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Leasing Kleinunternehmer

Themenstarteram 13. Juli 2020 um 17:01

Moin,

ich habe es auf einen Renault Zoe abgesehen als Dienstwagen, welchen ich hauptsächlich privat fahren will.

Die Frage ist welche Voraussetzungen muss mein Gewerbe erfüllen und darf ich als Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung einen solchen Wagen leasen?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Entweder die Leasingraten sofort vom Privatkonto abbuchen lassen oder als Privatentnahme buchen.

Beruflich bedingte Fahrten kannst du dann mit dem betrieblichen Bereich abrechnen. Etwas umständlich, du musst die Fahrtkosten erst als private Einlage buchen und dann den Betrag aus Ausgabe.

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Dienstwagen, der "hauptsächlich" privat gefahren werden soll? So aus der Erinnerung, steuerlich nicht zulässig.

Soweit ich weiß müssen da 50% dienstlich genutzt werden. darunter wird es schwer es dem Finanzamt begreiflich zu machen.

Es muss eine betriebliche Nutzung von mindestens 50 % vorliegen, die ggf. mit Fahrtenbuch nachgewiesen werden muss. Und dann habe ich immer noch die 1%- Versteuerung (ok, hier 0,5%).

Themenstarteram 13. Juli 2020 um 17:35

Gelten die 50% auf die KM Leistung?

Na klar, worauf sonst? Zeitlich Nutzung?

Schau dir doch mal die Angebote für den Zoe an, z.Zt. bei 99,- € incl. Batteriemiete. Dank hoher E-Förderung. Lohnt sich da die steuerliche Geltendmachung und Versteuerung der Privatnutzung?

Themenstarteram 13. Juli 2020 um 17:42

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Juli 2020 um 19:39:19 Uhr:

Na klar, worauf sonst? Zeitlich Nutzung?

Schau dir doch mal die Angebote für den Zoe an, z.Zt. bei 99,- € incl. Batteriemiete. Dank hoher E-Förderung. Lohnt sich da die steuerliche Geltendmachung und Versteuerung der Privatnutzung?

Ich habe mir so gedacht, dass es dann evtl. praktisch wäre 3 Mal nach Österreich zu fahren um da einen kleinen Auftrag anzunehmen um dann die restlichen 5000km privat zu fahren ??

so ein Murks wegen 99 €?? Dann wird das FA noch einiges finden!

Das lohnt nicht wirklich. Da sollte man schon ein Fahrzeug anschaffen, welches die Anforderungen der Firma erfüllt.

Grundsätzlich kann jeder Einzelunternehmer ein Fahrzeug für sein Unternehmen kaufen. Man muss dem Finanzamt nachweisen, dass es zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Sollten da Zweifel aufkommen, kann das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet werden. Sollte dabei erkennbar sein, dass die betriebliche Nutzung zu gering ist, wird das Finanzamt das Fahrzeug dem Privatvermögen zuordnen und sämtliche Kosten sind privat zu tragen.

Selbst wenn es ins Betriebsvermögen geht, und man wie hier unter die Kleinunternehmerregelung fällt die, soviel ich weiß Umsatzsteuerbefreit sind, kann natürlich weder beim Kauf, Leasing, Wartung usw. die anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer gegengerechnet werden. Das alleine nimmt dem Ganzen schon eine Menge an Attraktivität.

Mein Tipp: Das Fahrzeug privat kaufen, und dem Unternehmen die betrieblichen Fahrten mit 0,30 € p. Km in Rechnung stellen.

Zitat:

@Nosports schrieb am 14. Juli 2020 um 13:59:46 Uhr:

Mein Tipp: Das Fahrzeug privat kaufen, und dem Unternehmen die betrieblichen Fahrten mit 0,30 € p. Km in Rechnung stellen.

Genau so.

Gewerbliche Leasingangebote sind ja aber i.d.R. günstiger als die Privatkonditionen. Lese mich gerade erst in die Thematik ein, deshalb ist meine Frage vielleicht naiv, aber:

Kann man als Freiberufler/Kleinunternehmer nicht ein Fahrzeug zu den gewerblichen Konditionen leasen und die Kosten (inkl. MwSt.) privat tragen? Dies für den Fall, dass man das Fahrzeug nicht als Dienstwagen absetzen will.

Entweder die Leasingraten sofort vom Privatkonto abbuchen lassen oder als Privatentnahme buchen.

Beruflich bedingte Fahrten kannst du dann mit dem betrieblichen Bereich abrechnen. Etwas umständlich, du musst die Fahrtkosten erst als private Einlage buchen und dann den Betrag aus Ausgabe.

Direkt über das Privatkonto laufen lassen, wäre auch mein Weg der Wahl, wenn ich ein Privatauto benötigen würde.

Im konkreten Fall würde das Fahrzeug überwiegend privat genutzt (vielleicht 10% geschäftl. Fahrten). Wollte nur die Logik bestätigt haben, dass das Fahrzeug ggü. der Leasingbank als Geschäftswagen bezogen werden kann (um die günstigeren Konditionen zu erhalten), das Fahrzeug aber vielleicht gar nicht in der Steuerberechnung des Gewerbes auftaucht/abgesetzt wird.

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