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Nagel im Reifen? => Vulkanisieren?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 7. August 2006 um 9:01

Hy @ALL,

habe gestern festgestellt, dass ich einen kleinen Nagel (ca. 8er) im rechten Vorderrad meines Bomber's habe :-(

(Michelin 205 55 R16 91 W)

Der vollwertige Ersatzreifen ist der Pirelli P6000.

Kann ich den kaputten Reifen vulkanisieren lassen, weil das Loch so klein ist oder geht das auf gar keinen Fall bezüglich des Gesschw.Index?

Ansonsten lass ich mir einen neuen Pirelli drauf machen, der Ersatzreifen kommt dann links drauf und der ganze Michelin ab in den Kofferraum.

*THX* vorab*

 

Viele Grüße, euer PfalzDriver

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Beste Antwort im Thema

Hi,

es gibt definitiv k e i n e Geschwindigkeitskategorie, für die Reifenreparaturen verboten sind. Das ist, Entschuldigung, dummes "Stammtischgeschwätz".

Die gesetzliche Grundlagen für die Reparatur von Reifen sind folgende:

a) §36 der StVZO und daraus resultierend

b) Richtlinien für

1) „Die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen“ und

2) „Die Instandsetzung von Luftreifen“,

beide veröffentlicht im „Verkehrsblatt“ , Heft 5 - 2001, amtlicher Teil, Seite 91.

Dort wird u.a. geregelt, dass die Schadstellen nur eine gewisse Größe haben dürfen, innerhalb eines bestimmen Bereiches der Lauffläche liegen und ein bestimmtes Schadensbild aufweisen müssen und dass eine Reparatur nur nach genauer Schadensbegutachtung von einem dafür zugelassenen Fachbetrieb in dessen voller Verantwortung vorgenommen werden darf.

Darüber hinaus getätigte Nachfragen bzgl. des Verbots von Reifenteparaturen in Abhängigkeit vom Geschwindigkeitsindex des Reifens

a) bei Dunlop

b) beim Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie

bestätigten, dass Reifenreparaturen zwar (zu Recht) generell sehr skeptisch gesehen werden, weil die urspr. vorhandene originale Reifenstabilität und -Dichtigkeit eben nicht mehr existiert, dass aber andererseits eine Reifenreparatur aussschließlich aufgrund des Geschwindigkeitsindex aber nirgendwo untersagt ist.

Bzgl. der allgemeinen Sicherheitsaspekte bei Reifenreparaturen darf ich noch auf die wdk-Leitlinie Nr. 90 "Reifensicherheit und Reifenpflege", Punkt 6 verweisen.

Ich persönlich würde bei gelegentlicher Ausnutzung der Höchstgeschwindigkeit oder öfteren längeren Autobahnfahren mit Geschwindigkeiten über 160 km/h trotz aller Sparsamkeit aus vorstehendenden Gründen ebenfalls von einer Reifenreparatur dringend abraten.

Die obigen Erkenntnisse resultieren im Übrigen aus der mir gegenüber getätigten Aussage eines "Freundlichen", dass ich mir (als Ersatz eines über den Winter bei ihm eingelagerten und dort "platt gewordenen") Sommerreifens einen neuen Reifen kaufen müsse, weil eine Reparatur von Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex > H verboten sei. Auf derart unseriöse Weise kann man natürlich auch versuchen, sein Geschäft anzukurbeln!!! Als Ersatzreifen hätte der reparierte Reifen nämlich durchaus noch gute Dienste leisten können, um im Bedarfsfall zumindest zum nächsten Reifenfachbetrieb zu gelangen!

Der "Freundliche" hat Glück gehabt, dass ich mich auf die Zahlung der Hälfte des verlangten (Neu)Reifenpreises eingelassen habe.

Fazit: niemals alles glauben, was einem "Fachleute" erzählen wollen, lieber selbst recherchieren.

Mit aufklärerischem Gruß!

au!audi

18 weitere Antworten
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18 Antworten
am 7. August 2006 um 9:06

Das geht m.W.n. nur bis T-Reifen, also 190 Km/h.

Oder sogar drunter.

W-Reifen auf garkeinen Fall.

Grüße!

am 7. August 2006 um 10:11

Re: Nagel im Reifen? => Vulkanisieren?

 

Zitat:

Original geschrieben von PfalzDriver

Hy @ALL,

habe gestern festgestellt, dass ich einen kleinen Nagel (ca. 8er) im rechten Vorderrad meines Bomber's habe :-(

(Michelin 205 55 R16 91 W)

Der vollwertige Ersatzreifen ist der Pirelli P6000.

Kann ich den kaputten Reifen vulkanisieren lassen, weil das Loch so klein ist oder geht das auf gar keinen Fall bezüglich des Gesschw.Index?

