ForumW204
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. Lackierung der vorderen Stoßstange = Unfallfahrzeug? Kaufen oder nicht?

Lackierung der vorderen Stoßstange = Unfallfahrzeug? Kaufen oder nicht?

Mercedes C-Klasse W204

Guten Tag,

auf der Suche nach einer C-Klasse habe ich bei einem Freundlichen in der Nähe einen "Jungen Stern" gefunden der mir soweit auch zugesagt hat, von der Farbe und Ausstattung bis hin zum Preis war eigentlich alles soweit ok.

Auf die erste tel. Anfrage im Hinblick auf die Unfallfreiheit bestätigte mir der VK der Wagen sei unfallfrei, lediglich ein Parkrempler an der vorderen Stoßstange sei vom Vertragshändler fachgerecht behoben und lackiert worden.

Nachdem wir uns weitesgehend nun schon einig waren bekam ich per Mail eine Bestellung welche ich unterschreiben sollte, hier steht drin:

"im Rahmen der verkaufsbedingten Herrichtung wurden am Fahrzeug - soweit erforderlich - geringfügige Beschädigungen behoben und Lackausbesserungen vorgenommen - reparierter Stoßfänger vorn in Höhe von 734,79 €"

damit könnte ich ja eigentlich noch leben, allerdings heißt es dann weiterhin:

Unfall lt. Vorbesitzer: Ja

Und hier wird es mir irgendwie etwas komisch, warum heißt es erst "unfallfrei" aber dann will man das so nicht in den Kaufvertrag aufnehmen? Ich will kein Auto (nein auch nicht mit MB Garantie) welches einen Unfall hatte und bei dem das auch so in den Unterlagen steht. Spätestens in ein paar Jahren wenn dieses Auto wieder beim Freundlichen in Zahlung genommen werden soll wird dort sonst kräftig mit den Augen gerollt und mit Verweis "es sei ja nur ein Unfallwagen" der Preis nach unten gedrückt...

Von daher meine Fragen:

1.) Wie schlimm kann es den bei der Höhe der Reparaturkosten wirklich gewesen sein? Wenn es kein Lackdocktor sondern der Vertragshändler selber repariert sind ja schon für kleine Schäden schnell mal 400,- € fällig, ich kann derzeit aber nicht abschätzen ob es denn jetzt wirklich nur ein Parkrempler war oder ob da nicht ggf. doch mehr gewesen ist als man mir bisher erzählen wollte (aber gut zumindest wieder was gelernt: Auch Vertragshändler sind nicht viel besser als der Feld-Wald-und Wiesen Händler im Industriegebiet).

 

2.) Im Netz findet man (so auch bei Mobile und Autoscout) häufig die Angabe, dass man fachmännisch reparierte Schäden bis zu einer Höhe von 1.500,- € beim Verkauf nicht zwingend angeben muss. Eine Quelle für diese Aussagen konnte ich aber bisher nicht wirklich ausmachen, kennt da jemand die Herkunft bzw. ggf. ein Urteil auf das sich diese Aussagen stützen?

3.) Kaufen oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Ein schwieriges Thema, bei dem wahrscheinlich alle Recht und Unrecht haben, weil der Gesetzgeber bis dato nicht eindeutig definiert hat, welche Begriffe wann zu verwenden sind (die Begriff "Unfallfrei", "Bagatellschaden" und "Unfallschaden"). Nach meiner Meinung (!) sollten bei der Fahrzeugbeschreibung nur noch diese Begriffe verwendet werden.

  • Unfallfrei und Nachlakierungsfrei (= selbsterklärend)
  • Unfallfrei mit Lackschaden (= leichte Kratzer, die ohne Teiledemontage beseitigt wurden, ugs. Spotrepair)
  • Bagetellschaden (= leichte Beschädigungen mit Teiledemontage, die aber ohne Austausch von Teilen beseitigt wurden)
  • Schraubschaden (= erhebliche Beschädigungen bei den Fahrzeugteile erneuert wurden, aber kein Rahmenschaden vorlag)
  • Unfallschaden/Unfallwagen (= alles war mehr als ein Schraubschaden ist, sprich tragende Teile wurden instandgesetzt)

Zum Glück gibt es entsprechende Urteile zu diesem Thema.

Recht: ''Unfallfrei'' bei Gebrauchtwagen streng definiert

Zitat:

Das Merkmal "unfallfrei" im Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ist eng gefasst. Auch kleinere Blechschäden dürfen nicht vorhanden sein, ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Das hat das Thüringer Oberlandesgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Nach Ansicht der Richter stellt der Eintrag "unfallfrei" im Bestellformular eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, die allenfalls Bagatellschäden durchgehen lässt, also leichte unbedeutende Kratzer.

