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Leistungssteigerung- was ist erlaubt?

Themenstarteram 13. Oktober 2017 um 3:23

Hallo liebe Community

Ich bin gerade dabei mich über das Thema Motor Upgrade zu erkundigen und Frage mich gerade inwiefern sowas legal ist. Auf http://www.turbolader-turbo-shop.de/ konnte ich einiges über Turbolader lesen und finde das ganze sehr interessant

Ist es überhaupt erlaubt so eine Leistungssteigerung am Motor durchzuführen, kann man deswegen Ärger bekommen oder braucht man sich darüber keine Sorgen zu machen?

Persönliche Erfahrungsberichte würden besonders helfen

Danke im Voraus für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Hallo ,

ganz einfach ist es Eingetragen oder mit Gutachten eintragungsfähig kein Thema oder es hat eine ABE auch kein Thema. Leistungssteigerung ohne das vorher genannte endet im Verlust der BE.

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Hallo ,

ganz einfach ist es Eingetragen oder mit Gutachten eintragungsfähig kein Thema oder es hat eine ABE auch kein Thema. Leistungssteigerung ohne das vorher genannte endet im Verlust der BE.

Und die Grundlage dazu ist §19(2) STVZO.

"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Ziffer 3 ist relevant, da der Amtsschimmel bei einer Änderung vom Typ-geprüften(!) Zustand immer von einer Verschlechterung ausgeht bis das Gegenteil durch ein Abgasgutachten nebst Eintragung und/oder ABE bewiesen ist. Daher ist jede Art von Motortuning ohne Eintragung zwingend mit einem Verlust der Betriebserlaubnis verbunden. Die meisten "isch hab Chip ey" Fahrer sind sich dessen nicht wirklich bewusst. Und das kann gut Ärger geben.

Zitat:

Ist es überhaupt erlaubt so eine Leistungssteigerung am Motor durchzuführen, kann man deswegen Ärger bekommen oder braucht man sich darüber keine Sorgen zu machen?

Nach der TÜV-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere und Meldung an die Versicherung ist es legal.

Setzt natürlich ein Leistungs- und Abgasgutachten voraus. Evtl. brauchst du auch eine neue (andere) Versicherung, falls deine nicht mitmacht.

oder eine karosse die keine abgaseinstufung hat .

in meinem r 11 der baujahr 83 ist , hat der tüv ohne mucken noch eine 250 % leistungsteigerung eingetragen;-)

von 105 auf 250

Wow, bei dem Gewicht ist das eine Waffe. Bei allem ab Euro-1 ists leider nicht "so leicht".

Zitat:

@edgar schrieb am 14. Oktober 2017 um 13:06:49 Uhr:

oder eine karosse die keine abgaseinstufung hat .

in meinem r 11 der baujahr 83 ist , hat der tüv ohne mucken noch eine 250 % leistungsteigerung eingetragen;-)

von 105 auf 250

... ist das wirklich so? "Karosse keine Abgaseinstufung"?

Ich kenne das aus meiner "Käfer-Welt".

Vor Bj. 1970 brauchst Du kein Abgasgutachten in dem Typ und kannst quasi alles einbauen. Viel haben dann "ältere" Fahrgestellnummern eingeschweißt. Geht beim Käfer ja recht einfach.

Aber beim 83er ..... Oder war der evtl. erstmalig in Frankreich zugelassen?

Sonst gilt ja nicht nur das Abgasverhalten, sondern auch die anderen Fahrleistungen.

Auch hier weiß ich es vom Käfer, dass die serienmäßige Bremsanlage bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 160km/h "zugelassen" ist. Daraus resultieren imho 95PS. Was dazu führte, dass "damals" viele einfach auf 95PS zugelassen wurden, obwohl sie weitaus mehr hatten.

Erst durch eine verstärkte Bremsanlage gab der TÜV dann mehr frei.

Aber allein schon wegen der eigenen Sicherheit sollte man über das Eine oder Andere mal nachdenken.

Wenn man also so etwas macht, sollte man sich vorher überlegen wie.

Oft gibt es Tuner, die sich mal Gutachten haben anfertigen lassen.

Darauf würde ich zurückgreifen.

Sonst gilt wie immer ..... wo kein Kläger, da kein Richter ......

Aber vorsicht ... alles immer auf eigenes Risiko.

Danke und Gruß

der "Stevie"

Zitat:

@edgar schrieb am 14. Oktober 2017 um 13:06:49 Uhr:

oder eine karosse die keine abgaseinstufung hat .

in meinem r 11 der baujahr 83 ist , hat der tüv ohne mucken noch eine 250 % leistungsteigerung eingetragen;-)

von 105 auf 250

also das " Ohne Mucken " ist natürlich relativ gesehen .

das Auto ist die originale Turbo Variante gewesen aus der " Vor-Kat " Ära und hat tatsächlich keine Abgaseinstufung .

