehrsbehörde bedauert diese Situation. Die Initiative erfolgte aus dem Bundesland Hessen und es fand sich gegen den Widerstand der Zulassungsbehörden eine entsprechende Mehrheit im Bundesrat.

„Die neue Regelung führt leider dazu, dass wir bei einem Fahrzeugwechsel die Kennzeichen einbehalten müssen und diese künftig niemanden mehr zuteilen können“, erläutert Hr.XX. „Wir beabsichtigen, Fahrzeughaltern, die bisher diese sogenannten. „kurzen Kennzeichen“ hatten, über die neue Rechtslage zu informieren und werden ihnen ein neues Kennzeichen zuteilen.“

Hierfür hat Hr.XX noch einen guten Tipp parat: Auch unter den vier-, fünf- und sechsstelligen Kennzeichen gibt es noch viele interessante Kombinationen in ausreichender Zahl. Alle freien Kennzeichen sowohl im SL-Bestand als auch FL-Bestand, sind Online ein-sehbar und können über die Homepage des Kreises Schleswig-Flensburg bequem von zu Hause reserviert werden.

Hi,

Gibt es denn nun eine gesetzl. Vorlage,daß man sein jetziges(3 Stelliges und auch bezahltes Wunschkennzeichen) behalten darf?
Zulassungsstelle Kassel weigert sich auch meine jetzige Kombination auf die neue Grösse zu übernehmen.
Irgenwie sehe ich nicht ein ,dass ich eine Umkennzeichnung bezahlen muss.

Wer hat sich eigentlich diesen Zusatz mit der Zurückhaltung der kurzen Kombinationen ausgedacht.
Rechnerisch stehen jeder Zulassungsstelle ca. 9000 solcher kurzen Nummern zur Verfügung.
So viele Ami-Schlitten gibt es doch eh nicht, die sollen doch die Verwaltung der kurzen Nummern weiterhin den jeweiligen Zulassungsstellen selbst überlassen.

Servus,

leider wurde beim Thema Kennzeichen, wie auch in vielen anderen Themen, um die sich die Menschen, in der BRD- Verwaltung, welche von unserem Geld Ihr Gehalt beziehen, kümmern sollten, nur halb, & nicht zuende gedacht.

Damit meine ich nicht die armen Schweine in den Zulassst. die jez das Theater mit den Bikern am Hals haben.

Is' halt so, friss oder stirb, Bürger.

GSM

Hi,

da waren wieder Meisterpfuscher am Werk. Der Berg hat gekreist und heraus kam eine Maus. Den ganzen Quatsch hätten die jetzt nicht am Hals, wenn sie einfach generell die Freigabe für die Leichtkraftradnummernschilder gegeben hätten. Denn diese Hochkantnummernschilder mit den deplazierten Zulassungsstempeln sind ja eigentlich auch ein Witz.

Schönes Wochehende auf 2 Rädern!
Harlisto

Zitat:

Original geschrieben von ronnywood


Mit dieser Neuerung müssen für Motorräder keine zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummern mehr vorgehalten werden. Die Regelung, nach der bei einem neuen Fahrzeug das Kennzeichen des bisherigen Fahrzeuges mitgenommen werden kann, gilt damit nicht mehr.

Insbesondere die zwei- und dreistelligen Kennzeichen (also ein Buchstabe, zwei Zahlen oder zwei Buchstaben, eine Zahl) erfreuten sich in der Vergangenheit großer Beliebtheit. Dies wird nun bei dem nächsten Fahrzeugwechsel leider nicht mehr möglich sein.

„Die neue Regelung führt leider dazu, dass wir bei einem Fahrzeugwechsel die Kennzeichen einbehalten müssen und diese künftig niemanden mehr zuteilen können“, erläutert Hr.XX.

Hierfür hat Hr.XX noch einen guten Tipp parat: Auch unter den vier-, fünf- und sechsstelligen Kennzeichen gibt es noch viele interessante Kombinationen in ausreichender Zahl. Alle freien Kennzeichen sowohl im SL-Bestand als auch FL-Bestand, sind Online ein-sehbar und können über die Homepage des Kreises Schleswig-Flensburg bequem von zu Hause reserviert werden.

Alles schön und gut hier ist die Rede von einem "neuen Fahrzeug", "Fahrzeugwechsel", "niemand mehr zuteilen können".

Weder habe ich ein neues Fahrzeug, noch wechsle ich mein Fahrzeug, ich möchte lediglich mein 3stelliges als neues Schild in 18cm umstempeln lassen, dies wurde als Wunschkennzeichen ja auch extra bezahlt, doch das ist laut Zulassung in HG nicht möglich.

