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Leasingrückgabe - Unverständliche Reparaturkalkulation

Themenstarteram 29. März 2021 um 21:21

Hallo zusammen,

meine Mutter hatte die letzten 3 Jahre geschäftlich einen VW Caddy geleast, bei dem vergangene Woche die Leasingrückgabe anstand.

Während der Vertragslaufzeit hatte der Wagen einen kleineren und einen etwas größeren Unfallschaden, der von der Vertragswerkstatt beseitigt wurde. Der Leasingvertrag lief über 36 Monate und der Wagen hat nun 70tkm runter. Im Anschluss wurde bei der Vertragswerkstatt ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen, wobei der neue Wagen 2 Monate später geliefert wurde, als ursprünglich vereinbart. Während der 3 Jahre wurde der Wagen alle 12 Monate in der Vertragswerkstatt gewartet. Abgeschlossen war eine Paket für Verschleiß- und Wartungsarbeiten.

Vor einigen Tagen kam nun die Abrechung mit einer Nachzahlung von über 1500€. Ich kenne mich in dem Bereich "Leasing" leider nicht gut aus und habe mich heute versucht einzulesen.

Soweit ich das verstanden habe, werden bestimmte Beschädigungen nicht in höhe der vollen Reparaturkosten ersetzt, sondern nur anteilig anhand der Wertminderung. Leider finde ich die Fahrzeugbewertung und die damit verbundene Reparaturkalkulation extrem unverständlich und kundenunfreundlich erstellt.

1) Die beiden Vorderreifen haben Beschädigungen auf der Lauffläche (siehe Fotos). Prinzipiell sehe ich das ein, aber anscheinend verlangt nun der Händler, dass zwei komplett neue Reifen gekauft (für je 80€ + Mwst) und für 90€ Lohn ersetzt werden. Dass erscheint mir doch schwer lächerlich, da Ganzjahresreifen nach 70tkm ja prinzipiell eh so gut wie am Ende ihrer Lebenszeit angekommen sind.

2) Die Ersatzteile werden mit "20% Aufschlag" berechnet. Woher kommt dieser Aufschlag?

3) Die Stoßfänger Verkleidung ist verkratzt. Auch das sehe ich natürlich ein, der Händler möchte diese nun komplett ersetzen. Ist hier eine 100% Übernahme der Reparaturkosten angemessen?

4) Die Antriebswelle bzw. das Getriebe scheint undicht zu sein. Wie ist hiermit umzugehen? Es handelt sich ja nicht um einen Schaden, den wir in irgendeiner Art und Weise verursacht haben können. Sollte das nicht im Rahmen des Wartungs- und Verschleißpakets abgegolten sein ("Verschleißreperaturen - sämtliche Werstattleistungen, die durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden").

5) In der Auflistung findet sich noch ein weiterer Punkt "Arbeitszeit nach Tabelle: 180€". Hier kann ich überhaupt nicht einordnen, wofür das sein soll.

Insgesamt weiß ich nicht genau, wie wir am besten Vorgehen. Über Vorschläge, Tipps und Meinungen würde ich mich sehr freuen.

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9 Antworten

Was sagt denn der VW Schadenskatalog dazu, der gilt doch nicht nur für Privat, oder?

180 Euro pro Stunde netto? Ist das deren tatsächlicher Stundensatz? Kommt mir für VW unverschämt hoch vor.

am 30. März 2021 um 9:30

Hallo!

Also zunächst einmal spielt für Euch ja nur die Nettosumme eine Rolle. Ihr lasst ja keine Reparatur als Endkunde (MwSt-pflichtig) machen, sondern ersetzt der Werkstatt den eigenen Aufwand für die Instandsetzung. Also reden wir von 1277,95 EUR. Die undichte Achse ist vielleicht schon ein Defekt, gibt es da keine Werksgarantie mehr, die einspringt?

Trotzdem ist eine solche Reparaturkostenaufstellung die schlechtestmögliche Art, "Minderwerte" aufzulisten. Einfach eine Reparaturkostenliste zu machen, ist keine richtige Begutachtung, auch wenn dort "DAT" in der Liste steht, man sich also evtl. an DAT-Werten orientiert.

Da müssten (nach meinem Verständnis) schon erlaubte Gebrauchsspuren, Schäden und Defekte richtig getrennt ausgewiesen werden und wo nötig mit Minderwerten angerechnet werden, statt nur Reparaturkosten aufzuzählen.

Zitat:

@Wer-bin-ich schrieb am 30. März 2021 um 07:48:03 Uhr:

180 Euro pro Stunde netto? Ist das deren tatsächlicher Stundensatz? Kommt mir für VW unverschämt hoch vor.

Nee, scheint nicht unüblich - Landrover ruft auch zB für Karosseriearbeiten 173 EUR auf (brutto).

Zitat:

@Kai_s0r schrieb am 29. März 2021 um 23:21:30 Uhr:

 

2) Die Ersatzteile werden mit "20% Aufschlag" berechnet. Woher kommt dieser Aufschlag?

