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Nach Verkauf eines Bullis Schadenersatzansprüche des Käufers

Themenstarteram 28. Juni 2013 um 8:59

Hallo hoffe das ihr mir ein wenig helfen könnt.

Ich habe vor etwa 7 Monaten ein VW Bulli Westfalia für meinen bekannten verkauft.

Er hatte sich diesen bei einem Händler Gekauft.

Bedingung war das der Bulli aber TÜV hat.

Der Wagen wurde dann mit frischem TÜV übergeben.

Der Bus ist ein 81er Baujahr.

Mein bekannter hat ihn nur kurz gefahren und wollte dann die innenausstattung wieder aufhüpschen da er Schreiner ist und selber sämtliche Maschinen für sowas hat.

Dazu ist es aber nie bekommen da er zuviel Arbeit hat.

Er fragte mich ob ich ihm den Bus nicht Verkaufen könne da er davon keine Ahnung hat.

Lange rede kurzer sinn ich tat es habe ihn kurz durch gesehen neue Heckscheibe und Batterie verbaut und die Bremse frei gemacht da er schon etwas über ein Jahr stand.

Er wurde Inserriert für 3500€ VB

Es meldete sich eine Dame die Bekannte vorbei schicken wollte die sich diesen Bus ansehen wollten.

Es dauerte fast 2 Stunden bis die Leute wieder wegfuhren mit mehreren Telefonaten mit der Käuferin.

Diese Handelten mich aufgrund der Inneren und Äußerlichen Mängel auf 3100€ herrunter.

Die Dame bekamm noch 2 Nagelneue Winterreifen von Uniroyal und Glühkerzen für den Motor mit.

Jetzt nach 7 Monaten meldet sie sich ich hätte ihr einen haufen Schrott verkauft ich hätte wissen müßen was mit dem Auto ist. Er wäre total durchrostet und der lack würde jetzt blasen werfen usw.

Ich habe den Wagen verkauft mit einem Kaufvertrag den ich mir aus dem Netz herrunter geladen habe in diesem steht dieser satz :

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

Ich habe den Wagen besten Gewissens verkauft mein Bekannter wußte nichts davon und ich auch nicht. Es wären im Unterboden Löcher einfach zu geschmiert worden usw. Davon weiß ich nichts ich habe den Wagen nie von unten gesehen genauso wie mein Bekannter.

Jetzt kommt Post von ihrem Anwalt und er Beruft sich auf Vorsatz. Das ist aber nicht wahr.

Normalerweise so denke ich muß ich mir doch da gar keine Sorgen machen. Die Mängel die mir bekannt waren und was Sie gefunden hat bzw ihre bekannten hat sie Aktzeptiert und wirft sie mir jetzt vor.

Was würdet ihr jetzt machen????

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2013 um 9:15

Ignorieren.

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Ja, der TE muß hier unbedingt ruhiger werden und sollte nicht gleich bei jedem Schreiben eines Winkeladvokaten in hektische Aktivität verfallen. Auch wenn es heute Telefon-Flats gibt, wäre mir schon die Zeit zu schade, um nach einem solchen Schreiben dort anzurufen.

am 6. Juli 2013 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja, der TE muß hier unbedingt ruhiger werden und sollte nicht gleich bei jedem Schreiben eines Winkeladvokaten in hektische Aktivität verfallen. Auch wenn es heute Telefon-Flats gibt, wäre mir schon die Zeit zu schade, um nach einem solchen Schreiben dort anzurufen.

volle zustimmung...

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 12:18

Zitat:

Original geschrieben von marccash

 

Geil finde ich das er den Dekra Prüfer an greift und als eine Gefälligkeit auslegt... zeig das mal deinem Dekra Prüfer wo du warst.

Der witz ist wir bzw mein Bekannter dem das Auto gehörte hat den wagen von einem Händler.

Diesem Händler hat er gesagt er Kauft den wagen nur mit Frischem TÜV.

Von der warte her sind wir komplett aus der sache raus da der Händler meinen Bekannten dann ja Verarscht hat.

Anwalt hab ich keinen, gar kein Geld für, sollte es wirklich zu Gericht gehen nehm ich mir eventuell einen über Beihilfe. Aber denke die werden vorher aufgeben.

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 12:20

Habe keine Hektik wollte nur mal andere Meinungen hören.

Und mal zeigen wie bekloppt manche Leute sind.

Zitat:

Original geschrieben von Hades0401

Zitat:

Original geschrieben von marccash

 

Geil finde ich das er den Dekra Prüfer an greift und als eine Gefälligkeit auslegt... zeig das mal deinem Dekra Prüfer wo du warst.

Der witz ist wir bzw mein Bekannter dem das Auto gehörte hat den wagen von einem Händler.

Diesem Händler hat er gesagt er Kauft den wagen nur mit Frischem TÜV.

Von der warte her sind wir komplett aus der sache raus da der Händler meinen Bekannten dann ja Verarscht hat.

Anwalt hab ich keinen, gar kein Geld für, sollte es wirklich zu Gericht gehen nehm ich mir eventuell einen über Beihilfe. Aber denke die werden vorher aufgeben.

