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Leasingrückgabe Opel Kratzer

Themenstarteram 16. Juli 2022 um 8:47

Hallo zusammen,

 

ich habe neulich meinen Astra K bei Opel nach 3 Jahren Leasing zurückgegeben. Am Kotflügel ist ein ca 30 cm langer Kratzer, der mit jetzt mit einem Minderwert in Höhe von 416,50€ brutto (350€ netto) in Rechnung gestellt werden soll. Das Protokoll habe ich noch nicht unterschrieben.

 

Mit stellen sich nun 2 Fragen:

 

1) Handelt es sich bei dem Minderwert nicht um einen steuerneutralen Posten? In dem Fall müsste ich doch nur die 350€ bezahlen, oder?

 

2) Allgemein finde ich den Minderwert ( brutto, wie Netto) etwas überzogen. Oder täusche ich mich da?

 

 

Liebe Grüße

Kratzer Kotflügel
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38 Antworten

Zu2.

Bei dem Kratzer eine günstige Verrechnung.

Zu1: Nur fiktive Wertminderungen die durch bereits instandgesetzte Unfallschäden den Verkaufspreis des PKWs anschließen mindern würden, sind von der Ust. befreit.

In deinem Fall wirst du ja an den fiktiven Reparaturkosten die der USt. unterliegen würden nur prozentual beteiligt.

Die tatsächliche Reparatur wird auch der USt. unterliegen, von daher vollkommen korrekt.

Auch ich bin der Meinung du kommst da sehr gut weg, so einen Streifkratzer erkennt z.B. der VAG-Konzern als Schaden und den zahlst du i.d.R. voll.

Der Preis für einen derart großen Kratzer ist mehr als in Ordnung. Und die MwSt. kannst du doch absetzen, falls das Geschäftsleasing war.

Der angesetzte Minderwert ist der Höhe nach wohl nicht zu beanstanden.

Was die USt. angeht, hat der TE Recht. Nach der Rechtsprechung des BFH unterliegt die Zahlung eines Ausgleichs für einen Minderwert aufgrund nicht vertragsgemäßer Nutzung nicht der Umsatzsteuer (Urteil vom 20. März 2013 - XI R 6/11)

am 16. Juli 2022 um 21:32

Mir hat kürzlich bei der Rückgabe eines privat geleasten BMW der Vertragshändler wegen kräftiger Lackabschürfungen unter der Frontschürze diese Rechnung aufgemacht:

Reparaturkosten 650 netto, 773.50 brutto

Minderwert 350 netto

Aber nur genau die 350 netto musste ich auch bezahlen (günstiger als erwartet). Wobei mir der Nachlass auf die Reparaturkosten ganz frei gewählt erschien und genauso um 19% höher oder niedriger angesetzt werden könnte, wenn man die Steuer darin verstecken möchte - ich würde es nicht erkennen.

Bei dem Schadenbild und der dazu geforderten, sehr niedrigen Summe, würde ich auf keinen Fall ein Brutto/Netto Fass aufmachen. Betrag bezahlen und freuen das der Leasinggeber so wenig dafür angesetzt hat.

Es ist eindeutig nur der Nettobetrag zu zahlen.

Der angesetzte Minderwert ist wirklich fair. Das ändert aber nichts daran, dass nur der Nettobetrag zu begleichen ist.

 

Wenn das Gutachten final ist, akzeptieren und erstmal nur den Nettobetrag bezahlen. Das Gutachten kann im Nachgang ja schlecht zu deinen Ungunsten geändert werden.

Der Preis ist fair, leben und leben lassen.

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