 

5) In der Auflistung findet sich noch ein weiterer Punkt "Arbeitszeit nach Tabelle: 180€". Hier kann ich überhaupt nicht einordnen, wofür das sein soll.

zu 2: Da steht nichts von 20 %, sondern 2 % (genau 2,00 %). Und diese 2% stellen eine pauschale Abrechnung für den Verbrauch von Kleinteilen dar. Diese Methode ist üblich und vereinfacht es für die Werkstatt.

zu 5: 180 € ist der Stundensatz, bestehend aus 100 Zeiteinheiten (ZE) zu je 1,80€. Für die Reparaturen sind 290 ZE veranschlagt, mal 1,80€ ergibt 522 €

Themenstarteram 30. März 2021 um 17:27

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 30. März 2021 um 16:52:42 Uhr:

 

zu 2: Da steht nichts von 20 %, sondern 2 % (genau 2,00 %). Und diese 2% stellen eine pauschale Abrechnung für den Verbrauch von Kleinteilen dar. Diese Methode ist üblich und vereinfacht es für die Werkstatt.

zu 5: 180 € ist der Stundensatz, bestehend aus 100 Zeiteinheiten (ZE) zu je 1,80€. Für die Reparaturen sind 290 ZE veranschlagt, mal 1,80€ ergibt 522 €

zu 2: Ganz oben in der Ersatzteile Liste steht "Ersatzteile incl. 20,00% AUFSCHLAG", vermutlich also ein Tippfehler von denen?

zu 5: später unter Arbeitslohn finde ich die von dir genannten 522€. Hinzu kommt aber noch eine "Lackschadenfrei Reparatur in Höhe von 180€. Oben heißt es unter Position 40544 SCHARNIERSAEULE R. DELLENZAHL: 1. Allerdings gibt es hier kein Foto oder ähnliches vom Schaden. Daher werde ich auf jeden Fall verlangen, dass davon ein Foto angefertigt wird.

 

@Ricky2000: Eine Anschlussgarantie gibt es soweit ich weiß nicht, daher sollte doch hier die 2 Jahre Garantie von VW greifen. Da der Wagen älter als 3 Jahre ist, hilft das dann leider nicht.

Zitat:

Also zunächst einmal spielt für Euch ja nur die Nettosumme eine Rolle. Ihr lasst ja keine Reparatur als Endkunde (MwSt-pflichtig) machen, sondern ersetzt der Werkstatt den eigenen Aufwand für die Instandsetzung. Also reden wir von 1277,95 EUR.

[...]

Da müssten (nach meinem Verständnis) schon erlaubte Gebrauchsspuren, Schäden und Defekte richtig getrennt ausgewiesen werden und wo nötig mit Minderwerten angerechnet werden, statt nur Reparaturkosten aufzuzählen.

Dann werde ich morgen beim Händler so eine Auflistung verlangen. Das wir nur die Nettosumme zahlen müssen macht auf jeden Fall Sinn, wurde so aber nicht von VW kommuniziert. Sehr interessant und erschreckend zugleich.

Ein UPE- Aufschlag ist da üblich wo die Kosten insgesamt hoch sind, z.B. in Großstädten wie Düsseldorf. Die Versicherungen erstatten das auch. Bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs darf allerdings nur der Minderwert abgezogen werden. Was die Reparatur kosten würde ist egal.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 30. März 2021 um 19:44:38 Uhr:

Bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs darf allerdings nur der Minderwert abgezogen werden. Was die Reparatur kosten würde ist egal.

Das stimmt so nach meinem Kenntnisstand nicht ganz. Wenn einerseits im Vertrag/Katalog einvernehmlich festgelegt ist, was eine Gebrauchsspur, normale Abnutzung und was Schäden sind (diese Einstufungen richten sich eh nach vergangenen Urteilen), dann ist das auch bindend.

Wertminderung gilt dann und generell bei Dellen, Kratzern usw. Also Dinge, die den optischen Zustand betreffen.

Bei Dingen/Defekten, die aus funktionalen oder Sicherheitsgründen getauscht werden müssen, wie verschlissenen Bremsen unsicheren(!) Reifen, kaputtem Navi oder vielleicht auch einem kaputten Simmering am Getriebe kann auch die Reparatur verlangt werden, da gibt es keinen Minderwert. Das sollte auch in jedem Vertrag stehen, dass man für die Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit verantwortlich ist.

Aber eine so altmodische Reparaturkostenauflistung wie hier ist der beste Anlass, das rechtlich prüfen zu lassen.

Vier Kommentare dazu:

Die Reifen müssen verkehrssicher sein. Sind sie es nicht (kann man aus den Fotos nicht beurteilen) müssen sie getauscht werden, da gibt es keine halben Sachen.

Bei einer normalen lackierten Frontschürze wäre das ein Fall für Smart-Repair. Bei dem gezeigten unlackiert Kunststoffteil ist der Schaden nur durch Austausch zu beheben. Andererseits gibt es für genau diesen Fall die Wertminderungsregel.

Ein Netto-Stundensatz von 180 Euro grenzt an Wucher. Die Werkstatt hätte mich das letzte mal gesehen.

In Anbetracht des vorhandenen Anschlussvertrages hätte ich mehr Entgegenkommen seitens des Händlers erwartet.

Und noch eine Frage zum Unfallschaden: Was ist Dein Problem damit? Der würde doch zwar festgestellt aber doch nicht berechnet? Ich setzt voraus dass Der Unfall damals der Bank ordnungsgemäß gemeldet und die Wertminderung an diese erstattet wurde...

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