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MBK Booster SA05 NG läuft nach Zylindertausch durch Werkstatt nicht mehr Richtig.

MBK
Themenstarteram 25. Januar 2011 um 10:15

Hallo leute, als ich letztes jahr einen Defekten Zylinder hatte an meiner MBK Booster SA05 NG Bj. 99 bekam der roller einen neuen Zylinder von einer Rollerfachwerkstatt verbaut, ich entschied mich nicht für ein Originalteil sondern einen Importzylinder der ein Wenig mehr leistung aus dem Roller noch holt.

Nein ich bin nicht leistungsgeil nur is bissel scheiße am berg mit 25Km/h hochzuschleichen. Am Anfang lief der roller auch sehr gut, hatte ordentlich dampf unterm kessel und lief einwandfrei.

Die werkstatt hatte dann vergessen den Luftfilter wieder richtig fest zu machen, die muttern vom Krümmer waren nur handfest angezogen, das helmfach war locker gewesen und der Roller war fast leer (hatte ihn vollgetankt hingebracht).

Nachdem ich den roller ca. 250Km mit Maximal halbgas eingefahren bin ergaben sich die probleme, der roller springt bei kalter witterung schlecht an, Normal war das kein großes problem. Sprang immer zuverlässig an auch bei unter -20° im vorletzten winter.

Dann stellten sich noch probleme in der Beschleunigung ein, der roller läuft nur noch maximal ~55Km/h (vorher lief er ~75Km/h), er hat auch nicht mehr so wirklich leistung wie vorher bezw. zu anfang.

Was kann das sein ?

Ich habe aufgrund dieser Mängel die rechnung an die Werkstatt noch nicht bezahlt weil ich der meinung bin, das die Werkstatt so lange nachbessern muss bis der Roller anständig läuft, oder liege ich da Falsch ? :confused:

Ich bin da ein wenig überfragt, weil ich mich mit dem rechtssystem nicht so sehr auskenne.

Ich bitte daher das forum um hilfe bei dieser sache.

Wäre für Gute informationen bezüglich der nicht bezahlten rechnung sehr dankbar, da ich nicht weiß ob das Rechtens ist.

Danke Vielmals im Vorraus.

Beste Antwort im Thema
am 18. Februar 2011 um 9:36

mängel, die behoben werden müssen gebe ich stichpunktmässig an-die wichtigsten, und lasse einen punkt(wo ich weiss,dass die werkstatt den punkt kennt)  bewusst aus. dann kommt noch ein "u.A." vor das ganze, und ich halte die mängel nach oben offen.

sonst fühlen sie sich evtl. dann nur dazu verpflichtet, die angegebenen mängel zu beheben !!!

 

lg torsten

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Themenstarteram 17. Februar 2011 um 10:49

So ich habe es endlich geschafft, das ich mit meinem Anwalt reden konnte.

Zitat von Ihm:

Sie sind im recht als verbraucher, nur sie müssen der Werkstatt die Möglichkeit zur nachbesserung geben. Am besten gehen sie mit einem Verwandten, freund oder einer anderen person als Zeuge dort hin, um sich bei einer Gerichtlichen Auseinandersetzung absichern zu können das sie der Werkstatt mitgeteilt haben, das sie der werkstatt Möglichkeit zur nachbesserung geben. Ansonsten Setzen sie der Werkstatt eine frist von ca. 14 Tagen, in denen der Roller erneut repariert wird. Sollte in diesen 14 Tagen jedoch nix von seiten der werkstatt kommen, wenden sie sich an eine andere, lassen den Roller dort reparieren und Legen sie dann der anderen Werkstatt die Rechnung hin.

Das hat er zu mir gesagt, und ich werde heute bei dem Rollerfritzen vorbei gehen mit meinem Cousin und denen eine Frist bis zum 5.03.11 gewähren in denen sie den Roller reparieren können.

Ich bin auf die dummen Gesichter gespannt :D

na siehste- dann ist es ja genau so, wie ich es auch sagte.

gut die rückmeldung, damit das nun auch nochmal "amtlich" bestätigt ist

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 12:44

Ich werde mich denke ich morgen mal dorthin aufmachen.