Aber selbst kleinere Blechschäden, ohne dass von einem Unfallfahrzeug im engeren Sinne gesprochen werden müsste, sind bereits als erheblich anzusehen und rechtfertigen ohne weiteres die Rückgabe des Autos. (Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301).

Mein Tipp: Wenn du weiterhin das Auto kaufen willst, dann solltest du unbedingt im Kaufvertrag mit aufnehmen lassen, dass "das Fahrzeug ausschließlich die laut beiliegender Rechnung aufgeführten geringfügigen Beschädigungen und Lackschäden hatte und darüber keine weiteren Unfallschäden gehabt hat".

cu termi0815

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten
am 22. November 2011 um 12:17

Du beantwortest Deine Frage doch bereits.

Du willst kein Auto, dass als Unfallwagen im Kaufvertrag gekennzeichnet ist.

Also entweder nicht kaufen oder nur kaufen, wenn es als unfallfrei im Kaufvertrag steht.

zu 1.) Mein ex-W204 wurde auch mal von einem anderen Verkehrsteilnehmer touchiert und es waren wirklich nur minimale Lackspuren zu sehen.

Die Instandsetzung - also nur Demontage der Stosstange, komplette Lackierung und Wiedermontage - kostete beim :) auch ca. 600-700 EUR. Von den angegeben Kosten ist demzufolge davon auszugehen, dass es sich tatsächlich nur um einen minimalen Schaden handelte und sich die "Reparatur" auf das Lackieren beschränkte.

zu 2.) Wie man mit dem Terminus "Unfallwagen" umzugehen hat, ist nicht so einfach zu definieren. Laut Rechtsprechung sind wohl Lackschäden mit Reparaturkosten unter 1000 EUR (oder 1.500 EUR) nicht als Unfall zu deklarieren, MB sagte mir jedoch, dass sie jedwede Arbeiten am Fahrzeug eben als "Unfall" bezeichnen.

Dem Käufer meines W204 teilte ich genau das mit, sprich dass mein Wagen zwar im Sinne der Rechtsprechung keinen Unfall hatte, jedoch fachmännisch durch einen MB-Betrieb lackiert wurde. Mit Vorlage der Originalrechnung war er zufrieden und hat das Auto bedenkenlos gekauft und hat dies in der Preisverhandlung auch nicht mehr zur Sprache gebracht.

zu 3.) Stell dir doch einfach die umgekehrte Frage: Wie würdest du als späterer Käufer deines Wagens reagieren, wenn dir der Verkäufer eine lückenlose Dokumentation aufweist und auch ganz ehrlich aufzeigt, dass er zwar keinen Unfall im umgangsprachlichen Sinne hatte, jedoch fachmännisch kleine Lackschäden repariert wurden! Wenn du damit kein Problem hast, dann kannst du das Auto auch bedenkenlos kaufen, sofern dir alles andere einschliesslich dem Preis zusagt.

 

Liegt er denn preislich unter vergleichbaren Autos? Sprich: Hat der Händler den "Unfallschaden" bereits entsprechend im Preis berücksichtigt oder hättest du da evtl. noch etwas Spielraum?

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79

Liegt er denn preislich unter vergleichbaren Autos? Sprich: Hat der Händler den "Unfallschaden" bereits entsprechend im Preis berücksichtigt oder hättest du da evtl. noch etwas Spielraum?

Es ist m.E. ein gutes Angebot (wenn jetzt auch kein absoluter Knallerpreis), wenn man jetzt aber mit der Voraussetzung an die Sache rangeht, dass es ein "Unfallfahrzeug" ist müsste da im Preis sicherlich noch ein wenig Luft drin sein.

Der Freundliche will jetzt erstmal noch mal schauen ob sie die Reparturrechnung noch in der Akte haben und mir dann sagen was genau gemacht worden ist.

Wenn Du allerdings die Formulierung Unfallfahrzeug im Vertrag akzeptierst, dann ist der Verkäufer fein raus. Es muss ja nicht so sein, dass der Rempler vorne der einzige Schaden ist, den das Fahrzeug hatte...

Gar nicht so schwer zu erklären, wenn die Angaben so der Richtigkeit entsprechen.

Im rechtlichen Sinne ist das Fz unfallfrei. Erst wenn durch den Schaden der Austausch der Schürze gegen eine neue hätte erfolgen müssen, wäre das Fz im rechtlichen Sinne zu einem Unfallfz geworden. Die Wiederanbringung der urprünglichen Schürze und die (Teil)lackierung dieser macht kein Unfallfz aus, sofern es dann auch tatsächlich damit getan ist.

Die Angabe im Vertrag, daß das Fz lt. VB einen VU gehabt hat, ist rechtlich zwingend erforderlich. Das Wort Unfall ist aber nicht mit dem Unfall gleichzusetzen, aus dem ein Fz im rechtlichen Sinne ein Unfallfz wird. Man hätte z.B. das Wort Unfall auch durch das Wort Schaden ersetzen können, also Schäden lt. Vorbesitzer...

