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Meine Rechte bei einem Gewährleistungs/Garantiefall

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 22. November 2016 um 19:15

Hallo Leute,

habe mir im Februar 2016 einen Gebr. Audi Avant Quattro 4g 2,8 Bj. 2012 bei einem Audi-Partner im Osten der Republik gekauft. ( 1. Hand ) + 1 Jahr Garantie.

Bei Abholung bin ich gerade mal 40 Km weit gekommen,da schaltete sich das Fahrzeug in einem Modus wo ich nur noch 80 Km/h fahren konnte.

Audi angerufen,da ich ja noch 480Km vor der Brust hatte,alles super,Leihwagen usw. alles ohne Probleme verlaufen. ( Schaden etwa 5000€)

Eine Woche später wurde mir das Fahrzeug auf eigener Achse geliefert, Hurra :-))))

Nun mein Problem!

Dann bemerkte ich im November 2016 ein komisches Geräusch und Leistungsabfall ?

Ja,hatte das Gefühl mal geht die Kiste gut mal nicht, EINBILDUNG ?

Am 16.11.2016 habe ich das Auto zu einem Audivertragspartner im Ruhrgebiet gebracht der festgestellt hat das der Vorschalldämpfer und der Kat defekt ist und habe meinen Audi dort stehen lassen.

Das habe ich auch sofort dem Händler im Osten mitgeteilt.

Leider habe ich bis dato keine Info ob die Garantie greift oder nicht.

Der Schaden liegt bei 3000€

Muss ich diese lange Wartezeit in kauf nehmen,greift hier die Garantie ???????????

Danke für Antworten :-))

 

 

 

 

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31 Antworten

wir haben für unsere Tochter im September '19 einen jungen gebrauchten Wagen gekauft.

Uns war bekannt, und das ist auch im Vertrag vermerkt, dass die Heckschürze ersetzt wurde.

Vor vier Wochen etwa ist uns aufgefallen, dass der Lack sich ablöst an der Ladekannte und Blasen wirft, die man im größeren Umfeld verschieben kann. Die Anhaftung ist also mieserabel.

Wir haben das VAG Autohaus telefonisch auf den Schaden hingewiesen und vor zwei Wochen den Wagen vorgestellt.

Es hat sich herausgestellt, dass die VAG Niederlassung den Wagen bei einem anderen Händler angekauft hat, der auch den Schaden reparieren ließ.

In der Reparaturhistorie wurde dies am 07.07.18 durchgeführt. Eine Gewährleistung auf die Lackierung läuft also bald ab.

Bei der Vorstellung des Wagens meinte der damalige Verkäufer, wir können das mit dem Lackierer ausmachen. Seit dem stellen sich scheinbar alle tot.

Ich bin der Meinung, das ist das Problem unseres Vertragspartners, also des an uns verkaufenden Autohauses oder?

Wir haben den Wagen ja noch keine 12 Monate.

Wie seht ihr das?

Dein erster Ansprechpartner ist der verkaufende Freundliche. Die einjährige Garantie bei Gebrauchtwagenkauf vom Händler hat man ja, aber leider sind die 6 Monate Gewährleistung vorbei (wegen der Beweislastumkehr). Also musst grundsätzlich Du nachweisen dass der Schaden, also das Lackproblem, schon vorher bestand.

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