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Leasing Rückgabe

BMW 5er E60

Hallo zusammen,

ich fahre z.Zt. noch einen 120d , bekomme aber Anfang September einen 525i Bj. 03.07. Den 120d habe ich ebenso wie auch den 525i geleast. Mitte Oktober muß ich den 120d beim Händler abgeben, nur ist jetzt für mich die Frage, was kann der Händler bzw. die DEKRA mir finanziell noch anlasten. Kleine Kratzer durch eigenverschulden sowie eine kleine mini Beule lasse ich durch SmartRepair beseitigen. Im Innenraum ist fast alles ok mit Ausnahme von einigen kleinen Kratzern im Kunststoff (habe eine jetzt 10 Jährige Tochter). Das Auto ist bei der Rückgabe ja schließlich 3 Jahre alt und ist ja somit auch gebraucht. Da ja im Monat der Rückgabe Das Auto TÜV fällig ist, frage ich mich, muß ich den TÜV bezahlen oder der Händler?
Wenn ihr mir dazu und allgemein zum Leasing etwas schreiben könnt wäre ich Euch sehr verbunden!

Dank.
Gruß,
Ralf

15 Antworten

Hi Ralf,

also da kann ich dich vielleicht ein wenig beruhigen. Alle "Spuren des normalen Gebrauch" sind ok und dürfen nicht belastet werden. ASU / TÜV habe ich bei der Rückgabe noch nie bezahlt. Auch eine eventuell anstehende Wartung habe ich auch bei Händlern, bei denen es keinen Folgeauftrag gab noch nie erlebt!

Mein Tip: Gründliche Reinigung - gerade auch der Innenraum. Ich lasse den Wagen immer beim Aufbereiter machen (ca. 120-200 Euronen). Erfahrungsgemäß schauen die bei einem sehr gepflegten Fahrzeug weniger pingelig. Aber wie gesagt - erfahrungsgemäß!

Ciao,
Georg

Hallo Ralf,

meine Empfehlung 4 Wochen vor Rückgabe Mängelliste vom 🙂 erstellen lassen (schriftlich !!!).

Mängel extern reparieren lassen (smart repair erledigt auch Schäden an Kunstsoffen).

IMHO ist es nicht deine Aufgabe den TÜV/AU zu übernehmen, da der Wagen ja noch minimum 2 Wochen TÜV/AU hat.

VG

Frank

Eigentlich hast Du gute Karten, da Du einen Anschlußvertrag hast.

Da ist BMW bei der Übergabe recht kulant. Habe selbst jetzt den zweiten 5er im Leasing und die Rückgabe des ersten Fahrzeuges (Steinschläge in der Motorhaube, ebenfalls leichte Kratzer in diversen Kunststoffteilen etc..) ging ohne zusätzliche Kosten von statten.

Der Händler war sogar überrascht, dass er das Fahrzeug von mir im gewaschenen, polierten und innen gereinigten Zustand übergeben bekommen hat. Dies scheint einen guten Eindruck zu machen und hat mich lediglich 3 Stunden gekostet.

TÜV und AU waren fällig, was auch keine Kosten oder Probleme verursacht hat.

ich kann nur von sehr abwegigen gegenheiten berichten. mein 550i e61 geht im november weg und wird gegen durch einen m5 ersetzt, der 550i hat jetzt (nach fast 3 jahren) 200000 km. der freundliche rechnet noch 18000 euro an - den rest, immerhin knapp 23000 euro muss ich ausgleichen - aber was hier entscheidend ist: der freundliche sagt, dass zb. 20000 mehr-km bis november nur einen abzug von 500 euro bedeuten ... also verschmerzlich.

will heissen: so pingelig können sie nicht sein.

\cerb

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Wie die "Vorredner" schon sagten, schau dir deinen Wagen einfach an. Alles was du auch beanstanden würdest, kommt auch in der Regel. Ich habe kleinere Sachen auch sehr kostengünstig machen lassen und den Wagen dann innen gesäubert. Allerdings hatte ich den Wagen auch während der Leasingzeit wie alle meine Wagen pfleglich behandelt....
Bei mir gab es ebenfalls keine Probleme.....

