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MBK Booster SA05 NG läuft nach Zylindertausch durch Werkstatt nicht mehr Richtig.

MBK
Themenstarteram 25. Januar 2011 um 10:15

Hallo leute, als ich letztes jahr einen Defekten Zylinder hatte an meiner MBK Booster SA05 NG Bj. 99 bekam der roller einen neuen Zylinder von einer Rollerfachwerkstatt verbaut, ich entschied mich nicht für ein Originalteil sondern einen Importzylinder der ein Wenig mehr leistung aus dem Roller noch holt.

Nein ich bin nicht leistungsgeil nur is bissel scheiße am berg mit 25Km/h hochzuschleichen. Am Anfang lief der roller auch sehr gut, hatte ordentlich dampf unterm kessel und lief einwandfrei.

Die werkstatt hatte dann vergessen den Luftfilter wieder richtig fest zu machen, die muttern vom Krümmer waren nur handfest angezogen, das helmfach war locker gewesen und der Roller war fast leer (hatte ihn vollgetankt hingebracht).

Nachdem ich den roller ca. 250Km mit Maximal halbgas eingefahren bin ergaben sich die probleme, der roller springt bei kalter witterung schlecht an, Normal war das kein großes problem. Sprang immer zuverlässig an auch bei unter -20° im vorletzten winter.

Dann stellten sich noch probleme in der Beschleunigung ein, der roller läuft nur noch maximal ~55Km/h (vorher lief er ~75Km/h), er hat auch nicht mehr so wirklich leistung wie vorher bezw. zu anfang.

Was kann das sein ?

Ich habe aufgrund dieser Mängel die rechnung an die Werkstatt noch nicht bezahlt weil ich der meinung bin, das die Werkstatt so lange nachbessern muss bis der Roller anständig läuft, oder liege ich da Falsch ? :confused:

Ich bin da ein wenig überfragt, weil ich mich mit dem rechtssystem nicht so sehr auskenne.

Ich bitte daher das forum um hilfe bei dieser sache.

Wäre für Gute informationen bezüglich der nicht bezahlten rechnung sehr dankbar, da ich nicht weiß ob das Rechtens ist.

Danke Vielmals im Vorraus.

Beste Antwort im Thema
am 18. Februar 2011 um 9:36

mängel, die behoben werden müssen gebe ich stichpunktmässig an-die wichtigsten, und lasse einen punkt(wo ich weiss,dass die werkstatt den punkt kennt)  bewusst aus. dann kommt noch ein "u.A." vor das ganze, und ich halte die mängel nach oben offen.

sonst fühlen sie sich evtl. dann nur dazu verpflichtet, die angegebenen mängel zu beheben !!!

 

lg torsten

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Themenstarteram 25. Januar 2011 um 16:15

Leute es wird doch wohl möglich sein mir da zu helfen :(

am 25. Januar 2011 um 18:29

klar muss die werkstatt das in ordnung bringen. ist die werkstatt dazu nicht in der lage, kannst du dir eine andere suchen, und dann gegen rechnen......ich weiss nur nicht wieviele chancen du der werkstatt geben musst.

 

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 21:28

Und wie schaut das aus mit der Rechnung, muss ich die erstmal bezahlen bevor sie etwas machen oder kann ich die solange liegen lassen bis sie es endlich auf die reihe bekommen haben das der Roller seine alte leistung hat ?

Weil das is hier der knackpunkt... Weil ich habe keine lust geld, für eine reperatur zu bezahlen die nicht ordnungsgemäß ausgefuhrt wurde und der roller jetzt läuft wie ein sack Nüsse.

...wenn eine Werkstatt schon so`nen Pfusch abliefert wie falsch oder unzureichend angesteckte/angeschraubte Motorteile...was ist denn das für `ne Bude?!Wenn die einen stärkeren Zylinder eingebaut haben,ist der Motor hoffentlich korrekt darauf abgestimmt...oder halt aus Unwissen oder mangels Erfahrung halt nicht.Ein stärkerer Zylindersatz bringt das max. Drehmoment/Leistung erst in höheren Drehzahlen.Insofern muss die Bedüsung samt Variomatik(Gewichte!) darauf abgestimmt werden...sonst läuft er nicht richtig bzw meist zu mager.

