LPG-Anlage bei Firmenwagen: Vorsteuerabzug möglich???

Hallo in die Runde,

mich beschäftigt die Frage, ob eine LPG-Anlage bei Einbau in einen Firmenwagen mit Vorsteuerabzug erfolgen kann, so dass ich als Selbständiger die 19% aus der Bruttosumme abrechne. Erwerb des Fahrzeugs und Einbau sollen nahezu zeitgleich geschehen, jedoch ist der Verkäufer nicht der Umrüster, so dass ich das Fahrzeug nicht schon umgerüstet übernehmen kann.

Hat jemand der Selbständigen hier Erfahrungen mit der Handhabung vor dem Finanzamt? Eine Gasanlage ist ja nicht zwingend notwendig für den Betrieb des Fahrzeugs, jedoch relevanter als z.B. elektrisch verstellbare Sitze. Was ich sagen und fragen will: Ist die Gasanlage genauso zu bewerten wie es ein Navi wäre oder wie wird der Steuerabzug gehandhabt? Und ist die Abschreibung an die Abschreibedauer des Kfz gekoppelt?

Ich fasse Antworten natürlich nicht als Rechtsberatung auf und würde mich bereits über Schilderungen aus der Praxis freuen oder Verweise auf offizielle Seiten der Ämter/Handelskammern etc. Mit anderen Worten: Wie habt Ihr diese Fragen erlebt.

Beste Grüße,
Volvocrasher

25 Antworten

 
Ja, der Vorsteuerabzug ist prinzipiell möglich und zwar in vollem Umfang.
 
Bei Kauf richtet sich die Abschreibedauer in der Regel nach der Abschreibedauer des Fahrzeuges.
 
Bei Leasing gibt es mehrere Möglichkeiten:
 
Leasing Kfz, Kauf Gasanlage: Gasanlage wird über Nutzungszeitraum abgeschrieben.
Leasing Kfz, seperates Leasing Gasanlage. (wird sicher teurer als die unten genannte Variante) Abschreibung spielt hier ja keine Rolle, da die Gasanlage geleast ist.
 
Falls Du ein Neufahrzeug als Leasingobjekt erwirbst, empfehle ich folgende Vorgehensweise:
Der Händler stellt Dir die Gasanlage mit dem Neufahrzeug in Rechnung und überweist den Betrag an Deinen Umrüstbetrieb. Für die Fahrt zur Umrüstung wird ein rotes Kennzeichen verwendet. Nach erfolgter Umrüstung erfolgt die Zulassung. Dazu müssen allerdings alle Unterlagen bereit sein, insbesondere das Abgasgutachten! er Händler erhält von der Leasing den Komplettpreis Kfz inklusive Gasanlage.
 
Beim gebrauchten Fahrzeug sieht es u.U. etwas anders aus. Der Vorsteuerabzug sollte jedenfalls gleich in vollem Umfang möglich sein.
 
Vielleicht gibst Du noch etwas Input? 😉🙂
 
Gruß Andi
 

Hallo Andi,

danke schonmal für die erste Antwort. Ok, es wird gebraucht gekauft, da mir (Gebraucht-)Leasing wegen der fehlenden Möglichkeit vorzeitiger Ablösung nicht gefällt (bzw. diese immer mit Kosten verbunden ist) und das Fahrzeug länger gefahren werden soll und auch mal mehr Geld in die Rate gehen soll.

Wagen steht in Süddeutschland, umgerüstet wird natürlich im Westerwald. Die Variante alles aus einer Hand zu beziehen, klingt gut, nur habe ich das Problem, dass ich die Zeit nicht habe, den Wagen zu holen und vor Zulassung zum Umrüster zu bringen, dieses also an unterschiedlichen Wochenenden geschehen wird, z.B. Kauf Kfz Wo48, Umrüstung Wo51. Fraglich ist auch, ob der Händler bei mir als erstmaligem Kunden bei einer "Verschiffung" in den WW mitmachen würde, bzw. würde das Geld, das ich durch die Vorsteuer "sparen" würde, sicherlich von dieser Transportnummer gefressen werden.

