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Motor warmlaufen lassen im Stand oder gleich los ?

BMW 5er F11
Themenstarteram 22. Oktober 2015 um 9:47

Hallo hab da mal ne frage.

Wie ihr im Titel lesen könnt.

Hab sufu benutzt aber nichts vergleichbares finden können wenn man warmlaufen eingibt.

Vielleicht könnt ihr Tipps geben.

Mfg

Beste Antwort im Thema

1. Unnötige Lärmbelästigung für die Anwohner

2. Bei kaltem Motor entstehen viel mehr Schadstoffe als warm.

3. Wegen 1. und 2. ist es eh verboten

4. Im Leerlauf bei kaltem Motor erwärmen sich die Kolben viel schneller als der Block drumrum (kleine zu erwärmende Massen gegen eine sehr grosse) - die Kolben dehnen sich somit schneller aus als die Zylinder -> erhöhte Reibung und somit erhöhter Verschleiss bzw. Gefahr für Spannungsrisse im Block durch zu unterschiedliche Temperaturen

5. Kaltes Öl ist zähflüssiger als warmes (wenn auch bei heutigen Ölen hier kein grosser Unterschied mehr besteht), somit länger geminderte Schmierung

6. Unverbrannter Kraftstoff kondensiert im Abgassytem - schlecht für alle Abgasnachbehandlungssysteme.

7. Unnötiger, nicht zu vernachlässigender Verbrauch

8. Steht auch im Handbuch ("Motor nicht im Stand warmlaufen lassen. Mit gemässigten Drehzahlen warmfahren."

9. ...

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38 Antworten
am 23. Oktober 2015 um 5:14

@hgkreipe, der GT und auch andere haben mit der erweiterten Klimaautomatik eine "Schnellentfrostungstaste", welche für solche Probleme sehr hilfreich ist.

Das Abschalten der Klimaanlage, ein paar KM vor Fahrtende, sollen ebenfalls helfen, um diese Restfeuchte zu vermeiden.

Ansonsten handhabe ich es wie viele andere vermutlich auch.......warm laufen lassen, wenn's mal erforderlich ist und vermeiden so gut es eben geht. ;)

@mephisto-10, der E39 hatte auch so eine Max Taste, hat auch gut funktioniert und die Windschutzscheibe war innen rubbledieKatz beschlagen.

Gut, nach kurzer Zeit auch wieder frei.

Ja, das mit dem Abschalten der Klimaanlage kurz vor der Ankunft kenne ich auch - allerdings vergesse ich das immer und dann, so denke ich, sollte es im Prinzip heute ja möglich sein das entsprechend automatisch umzusetzen, Wasser "ablassen" und kurz kräftig nachlüften.

Bin aber auch guter Dinge, dass der GT das besser kann.

Zitat:

@Abstrakt3 schrieb am 23. Oktober 2015 um 04:58:37 Uhr:

Ja na seits mal nicht so scheinheilig ob verboten oder nicht ... Möchte bzw wollt nur wissen Obs dem Motor dadurch fördert.

Und wenn.einige mit verboten komme

3 min stehe mit laufenden Motor ist erlaubt . Das es als halten zählt ....Und nicht parken. .

Und auf der bab überhöhte Geschwindigkeit ist auch nicht gewollt und somit gegen StVO .

 

Also mal alle etwas wind aus dem Segel nehmen und ganz ohne Wertung die Frage beantworten ...danke

Ne, leider nicht. Motorwarmlaufen oder im Stand Motor laufen lassen ist leider nicht erlaubt. Toleranz liegt hier eigentlich nur beim Ein/Austeigen eines Beifahrers. Hat generel nichts mit Parken oder Halten zu tun. Wenn man "anhält", wäre der Motor ja eh schon warm :)

D.h. einsteigen und losfahren. Auch für den Motor besser, da er ja auch viel schneller warm wird (höhere Umdrehung) und auch das Getriebe wird gleich mit warm (leichteres Schalten).

Auch wenn du von einer Polizeistreife angehalten wirst, sagen die meist als Erstes: "Fahren Sie erstmal rechts rüber und machen Sie den Motor aus". Egal ob es 1 oder 3 Minuten dauert.

PS: Auf der BAB kannst so schnell fahren wie du kannst, außer da ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Hat nichts mit "gewollt" zu tun :)

Das Thema gehört aber eigentlich eher ins Verkehr & Sicherheit Forum als hier im 5er Forum.

@FredMM schrieb am 23. Oktober 2015 um 11:51:28 Uhr:

Zitat:

@Abstrakt3 schrieb am 23. Oktober 2015 um 04:58:37 Uhr:

Auch wenn du von einer Polizeistreife angehalten wirst, sagen die meist als Erstes: "Fahren Sie erstmal rechts rüber und machen Sie den Motor aus". Egal ob es 1 oder 3 Minuten dauert.