@cerb

Hattest du ein Restwertleasing....?

habe meinen 5´er dieses jahr ohne anschlussvertrag zurück gegeben und selbst da war die rückabe kein problem.
ein kfz meister nimmt in der regel den wagen auf die bühne und notiert etwaige schäden, kilometerstand, profiltiefe der reifen, zustand des innenraums usw...
hatte vorne einen lackschaden an der stoßstange und hinten eine macke im staßfänger (komisch hatte doch pdc 😁) - habe 200 eur als ausgleich gezahlt.

in ein paar leasingverträgen (nicht bei bmw leasing bank) steht drin, dass du tüv und au noch zahlen musst wenn diese binnen 4 wochen nach abgabe fällig werden (oder so ähnlich) das gleiche gilt für inspektionen.....

also ließ mal deinen leasingvertrag durch und du wirst feststellen (sofern bmw leasing), dass der wagen normale gebrauchsspuren aufweisen darf...kommt dir dein 🙂 blöd - lass ein dekra gutachten machen....

zur abgabe - entweder (wie über mir beschrieben) in eigenregie oder im auftrag - den wagen mal grundlich reinigen + waschen (steht soweit ich mich erinnern kann sogar im leasingvertrag - "das auto ist gereinigt und gewaschen zu übergeben"😉.

eine smart repair würde ich nur dann machen lassen, wenn die kratzer nicht zu polieren sind.

aloah

Zitat:

Original geschrieben von Ralf1101


Hallo zusammen,

ich fahre z.Zt. noch einen 120d , bekomme aber Anfang September einen 525i Bj. 03.07. Den 120d habe ich ebenso wie auch den 525i geleast. Mitte Oktober muß ich den 120d beim Händler abgeben, nur ist jetzt für mich die Frage, was kann der Händler bzw. die DEKRA mir finanziell noch anlasten. Kleine Kratzer durch eigenverschulden sowie eine kleine mini Beule lasse ich durch SmartRepair beseitigen. Im Innenraum ist fast alles ok mit Ausnahme von einigen kleinen Kratzern im Kunststoff (habe eine jetzt 10 Jährige Tochter). Das Auto ist bei der Rückgabe ja schließlich 3 Jahre alt und ist ja somit auch gebraucht. Da ja im Monat der Rückgabe Das Auto TÜV fällig ist, frage ich mich, muß ich den TÜV bezahlen oder der Händler?
Wenn ihr mir dazu und allgemein zum Leasing etwas schreiben könnt wäre ich Euch sehr verbunden!

Dank.
Gruß,
Ralf

Ich würde den Wagen bei BMW bewerten lassen. Dann kannst DU immer noch entscheiden, ob DU smart Repare brauchst.

Meinen letzten 5er habe ich nach 120TKM zurück gegeben. Diverse Steinschläge waren keinerlei Problem. Normaler Gebrauch. Habe sogar noch 1600€ Minder KM zurück bekommen.

Habe den Wagen schon einmal vor der Unterschrift für den neuen bewerten lassen und dann einfach abgegeben. Hat 10 Min. gedauert. Kein Problem...

Hallo,

habt vielen dank für die vielen Tipps, werde den Wagen mal vor Abgabe in der Werkstatt prüfen lassen.

Gruß,
Ralf

Ich habe da noch eine Frage zur Leasing-Rückgabe: Wie siehtes mit Reifen aus? Reicht es, wenn die Tüv-fähig sind, oder wird eine Mindest-Profiltiefe verlangt. Es wäre ja ärgerlich, wenn man kurz vor der Rückgabe noch neue Reifen aufziehen müsste. Übrigens steht im Vertrag dazu nichts.

Der Laufleistung entsprechend.......Aber grundsätzlich würde wohl das Mindestprofil reichen...

Zitat:

Original geschrieben von SZ 900


Ich habe da noch eine Frage zur Leasing-Rückgabe: Wie siehtes mit Reifen aus? Reicht es, wenn die Tüv-fähig sind, oder wird eine Mindest-Profiltiefe verlangt. Es wäre ja ärgerlich, wenn man kurz vor der Rückgabe noch neue Reifen aufziehen müsste. Übrigens steht im Vertrag dazu nichts.

Muss mindestens 3mm Restprofil vorhanden sein.

Servus

Zitat:

@Massagemeister schrieb am 11. August 2008 um 00:32:27 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von SZ 900


Ich habe da noch eine Frage zur Leasing-Rückgabe: Wie siehtes mit Reifen aus? Reicht es, wenn die Tüv-fähig sind, oder wird eine Mindest-Profiltiefe verlangt. Es wäre ja ärgerlich, wenn man kurz vor der Rückgabe noch neue Reifen aufziehen müsste. Übrigens steht im Vertrag dazu nichts.

Muss mindestens 3mm Restprofil vorhanden sein.

Servus

Gibt doch von BMW sicherlich auch ein Dokument das die Rückgabekriterien beschreibt.

In dem von Audi steht drinn, dass die Sommerreifen eine Mindestprofiltiefe von 2mm und die Winterreifen von 4mm haben müssen.

Guter Tipp, bist nur 12 Jahre zu spät 🙂

Ist ja nur knapp daneben 😉

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