Hinfahren und nachbessern lassen!Erst wenn das Ding vernünftig läuft,würden die von mir Geld sehen.

Und in Zukunft eine bessere Werke suchen oder selbst schrauben.Gute Rep-Bücher gibt es zu kaufen...ist auch alles kein Hexenwerk.

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 9:01

Vielen dank erstmal für diese Nachricht, also wenn die Werkstatt meinen sollte mir einen Gerichtsvollzieher auf den Tisch zu rufen kann ich den mit der Begründung einfach nachhause schicken das die werkstatt mangelhaft gearbeitet hat und ich es nicht einsehe zu zahlen ?

Also bin ich als endverbraucher bezw. Kunde am längeren Hebel ?

am 26. Januar 2011 um 9:22

muss ich mal stahlwerk recht geben-keinen cnt. bezahlen.....das ist doch keine werkstatt.......war das evtl. ´ne bauschlosserei-LOL

so wie die das zusammengebrätselt haben------neeeeeeein danke!

auch für das bereits verbaute material keinen cnt. bezahlen !

wenn die mit dem zylindersatz genauso gepfuscht haben, kannste pech haben dass der auch schon schaden genommen hat.auch wenn die "werkstatt" es schafft, ihn vernünftig zum laufen zu bringen........NUR die materialkosten bezahlen(und zwar deren einkaufspreis, und nicht deren verkaufspreis)....den rest 5oo km einbehalten. das kannst du ja auch begründen damit, dass sie eben nicht vertrauenswürdig gearbeitet haben.

und vor allem NIX in der zwischenzeit selber dran machen !!! dann haben die oberwasser !!!

dass du deine schrauben fest gezogen hast ist ein sicherheitsfaktor gewesen, und war unumgänglich -da können sie dir nix.das war ein muss in sachen verkehrssicherheit.

was issn das für´n zylinder ? ´n 50ger tuning, ´n70ger oder 80ger?

wie stahlwerk schon sagte-das ist kein bollwerk so´n zylinder zu tauschen. aber eben abstimmen mit ´ner grösseren düse, anderen gewichten (und evtl. anderen kupplungsfedern) evtl hat der auch noch ´ne drossel im krümmer....ist die draussen???????

werstattbuch googlen, -drehmomentschlüssel ist ein muss- (!!!!!) und gut.

aber wie gesagt-mach DU da JETZT absolut nichts dran !!!

lg torgo

...man sollte Werkstatt-Mängel immer SOFORT und stets unter Zeugen schriftlich und per Fotobeweis dokumentieren,dann hat man die besseren Karten.

Wie das in Deinem Fall ist,kann ich schwer beurteilen.Wenn Du nähmlich die entdeckten und oben beschriebenen Mängel SELBST berichtigt/behoben hast ohne SOFORTIGE BEANSTANDUNG,sieht es nicht gut aus für Dich!Hinfahren und versuchen eine Für jeden faire Regelung zu vereinbaren/verhandeln.

GRUNDSÄTZLICH GILT:Festgestellte Mängel sind der Werkstatt SOFORT anzuzeigen mit Recht/Verlangen auf sofortiges Beheben/Ausbessern!Wer selbst Hand anlegt um die Fehler zu beheben,kann in der Regel später nicht mehr reklamieren.

Ich bin kein Jurist.Am besten hilft Dir Dein Rechtschutz weiter...sofern Du einen hast.

am 26. Januar 2011 um 9:34

haben sie dir denn schon mit dem gerichtsvollzieher gedroht?

bist du denn schon mehfach schriftlich angemahnt worden?

haben sie verbesserungen ihrer arbeit abgelehnt?

das ist ein "gerichtsvollzieher"....ist die forderung denn schon GERICHTLICH eingeklagt worden?

du bist doch im rechtschutz...oder?

gutachter einschalten........