Ansonsten lass ich mir einen neuen Pirelli drauf machen, der Ersatzreifen kommt dann links drauf und der ganze Michelin ab in den Kofferraum.

*THX* vorab*

 

Viele Grüße, euer PfalzDriver

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Vater Staat sagt nur bis T (190km/h) und auch nur direkt auf der Lauffläche. Ich meine mich zu erinnern 15mm von jeder Flanke zur Mitte, dort darf nicht repariert werden.

Unseriöse Werkstätten raten auch zu einer Reparatur von V oder sogar ZR Reifen.

Ersetz lieber den Reifen, damit fährst du sicherer!

mir wär das zu unsicher mit nem "bomber" auf nem gefklickten reifen zu fahren, insbesondere in extremsituationen könnte das böse überaschungen geben...

am 7. August 2006 um 16:06

Wenn es ein Michelin ist, hast du doch höchswahrscheinlich eine Reifengarantie.

Zitat michelin homepage:

Beschädigter Reifen? Wir erstatten den Reifen!

Die Michelin Rundum-Reifengarantie tritt in Kraft bei: Reifenschäden, Diebstahl und Vandalismus.

Der Reifen kann repariert werden? Die Reparaturkosten werden zu 100 % erstattet.

Der Reifen muss ausgewechselt werden? Übernahme der Kosten für den ausgetauschten Michelin Reifen: Im 1. Jahr der Mitgliedschaft: 50 % der Kosten, im 2. Jahr der Mitgliedschaft: 25 % der Kosten

Zitat ende

Ist immerhin etwas. Auch wenn mir persönlich die Michelin-Reifen zu teuer sind.

Hi,

bei den Geschwindikeiten die Du mit Deinem A6 fahren kannst >200 würde ich auf jeden Fall einen neuen Raifen drauf machen lassen. Was Deine Idee mit dem Reseverad angeht würde ich sagen im Prinzip ja, aber wie alt ist denn das Reserverad? Wenn das schon 4 Jahre oder älter ist, würde ich es nicht mehr mit einem neuen Raifen auf der gleichen Achse kombinieren.

Lieber ein paar Euro mehr investiert als auf der Autobahn ins schleudern geraten.

Der Pirelli P6000 W kostet im Netz 85,- das Stück.

Gruß

Markus

am 7. August 2006 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von Coba05

Der Pirelli P6000 W kostet im Netz 85,- das Stück.

Meinst er verkauft sein Ersatzrad aufgrund des bevorstehenden Kaufs eines benötigten Michelins ?

Themenstarteram 8. August 2006 um 22:00

Hy @ALL,

DANKE für Eure Meinungen und Infos!!!

--------------------------------------------

Beim ADAC und bei Reifenherstellern, gibt es ab 1999 eine Reifenaltergrenze die ca. bei 10 Jahren liegt.

Desweiteren bin ich einfach zu meinem Reifenhändler gefahren und hab Ihn das Ganze anschauen lassen.

Ich hätte auch einen neuen Reifen bezahlt, aber er meinte...

"Der kleine Nagel, noch an dieser Stelle des Reifens..."

"Solch einen Schaden darf auch bei einem W-Reifen vulkanisiert werden. Einen neuen Reifen verkaufe ich dir deshalb nicht."

==> Ergo der Schaden wurde behoben durch vulkanisieren.

Michelingarantie bringt leider nur was, wenn man den Reifen entsprechend der Garantie gekauft hat.

Mein Michelinreifen auf dem A6 hab ich jedoch von meinem TT, der neue größere Schuhe bekommen hat (ca. 2 Jahre her). Somit fällt leider die Garantie meines wissens flach,...

ALSO,...

Danke für die Info's und ich hoffe ich werde nun nicht gesteiningt.

PS: Nicht jeden Reifenschaden würde ich vulkanisieren, und am Reifen habe ich bislang auch noch nie gespart.

Ich hoffe dass das Ganze, trotz der Reperatur, auch wirklich hält, was der Reifenprofi meines Vertrauens durchgeführt hat.

 

Viel SPASS noch,...

am 9. August 2006 um 7:33

Zitat:

Original geschrieben von PfalzDriver

"Der kleine Nagel, noch an dieser Stelle des Reifens..."

"Solch einen Schaden darf auch bei einem W-Reifen vulkanisiert werden.

Dann hat dein Reifenhändler gesetzwidrig und grob fahrlässig gehandelt. Ich hoffe das dir dadurch nichts passiert.

Bei mir wurde auch ein W-Reifen vulkanisiert, und das von einem ziemlich kompetenten Händler. Selbiger meinte, dass die Lochstelle sehr klein ist und repariert werden kann.

