ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Nach Verkauf eines Bullis Schadenersatzansprüche des Käufers

Nach Verkauf eines Bullis Schadenersatzansprüche des Käufers

Themenstarteram 28. Juni 2013 um 8:59

Hallo hoffe das ihr mir ein wenig helfen könnt.

Ich habe vor etwa 7 Monaten ein VW Bulli Westfalia für meinen bekannten verkauft.

Er hatte sich diesen bei einem Händler Gekauft.

Bedingung war das der Bulli aber TÜV hat.

Der Wagen wurde dann mit frischem TÜV übergeben.

Der Bus ist ein 81er Baujahr.

Mein bekannter hat ihn nur kurz gefahren und wollte dann die innenausstattung wieder aufhüpschen da er Schreiner ist und selber sämtliche Maschinen für sowas hat.

Dazu ist es aber nie bekommen da er zuviel Arbeit hat.

Er fragte mich ob ich ihm den Bus nicht Verkaufen könne da er davon keine Ahnung hat.

Lange rede kurzer sinn ich tat es habe ihn kurz durch gesehen neue Heckscheibe und Batterie verbaut und die Bremse frei gemacht da er schon etwas über ein Jahr stand.

Er wurde Inserriert für 3500€ VB

Es meldete sich eine Dame die Bekannte vorbei schicken wollte die sich diesen Bus ansehen wollten.

Es dauerte fast 2 Stunden bis die Leute wieder wegfuhren mit mehreren Telefonaten mit der Käuferin.

Diese Handelten mich aufgrund der Inneren und Äußerlichen Mängel auf 3100€ herrunter.

Die Dame bekamm noch 2 Nagelneue Winterreifen von Uniroyal und Glühkerzen für den Motor mit.

Jetzt nach 7 Monaten meldet sie sich ich hätte ihr einen haufen Schrott verkauft ich hätte wissen müßen was mit dem Auto ist. Er wäre total durchrostet und der lack würde jetzt blasen werfen usw.

Ich habe den Wagen verkauft mit einem Kaufvertrag den ich mir aus dem Netz herrunter geladen habe in diesem steht dieser satz :

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

Ich habe den Wagen besten Gewissens verkauft mein Bekannter wußte nichts davon und ich auch nicht. Es wären im Unterboden Löcher einfach zu geschmiert worden usw. Davon weiß ich nichts ich habe den Wagen nie von unten gesehen genauso wie mein Bekannter.

Jetzt kommt Post von ihrem Anwalt und er Beruft sich auf Vorsatz. Das ist aber nicht wahr.

Normalerweise so denke ich muß ich mir doch da gar keine Sorgen machen. Die Mängel die mir bekannt waren und was Sie gefunden hat bzw ihre bekannten hat sie Aktzeptiert und wirft sie mir jetzt vor.

Was würdet ihr jetzt machen????

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2013 um 9:15

Ignorieren.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten
am 28. Juni 2013 um 9:15

Ignorieren.

Erstmal ruhig bleiben :)

Du hast damit nichts zu tun, das Auto ist ja nicht von dir. Du warst nur der Vermittler, hast also keinerlei Gewährleistungen zu erfüllen. Ausserdem wurde die Sachmängelhaftung ja ausgeschlossen.

Soll die Alte das nächste mal besser gucken, bzw. ihre "Bekannten" besser gucken lassen.

nach 7 monaten?- einfach lächeln!

Alex

Themenstarteram 28. Juni 2013 um 11:29

Um genau zu sein am 13.10.2012 Kaufvertrag unterschrieben.

Und der Rechtsanwalt hat auch keine Ahnung erzählt mir im Brief einen vorm Pferd.

Der Bulli war vorher Braun wurde vonirgendjemand weiß lackiert.

Und aufgrund der schlechten Lackierung finge der Rost zu "glühen" an.

Ich kenne eigentlich nur blühen.

 

Ich kann auch nicht unter den Lack schaun.

Würde den Brief gerne mal einstellen aber ich weiß nicht ob ich das darf?!

am 28. Juni 2013 um 12:27

Da musst du dir wohl keine Sorgen machen.

Wenn du die Namen etc. im Brief schwärzt weiß ja keiner von wem er war...:)

Aus der Nummer dürftest Du sowas von raus sein................., da würde ich völlig entspannt sein..;-)

Auch meiner Meinung nach ist die rechtliche Relevanz = 0

:-)

Die Käuferin soll sich mal schlaumachen, wie Campingbusse im H-tauglichen Alter gehandelt werden. Wenn der schon mal neu Tüv hat, kann man außerdem nichts Großartiges erwarten. Makellose Fahrzeuge mit Erstlack bewegen sich in anderen Regionen.