Wir haben mit dem TÜV alles besprochen .

alt , keine Abgasregelung , Turbo Vergaser .

neu : Einspritzung mit Breitbandlambda und Alpha N fix auf Lambda 0,85-0,88 geregelt : TÜV sagt ja weil keinesfalls schlechter .

alt : Standard Karosse

neu : Käfig , Sicherheitstank , Verstärkter Fahrschemel Rallye Gr. A , Bremsen und Radträger vom STW/BTTC Tourenwagen , ABS gabs es damals nicht , ist auch keins drin und hinten Umrüsten auf scheibenbremsen und nen aktuellen Bremskraftregler .

und an dem auto wurde sogar ein Geräuschgutachten auf einem abgenommen Prüfgelände gemacht wegen der Einzeldrossel offen und dem kurzen Sequentiellem getriebe .

Und siehe da ..........alles erfüllt , und dann MUSS der TÜV das sogar eintragen auch wenn er es haßt.

Einfach nur drauflosbasteln ist vielleicht witzig , aber führt schnell zu ner Stilllegung , und dafür ist mir da zu viel Kohle reingeflossen.

 

https://www.facebook.com/pg/ggmotorsportgmbh/videos/?ref=page_internal

 

tante edith sagte .

war da nicht was bei modifikationen an der leistung ab 2012 das die Motorleistung bis zu 40 % über die leistung des stärksten modells in die karosse ohne modifikation was festigkeit noch geht und danach erst der hersteller was bescheinigen muss ?

 

also als beispiel wollte ich mal als sommer auto für meine nichte einen alten twingo mit nem neuen 1.6er 16v aufpeppen .

der twingo hat 75 ps im stärksten modell gehabt und davon 40 % sind so um die 105 pferde und der 1.6er hat 106 .......passt perfekt

Zitat:

@edgar schrieb am 14. Oktober 2017 um 13:06:49 Uhr:

oder eine karosse die keine abgaseinstufung hat .

in meinem r 11 der baujahr 83 ist , hat der tüv ohne mucken noch eine 250 % leistungsteigerung eingetragen;-)

von 105 auf 250

Stimmt so nicht: für dich gilt Punkt 2: "eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist." 250% Leiatungssteigerung betrifft die Betriebsfestigkeit des Fahrzeuges, da muss das GESAMTE Fahrzeug von der Karosserie bis zur Bremsanlagebkomplett durchgerechnet werden. Alle Achtung wenn der Kollege das kann und gemacht hat. Ansonsten soll ihn der Blitz beim Scheißen treffen.

dto

sagen wir mal so ............unterm blech ist da von radträgern und federbeinen , hilfsrahmen und querlenkern nicht mehr viel r 11 über .

da ist das meiste aus renault megane maxi teilen und bttc rennwagen verbaut bis auf die dinger die im straßenverkehr keinen sinn machen oder eben nur scheppern .

wie z.b. fahrwerksbuchsen ...etc.

die bremsanlage ist aus dem maxi kit car ,ebenso wie die lenkung .

Käfig ist verschweißt .ausser ne domabstützung da ich keinen grund sah den ganzen innenraum zu zerschnibbeln

die hinterachse ist clio maxi kit car / Gr. a verschnitt .........hat alles hand und fuß und getüvt wurde das alles bereits 2009 von einem spezialisten des tüv rheinland der auf solche wagen spezialisiert ist und alles machbare im vorfeld wurde abgeklärt

ob nach aktuellen regeln das heute noch möglich wäre , weiß ich nicht und ist mir auch ehrlich gesagt egal .

und das ich bei einigen bereichen sicherlich eine grauzone betreten habe ist mir auch bewußt .....aber das tun die hersteller ja auch mit klappenauspuffanlagen ..etc.

genauso wie die schöne geschichte mit dem festen flügel vom 190er evo wo der daimler chef mehr als ein teueres essen mit dem tüv machen musste ;-)

Zitat:

@GaryK schrieb am 13. Oktober 2017 um 10:36:36 Uhr:

Und die Grundlage dazu ist §19(2) STVZO.

"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Ziffer 3 ist relevant, da der Amtsschimmel bei einer Änderung vom Typ-geprüften(!) Zustand immer von einer Verschlechterung ausgeht bis das Gegenteil durch ein Abgasgutachten nebst Eintragung und/oder ABE bewiesen ist. Daher ist jede Art von Motortuning ohne Eintragung zwingend mit einem Verlust der Betriebserlaubnis verbunden. Die meisten "isch hab Chip ey" Fahrer sind sich dessen nicht wirklich bewusst. Und das kann gut Ärger geben.

Das stimmt, allerdings muss es nicht unbedingt dazu führen.

Denn du musst dein Fahrzeug bei einer Werkstatt nach umbauten im bereich Abgasanlage und Motor nach den Abgaswerten prüfen lassen, wo es dazu kommen kann das du die umbauten wieder ausbauen musst oder irgendwas anderes am Fahrzeug ändern musst dass dein Abgasverhalten wieder den werten des Fahrzeugscheins entspricht.

In Deutschland ist es mit den Abgaswerten sehr streng weswegen solche umbauten nicht unbedingt immer möglich sind.

Du solltest man aufhören, auf fünf Jahre alte Beiträge zu antworten.

Er hat doch gerade erst damit angefangen.

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