Verstehe ich es also richtig, daß ich dem Finanzamt gegenüber den Erwerb des Wagens (mit nachträglich eingebauter Anlage) und damit verbunden die Aufnahme in das Betriebsvermögen zum Termin Wo51 mitteile und zum 10.01.2008 die gesammelte UmSt. anmelde? Auf welcher Grundlage geht der Abzug eigentlich bei so einem Extra wie der Anlage?

beste Grüße,
Volvocrasher

Zitat:

Original geschrieben von volvocrasher


 
Verstehe ich es also richtig, daß ich dem Finanzamt gegenüber den Erwerb des Wagens (mit nachträglich eingebauter Anlage) und damit verbunden die Aufnahme in das Betriebsvermögen zum Termin Wo51 mitteile und zum 10.01.2008 die gesammelte UmSt. anmelde? Auf welcher Grundlage geht der Abzug eigentlich bei so einem Extra wie der Anlage?
 
beste Grüße,
Volvocrasher

 Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe...

Aber:

Der Erwerb des Fahrzeugs und der Erwerb der Gasanlage sind in Deinem Fall dann 2 verschiedene Paar Schuhe. Für beides drückst Du zunächst die MwSt beim Händler, bzw. Umrüster ab, um sie im Folgemonat wieder verrechnet zu bekommen. Der Wagen geht zum jeweiligen Zeitpunkt des Erwerbs in das Betriebsvermögen über, wie die Gasanlage auch. Fällt der Erwerb beider Sachen in den gleichen Monat, so erfolgt der Vorsteuerabzug für beide Sachen auch im gleichen Monat. Bei höheren Summen kann man auch direkt eine Meldung an das FA machen. Dann erfolgt die Verrechnung eventuell auch früher.

Mit der Eintragung der Gasanlage in die Papiere wird die Gasanlage ein wesentlicher Bestandteil zum Betrieb des Fahrzeuges, deshalb sollte die Mehrwertsteuer auch in deinem Fall in voller Höhe abzugsfähig sein, obwohl Auto und Gasanlage einer Abschreibung unterliegen. Um dies beim Gebrauchtfahrzeug abzusichern, solltest Du Deinen Steuerberater konsultieren.

Gruß Andi

Zitat:

Original geschrieben von andixc90



Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe...

Mit der Eintragung der Gasanlage in die Papiere wird die Gasanlage ein wesentlicher Bestandteil zum Betrieb des Fahrzeuges, deshalb sollte die Mehrwertsteuer auch in deinem Fall in voller Höhe abzugsfähig sein, obwohl Auto und Gasanlage einer Abschreibung unterliegen. Um dies beim Gebrauchtfahrzeug abzusichern, solltest Du Deinen Steuerberater konsultieren.

Gruß Andi

Hallo,

das mit den zwei Schritten scheint mir nicht anders zu gehen, ist auch nicht schlimm so, viel interessanter ist Deine zweite Festtellung zum "wesentlichen Bestandteil des Fahrzeugs", was die Anlage z.B. von einem Hifi-System oder 19" Chromfelgen abgrenzt.
Da ich jedcoh meinem Steuerberater erst einmal erklären mußte, was eine Gasanlage ist, kann ich keine schnelle Antwort von dieser Seite erwarten. Ich werde morgen mal meine Ansprechperson beim Finanzamt fragen, wie das Finanzamt eine Gasanlage einstuft. Die Frage von Anfan an ist ja, obs ein notwendiges Teil (ähnlich neuer Reifen) oder ein reiner Gimmick (ähnlich eines teuren Navigationssystems) ist. Das werde ich hoffentlich morgen erfahren können und dann die Ergebnisse hier posten. Interessiert vielleicht auch andere Leser. Dir auf jeden Fall schonmal vielen Dank, Andi, daß Du Dir die Zeit nimmst, zu antworten.

Beste Grüße,
Volvocrasher

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Hi,

ich versteh die komplette Frage nicht. Ich setze ALLE Teile in meinem Auto ab und bekomme die MwSt. dafür wieder - auch die nachträglich Eingebauten. Dabei ist es unerheblich ob das Winterreifen, die Freisprechanlage, einen iPod-Halter, gerade das Gateway 500 - kommt doch alles ins Auto, das ich hauptsächlich gewerblich nutze.

Oder fragt das Finanzamt deshalb nicht, weil ich jeden Monat für den Wagen 1% Privatanteil abdrücke? 😉

Ich habe die Gasanlage übrigens im Leasingvertrag mit drin.