Nur heute kommt noch besuch und da kann ich das verschieben.

Deswegen haben die eine Mahnung geschrieben und seitdem ist nix mehr weiter eingegangen.

Wie schreibe ich am besten sone Fristsetzung ?

Eine Fristsetzung muss schriftlich erfolgen. Glaube nicht, dass es da einen genauen Wortlaut gibt.

Z.b

Mit diesem Schreiben setze ich Ihnen eine Frist zum xxxx um die Mängel meines Rollers mit amtl. Kennzeichen xxxx (evtl. Fahrgestellnummer dazu) zu beheben.

Sollte dieses nicht fristgerecht geschehen, wird eine andere Fachwerkstatt die anfallenden Mängel beheben. Die dadurch entstandenen Kosten werden Ihnen zum Begleichen übergeben.

Sollten Sie sich weigern, diese Kosten zu übernehmen, wird mein sich Anwalt um diese Sache kümmern.

Mit freundlichem Gruß

Xxxxxxx

 

Wichtig wäre, dass du das evtl von deinem Anwalt nochmal checken lässt und die Folge auch absprichst. Denn du kannst nicht drohen, wenn dann nichts unternommen wird

Und ganz wichtig ist er's auch, das Schreiben auf jeden Fall via Einschreiben zu verschicken. Damit du was ib der Hand hast. Datum und Unterschrift seh ich als selbstverständlich, sowie die Werkstattadresse.

 

Edit:

Vielleicht gehört noch eine Mängelbeschreibung mit rein? Da bin ich aber ned sicher.

Gruß

Adl

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 23:39

Okay danke dir erstmal, ich werde das morgen nochmal Mit meinem Anwalt abklären.

am 18. Februar 2011 um 9:36

mängel, die behoben werden müssen gebe ich stichpunktmässig an-die wichtigsten, und lasse einen punkt(wo ich weiss,dass die werkstatt den punkt kennt)  bewusst aus. dann kommt noch ein "u.A." vor das ganze, und ich halte die mängel nach oben offen.

sonst fühlen sie sich evtl. dann nur dazu verpflichtet, die angegebenen mängel zu beheben !!!

 

lg torsten

Das ist eine sehr gute Idee.

Muss ich mir merken :)

Danke dafür

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 11:28

Wie gesagt, der roller läuft nach einer Fahrt durch die stadt nicht mehr richtig, hat keinen Durchzug mehr und bei 55 ist der Arsch ab...

Wie formuliere ich das ganze am besten ?

...formulier der Werkstatt einfach das ,wie sich der Roller bei der Fahrt verhält...nimmt kein/schlecht Gas an,zieht nicht richtig,dreht nicht aus,hoher Verbrauch,hat nicht richtig Leistung...so zB.

setze das schreiben so auf wie von "scuzzlebut" bereits beschrieben.

dazu deine bemängelungen wie von mir beschrieben, und gut.

(natürlich nicht so umgangssprachlich wie du es hier schreibst, sondern sachlich. kannst du auch in stich punkten schreiben.

........ die ihnen ja bereits bekannten mängel wie u.a.:

1).......................

2).......................

3)......

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 11:49

Gut dann werde ich das heute abend machen und der Werkstatt am morgigen samstag geben.

Vielen dank euch erstmal !!!

genau z.b. diese stichpunkte, die "stahlwerk" erwähnt

(die posts hatten sich gerade überschnitten)

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 11:51

Apropo verbrauch, da fällt mir ein das ich mit einer tankfüllung grad mal 100Km komme...

der werkstatt GEBEN?

per einschreiben MIT rückantwort, oder nur unter zeugen GEBEN !

am besten den erhalt des schreibens quittieren lassen!

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 12:04

Wie gesagt, ich werde es A: Mündlich vortragen, und B: Schriftlich per Einschreiben UND Persönlich Übergeben und meinen Cousin zu der aktion mitnehmen und eventuell meinen Onkel.

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