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mein erster Strafzettel am neuen Auto

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 7. August 2008 um 14:01

Hi, ist zwar sicher nicht die richtige sektion aber so nett wie ihr alle seid helft ihr sicher weiter

hab nen strafzettel bekommen weil ich wohl das schild nicht deuten kann oder sich der kriponalrat ne brille kaufen muss

 

eingeschränktes halteverbot mit 2 zusatzschildern, 1x busse frei, 1x 1 Stunde mit parkscheibe.

dürfen da nur busse eine stunde stehen oder auch ich ? hab nach 15 min ein ticket bekommen,

würde ja bedeuten das beim parkverbot mit zusatz frei für anwohner und frei mit parkticket, sich nur anwohner ein ticket kaufen dürfen ??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

also alles kann man ja auch nicht wissen aber wissen wo es steht ;). Deiner Argumentation kann ich leider nicht folgen, für mich ist die Schilderkombination absolut korrekt. Du hast wohl recht, in Verbindung mit Z.314 / 315 nicht i.o. , jedoch kann ich eines der beiden Schilder beim besten Willen auf dem Foto nicht erkennen.

Für die Kombination des hier angebildeten Hauptzeichens 286-20 können die hier verwandten Zusatzzeichen 1024-14 sowie 1040-32 durchaus verwendet werden. Ich würde, wenn es notwendig wäre, auch so ausschildern. ;)

Nein, es ist umgekehrt. Das Zeichen für die Ausnahme mit der Parkscheibe (1024-14) darf nur in Verbindung mit den Zeichen 314, 315 oder 290 (Halteverbotszone) aufgestellt werden. Steht in der VwV-StVO (§ 13 Abs. 2):

"I. Das Parken mit Parkscheibe darf nur in Haltverbotszonen (Zeichen 290) oder dort vorgeschrieben werden, wo das Zeichen 314 oder 315 aufgestellt ist."

Das Verwenden als Zusatzschild zu 286-20, wie hier vorliegend, ist damit eindeutig rechtswidrig. Nur verliert dadurch nicht das 286-20 seine Gültigkeit, sondern allenfalls das 1024-14 bleibt unwirksam. Busse dürften dann dort also uneingeschränkt halten.

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na da mal die Verkehrsbehörde ;)

Du hast Da gar nicht zu parken, das Ticket ist richtig. Die Schilder bedeuten :

Parkverbot, jedoch für Busse frei und die wiederrum dürfen eine Stunde mit Parkuhr parken.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Parkverbot, jedoch für Busse frei und die wiederrum dürfen eine Stunde mit Parkuhr parken.

Genauso interpretiere ich das auch. Also zahlen und Ruhe ist.

Habt ihr jemals irgendwo nen Bus mit Parkscheibe gesehen? ;-)

Zitat:

Original geschrieben von arcade99

Habt ihr jemals irgendwo nen Bus mit Parkscheibe gesehen? ;-)

Hast Du schon einmal auf eine Parkscheibe in einem Bus geachtet? ;)

Zitat:

Original geschrieben von arcade99

Habt ihr jemals irgendwo nen Bus mit Parkscheibe gesehen? ;-)

ein Bus ist ein ganz normales Straßenverkehrsfahrzeug und hat da, wo gefordert, wie auch ein PKW, eine Parkuhr hinzulegen.

 

Du musst es mir auch nicht glauben, jedoch habe ich beruflich mit sowas täglich zu tun ( bin aber keine Politesse ;) oder so......) aber ich ordne solche Beschilderungen schon mal an ;)

Themenstarteram 7. August 2008 um 15:02

Zitat:

Du musst es mir auch nicht glauben, jedoch habe ich beruflich mit sowas täglich zu tun ( bin aber keine Politesse ;) oder so......) aber ich ordne solche Beschilderungen schon mal an ;)

na so ein mist da werde ich den ollen schein wohl doch bezahlen... aber mal wieder was gelernt.

auch wenn mich dann die anderen schilder noch viel mehr verwirren wo ich mir dann nur als anwohner mit parkausweis einen parkschein kaufen darf

am 7. August 2008 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

 

 

Du musst es mir auch nicht glauben, jedoch habe ich beruflich mit sowas täglich zu tun ( bin aber keine Politesse ;) oder so......) aber ich ordne solche Beschilderungen schon mal an ;)

Dann solltest du dabei etwas geiziger sein! Das Schild würden doch 1/3 der Deutschen falsch lesen.

Ist bei sowas die Reihenfolge entscheidend? Wenn da jetzt das 1Std Schild über dem Bus wäre, würde es dann für Autos gelten? Oder wäre das Halteverbotschild dann ein Parkschild mit der Auflage 1 Std?

Das Hauptschild bedeutet zunächst Ende des eingeschränkten Halteverbots. In Fahrtrichtung ab dem Schild darf also uneingeschränkt gehalten und geparkt werden. Das Anfang und Ende bringen selbst eingefleischte Profis gerne durcheinander.

Generell gelten Halteverbotsschilder nur für die Fahrbahn. Solltest Du auf dem Seitenstreifen oder einer Parkfläche geparkt haben, gilt das fotografierte Schild nicht.