Das hat aber auch rein gar nichts mit "Motor im Stand laufen lassen ist verboten" zu tun ... ... ;)

Zitat:

@ghia_05 schrieb am 23. Oktober 2015 um 12:43:38 Uhr:

@FredMM schrieb am 23. Oktober 2015 um 11:51:28 Uhr:

Zitat:

@ghia_05 schrieb am 23. Oktober 2015 um 12:43:38 Uhr:

Zitat:

@Abstrakt3 schrieb am 23. Oktober 2015 um 04:58:37 Uhr:

Auch wenn du von einer Polizeistreife angehalten wirst, sagen die meist als Erstes: "Fahren Sie erstmal rechts rüber und machen Sie den Motor aus". Egal ob es 1 oder 3 Minuten dauert.

Das hat aber auch rein gar nichts mit "Motor im Stand laufen lassen ist verboten" zu tun ... ;)

Ah doch. Wenn es erlaubt wäre, würden dich die Beamten nicht darauf hinweisen.

Hierbei gehts nur darum dass Du denen nicht urplötzlich davon fährst.

Im Übrigen würde ich jedem der sich mit dem Thema aus rechtlicher Sicht beschäftigt, mal einen Blick in die StVO empfehlen. Es gibt nämlich in keinster Weise ein "generelles und absolutes" Verbot KFz-Motoren "warmlaufen" zu lassen, sondern (siehe fette Textstellen):

§30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

So. Und nun kann jeder für sich entscheiden was "unnötig" "vermeidbar" oder "übermäßig" ist, und was nicht.

Beispiel gefällig?

Wenn meine Frontscheibe innen beschlagen ist und wegen feuchter Aussenluft ständig wieder neu beschlägt bis die Heizung genügend warme Luft abgibt, ist es in diesem speziellen Fall absolut nötig den Motor solange warmlaufen zu lassen. Wenn ich in dieser Zeit die restlichen Scheiben, Dach usw. von Eis und Schnee befreie handle ich sogar umbeweltbewusster als das vorher zu machen, mich danach ins Auto zu setzen, den Motor starten und abwarten bis die Heizung die Scheiben freihält.

Anders ist es aber, wenn ich den Wagen alleine 15 Minuten warmlaufen lasse, dabei noch in der warmen Stube meinen Kaffee in Ruhe trinke und dann erst zum Wagen gehe ... sowas ist dann "unnötig" oder "vermeidbar".

Langer Rede kurzer Sinn:

Die Aussage dass das Warmlaufen lassen von KFZ-Motoren generell verboten ist, ist falsch! Es kommt immer auf die jeweilige Betrachtungsweise an, und muss von Fall zu Fall getrennt beurteilt werden.

Aus rechtlicher Sicht wohlgemerkt. Technisch sieht das Ganze wieder anders aus.

In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu in § 30: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere untersagt, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]." Wenn PKW-Halter im Stand den Motor warmlaufen lassen, droht ihnen ein verwarnendes Bußgeld in Höhe von zehn Euro.

Quelle: http://www.advocard.de/.../

und nu:confused:

schon schlimm mit den jahreszeiten, im sommer zu warm, im winter zu kalt. :rolleyes:

was man ändern kann, ändert man, den rest erträgt man ohne wehklagen oder murren:D

wer probs mit der kälte hat, soll sich eine standheizung einbauen lassen, gerne auch eine beheizte garage projektieren und gut ist.

Womit wir bei der 10,- Euro Bußgeld-Preisfrage wären, ob eine Standheizung die nur aus reinen Komfortgründen ihren Dienst tut, nun "unnötig" im Sinne des Gesetzes ist, oder nicht. Wäre mal interessant hierzu ein Gerichtsurteil zu sehen. ;)

Wir in Bayern würden da jetzt sagen:

Nix genau's woaß ma ned.

am 23. Oktober 2015 um 12:22

Zitat:

@ghia_05 schrieb am 23. Oktober 2015 um 14:13:57 Uhr:

Womit wir bei der 10,- Euro Bußgeld-Preisfrage wären, ob eine Standheizung die nur aus reinen Komfortgründen ihren Dienst tut, nun "unnötig" im Sinne des Gesetzes ist, oder nicht. Wäre mal interessant hierzu ein Gerichtsurteil zu sehen. ;)

Nachdem eine Standheizung nach § 22 StVZO eine Bauartgenehmigung aufweisen muss, darf man beruhigt davon ausgehen, dass der Betrieb einer solcherart genehmigten Standheizung gesetzeskonform ist. ;)

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@ghia_05 schrieb am 23. Oktober 2015 um 13:17:23 Uhr:

Im Übrigen würde ich jedem der sich mit dem Thema aus rechtlicher Sicht beschäftigt, mal einen Blick in die StVO empfehlen. Es gibt nämlich in keinster Weise ein "generelles und absolutes" Verbot KFz-Motoren "warmlaufen" zu lassen, sondern (siehe fette Textstellen):

§30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

So. Und nun kann jeder für sich entscheiden was "unnötig" "vermeidbar" oder "übermäßig" ist, und was nicht.