Schönen Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

genau so etwas wollte ich wissen, weil man für sich natürlich immer in Richtung "das geht bestimmt", das Amt aber gerne mal in Richtung "so geht das aber nicht" argumentiert. Wie geschrieben, frage ich morgen das Amt, aber da das Verhältnis in etwa 10% Privatfahrten und 90% Dienstfahrten inkl. Heimfahrten sein wird, wäre die Anlage zu 90% betrieblich genutzt und der Privatanteil über den entsprechenden Anteil aus dem Fahrtenbuch abgegolten. Immerhin wäre die erstattete UmSt. 500€, da fragt man gerne mal nach, obs vom Amt akzeptiert wird.

Hmm, schnell mal den XC90Sport hochgerechnet... Dein Finanzamt muß Dich einfach mögen 😉 Ich werde aber gebraucht kaufen (bzw. anteilig finanzieren), deshalb der Zwischenschritt erst kaufen, ins Betriebsvermögen aufnehmen, dann umrüsten und Änderung melden. (genaue Reihenfolge muß mein StB nennen)

Beste Grüße,
Volvocrasher

Zitat:

Original geschrieben von gseum


 
Dabei ist es unerheblich ob das Winterreifen, die Freisprechanlage, einen iPod-Halter, gerade das Gateway 500 - kommt doch alles ins Auto, das ich hauptsächlich gewerblich nutze.

 

Hi,

als vorsteuerziehender Gaser vom Fach melde ich auch mal ungefragt zu Wort.

Was Jürgen schreibt, ist zwar erstmal richtig. Man muss aber zwischen GwG (geringwertigen Wirtschaftsgütern) und den langlebigen und daher über die Nutzungsdauer abzuschreibenden Wirtschaftsgütern unterscheiden. Die von Jürgen aufgezählten sind allesamt GwG. Daher kaufen, einreichen und 19% Kassiern.

Die Gasanlage ist jedoch langlebig und daher über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Wird sie im zeitlich nahen Zusammenhang mit dem Auto gekauft, wird sie als Herstellungs- bzw. Anschaffungsaufwand eingestuft und parallel abgeschrieben. Das könnte nur dann anders sein, wenn Du ein älteres Auto umrüstest und einen Finanzbeamten erwischt, der was von Gas versteht. Der könnte auf die Idee kommen, das die Anlage länger hält als das Auto und relativ problemlos ungebaut werden könnte. Ob es aber ein Markt für gebrauchte Anlagen gibt, halte ich für fraglich.

Bei mir ist es so, das der Händler umgerüstet hat und ich das Auto von ihm komplett mit Anlage berechnet bekommen habe. Das FA hat ohne Probleme erstattet.

Gruß, Hagen

Hallo nochmal,

@Hagen
Danke für Deine Antwort, die Anlage ist definitiv mehr als GwG 😉
"Das könnte nur dann anders sein, wenn Du ein älteres Auto umrüstest und einen Finanzbeamten erwischt, der was von Gas versteht."
Wagen ist BJ2003, ein Volvo und dürfte, weil höherwertig, von mir über z.B. 5 Jahre abgeschrieben werden können (halt so, daß man auf ca. 0,30€/Km wegen der Differenzbesteuereung der Arbeitswegkilometer kommt)

Habe heute mein Finanzamt angerufen und dort erfahren, so eine Anlage müßte ("ähm, ja, ähm, weiß ich nicht genau, aber eigentlich doch"😉 vorsteuerabzugsberechtigt sein. Die Umsatzsteuerstelle ist aber wegen Krankheit unterbesetzt und ich soll morgen nochmal anrufen, dann bekomme ich eine definitive Antwort. Faktisch möglich ist, so die Antwort des FA, die Aufnahme der Anlage ins Betriebsvermögen als Nebenleistung beim Fahrzeugkauf, da die Anlage im Prinzip wie eine Freisprecheinrichtung o.Ä. bewertet wird. Der Vorsteuerabzug in voller Höhe ist somit sofort möglich, die Abschreibung ist an die Haltezeit des Fahrzeugs gekoppelt, z.B. 6 Jahre. Über Abrechnung per Fahrtenbuch fällt dann prozentual durch den Kosten-je-Kilometer-Faktor + 19% MwSt die Gegenrechnung der privaten Nutzung an.

Wenn die heutige Antwort korrekt ist, setze ich morgen unter dieses Post noch einen Kommentar, bzw. korrigiere die Aussagen.

