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Mit einem anderen Reifen fahren -> Unbedenklich?

Skoda Octavia 3 (5E)
Themenstarteram 27. April 2018 um 14:07

Hallo Skoda-Forum,

 

Ich habe mir kürzlich meinen ersten Skoda und zweites Auto überhaupt zugelegt, einen 2014er Octavia Combi mit dem 1,4 TSI und Automatik.

Nun ist leider durch ein Metallteil auf der Straße ein Hinterreifen geplatzt.

Jetzt habe ich folgendes Problem: der neue Reifen wird wohl nicht vor Dienstag ankommen, ich will aber am Sonntag mit dem Auto in den Urlaub fahren.

Also habe ich kurzerhand eines der Winterräder genommen und es anstelle des defekten Reifens anmontiert

Die Sommerräder sind auf 17 Zoll alus, das Winterrad auf 16” Alu, aber Umfang und Durchmesser der Räder sind gleich.

Nun meine Frage: Kann ich damit ohne Bedenken Fahren oder stellt das ein Risiko da? Wie ist es mir der Versicherung?

Liebe Grüße und danke für hilfreiche Antworten,

Texasdriver

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 28. April 2018 um 11:42:13 Uhr:

 

Auf dem Weg hierhin, u.a auf der Autobahn bei bis zu 160 km/h, allerdings auf trockener Fahrbahn, könnte ich keinerlei Unterschiede im Fahrverhalten feststellen.

Gruß Texasdriver

Wenn ich sowas schon lese.... Gib doch den Lappen ab und fahr ÖPNV.

Ein Spezi weniger auf der Straße....

Wenn du deinen scheiss Karren dann weggeschmissen hättest, und einer wegen dir draufgeht iss dir egal was? Hauptsache Gas geben!

Und gib den Lappen ab! Nicht vergessen!

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Hallo,

ich würde wenn es nur ein paar Tage sind nochmal komplett auf Winterbereifung wechseln!

Gruß Alex

Hallo,

 

es muss aber auf jeden Fall auf einer Achse die gleiche Bereifung montiert werden.

Gruß Alex

Stimmt! ........

Zitat:

@Alexej75 schrieb am 27. April 2018 um 17:22:37 Uhr:

Hallo,

es muss aber auf jeden Fall auf einer Achse die gleiche Bereifung montiert werden.

Gruß Alex

Stimmt nicht. Sommer- und Winterreifen dürfen bunt gemischt werden, auch wenn das nicht zu empfehlen ist.

Zitat aus § 36 StVZO:

Zitat:

(6) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein.

Hier wird also nur zwischen Diagonal- und Radialreifen. Von Sommer- oder Winterreifen ist nicht die Rede.

Wer andere §§ hat: immer her damit.

Da stimme ich AMenge zu.

Hatte zu Ostern die Sommerreifen drauf gemacht, nach 2 Tagen war eine Schraube drin mit schleichenden Plattfuss, das RDK hatte sich glücklicherweise gemeldet. Natürlich hatte kein örtlicher Reifenhändler Pirelli 19", also kamen erstmal wieder alle 4Winterräder drauf. Das Fahrverhalten gerade bei Nässe kann bei Mischbereifung schnell mal ungemütlich werden. Und solange braucht man jetzt auch nicht zum wechseln.

Man hat nur ein gesetzliches Problem anders herum bei winterlichen Verhältnissen.

Mit der Versicherung sollte es selbst bei Mischbereifung keine Probleme geben, beide Reifengrößen sollten ja eingetragen sein.

Achso und Dienstag ist ein Feiertag, da wird nirgends ein Reifen kommen ;).

Zitat:

@AMenge schrieb am 27. April 2018 um 17:49:40 Uhr:

Stimmt nicht. Sommer- und Winterreifen dürfen bunt gemischt werden, auch wenn das nicht zu empfehlen ist.

Zitat aus § 36 StVZO:

Zitat:

@AMenge schrieb am 27. April 2018 um 17:49:40 Uhr:

Zitat:

(6) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein.

Hier wird also nur zwischen Diagonal- und Radialreifen. Von Sommer- oder Winterreifen ist nicht die Rede.

Wer andere §§ hat: immer her damit.

Aber ist nicht auf beiden Seiten die selbe Reifengröße vorgeschrieben?

Dann dürftest du ja auch kein Reserverad fahren, und müsstest immer zwei davon dabei haben.

Die Fahrzeuge die ein gleichwertiges Ersatzrad dabei haben sind deutlich in der Minderheit.

Da steht doch im §36: ..."ausgenommen Personenkraftwagen" und zulässige Gesamtgewicht MEHR als 3,5 to, trifft also nicht auf PKW zu (nach meinem Verständnis).

Stimmt auffallend.

Hier habe ich eine Seite, die die Zulässigkeit verschiedener Reifengrößen verneint (was auch inhaltlich sinnvoll ist). Die Rechtsgrundlage würde mich interessieren.

Der ADAC schreibt dasselbe: https://www.adac.de/.../default.aspx#ank283730

@Andy: Notrad ist kein Argument.

Also wenn Sommer und Winter verschiedene Größen haben (egal ob Zoll oder Reifenbreite) ist es demzufolge nicht mal erlaubt sie Achsweise zu mischen, es sei den es ist auch so eingetragen (bzw. im COC Schein).

Haben heutzutage auch nicht mehr soviele das Sommer und Winter die gleichen Dimensionen haben.

Im Fahrzeugschein oder CoC sind ja i.d.R. mehrere Reifengrößen aufgeführt. Diese sollen wohl eher alternativ gelten und nicht alle gleichzeitig.

Zitat:

@Wauacht schrieb am 28. April 2018 um 07:46:24 Uhr:

Im Fahrzeugschein oder CoC sind ja i.d.R. mehrere Reifengrößen aufgeführt.

Das CoC bzw. die Typgenehmigung dahinter ist die Rechtsgrundlage. Zugelassen ist was in der Typgenehmigung steht. Wildes Mischen von Reifengrößen hab ich noch nie darin als zulässig eingetragen gesehen - Minimum Achsweise gleiche Größe. Wäre kein Thema wenn der Winterreifen identische Größe hätte, so geht das aber nicht.

Mischbereifung ist heute kein Thema mehr, der § der StVZO betraf Zeiten wo es noch Diagonalreifen gab.

Letztlich ist das mit dem einen Winterreifen als "Notbehelf" zulässig - sprich im Pannenfall zur nächsten Werkstatt. Aber nicht für die Fahrt in den Urlaub.

Zitat:

@cstauber schrieb am 27. April 2018 um 20:58:05 Uhr:

Da steht doch im §36: ..."ausgenommen Personenkraftwagen" und zulässige Gesamtgewicht MEHR als 3,5 to, trifft also nicht auf PKW zu (nach meinem Verständnis).

Aber der darauf folgende Satz bezieht sich auf PKW.

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