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 15:21

Also ich habe nur die Schrauben am Krümmer festgezogen weil der Roller übelst laut war.

Das helmfach habe ich auch wieder fest gemacht sowie den Luftfilter.

Der roller wird nur auf der straße bewegt aber nicht abseits.

Am Zylinder selber und an der einstellung habe ich nichts verändert.

Ich habe der werkstatt angebote das sie die Mängel behebt und ich die rechnung dann begleiche. Wollten sie nicht, sie würden erst das geld haben wollen um Dann nachgucken zu können was mit dem Roller wieder ist.

Dies lehnte ich natürlich ab, weil ich keine lust habe geld für Pfusch zu bezahlen.

Die fehler sind mir ja erst nach ca. 120Km aufgefallen. Der roller lief wieder das war die hauptsache.

Eine Mahnung ist bisher schon ins haus geflogen. Mehr noch nicht, und eine drohung am telefon mit dem GV.

am 26. Januar 2011 um 16:20

du bist im recht. wenn die ablehnen die mängel zu beheben, such dir ne andere werkstatt und lass es machen.nimm aber nen zeugen mit zur werkstatt, der bestätigen kann, das sie die instandsetzung abgelehnt haben. evtl erkundige dich bei deinem rechtschutz, oder der öra........

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 18:02

Ich werde mich morgen mal mit jemanden aus dem rechtsbeistand darüber unterhalten (haben keine rechtschutzversicherung laut aussage meiner Mutter).

Was die dazu sagen werde ich euch natürlich nicht vorenthalten.

am 26. Januar 2011 um 18:23

keinen kfz-rechtschutz...auch nicht im adac oder sowat?

rechtsbeistand? meinst du die öffentliche rechtsauskunft (öra)

oder was ist nun der rechtsbeistand?

aber ja- lass uns mal wissen, was die genau sagen. ich weiss nur, dass du das von einer anderen werkstatt rechtlich gesehen machen lassen darfst, wenn keine reperatur von der verursacherwerkstatt gemacht wird, oder wiederholt die selben mängel auftreten, und sie das nicht in den griff bekommen.

aber es ist bestimmt besser, da jemanden vom fach zu fragen......

wir wollen hier ja nicht auch noch pfuschen ;-)))

Zitat:

Original geschrieben von torgo

keinen kfz-rechtschutz...auch nicht im adac oder sowat?

rechtsbeistand? meinst du die öffentliche rechtsauskunft (öra)

oder was ist nun der rechtsbeistand?

aber ja- lass uns mal wissen, was die genau sagen. ich weiss nur, dass du das von einer anderen werkstatt rechtlich gesehen machen lassen darfst, wenn keine reperatur von der verursacherwerkstatt gemacht wird, oder wiederholt die selben mängel auftreten, und sie das nicht in den griff bekommen.

aber es ist bestimmt besser, da jemanden vom fach zu fragen......

wir wollen hier ja nicht auch noch pfuschen ;-)))

eins ist sicher:

1. erbrachte Leistungen muss man bezahlen.....!!!!!!

2. Stellt sich dann hinterher heraus, die Leistungen sind mängelbehaftet, hat man den Anspruch auf Reklamation (man muss entsprechend reklamieren und hat dann Anspruch auf Nachbesserung...

soweit die Theorie.....

:rolleyes:

 

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 18:37

@ Karmil, recht hast du nur ich bezahle doch keine 190€ (abgemacht waren vorher um die 100€) um dann nacher einen roller zu haben der vorher mit dem kaputten Zylinder besser lief als mit dem neuen :rolleyes:

Bei deiner yamakawa wärs doch auch so, du würdest doch auch nicht Wollen das man dir mehr auf die rechnung setzt und dann noch am Fahrzeug pfuscht oder ?

Wie gesagt, ich werde mich morgen mal schlau machen ob das so rechtens ist.

Werde mich da beim ADAC Erkundigen.

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