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Muss man Treser Rückleuchten eintragen lassen?

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 13:22

Hallo,

Die suche geht irgendwie nicht :(

habe mir nagelneue unbenutzte schwarze Treser Rückleuchten ersteigert...

 

Muss ich die jetzt eintragen lassen, oder gibt es dafür eine Abe?

und

Achtet die Polizei drauf, wenn man die Reflektoren nicht mit verbaut hat??

 

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26 Antworten

ja, die musst du eintragen lassen. Bei schwarzen Rückleuchten musst du auch die Reflektoren an den Stoßfänger kleben.

Der Polizei ist das wahrscheinlich nicht so wichtig, aber mach es.

Zitat:

Original geschrieben von Hermann Brv

Achtet die Polizei drauf, wenn man die Reflektoren nicht mit verbaut hat??

das stellt ein erlöschen der be dar.....

die polizei interessiert das weniger (dort werden auch dafür nur 3punkte fällig), aber deine versicherung, wenn dir einer draufknallt und behauptet er hätte dich im dunkeln wegen der fehlenden reflektoren nicht gesehen, wird sich dann mit einer regressforderung von bis zu 5000€ bei dir melden (teilschuld inklusive sowie dem kompletten entfall der kasko).....

eintragen lassen musst du sie nicht,die tragen ne e-nummer & es gibt ne abe dafür !

in der steht auch schwarz auf weiss,dass reflektoren zu montieren sind & selbst wenns den trachtenverein grün-weiss nicht jucken oder auffallen sollten,musst halt irgendwann zum tüv & spätestens die SOLLTEN wissen,was sie tun ;)

Zitat:

Original geschrieben von emil2267

spätestens die SOLLTEN wissen,was sie tun ;)

was dann in der konsequenz einen "erheblichen mangel" darstellt und somit doppelte hu gebühren verursacht, da beim ersten mal keine plakette erteilt wird...

wat is dat den fürn quatsch :confused:

der hätte dann 4wochen zeit für ne nachuntersuchung & da werden nur die erkannten mängel abgearbeitet & kostet beim tüv süd z.b. grad mal 9,85€ ;)

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 15:50

Ok, werde die Reflektoren mit anspaxen :D 

Meine haben auch ne E-Nummer, aber wie hier gibt es auch zwei Meinungen Nicht eintragen/Eintragen hmmm...

 

Am besten ich fahre nächste woche zum Tüv und frage nach

Gebe euch dann bescheid

 

5 Grüße :p

am 16. Februar 2008 um 15:53

Wenn die ein E-Prüfzeichen haben musst du garnichts eintragen lassen!

am 16. Februar 2008 um 20:01

Hm... das is eben die Frage, ob dem wirklich so is. Das E-Prüfzeichen sagt ja nur aus, dass das Bauteil Typgeprüft is... das ist ja bei nem Fahrwerk auch, aber eintragen muss man es trotzdem...

Aber am einfachsten isses, den TÜV zu fragen.

greetz

am 16. Februar 2008 um 20:09

so lange auf den rückleuchten eine "E" Nummer drauf steht musst du gar nichts machen, wenn du eine ABE hast reicht das....

Themenstarteram 17. Februar 2008 um 15:43

So, habe sie jetzt abgeholt... :)

 

Aber anscheinend muss man die eintragen, habe unten mal die erste Seite der ABG

 

Habe nochmal geguckt, auf den Lampen steht E13 drauf...

 

 

Ja, müssen eingetragen werden. Gibt auch keine ABE, sondern nur ne ABG.

Die Reflektoren müssen dran, und was genau so wichtig ist, die NSL muss seperat angebaut werden weil die Treser keine haben. Das sieht dann ziemlich sch*** aus.....

Zitat:

Original geschrieben von C4 TDI

Ja, müssen eingetragen werden. Gibt auch keine ABE, sondern nur ne ABG.

Die Reflektoren müssen dran, und was genau so wichtig ist, die NSL muss seperat angebaut werden weil die Treser keine haben. Das sieht dann ziemlich sch*** aus.....

dem kann ich nur zustimmen. bei uns fährt auch nen schwarzer 80er mit den traser rum...... das sieht so richtig schön ****** aus.... sieht aus wie von 1970 ;) .... weiß net wer von euch hier alles ausm osten kommt und noch nen trabbi kennt..... aber genau so viel zeug hängt auch bei dem hinten dran :D ( so in etwa)

Abend!

Ich habe Weiße Rückleuchten mit eine E Nr. die muss man nicht eintragen lassen, habe selber mal bei KÜS nachgefragt wo meiner in der Werkstatt stand! ( Kopfdichtungen waren am Sack ;) ) Jedenfalls hat er die Rückleuchten gesehen und mal so gefragt na hast auch ne ABE dafür, ich nö haben eine E Nr. hat geguckt und meinte nur oh stimmt! na dann ist ja gut!

am 17. Februar 2008 um 19:19

Also ich bin bisher auch davon ausgegangen,dass Leuchten die ne E-Nummer haben keiner Eintragung bedürfen. Kann ja sein dass das früher mal so war. Aber mittlerweile dürfte sich das evtl. im Zuge einheitlicher europäischer Regelungen erledigt haben!?

 

Bei meinen schwarzen Hella war auch ne ABE dabei,danach hat mich allerdings noch niemals jemand gefragt. Da steht net mal was von zusätzlichen Rückstrahlern drin. 

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