BMW X5 (F15) Leasing Konditionen
Hallo zusammen,
ich stehe kurz vor einer Neubestellung eines M50d. Als finales Angebot habe ich folgende Konditionen erhalten. Eure Meinung hierzu würde mich sehr interessieren.
X5 F15, M50d
BLP 111.390,00 Euro
36 Monate, 105.000km
0 Euro Anzahlung
mtl. Nettorate 1.336,19€
Gutes Angebot?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Milchmädchen können leider keinen X5 fahren, Kniebohrer sollte es sein lassen!
Was für ein überflüssiger und unqualifizierter Post...😕
BUK
398 Antworten
Zitat:
@cwitte2008 schrieb am 21. Oktober 2014 um 22:14:09 Uhr:
b) Ich mag meinen Händler zwar ganz gern, brauche ihn für die Konfiguration des Autos aber nicht. Ist es ethisch verwerflich, hier eine kleine "Ausschreibung" zu machen, gewünschte Konfiguration gegen Leasing-Konditionen? Passiert uns Dienstleistern ja auch permanent.
... dann mache ich das doch einfach so: Ich benötige Mitte/Ende Januar einen neuen saphirschwarzen X5 40d F15, exakt wie meinen jetzigen E70. 36 Monate Leasing, 20.000 km p.a., keine Anzahlung. Die damalige Konfiguration sende ich gerne per PN und freue mich auf Angebote. Danke und einen schönen Abend!
Zitat:
@cwitte2008 schrieb am 29. Oktober 2014 um 19:31:19 Uhr:
ich habe gestern mal bei meiner versicherung (allianz) nachgehakt, denn seit meinem ersten e70 2007 hat sich die versicherungssumme mehr als verdoppelt - jetzt erfuhr ist, dass das für den f15 40d noch einmal gestiegen ist! das macht's zwar fast auch nicht mehr, aber mir geht es da ums prinzip. könnt ihr mir sagen, wie der cayenne diesel (s) da im versicherungs-vergleich da steht?Zitat:
... dann mache ich das doch einfach so: Ich benötige Mitte/Ende Januar einen neuen saphirschwarzen X5 40d F15, exakt wie meinen jetzigen E70. 36 Monate Leasing, 20.000 km p.a., keine Anzahlung. Die damalige Konfiguration sende ich gerne per PN und freue mich auf Angebote. Danke und einen schönen Abend!
Noch etwas: Vfw X5 30d -> LF 0,89!
Bei Interesse bitte PN.
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Ich hätte mal eine Frage zum Leasing (Privat) da ich bisher meine Fahrzeuge immer gekauft hatte und mich aber nun entschlossen habe, meinen neuen X5 mal zu leasen.
Wie verhält es sich eigentlich wenn man mit dem Fz in dem Leasingzeitraum einen Unfall hatte (z.B. nicht selbst verschuldet) und es sich um einen Unfallwagen handelt? Es tritt ja sozusagen eine Wertminderung ein und wenn man das Fahrzeug wie bei mir immer zuvor sein Eigen nennt, bekommt man ja die Differenz des in etwa berechneten und eingetretenen Wertverlustes von der gegnerischen Versicherung erstattet. Nun müsste mir ja bei Leasingrückgabe auch ein gewisser Teil abgezogen werden da ja eine sogenannte Wertminderung des Fz da Unfallwagen, eingetreten ist. Nur entspricht das denn auch dem Anteil was man von der gegnerischen Versicherung zuvor erstattet bekommen hatte? Oder gibt's es da irgendwelche anderen Modalitäten?
Meinst Du die GAP?!
Ich darf hier einen Artikel in Auszügen zitieren:
"Was ist eine GAP-Deckung?
Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung bei normal erworbenen Fahrzeugen müssen Leasingnehmer im Schadensfall häufig noch zuzahlen, wenn laut Vertrag eine Differenz zwischen dem regulären Wiederbeschaffungswert und dem Restwert besteht. Die Versicherung bezahlt in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert, der aber meist unter dem im Vertrag festgelegten Restwert liegt. Um sich hier abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss der GAP-Deckung. Die GAP-Deckung tritt dann in Kraft, wenn Sie mit dem Leasingfahrzeug einen Totalschaden verursachen oder der Wagen gestohlen wird. Empfehlenswert ist der Abschluss dieser Zusatzversicherung in der Regel bei allen Fahrzeugen ab der Mittelklasse, da hier die Versorgungslücke meist im Verhältnis größer ausfällt.