Nur weil du keinen Anwalt hast,oder ihn dir leisten kannst,heißt das nicht das du nicht mal zu einen hinfahren kannst und mal fragst wie hier die Sachlage ist.Er wird dir sicher nicht gleich die Hosen ausziehen,wenn er hier eventuell einen Fall übernehmen kann;)

Nicht desto trotz seh ich das wie Drahkke,entweder einfach laufen lassen oder einen lieben Brief mit Hinweis auf die 6 Sachmangelhaftung für Händler hinweisen,die sich ab den 7 Monat umkehrt und da du eine Privatperson bist hat sich das eh.

Für dich sind die Gutachten/Tüvbericht der Dekra bindent,ist der Wagen Mängelfrei,dann war das wohl so.

Wenn man natürlich 8 Monate nach dem Kauf an so einen alten Fahrzeug nichts macht und dazwischen noch ein fast 6 Monatiger Winter liegt,der braucht sich nicht wundern das ihn Löcher und Rostblasen abschauen:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

 

MFG

am 6. Juli 2013 um 17:56

Also ich finde den Anwalt goldig...:)

Der Lack "glüht"...??? War das nicht eher es blüht?:confused:

Und dann im 2ten Brief "Mit vorzüglicher Hochachtung":D:D:D

Bist du dir sicher, dass das überhaupt ein richtiger Anwalt ist? Weil der kommt mir so vor als hätte er keine Ahnung von nix.

Mit vorzüglich Hochachtung

NIREVES

Zitat:

Original geschrieben von Hades0401

 

Der witz ist wir bzw mein Bekannter dem das Auto gehörte hat den wagen von einem Händler.

Diesem Händler hat er gesagt er Kauft den wagen nur mit Frischem TÜV.

Ich frage mich, ob Du überhaupt der richtige Ansprechpartner für die Käuferin bist.

Eigentümer des verkauften Wagens war der Bekannte. Somit konntest Du den Wagen doch nur mit einer Vollmacht von ihm verkaufen. Ob Du die jetzt mündlich oder schriftlich hattest, ist hier erst mal ohne Belang.

Weise die Ansprüche mit Hinweis auf den tatsächlichen Eigentümer zum Zeitpunkt des Verkaufs zurück. Du kannst ja nichts verkaufen, das Dir nicht gehört. Soll der Anwalt doch dann rumkaspern mit wem er will.

Eigentlich eine ganz einfache Kiste.

Vor diesem Hintergrund wäre ich cool wie Trockeneis.

am 6. Juli 2013 um 19:46

Der Brief ist voller Rechtschreibfehler. Anwälte versprechen ihren Mandanten das Blaue vom Himmel.

Hinterher hat keiner was gewonnen, außer dem Anwalt, der für ein paar Briefe xxx Euro bekommt.

Einfach nicht reagieren.

Ich weiß gar nicht, wozu es Juristen gibt. Die haben eh´ nie Ahnung von irgendeiner Thematik.

Habe da einen Juristen im Bekanntenkreis - fertig studiert, 2. Staatsexamen, Rechtsanwalt. Der weiß nicht mal, dass es ein Sozialgesetzbuch (bzw. 12!) gibt... :rolleyes: unglaublich.

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 21:43

Ich warte jetzt mal ab was da noch so alles kommt.

Habe heute Nachmittag mit einem Bekannten gesprochen der ist seit 30 Jahren selbständiger KFZ Gutachter der hat mir Stories erzählt der Hammer.

Der sagte auch ruhig bleiben und wenn soll ich ein Gegen gutachten machen lassen und dafür muß der Wagen dann hierhin zu mir bzw zu ihm.

Ich habe ja auch nirgends einen Fundierte Aussage über angebliche Schäden oder Kostenvoranschlag.

Von mir wollte die Käuferin 4000€ für die beseitigung der Schäden von meinem bekannten wollte sie nur noch 2000€ das Stinkt bis zum Himmel.

Was machst Du dir Gedanken?

Wie Du selber sagtest, warst Du nicht Eigentümer der Karre. Dieser ist Ansprechpartner.

Aber da dies nicht beachtet wird, macht man sich so seine Gedanken.

am 7. Juli 2013 um 14:41

Ignorier den Kokolores. Da versucht jemand auf eine ziemlich billige und perfide Weise nachträglich etwas Geld rauszuschlagen. Bei mir hat ein Chinese mal einen BMW gekauft, nach Monaten noch habe ich Bittgesuche und Listen von angeblichen Mängeln bekommen. Ein WITZ der seinesgleichen sucht.

Ignorieren, am besten die Anrufernummer bei deinem Netzanbieter sperren lassen, und gut ist.

am 7. Juli 2013 um 14:43

Habe mir mal den Brief von dem "Wald und Wiesen Anwalt" durchgelesen. Er scheint nicht gerade fähig zu sein, und die ausgeschlossene Sachmängelhaftung völlig zu ignorieren. Lachen kann ich da nur.

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