Die Schilderkombination ist im weiteren auch insofern rechtswidrig, weil sie der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) widerspricht, nach der das Zeichen mit dem Parkschild nur mit Parkzeichen kombiniert werden darf (314/315), nicht jedoch mit einem Halteverbotszeichen (283/286).

Der Aufsteller bzw. die aufstellende Behörde hat hier also rechtswidrig gehandelt.

Die Ausnahme für Busse ist dagegen OK.

Die Rechtswidrigkeit führt jedoch nicht dazu, dass das eingeschränkte Halteverbot nicht gültig ist. Wahrscheinlicher ist die Konsequenz, dass Busse hier zeitlich uneingeschränkt parken dürfen.

Wenn Du also auf der Fahrbahn vor dem Schild 15 Minuten gehalten hast, ohne zu be- oder entladen, ein- oder auszusteigen, dann wirst Du für die Ordnungswidrigkeit bezahlen müssen.

Wenn es Dir Spaß macht, kannst Du die Behörde ja auf die Rechtswidrigkeit der Schilderkombi 286 mit 1040-32 hinweisen. Vielleicht zeigt diese sich aufgrund ihres Patzers auch kulant.

Themenstarteram 7. August 2008 um 15:46

Zitat:

 

Wenn Du also auf der Fahrbahn vor dem Schild 15 Minuten gehalten hast, ohne zu be- oder entladen, ein- oder auszusteigen, dann wirst Du für die Ordnungswidrigkeit bezahlen müssen.

Ich habe ca. eine Stunde ganz normal am Straßenrand gestanden und schick meine Parkscheibe vorn reingelegt, auf die Ankunftszeit gestellt und das Auto verlassen.

Den Strafzettel habe ich 15 Minuten nach Ankunft bekommen. (Uhrzeit ist auf dem Strafzettel vermerkt)

das Photo stammt vom Ende der Strecke, am Anfang ist natürlich der andere Pfeil angegeben.

Zitat:

Original geschrieben von B-BB

Ich habe ca. eine Stunde ganz normal am Straßenrand gestanden und schick meine Parkscheibe vorn reingelegt, auf die Ankunftszeit gestellt und das Auto verlassen.

Den Strafzettel habe ich 15 Minuten nach Ankunft bekommen. (Uhrzeit ist auf dem Strafzettel vermerkt)

das Photo stammt vom Ende der Strecke, am Anfang ist natürlich der andere Pfeil angegeben.

Dann solltest Du besser bezahlen.

Meine erste Strafzettel habe ich auch schon hinter mir gleich am zweiten Tag,

Abends angekommen vom Abholung in IN Auto abgestellt am nächsten morgen frische Brötchen holen :D und war ich woll etwas zu schnell bei 68 mit Laser Pistole da war ich mit 25 € dabei und der Polizist fragte noch „schönes Auto ist der neu?“ Jo frisch geholt.;)

Zitat:

Original geschrieben von powow

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

 

Du musst es mir auch nicht glauben, jedoch habe ich beruflich mit sowas täglich zu tun ( bin aber keine Politesse ;) oder so......) aber ich ordne solche Beschilderungen schon mal an ;)

Dann solltest du dabei etwas geiziger sein! Das Schild würden doch 1/3 der Deutschen falsch lesen.

Ist bei sowas die Reihenfolge entscheidend? Wenn da jetzt das 1Std Schild über dem Bus wäre, würde es dann für Autos gelten? Oder wäre das Halteverbotschild dann ein Parkschild mit der Auflage 1 Std?

Ähmm...diese Schilderkombination kommt nicht von mir. Ich mache auch Verkehrsanordnungen aber nicht diese. Ich sage es nochmal....diese bedeutet :

Parkverbot für alle Straßenverkehrsfahrzeuge - Beginn, in Richtung rechts

für Busse jedoch freies Parken aber mit Parkuhr und auf eine Stunde begrenzt.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Parkverbot für alle Straßenverkehrsfahrzeuge - Beginn, in Richtung rechts

für Busse jedoch freies Parken aber mit Parkuhr und auf eine Stunde begrenzt.

Und das mit der Parkuhr ist rechtswidrig und kann daher auch nicht die Bedeutung sein (s. o.).

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Zitat:

Original geschrieben von powow

 

Dann solltest du dabei etwas geiziger sein! Das Schild würden doch 1/3 der Deutschen falsch lesen.

Ist bei sowas die Reihenfolge entscheidend? Wenn da jetzt das 1Std Schild über dem Bus wäre, würde es dann für Autos gelten? Oder wäre das Halteverbotschild dann ein Parkschild mit der Auflage 1 Std?

Ähmm...diese Schilderkombination kommt nicht von mir. Ich mache auch Verkehrsanordnungen aber nicht diese. Ich sage es nochmal....diese bedeutet :

Parkverbot für alle Straßenverkehrsfahrzeuge - Beginn, in Richtung rechts

für Busse jedoch freies Parken aber mit Parkuhr und auf eine Stunde begrenzt.

Ganz einfach, wenn es oberhalb der Parkuhr PKW stehe würde, dann kann man für höchstens 1 Std mit Parkscheibe parken. Wenn nicht PKW steht, dann nur für Busse mit Parkuhr;)

hohirode hat vollkommen recht:p

Schilder sind klar zu verstehen.

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