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Nagel im Reifen? => Vulkanisieren?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 7. August 2006 um 9:01

Hy @ALL,

habe gestern festgestellt, dass ich einen kleinen Nagel (ca. 8er) im rechten Vorderrad meines Bomber's habe :-(

(Michelin 205 55 R16 91 W)

Der vollwertige Ersatzreifen ist der Pirelli P6000.

Kann ich den kaputten Reifen vulkanisieren lassen, weil das Loch so klein ist oder geht das auf gar keinen Fall bezüglich des Gesschw.Index?

Ansonsten lass ich mir einen neuen Pirelli drauf machen, der Ersatzreifen kommt dann links drauf und der ganze Michelin ab in den Kofferraum.

*THX* vorab*

 

Viele Grüße, euer PfalzDriver

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Beste Antwort im Thema

Hi,

es gibt definitiv k e i n e Geschwindigkeitskategorie, für die Reifenreparaturen verboten sind. Das ist, Entschuldigung, dummes "Stammtischgeschwätz".

Die gesetzliche Grundlagen für die Reparatur von Reifen sind folgende:

a) §36 der StVZO und daraus resultierend

b) Richtlinien für

1) „Die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen“ und

2) „Die Instandsetzung von Luftreifen“,

beide veröffentlicht im „Verkehrsblatt“ , Heft 5 - 2001, amtlicher Teil, Seite 91.

Dort wird u.a. geregelt, dass die Schadstellen nur eine gewisse Größe haben dürfen, innerhalb eines bestimmen Bereiches der Lauffläche liegen und ein bestimmtes Schadensbild aufweisen müssen und dass eine Reparatur nur nach genauer Schadensbegutachtung von einem dafür zugelassenen Fachbetrieb in dessen voller Verantwortung vorgenommen werden darf.

Darüber hinaus getätigte Nachfragen bzgl. des Verbots von Reifenteparaturen in Abhängigkeit vom Geschwindigkeitsindex des Reifens

a) bei Dunlop

b) beim Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie

bestätigten, dass Reifenreparaturen zwar (zu Recht) generell sehr skeptisch gesehen werden, weil die urspr. vorhandene originale Reifenstabilität und -Dichtigkeit eben nicht mehr existiert, dass aber andererseits eine Reifenreparatur aussschließlich aufgrund des Geschwindigkeitsindex aber nirgendwo untersagt ist.

Bzgl. der allgemeinen Sicherheitsaspekte bei Reifenreparaturen darf ich noch auf die wdk-Leitlinie Nr. 90 "Reifensicherheit und Reifenpflege", Punkt 6 verweisen.

Ich persönlich würde bei gelegentlicher Ausnutzung der Höchstgeschwindigkeit oder öfteren längeren Autobahnfahren mit Geschwindigkeiten über 160 km/h trotz aller Sparsamkeit aus vorstehendenden Gründen ebenfalls von einer Reifenreparatur dringend abraten.

Die obigen Erkenntnisse resultieren im Übrigen aus der mir gegenüber getätigten Aussage eines "Freundlichen", dass ich mir (als Ersatz eines über den Winter bei ihm eingelagerten und dort "platt gewordenen") Sommerreifens einen neuen Reifen kaufen müsse, weil eine Reparatur von Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex > H verboten sei. Auf derart unseriöse Weise kann man natürlich auch versuchen, sein Geschäft anzukurbeln!!! Als Ersatzreifen hätte der reparierte Reifen nämlich durchaus noch gute Dienste leisten können, um im Bedarfsfall zumindest zum nächsten Reifenfachbetrieb zu gelangen!

Der "Freundliche" hat Glück gehabt, dass ich mich auf die Zahlung der Hälfte des verlangten (Neu)Reifenpreises eingelassen habe.

Fazit: niemals alles glauben, was einem "Fachleute" erzählen wollen, lieber selbst recherchieren.

Mit aufklärerischem Gruß!

au!audi

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Mein Reifenhändler hat/hatte auch einen Spezialisten, er sagte noch zu mir: das darf nicht jeder machen.

Der Reifen wurde von der Felge genommen und dann ein Propfen mit hohem Druck und Hitze eingeklebt. Hat absolut dicht gehalten.

@ zipfeklatscher

Meine "Stinkigkeit" bezog sich nicht auf die "Stammtischteilnehmer", die in dieser Frage letzendlich Laien sind.

Richtig sauer werden kann ich jedoch, wenn Fachbetriebe, die berufsmäßig die jeweils aktuelle Rechtslage kennen müssten, den Kunden bewußt oder unbewusst falsch informieren.

Wenn ich 100,00 EUR pro Werkstattstunde hinlegen darf, darf ich auch verlangen, auf vollumfänglich informiertes Personal zu treffen. Dass Audi diesbzgl. auf seinen Lehrgängen angeblich falsch schulen soll und wenn weder die beiden Werkstattmeister noch der Serviceleiter richtig informiert sind, kann ich das weder nachvollziehen noch dafür das geringste Verständnis aufbringen, weil es hier möglicherweise um das Portemonnaie des Kunden geht.

Die Werkstatt meines Misstrauens hat trotz Vorlage aller in meiner ersten Mail erwähnten gesetzlichen Grundlagen, Richt- und Leitlinien bis heute noch nicht definitiv eingeräumt, eine falsche Auskunft gegeben zu haben.

Mangelnde Einsichtsfähigkeit ist dann noch die Krönung des Ganzen!

Gruß!

au!audi

Jeder meiner 205/55 R 16 Winterreifen hat einen Flicken, und selbst einer meiner 225/ 40 R 18 Sommerreifen ist geflickt.

Meine Winterreifen davor hatten auch Flicken.

Ich hatte auf über 200tkm noch nie Probleme mit geflickten Reifen.

Und ich fahre auch V- max.

Was soll den da passieren?

3 Flicken sind bei montierten Reifen gemacht worden, und 2 bei demontierten Reifen von der Innenseite.

Gruß

Manuel

Hi,

da ich früher mal einen Nebenjob beim Raifenhändler gemacht habe, kann ich auch nix negatives über das Vulkanisieren sagen.

Das mit dem Propfen von Innen ist aber schon seit langem verboten, da es nicht wirklich sicher war!!

Bei meinem alten Auto hatte ich auch einen Reifen Flicken lassen, und mein Bruder fährt bis heute damit rum. Meine Mutter hat auch nen geflicketen.

Der besagte Reifenhändler hat das damals tagtäglich gemacht, da er kaputte Reifen vom Audi Werk zum entsorgen bekam, diese falls möglich reparierte und dann als Gebrauchte verkaufte . . .

 

Gruß

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