Wenn aber nun das "alte, große Schild" kaputt vibriert oder durch einen Unfall schrottreif ist, ja dann bekomme ich auch wieder nur ein "altes, großes Schild".

Also bleibt es dabei, meine kurze Kombi gehört mir und wird nicht zurückgegeben, wenn die Zulassung eines braucht soll sie sich eines aus der Rippe schwitzen.

Und niemand mehr zuteilen können stimmt ja nun auch nicht, wenn ein Amischlitten kommt dann geht es doch raus.

Und der Tipp des Hr.XX, kann er sich getrost dahin stecken wo die Sonne nicht hinscheint..... scheint ein Holzkopf zu sein 🙂🙂🙂🙂

Gruss

Kyra hat das Problem doch schon angegangen:

Zitat:

Original geschrieben von kyra55



"Meine Zulassungsstelle in Heppenheim behauptet, dass ein Wechsel auf das neue Kennzeichen nur mit Abmelden der alten Nummer und neu Anmelden mit 6 Kennzeichen möglich ist.
Mein bisheriges und auch noch zugelassenes Kennzeichen besteht aus 5 Kennzeichen, HP-XX-X, das empfinde ich als nicht tragbar, da das alte Kennzeichen als Wunschkennzeichen teuer erkauft wurde, bei vielen anderen Zulassungsstellen werden alle Kennzeichen, egal wie viele Buchstaben das Kennzeichen hat."

Antwort:

"Vielen Dank für Ihre Mailanfrage, die ich mit großem Interesse gelesen habe.

Zwischenzeitlich sind die Zulassungsbehörden im Besitz von Ausführungsbestimmungen, die auch das von Ihnen vorgetragene Problem lösen. Danach können sie unter Beibehaltung Ihrer bisherigen Erkennungsnummer auf das neue Kraftradkennzeichen umschreiben. Wegen der weiteren Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsstelle."

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Erika Hoffmann
Referatsleiterin
Straßenverkehr,
Ordnungsrahmen im
Verkehrsgewerbe
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

Tel: +49 (611) 815 2380
Fax: +49 (611) 815 2217
E.-Mail: Erika.Hoffmann@hmwvl.hessen.de
www.wirtschaft.hessen.de

Die neue Regelung zur Vergabe von "kleinen" Kombinationen betrifft doch ganz klar nur

Um- oder Neuanmeldungen, nicht Ersatzschilder (und darum geht es, wenn ohne irgendwelche andere Änderungen das Schild ersetzt wird). Das ist im übrigen auch eine Kostenfrage, denn die Ausgabe eines Ersatzschildes kostet nur €4,10 (plus Schild natürlich)

Zitat:

"Insbesondere die zwei- und dreistelligen Kennzeichen (also ein Buchstabe, zwei Zahlen oder zwei Buchstaben, eine Zahl) erfreuten sich in der Vergangenheit großer Beliebtheit. Dies wird nun bei dem nächsten Fahrzeugwechsel leider nicht mehr möglich sein.

Die neue Regelung führt leider dazu, dass wir bei einem Fahrzeugwechsel die Kennzeichen einbehalten müssen und diese künftig niemanden mehr zuteilen können"

Ich würde mit Berufung auf Frau Hoffmann darauf bestehen, dass mir ein Ersatzschild ausgestellt wird mit im neuen Format und meiner alten Nummer. Da andere hessische Zulassungsstellen das auch tun und die Ausführungsbestimmung für alle Zulassungsstellen landesweit die gleiche ist, dürfen sich einzelne Stellen nicht einfach darüber hinwegsetzen!

Ciao
Kwik

Also ich habe mir das Spiel mal angesehen.Ein Kumpel hat dieses "kleine" Kennzeichen auf seiner neuen Crossbones.Sieht einfach nur Sch.... aus....Der Kennzeichenhalter steht jetzt links und rechts einen guten Zentimeter über,und durch die 200er Höhe sieht man vom Reifen auch nicht mehr.Dazu kommt das der Raum zwischen der ersten und zweiten Reihe so groß ist und nur noch beschissen aussieht.
Da behalte ich mein 200X200 mit den großen Zahlen/Buchstaben.Das sieht um Welten besser aus.
Lohnt sich meines Erachtens nur wenn man ein Backblech hinten dran hat und unbedingt verkleinern will.

Gruß
DWG

Der Thread macht einen echt Mut .

Das Kennzeichen meiner Monster ist gerissen und ich muß ein neues haben .

Bei der Kombination zweier Buchstaben und einer Ziffer werd ich jetzt also gezwungen umzummelden .

Ich freu mich auf die zulassungstelle ;-)

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