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Leasingrückgabe - Schäden an Felgen

BMW 1er
Themenstarteram 4. April 2017 um 16:33

Gebe meinen Wagen nächste Woche zurück und habe außer an den Felgen keine Beschädigungen.

Was wird BMW hierfür aus eurer Erfahrung berechnen? Bild 1 und 2 ist die selbe Felge mit 2 Schäden und Bild 3 eine weitere Felge.

Handelt sich um die BMW Felge 436

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Beste Antwort im Thema

Heißt aber nicht, das der Leasingnehmer alles bezahlen muss. Leider versuchen viele Händler (nicht nur BMW)

die Kunden bei der Leasingrückgabe ab zu zocken. Der Sachverständige hat die Aufgabe immer alle Mängel im

Gutachten fest zu halten. Aber dabei hat auch er sich an die Rechtsprechung zu halten. Z.B. die Reifen haben noch

ein Mindestprofil von ca. 3-4 mm, so ist das kein Mangel, sondern normal Abnutzung. Gleiches gilt bei den Bremsen,

den Service usw. Was der Gutachter für ein Abkommen mit BMW usw. hat, ist mir als Leasingnehmer letztendlich

egal. Der Händler ist letztendlich in der Pflicht zu beweisen, dass es kein normaler Verschleiß ist.

Bei der im Bild 2 gezeigten Felge handelt es sich allerdings um einen Mangel, der über den normalen Verschleiß hinaus geht.

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Es wird ein Gutachten erstellt. Dort werden alle Schäden festgehalten. Nun kommt es auf den Händler an, ob er dir etwas in Rechnung stellt. Neue Felgen darf er nicht berechnen, sondern nur den Minderwert.

D. h. es sind nicht etwa die Kosten zu erstatten, die notwendig wären, um den Schaden zu beheben, sondern lediglich der Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist. Hierbei dürfen die einzelnen Schäden nicht einfach aufsummiert werden, sondern müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.

Leider versuchen viele Händler immer noch alle Schäden dem Leasingnehmer überzubügeln.

Eine andere Möglichkeit wäre die Felgen durch Smart-Repair beseitigen zu lassen.

Pipifax, normale Gebrauchsspuren würde ich meinen, ansonsten wie empfohlen Smartrepair.

Zumindest die in Bild 2 gezeigte Felge geht weit über normale Gebrauchsspuren hinaus.

Normale Gebrauchsspuren sind das sicher nicht ;)

Ich würde zum Felgendoc fahren und mir n Kostenvoranschlag holen. Dann die Einschätzung des Händlers abwarten und entscheiden.

Beim Folgeleasing wird großzügiger gerechnet. ;)

Zitat:

@habu01 schrieb am 4. April 2017 um 22:37:29 Uhr:

Eine andere Möglichkeit wäre die Felgen durch Smart-Repair beseitigen zu lassen.

Klasse :)

Ohne Felgen kein Schäden :D ;)

Ich glaube die Frage des TE war nicht, ob es einen Minderwert gibt, sondern wie hoch dieser wohl sein könnte.

Zitat:

@habu01 schrieb am 4. April 2017 um 23:04:24 Uhr:

Zumindest die in Bild 2 gezeigte Felge geht weit über normale Gebrauchsspuren hinaus.

Bei mir wurde in so einen Fall eine neue Felge oder Smartrepair verlangt.

Sorry, ich meinte natürlich den Schaden an der Felge :D.

Zitat:

@cypher2006 schrieb am 5. April 2017 um 07:40:01 Uhr:

Bei mir wurde in so einen Fall eine neue Felge oder Smartrepair verlangt.

Eine neue Felge hätte dir der Freundliche nicht berechnen dürfen. Wie schon geschrieben wird

oft mehr verlangt als zulässig. Gibt etliche Urteile darüber, z. B. vom Landgericht Frankfurt

(Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97).

am 5. April 2017 um 5:56

Bei meiner letzten Leasingrückgabe (Februar 2017) hat bei Händler A (Dekra Vorgutachten, weil mein neuer ausliefernder Händler) 70EUR/Brutto für die eine angefahrene Felge (wie auf deinem dritten Bild) aufgeschrieben und der Händler B (dort habe ich das Fahrzeug abgegeben, weil anderer Leasingnehmer) 120EUR/Brutto dafür für im Dekra Gutachten festgehalten.

 

Du siehst also, ein und der selbe Minderwert ABER 50EUR Differenz von A zu B.

 

Nach Rückfrage beim Dekra Gutachter wie das denn sein kann, hat mir dieser mitgeteilt, dass die Händler/Niederlassungen wohl vorab interne Preisvorgaben machen können wie solche "Standard Beschädigungen" berechnet werden sollen.

 

Was Du aber am Ende tatsächlich bezahlst, obliegt dem Händler und dessen internen Vorgaben - seltenst liegt es noch in der Hand des Verkäufers zusammen mit dem Kunden ohne das es mit der Verkaufsleitung/Vorgesetzten zur Rücksprache kommen muss.

 

Ich würde Dir empfehlen zum Händler zu fahren, ihm das zeigen und fragen ob und wenn ja, was es kostet. Dann siehst Du, ob deinerseits Handlungsbedarf ist und hast Dich nicht umsonst im Vorfeld gestresst mit Smartrepair und ggfs. unnötiges Geld ausgegeben.

 

 

VG Chris

Die Kosten von Smartrepair werden oft als Minderwert herangezogen. Die Kosten einer neuen Felge hingegen sind als Minderwert nicht zu akzeptieren.

Themenstarteram 5. April 2017 um 17:29

Danke für die zahlreichen Meinungen/Antworten.....ich bin mal gespannt dachte auch so 100-150 EUR werden es werden mehr bin ich nicht bereit zu zahlen gerade weil ich wieder einen neuen bekommen von denen.

Zitat:

@florian_20 schrieb am 5. April 2017 um 19:29:27 Uhr:

Danke für die zahlreichen Meinungen/Antworten.....ich bin mal gespannt dachte auch so 100-150 EUR werden es werden mehr bin ich nicht bereit zu zahlen gerade weil ich wieder einen neuen bekommen von denen.

Mehr wird's auch nicht werden, denke ich. Manche Verkäufer behalten bei der Preisverhandlung für ein Nachfolgefahrzeug auch von vornherein noch was in der Hinterhand und solche Fälle dann kulant zu regeln.

Zitat:

@florian_20 schrieb am 5. April 2017 um 19:29:27 Uhr:

Danke für die zahlreichen Meinungen/Antworten.....ich bin mal gespannt dachte auch so 100-150 EUR werden es werden mehr bin ich nicht bereit zu zahlen gerade weil ich wieder einen neuen bekommen von denen.

Du kannst mit 120 Euro pro Felge rechnen.

Ich schau mal in meine Kristallkugel. Da Du ein Nachfolgefahrzeug abnimmst dürfte die Kulanzregelung so aussehen dass Felge 2 berechnet wird und Felgen 1 und 2 als Gebrauchsspuren durchgehen.

Lass uns mal wissen wie es ausgegangen ist.

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