BTW: in welchem Gesetz steht das mit der T-Grenze?

Hi,

es gibt definitiv k e i n e Geschwindigkeitskategorie, für die Reifenreparaturen verboten sind. Das ist, Entschuldigung, dummes "Stammtischgeschwätz".

Die gesetzliche Grundlagen für die Reparatur von Reifen sind folgende:

a) §36 der StVZO und daraus resultierend

b) Richtlinien für

1) „Die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen“ und

2) „Die Instandsetzung von Luftreifen“,

beide veröffentlicht im „Verkehrsblatt“ , Heft 5 - 2001, amtlicher Teil, Seite 91.

Dort wird u.a. geregelt, dass die Schadstellen nur eine gewisse Größe haben dürfen, innerhalb eines bestimmen Bereiches der Lauffläche liegen und ein bestimmtes Schadensbild aufweisen müssen und dass eine Reparatur nur nach genauer Schadensbegutachtung von einem dafür zugelassenen Fachbetrieb in dessen voller Verantwortung vorgenommen werden darf.

Darüber hinaus getätigte Nachfragen bzgl. des Verbots von Reifenteparaturen in Abhängigkeit vom Geschwindigkeitsindex des Reifens

a) bei Dunlop

b) beim Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie

bestätigten, dass Reifenreparaturen zwar (zu Recht) generell sehr skeptisch gesehen werden, weil die urspr. vorhandene originale Reifenstabilität und -Dichtigkeit eben nicht mehr existiert, dass aber andererseits eine Reifenreparatur aussschließlich aufgrund des Geschwindigkeitsindex aber nirgendwo untersagt ist.

Bzgl. der allgemeinen Sicherheitsaspekte bei Reifenreparaturen darf ich noch auf die wdk-Leitlinie Nr. 90 "Reifensicherheit und Reifenpflege", Punkt 6 verweisen.

Ich persönlich würde bei gelegentlicher Ausnutzung der Höchstgeschwindigkeit oder öfteren längeren Autobahnfahren mit Geschwindigkeiten über 160 km/h trotz aller Sparsamkeit aus vorstehendenden Gründen ebenfalls von einer Reifenreparatur dringend abraten.

Die obigen Erkenntnisse resultieren im Übrigen aus der mir gegenüber getätigten Aussage eines "Freundlichen", dass ich mir (als Ersatz eines über den Winter bei ihm eingelagerten und dort "platt gewordenen") Sommerreifens einen neuen Reifen kaufen müsse, weil eine Reparatur von Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex > H verboten sei. Auf derart unseriöse Weise kann man natürlich auch versuchen, sein Geschäft anzukurbeln!!! Als Ersatzreifen hätte der reparierte Reifen nämlich durchaus noch gute Dienste leisten können, um im Bedarfsfall zumindest zum nächsten Reifenfachbetrieb zu gelangen!

Der "Freundliche" hat Glück gehabt, dass ich mich auf die Zahlung der Hälfte des verlangten (Neu)Reifenpreises eingelassen habe.

Fazit: niemals alles glauben, was einem "Fachleute" erzählen wollen, lieber selbst recherchieren.

Mit aufklärerischem Gruß!

au!audi

:)

 

Danke, das ist ja super ausführlich...

Wie wurden Eure Reifen vulkanisiert:

- mit einem Flicken innen

- mit einem Art Propfen

- oder noch anders?

am 9. August 2006 um 21:34

Bei den 225er 18" seinerzeit beim TT hatte ich mir auch gleich als sie neu waren -wie immer :rolleyes: - eine Schraube eingefahren. Habe ich auch bei einem -IMHO kompetentem- Reifenspezi reparieren lassen. Er hatte seinerzeit extra die Zulässigkeit einer solchen Reparatur betont. An mir hat er daruch auch kein riesen Geschäft gemacht (15 Eu, gegenüber 150 für einen Neureifen), also halte ich die Aussage für recht glaubwürdig. Hat dann auch über 2 Jahre gehalten bis ich das Auto verkauft habe. Ich habe den Käufer auch über diese Reparatur hingewiesen & habe bis jetzt ( wir sind ab&an noch in Kontakt) nicht negatives gehört.

Es wurde ein Propfen eingesetzt/eingeklebt.

Grüße, rene

am 10. August 2006 um 4:46

Zitat:

Original geschrieben von au!audi

Hi,

es gibt definitiv k e i n e Geschwindigkeitskategorie, für die Reifenreparaturen verboten sind. Das ist, Entschuldigung, dummes "Stammtischgeschwätz".

Ganz ruhig bleiben!

Ich war mir echt sicher.

Kumpel is Reifenmann. Der sagte mir das so.

Grüße!

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