Danke nochmal an die (ex-)Volvisti, die ratkräftig geholfen haben,
Volvocrasher

So,

nun habe ich eine Antwort vom Finanzamt bekommen, die Antwort ist so wie oben schon vermutet, das heißt der Einbau der Gasanlage ist vorsteuer(abzugs?)berechtigt. Die Anlage wird über die Abschreibedauer des PKW, z.B. 5 Jahre, abgeschrieben. Eine Fundstelle konnte mir das Finanzamt jedoch nihct nennen, jedoch hat es früher schon ähnliche Fälle gegeben, daher liegt beim FA eine "Richtlinie aus der Praxis" vor und, um bei Nina Ruge zu bleiben, alles wird gut.

-Volvocrasher
bald VSI-bumm statt Venturi-bumm

Wie verhält sich das, wenn ich meinen Privatwagen (Wert noch ca. 2000.-€) ab nächstes Jahr als Betriebsvermögen angeben will und danach auf Gas umrüsten?

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix


Wie verhält sich das, wenn ich meinen Privatwagen (Wert noch ca. 2000.-€) ab nächstes Jahr als Betriebsvermögen angeben will und danach auf Gas umrüsten?

Keiner ne Antwort???

und wie nehme ich beides in mein Betriebsvermögen (ohne Steuerberater!!)??

Hin- und herschieben zwischen Betriebs- und Privatvermögen ist immer so eine Sache, die ggf. Aufmerksamkeit erzeugt, dennoch ist das möglich.

Die Übernahme ins Betriebsvermögen als solches ist kein großer Akt: Das ist in dem Falle eine ganz normale Einlage, also eine Buchung privat (1800) gegen Anlagevermögen (0320 oder so). Normal ist die Mindest-Afa-Dauer drei Jahre, in dem speziellen Fall kannst du aber vielleicht auch auf ein oder zwei Jahre gehen - muss man probieren. Vorsteuer kriegst du natürlich hier nicht. Allerdings kriegst du fortan Vorsteuer aus allen weiteren Rechnungen fürs Auto, das ist dir sicher klar.

Bedenke aber, dass du dir mit Übernahme ins Betriebsvermögen auch selber ganz schöne Hürden aufbaust:

Sobald der Wagen nämlich im Betriebsvermögen ist, mußt du dessen Pribatnutzung versteuern. Da gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder du versteuerst pauschal pro Monat 1% des Bruttolistenpreises als Einkommen, zusätzlich mußt du von diesem fiktiven Betrag auch noch ganz reale Umsatzsteuer abführen.

Beispiel: Listenpreis 20.000 Euro, zu versteuern pro Jahr 12*200=2400 Euro, und außerdem direkte Zahlung von Umsatzsteuer 19% von 2400 Euro = 456 Euro pro Jahr.

Alternative: Du führst ein penibles buchhalterisches Fahrtenbuch und teilst dann die Kosten des Fahrzeug zwischen privat und geschäftlich auf.

Meinst du, das lohnt sich so immer noch?

Alternative: Du behälst das Auto privat und rechnest pro km die Pauschale (30 ct ?) oder die tatsächlichen km-Kosten ab, tatsächliche Kosten mußt du dann aber nachweisen.

Andere Frage: Eine Karre im Wert von 2000 Euro noch umrüsten? Bist du sicher?

Hilfeeeeeee

wie mache ich es richtig???

Folgendes, ich möchte mich ab Februar selbständig machen, und benötige ein Auto.
Jetzt habe ich einen sehr schönen S80 gefunden und würde ihn gerne kaufen.

Soll ich Ihn jetzt privat kaufen (MWST ist ausweisbar) und dann ins Betriebskapital umwandeln, oder ihn erst im Februar kaufen wenn ich
die Firma gegründet habe?
Dann die Frage, das Fahrzeug bar bezahlen oder besser als Kredit wegen der laufenden Kosten???

Der Gasumbau muss auch noch gemacht werden......gleich oder erst als Firmeninvestition?

Danke für Eure Hilfe !!!

Hy

wenn du das Fahrzeug als Einzeluntenehmer vor der Betriebsgründung als Privatperson kauft wirst du dich schwer tun das Fahrzeug ins Betriebsvermögen einzubringen.

Gruß

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