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Leasing-Golf: Fehler bei der Konfiguration

VW Golf 8 (CD)
Themenstarteram 20. April 2023 um 6:28

Hallo zusammen,

ich hatte letztes Jahr ein schriftliches Angebot für einen Leasing-Golf erhalten.

Mit dem Verkäufer hatte ich dann vor Ort das Angebot "Stück für Stück" durchgesprochen.

Dabei kam heraus, dass die Rückfahrkamera nicht mit in der angebotenen Konfiguration ist.

Ausdrücklich sagte ich dem Verkäufer, dass mir diese Rückfahrkamera wichtig ist.

Er hat sie dann in die Konfiguration mit aufgenommen. Das sei in den Unterlagen (in seinem Computer) so dokumentiert. Vier Tage später, als ich den Vertrag unterschrieben habe, war die Kamera dann aber wieder draußen. Der Verkäufer kann sich "an nichts" erinnern. Ich hätte den Vertrag so unterschrieben...

Ich habe nichts Schriftliches (zur geänderten Konfiguration), habe mir aber sagen lassen, dass mich der Verkäufer darauf aufmerksam hätte machen müssen, dass er die Kamera wieder rausgenommen hat...

 

Grüße,

Mototi

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Tja, wenn man nichts schriftliches hat, wie will man beweisen, dass man den Verkäufer auf die gewünschte RFK hingewiesen hat? Noch nicht einmal, dass die RFK tatsächlich jemals im System erfasst war, kann nachträglich nachgewiesen werden.

Spätestens hier wird dann Aussage gegen Aussage stehen. Also besser vor Unterschrift alles genau prüfen, so wie man es tunlichst immer machen sollte.

Keine Chance… Vertrag wurde unterschreiben, der Händler könnte jetzt auch sagen er hätte es vor Unterschrift kommuniziert…

Hallo Mototi,

ich hatte, bei meiner Kauf-Bestellung vor 2,5Jahren, auch vor, eine RFK zu bestellen. Beim Verkaufsgespräch wurden mit dem Verkäufer "alle" Punkte besprochen aber explizid keine RFK. Diese befindet sich in einem der Pakete die geordert werden können.

Mein vorhergehendes Leasig-Fahrzeug Mercedes B Klasse hatte eine RFK die ich aber, 4Jahre lang, äußerst selten benutzt habe denn es blieb immer ein Rest-Zweifel an dem noch zur Verfügung stehenden Abstand.

Inzwischen habe ich mich damit arangiert dass keine RFK vorhanden ist und benutze, notgedrungen, die drei Rückspiegel. Es geht auch ganz gut ohne.

Grüße, Rollmanze

Warum zum Teufel kontrolliert man nicht was man unterschreibt. Ich gehe grundsätzlich mit dem Verkäufer Punkt für Punkt die Bestellung durch damit nichts vergessen wird. Da würde ich sagen Pech gehabt und beim nächsten Mal prüfen wo man seine Unterschrift drunter setzt.

Davon ab bleibt dir zum Glück noch die Nachrüstung, das ist bei der RFK immerhin möglich.

Themenstarteram 20. April 2023 um 17:14

Beim Unterschreiben war alles digital. Der Verkäufer hatte mir ein Tablet unter die Nase gehalten u. ist mit mir die gefühlten 250 Punkte (ich weiß es nicht mehr genau) durchgegangen.

Ich habe ihm gesagt, beim nächsten Käufer solle er die Unterlagen zuvor dem Käufer schriftlich zukommen lassen, mit dem Hinweis, er möge doch bitte alles nochmal durchschauen. Es sei bereits vorgekommen, dass etwas gefehlt hat.

Das wollte er aber nicht hören. Vermtl. hatte ihm sein Chef gesagt gehabt: Keine Ein- bzw. Zugeständnisse.

Wobei er (mündlich) eingestanden hatte, dass die Kamera vier Tage vor der Unterschrift noch in der Konfiguration drin war etc. (Ich kann mir auch gut denken, wie die Kamera rausgeflogen ist; jetzt streitet er natürlich alles ab.)

Ich kenne den Verkäufer bereits seit ein paar Jahren. Es war mein erster Kauf mit Neuwagen-Konfiguration.

Evtl. kann ich noch eine Art "gütliche Einigung" hinbekommen. Ansonsten kann ich natürlich mit dem Leasing-Wagen für die Service-Intervalle auch in eine andere VW-Vertragswerkstatt gehen. Wird dem Autohaus vermtl. egal sein.

Bei so einen Ablauf würde ich da kein Auto kaufen geschweige einen Vertrag unterschreiben.

Wenn die RFK so wichtig ist und das auch kommuniziert wurde, hätte a) der Verkäufer die fertige Bestellung darauf hin nochmal überprüfen können aber b) muß der Besteller egal wie es abläuft den Inhalt ebenfalls vor der Unterschrift nochmal genau prüfen.

Daher würde ich sagen, beide Seiten sind beteiligt, wobei der Käufer den Nachteil hat.

Hast du keine Abstandpiepser drin?

Ist doch egal was er drin hat…. Er hatte die RFK bestellt, bekommt sie aber nicht

Zitat:

@matcher1.6 schrieb am 21. April 2023 um 12:45:15 Uhr:

Er hatte die RFK bestellt, bekommt sie aber nicht

Nö das ist falsch.

Er hätte gerne die RFK bestellt, hat sie aber nicht bestellt und entsprechend nicht bekommen.

Fehler ganz klar 50/50 bei Verkäufer und Käufer.

Zitat:

@matcher1.6 schrieb am 21. April 2023 um 12:45:15 Uhr:

Ist doch egal was er drin hat…. Er hatte die RFK bestellt, bekommt sie aber nicht

Eben nicht. Die Piepser sind ziemlich gut, ggf kann man die nachrüsten wenn nicht vorhanden.

Zitat:

 

Eben nicht. Die Piepser sind ziemlich gut, ggf kann man die nachrüsten wenn nicht vorhanden.

Darum geht es hier aber nicht.

Mit dem Autohaus verhandeln, dass sie die RFK später einbauen und Du beteiligst dich an den Kosten z.B. 50%, das wäre doch rel. fair

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