Richtig zitiert aber, aus meiner Sicht, leider die falschen Schlüsse gezogen. Das Bussgeld ergibt sich aus der Auslegung und Anwendung des §30 StVO und dort ist die derzeitige Ansicht bezüglich des Warmlaufenlassens der Motoren im Stand sehr eng (= verboten). Diese Entscheidung kann also nicht jeder Einzelne treffen, sondern dies ist wird einem hier durch die Behörden abgenommen.

Das Beispiel zieht wiederum auf "Gefahr im Verzug" und soll somit einen Notstand konstruieren, bei dem die Verkehrssicherheit höher als eine Umweltverschmutzung durch Lärm und Emissionen steht. Das kann man natürlich machen.

Dennoch CAVE! Daraus würde ich persönlich kein regelmäßiges oder dauerhaftes Recht zu dieser Zuwiderhandlung gegen §30 StVO ableiten wollen. Wenn dieser "Notstand" nämlich häufiger vorkommt (und hier ist auch "häufiger" sicherlich wieder Auslegungssache), dann ist durchaus der Fahrzeughalter in der Pflicht, den Zustand zu ändern und in einen StVO-konformen Zustand zurückzuführen.

Das kann dann eventuell durch einen einfachen Wechsel des Abstellortes passieren (z.B. Garage oder Carport statt im Freien) oder auch die Nachrüstung geeigneter technischer Hilfsmittel (z.B. Standheizung oder elektrische Zusatzheizung). In jedem Fall wird man sich wohl nicht den überwiegenden Teil der Tage mit einstelligen bzw. Minustemperaturen auf einen "Notstand" berufen können.

Just my 2 cts...

 

Zitat:

@ghia_05 schrieb am 23. Oktober 2015 um 13:17:23 Uhr:

Im Übrigen würde ich jedem der sich mit dem Thema aus rechtlicher Sicht beschäftigt, mal einen Blick in die StVO empfehlen. Es gibt nämlich in keinster Weise ein "generelles und absolutes" Verbot KFz-Motoren "warmlaufen" zu lassen, sondern (siehe fette Textstellen):

§30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

So. Und nun kann jeder für sich entscheiden was "unnötig" "vermeidbar" oder "übermäßig" ist, und was nicht.

Beispiel gefällig?

Wenn meine Frontscheibe innen beschlagen ist und wegen feuchter Aussenluft ständig wieder neu beschlägt bis die Heizung genügend warme Luft abgibt, ist es in diesem speziellen Fall absolut nötig den Motor solange warmlaufen zu lassen. Wenn ich in dieser Zeit die restlichen Scheiben, Dach usw. von Eis und Schnee befreie handle ich sogar umbeweltbewusster als das vorher zu machen, mich danach ins Auto zu setzen, den Motor starten und abwarten bis die Heizung die Scheiben freihält.

Anders ist es aber, wenn ich den Wagen alleine 15 Minuten warmlaufen lasse, dabei noch in der warmen Stube meinen Kaffee in Ruhe trinke und dann erst zum Wagen gehe ... sowas ist dann "unnötig" oder "vermeidbar".

Langer Rede kurzer Sinn:

Die Aussage dass das Warmlaufen lassen von KFZ-Motoren generell verboten ist, ist falsch! Es kommt immer auf die jeweilige Betrachtungsweise an, und muss von Fall zu Fall getrennt beurteilt werden.

Aus rechtlicher Sicht wohlgemerkt. Technisch sieht das Ganze wieder anders aus.

Nö. Wenn deine Frontscheibe nicht abtaut, hat dein Auto, Geläse oder Heizung ein Problem. Damit kanst nicht Nachbarn belästigen oder die Umwelt belasten.

Zitat:

@FredMM schrieb am 23. Oktober 2015 um 14:29:52 Uhr:

Nö. Wenn deine Frontscheibe nicht abtaut, hat dein Auto, Geläse oder Heizung ein Problem. Damit kanst nicht Nachbarn belästigen oder die Umwelt belasten.

Merkst was? Schon sind wir mittendrin in der Welt der Auslegung des Gesetzestextes nach eigener Wahrnehmung. ;)

die auslegung wird gemäß verhältnismäßigkeit dann sog. geschulten fachkräften vom ordnungsamt oder der rennleitung übertragen. ;)

10 € für diesen non-sense sind allemal fällig. :rolleyes:

viel freude, sich diese knolle einzufangen.:o

§30 StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften befassen sich mit dem Thema "Belästigung". Will heißen : 10 Minuten Warmlaufenlassen vor einem Schlafzimmerfenster morgens um 6 Uhr, ist eine unzulässige Belästigung. Das Gleiche an einem Taxistand an einer gut frequentierten Hauptstrasse hingegen nicht.

Und für alle "Quellenfreaks": Hentschel, Kommentar zur Strassenverkehrsordnung. Taxiurteil stammt vom

Kammergericht Berlin.

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