Das Fz hatte einen Schaden, der offensichtlich noch zu den Bagatellschäden zuzuordnen ist und der fachmännisch repariert wurde.

Zitat:

Original geschrieben von TheRanger

Wenn Du allerdings die Formulierung Unfallfahrzeug im Vertrag akzeptierst, dann ist der Verkäufer fein raus. Es muss ja nicht so sein, dass der Rempler vorne der einzige Schaden ist, den das Fahrzeug hatte...

Genau das wäre auch meine Befürchtung, wenn das schon so anfängt, dann weiß man ja nie genau ob da nicht doch noch ein Klopfer drin steckt oder nicht...

Aber so wie es momentan aussieht ist der Händler noch mal in sich gegangen und passt die Unterlagen jetzt dahingehend an, dass eine Unfallfreiheit bescheinigt wird und lediglich die vorgenommenen Instandsetzungarbeiten am Stoßfänger mit erwähnt werden.

Generell gilt: Solange kein Blech getauscht, gespachtelt oder anderweitig gerichtet werden musste, keine Plastikteile (Stoßstangen) getauscht wurden gelten Fahrzeuge NICHT als Unfallwagen und sind somit Unfallfrei!

Die vordere Stoßstange zu ersetzen kostet incl Lack um die 1000€. Soviel kann ich sagen.

Ein schwieriges Thema, bei dem wahrscheinlich alle Recht und Unrecht haben, weil der Gesetzgeber bis dato nicht eindeutig definiert hat, welche Begriffe wann zu verwenden sind (die Begriff "Unfallfrei", "Bagatellschaden" und "Unfallschaden"). Nach meiner Meinung (!) sollten bei der Fahrzeugbeschreibung nur noch diese Begriffe verwendet werden.

  • Unfallfrei und Nachlakierungsfrei (= selbsterklärend)
  • Unfallfrei mit Lackschaden (= leichte Kratzer, die ohne Teiledemontage beseitigt wurden, ugs. Spotrepair)
  • Bagetellschaden (= leichte Beschädigungen mit Teiledemontage, die aber ohne Austausch von Teilen beseitigt wurden)
  • Schraubschaden (= erhebliche Beschädigungen bei den Fahrzeugteile erneuert wurden, aber kein Rahmenschaden vorlag)
  • Unfallschaden/Unfallwagen (= alles war mehr als ein Schraubschaden ist, sprich tragende Teile wurden instandgesetzt)

Zum Glück gibt es entsprechende Urteile zu diesem Thema.

Recht: ''Unfallfrei'' bei Gebrauchtwagen streng definiert

Zitat:

Das Merkmal "unfallfrei" im Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ist eng gefasst. Auch kleinere Blechschäden dürfen nicht vorhanden sein, ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Das hat das Thüringer Oberlandesgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Nach Ansicht der Richter stellt der Eintrag "unfallfrei" im Bestellformular eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, die allenfalls Bagatellschäden durchgehen lässt, also leichte unbedeutende Kratzer.

Aber selbst kleinere Blechschäden, ohne dass von einem Unfallfahrzeug im engeren Sinne gesprochen werden müsste, sind bereits als erheblich anzusehen und rechtfertigen ohne weiteres die Rückgabe des Autos. (Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301).

Mein Tipp: Wenn du weiterhin das Auto kaufen willst, dann solltest du unbedingt im Kaufvertrag mit aufnehmen lassen, dass "das Fahrzeug ausschließlich die laut beiliegender Rechnung aufgeführten geringfügigen Beschädigungen und Lackschäden hatte und darüber keine weiteren Unfallschäden gehabt hat".

cu termi0815

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!

Generell gilt: Solange kein Blech getauscht, gespachtelt oder anderweitig gerichtet werden musste, keine Plastikteile (Stoßstangen) getauscht wurden gelten Fahrzeuge NICHT als Unfallwagen und sind somit Unfallfrei!

Die vordere Stoßstange zu ersetzen kostet incl Lack um die 1000€. Soviel kann ich sagen.

Das ist so eine Sache! meine EX-E-Klasse hatte nie einen Unfall, aber nach dieser Definition hätte ich Ihn als solchen Verkaufen müssen.

Der hatte einen Einbruchsschaden! Da es Stümper waren, hatten diese einen Versuch an der hinteren Tür auf der Beifahrerseite gestartet. Ein Brecheisen wurde zwischen Karossierie und Tür geschoben. Dann versuchten die Spacken es auf zu hebeln! Also oben am Dach und an der Tür wurde gespachtelt und lackiert, alles bei meinem Freundlichen! Der sagte es sei kein Unfall, hat er doch recht! Es war "nur ein Einbruch"!