Und 7 Monate sind eine lange Zeit, vor allem, wenn ein eher heftiger Winter dazwischenliegt. Es dürfte auch bekannt sein, dass man beim T3 den Rost selten 100% weg bekommt. So dramatisch kann es nicht sein, das hätte der Tüv schon gemerkt. Durchblühender Rost nach einem halben Jahr Winterbetrieb ist aber beim T3 nichts ungewöhnliches, jedenfalls in der Preisklasse, wo keine vollrestaurierten oder reine Sommerfahrzeuge angeboten werden. Ich gehe mal davon aus, der Bulli hatte so eine Art Verkaufslackierung. Das sollte Käufer misstrauisch machen, ist aber nicht verboten und wer sich so spät meldet, hat nun mal verloren. So lange Du keine rostfreie Karosserie zugesichert hast, lass Dir das Gemecker gepflegt am Rectum vorbeigehen.

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 8:42

So Heute wieder Post bekommen. Mit dem Ignorieren klappt nicht so ganz.

Ich hatte auch schon bei dem Anwalt an gerufen aber der ruft nicht zurück.

Der witz ist der erwartet das ich 500km eine Strecke fahre um die Mängel zu beheben.

Die Briefe lesen sich als wenn der keine Ahnung von der materie hat.

Ich stelle die Briefe mal ein.

Nach 8 Monaten will die Gewährleistung und hat Bekannte geschickt die Stundenlang um und in dem Bus rum gekrochen sind und ihn für gut befunden haben, und Sie nachher auch noch.

Und der Hammer U-Schutz und Bodyplast wird neuerdings zum Vertuschen benutzt und nicht zur Versiegelung und Schutz, wie es sich bei ihm liest.

Anwalt1-geae
Anwalt-2-geae
Anwalt3-geae

Ich liebe diese Leute :D :D :D

Sollen sie doch klagen? Und dann auch noch "das wird für die DEKRA Konsequenzen" haben. Niedlich ;)

Warte einfach ab. Mein Vater hat auch so einen T3. Wenn der nicht teilweise verrostet ist, lebt er nicht mehr. Und wie geil, dass sie das fehlende Ersatzrad bemängeln. Ich mein, das kann man ja auch nicht nachschauen, ob das da ist.

Hier versucht jemand seine Unfähigkeit beim Gebrauchtwagenkauf auf dich abzuladen. Dass diejenige dabei nur noch mehr Kosten produziert, scheint ihr egal zu sein. Dem Anwalt kann's egal sein, der kriegt seine Kohle so oder so. Nur schätzungsweise nicht von dir :D

Lächerlich.

Vor allem: Bei 3.100€ (!) für so einen Bus muss einem normal denkenden Menschen schon klar sein, dass der nicht im top Zustand ist. Gut erhaltene werden für mehr als das Doppelte gehandelt.

am 6. Juli 2013 um 9:07

Die beschwert sich bei einem 81 bj über rostbläschen ? ^^

Die hat meinen 99 bj vectra b noch nich gesehen xD haha

Einfach ignorieren nach 7 monaten zu klagen .. Wird ihr und dem anwalt nichts auser spott einbringen.

Mfg erhan

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 9:12

Ist ja eigentlich auch mein Gedanke nur sorgen macht man sich trotzdem.

Ich habe Bullis gesehen die für mehr Geld verkauft wurden wo man sich dachte "wie kann man sowas kaufen für das Geld".

Ich habe ehrlich nie unter dem Bulli gelegen und außer alles Betriebsbereit zu machen mit neuer Batterie usw. nichts getan an dem Auto.

Zitat:

Original geschrieben von Hades0401

So Heute wieder Post bekommen. Mit dem Ignorieren klappt nicht so ganz.

Ich hatte auch schon bei dem Anwalt an gerufen aber der ruft nicht zurück.

Warum fällt dir das Ignorieren so schwer?

Das Schreiben enthält doch nichts, was dich als Verkäufer zum jetzigen Zeitpunkt nervös machen könnte.

Alles nur heiße Luft.

am 6. Juli 2013 um 9:50

3 Seiten sind etwas wenig zum Brennholzanzünder.:rolleyes:

Das einzige was mir da noch einfällt wäre Flugzeuge daraus zu bauen.:D

am 6. Juli 2013 um 10:01

hast du die Briefe mit einem zustellungsnachweiß bekommen? nein?

dann hast du sie doch gar nicht bekommen...

ansonsten Sprich mit deinem Anwalt und lasse ihn machen, und nach 6 Monaten muss der Käufer dir nachweisen das du die bemängelten Schäden am Verkaufstag schon vorhanden waren, du davon Wusstest und sie dann vertuschst hast.

dies nachzuweisen wird kaum möglich sein.

das Schreiben vom Anwalt soll dich natürlich einschüchtern.

Ich würde das zur Klage laufen lassen dann von meinem Anwalt regeln lassen.

Geil finde ich das er den Dekra Prüfer an greift und als eine Gefälligkeit auslegt... zeig das mal deinem Dekra Prüfer wo du warst.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Nach Verkauf eines Bullis Schadenersatzansprüche des Käufers