Beim Leasing abschließen: GAP-Deckung
Die GAP-Deckung schließt die Lücke zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert nach einem Unfall. Wenn Sie ein Fahrzeug leasen, bei dem die Leasingablöse 14.000 Euro beträgt, der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Totalschadens aber nur 11.000 Euro, springt die GAP-Deckung mit der Übernahme der 3.000 Euro Differenz ein. Achten Sie daher schon bei Abschluss des Leasingvertrags darauf, dass diese Versicherung bereits enthalten ist. In einigen Leasingpaketen ist die GAP-Deckung bereits inklusive, und das zum Teil sogar kostenlos. Es gibt aber auch Anbieter, die das im Vertrag nicht anbieten und den Leasingnehmer auch nicht ausreichend beraten, wohl wissend, wer im Schadensfall dann für die Zusatzkosten aufkommen muss."
Hi. Erstmal danke für die Antwort. Nein die GAP meine ich damit nicht. Diese Modalitäten sind mir bekannt. Ich meine den Fall, wenn man einen Unfallschaden hatte und das Fahrzeug wieder instand gesetzt wurde. Wenn man es dann verkaufen würde, gibt man ja den Wagen als Unfallwagen an und bei der Bewertung nach Schwacke wird dies ja in der Regel etwas negativ am Restwert bewertet. Und meine Frage wäre jetzt, wie sich das beim Leasing und bei Rückgabe des Wagens verhält.
Der oder die Schäden, sprich auch die entsprechenden Wertminderungen gleichen doch die Versicherungen aus, entweder die eigene oder die den Unfallgegners.
An den Modalitäten der Rückgabe ändert sich insoweit nichts, da ja der Ausgleich schon eingespreist wurde, ebenda durch die Zahlungen der Versicherungen.
Zumindest bei BMW Leasing ist man verpflichtet Unfallschäden sofort zu melden, nicht erst am Leasingende. Dafür gibt es ein extra Formular: http://www.bmw.de/.../...schadenanzeige.pdf.download.1353520709090.pdf und auch ne extra Hotline. Das ganze ist hier beschrieben: http://www.bmw.de/de/fastlane/finanzieren-versichern/faq/leasing.html "Fragen im Schadensfall" und steht alles in den Leasing-Bedingungen ( die aber wohl die wenigsten lesen)
Eine Wertminderung von der gegnerischen Versicherung kassieren die dann sofort ein. Am Leasingende interessieren die reparierten Unfallschäden dann nicht mehr weiter.
Ich hätte da mal noch folgende Frage zum Kilometerleasing. Ich bin mir noch nicht so ganz sicher ob ich es auf 10000km pro Jahr oder 15000km abschließen soll. Meine bisherige Jahreskilometerleistung schwankte immer so zwischen 10-13000km. Mein Verkäufer meinte, dass dies auf die Leasingsrate ob nun 10-oder 15000km pro Jahr, 40 Euro im Monat ausmachen soll. Wenn ich jetzt die 40Euro auf 36 Monate rechne, macht dies eine Differenz von 1440 Euro. Aufgrund der Tatsache, dass 2500km bei Rückgabe eh nicht mit gerechnet werden, macht dies wenn ich am Ende dann doch 12500km bei Rückgabe zu viel drauf hätte, einen Nachzahlung von 1625 Euro, also gerade mal 185 Euro Differenz zu den 1440 Euro.
Wenn ich aber nun gleich auf 15000km pro Jahr abschließe, und rechne dies jetzt mit der Berechnung der Gutschrift der Minderkilometer, komme ich auf eine Rückerstattung von "nur" 875 Euro.
Nun meine Frage, da käme man ja theoretisch eigentlich immer besser wenn man von vornherein wenn man sich nicht genau sicher ist was die Jahreskilometerleistung betrifft, immer eine niedrigere Km Leistung vertraglich vereinbart. Oder wie macht ihr das?
Zitat:
@louislouis schrieb am 25. Januar 2015 um 19:54:28 Uhr:
Milchmädchen können leider keinen X5 fahren, Kniebohrer sollte es sein lassen!LG Louis
Da gehörst Du wahrscheinlich auch zu denen die keine Prozente beim Neukauf heraushandeln und aber auf den Kaffee vom Autohaus bestehen. Ja nee, ist klar. Mir geht's hier nicht um 200 Euro sondern ums Prinzip.
Zitat:
Milchmädchen können leider keinen X5 fahren, Kniebohrer sollte es sein lassen!
Was für ein überflüssiger und unqualifizierter Post...😕
BUK
Sorry, wollte mit meinem "Geläster" nur andeuten, dass ein X5 kein Fahrzeug für Sparfüchse sein kann. Falls sich jemanden beleidigt fühlt, bitte ich um Entschuldigung!
FG Louis