Überstieg die 1.000.- Euro locker, vom restlichen Schaden ganz zu schweigen.

Einen Rempler an der Stossstange würde mich nicht kratzen! Unfallwagen hin oder her, finde es viel wichtiger das man Ehrlich ist! Die Unterlagen einsehen kann und danach kann man immer noch entscheiden! Würde mir die Schäden, falls es mehr wären, schriftlich bestätigen lassen!

Gruß

Jens

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!

Generell gilt: Solange kein Blech getauscht, gespachtelt oder anderweitig gerichtet werden musste, keine Plastikteile (Stoßstangen) getauscht wurden gelten Fahrzeuge NICHT als Unfallwagen und sind somit Unfallfrei!

Die vordere Stoßstange zu ersetzen kostet incl Lack um die 1000€. Soviel kann ich sagen.

Könnte eventuell daran liegen, dass bei dem von Dir geschilderten Szenario KEIN Unfall per Definition passiert sein kann :D Oder: der Schaden ist noch nicht repariert worden, was demzufolge ja auch noch Unfallfreiheit zur Folge hätte :eek: (gebe zu, ist spitzfindig, aber das ist nun mal die gesamte Materie! Da ist ein "unbedachter" Satz schnell geschrieben, z.B. im Kaufvertrag, und schon kann es Ärger geben!).

Von daher: ICH wäre vorsichtig mit pauschalen Aussagen zu Unfallwagen bzw. unfallfrei. Da wird regelmäßig vor Gericht drüber gestritten, Juristen hauen sich darübr seit Jahren "die Köppe ein" (und verdienen z.T. prächtig ;)).

Ein pauschales Urteil, dass alle Fälle und alle theoretischen Möglichkeiten einschließt, ist mir nicht bekannt.

@ TE

Über einen lackierten Kratzer in der Stoßstange würde ich mir nun gar keinen Kopf machen. Fast jeder Junge Stern hat irgendwo einen kleiner Kratzer lackiert bekommen, bzw. der Kunde findet einen solchen und bittet vor dem Kauf um Beseitigung desselben ...

Von daher: kaufen!

Wer Jungfräulichkeit möchte, der muss in den teuren Apfel beißen ... (ich nicht!)

Hallo kann dich gut verstehen. Bin auch schon direkt bei Niederlassungen auf fahrzeuge die angeblich Unfallfrei sein sollten reingefallen.

Aber so wie ich das hier verstehe müsste das Fahrzeug doch unter die Jungen Sterne fallen. Also wenn die das aus dem Vertrag Raus nehmen, würde ich das Fahrzeug nehmen und durch die Junge Sterne hast du ja eh wie überall von denen Beworben 10 Tage rückgaberecht. Also wenn du ihn dann hast einfach komplett nachsehen lassen. Meist würde es ja schon helfen sich mal ein Paar Produktionsstempel die eigentlich auf allen teilen sind anzusehen. Kannst ja z.B. Prüfen wenn vorne etwas gewesen sein sollte ob die Scheinwerfer oder der Grill jünger sind als das Auto selbst. Und sollte sich herausstellen das er einen Unfall hatte kannst du ihn sowieso zurückgeben auch nach einer längeren zeit.

ACHTUNG! Bei JS ist es kein Rückgaberecht. Es ist ein Umtauschrecht. Ein großer Unterschied!

Das mag sein aber ich denke nicht das die zwei gleiche Fahrzeuge haben das sie einfach tauschen könnten. Und wenn doch ein Unfall vorliegt müssen die ihn zurück nehmen hatte ich zweimal und wurde ohne probleme zurück genommen. Wurde gefragt ob ich ein anderes Fahrzeug wollte oder mein Geld zurück da mein altfahrzeug schon Verkauft war.

Steht auch nirgendwo geschrieben, dass die einem ein praktisch identisches Fahrzeug vorhalten müssen. Siehe JS-Garantiebedingungen.

Das bei verschwiegenen Unfallschäden andere Dinge, nämlich juristische, greifen, das dürfte allen klar sein ... Aber ein Autos als JS kaufen, um es dann nach dem Kauf erstmal von anderen (Gutachtern?) unter die Lupe nehmen zu lassen, das wäre mir doch etwas zuviel Zauber. Klar hat auch MB mal ein faules Ei im Nest, aber ich gehe einfach mal davon aus, dass die JS üblicherweise und in der überwiegenden Mehrheit "saubere" Autos sind.

Und der TE schrieb etwas von einem Kratzer in der Stoßstange, das ist ja nun wirklich kein Indiez für einen frontalen Aufprall schwerster Ausprägung ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. Lackierung der vorderen Stoßstange = Unfallfahrzeug? Kaufen oder nicht?