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Kosten große Inspektion zu teuer?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 19. Mai 2017 um 14:38

Hallo liebe Forengemeinschaft,

nach dem ich hier schon seit über einem Jahr fleißig mitlese und schon einige hilfreiche und interessante Infos erfahren habe muss ich nun mal ein eigenes Thema erstellen. Also erstmal ein großes Lob an die Community!

Ich habe die SuFu schon genutzt und auch einige Inspektionsthemen gefunden aber leider haben diese mir noch nicht so richtig weiter geholfen. Bei den Preisdiskussionen bin ich irgendwie nie auf so eine hohe Summe gekommen, wie bei meinem Kostenvoranschlag...

 

Ich habe mir letztes Jahr einen gebrauchten Golf 7 gekauft - 1.2 TSI mit 105 PS. Der hat nun knapp 43.000 km drauf, ist von 2013 und muss laut Leuchte zur (großen) Inspektion.

- Öl wurde vor 2 Jahren gemacht, muss also erneuert werden

- Bremsflüssigkeit wäre letztes Jahr fällig gewesen, muss also gemacht werden (schade, dass der Händler da nichts gesagt oder gemacht hat; angezeigt wurde auch nichts und TÜV wurde vor Kauf neu gemacht)

Ich habe bei einem hier im Forum empfohlenen Händlern in Frankfurt nach einem Kostenvoranschlag gefragt und war doch etwas schockiert... über 700 Euro. Diese Summe habe ich in den anderen Themen hier noch nicht gelesen! Kann das wirklich sein?? :eek::eek:

Habe den KV mal angehängt. Was meint ihr dazu?

Beste Grüße

 

 

 

Kv1
Kv2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 21. Mai 2017 um 14:00:04 Uhr:

Für meinen Golf habe ich "Wartung und Inspektion" abgeschlossen, so wird monatlich ein gleichbleibender Betrag (22,90) abgebucht und es ist wesentlich günstiger als beim Vertragshändler direkt zu zahlen: Hinstellen und abholen und nix zahlen - fertig ;)

Das bezweifle ich. . . . .

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Themenstarteram 19. Mai 2017 um 20:03

Ich habe jetzt mal das Serviceheft rausgesucht und so wie es aussieht wurde bisher nur eine Serviceeinheit durchgeführt. Ich habe mal Fotos angehängt. Das erste ist von der Zulassung, die anderen beiden von Serviceeinheit 1.

 

Jetzt bin ich irritiert. Wurde noch nie eine Inspektion durchgeführt? Hätte das nicht der Händler machen müssen? Wenn nicht, hätte das Auto es mir nicht anzeigen müssen?

 

Es steht ja auch dort “Ihr nächster Servicetermin nach Service-Intervall-Anzeige“. Und das Auto hat sich erst jetzt gemeldet wegen Inspektion in den nächsten 10 Tagen.

 

Habe das Auto im Mai letzten Jahres gekauft.

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am 19. Mai 2017 um 20:08

Wo siehst du da einen Fehler? Der erste Service war offenbar zeitabhängig, also nach 2 Jahren.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 19. Mai 2017 um 21:18:39 Uhr:

Lies bitte noch mal, was ich weiter oben geschrieben hatte. Ich hatte nicht den Wechsel der Bremsflüssigkeit kritisiert, auch nicht die Kosten dafür, sondern den extra aufgeführten Posten "Kupplungsanlage entlüften" und dessen Kosten.

Du hast geschrieben das die Kupplung nicht extra entlüftet werden muß...

Wie willst du die Bremsflüssigkeit bis zum Kupplungsnehmerzylinder sonst wechseln ?

Das ist eine extra Arbeit die berechnet wird.Bei Fahrzeugen mit DSG gibt es diese Position nicht

Der Fehler im Serviceheft ist die fehlende vorgeschriebene Inspektion nach 2 Jahren. Dort steht nur Ölwechsel. Erste Inspektion ist nach Wartungsanzeige (max 30Tkm ) oder spätestens nach 2 Jahren

am 19. Mai 2017 um 20:19

VW-Werkstätten verwenden ein automatisches Befüllsystem, bei dem keine Luft in die Brems- oder Kupplungshydraulik kommt. Die Methode "pumpen - Druck aufbauen - Entlüftungsventil öffnen und wieder schließen - Flüssigkeit nachfüllen" wird heute von Fachwerkstätten nicht mehr angewendet.

Beim Serviceheft kann ich nur den Fehler erkennen, dass damals der Innenraumfilter hätte gewechselt werden müssen.

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 20:21

Das ist mein erstes eigenes Auto, deswegen entschuldigt bitte, wenn ich mich vielleicht dumm anstelle...

 

Ich habe das Auto deswegen ja auch extra bei einem Händler und nicht von privat gekauft.

 

- es fehlt SICHER die Inspektion nach 2 Jahren?

- es fehlt die große Inspektion nach den ersten 3 Jahren?

-damit auch der Bremsflüssigkeitwechsel nach 3 Jahren?

 

Ich habe das Auto ja sozusagen einen halben Monat vor seinem 3. Geburtstag gekauft. Da wäre doch spätestens eine Inspektion fällig gewesen.

Zitat:

@Kermit7 schrieb am 19. Mai 2017 um 22:03:02 Uhr:

Ich habe jetzt mal das Serviceheft rausgesucht und so wie es aussieht wurde bisher nur eine Serviceeinheit durchgeführt. Ich habe mal Fotos angehängt. Das erste ist von der Zulassung, die anderen beiden von Serviceeinheit 1.

Jetzt bin ich irritiert. Wurde noch nie eine Inspektion durchgeführt? Hätte das nicht der Händler machen müssen? Wenn nicht, hätte das Auto es mir nicht anzeigen müssen?

Es steht ja auch dort “Ihr nächster Servicetermin nach Service-Intervall-Anzeige“. Und das Auto hat sich erst jetzt gemeldet wegen Inspektion in den nächsten 10 Tagen.

Habe das Auto im Mai letzten Jahres gekauft.

Da war offensichtlich ein "Fachmann" am Werk, nämlich ahnungslos. als erstes, es gibt in der regel keinen Ölwechselservice, welcher fälschlicherweise angekreutzt ist. 6/2015 hätte eine Inspektion mit LL-Ölwechsel erfolgen müssen. 6/2016 war eine Inspektion mit erweitertem Umfang fällig, ohne Ölwechsel. Spätestens hier hätte es deinem Händler auffallen müssen! VW? Da wurde geschludert und keiner hat es gemerkt. Deshalb schrieb ich ja, wenn es ein Freundlicher war, stell ihm den Wagen auf den Hof.

Sorry, ich benutze selber so ein Gerät...

Deswegen muss für den Wechsel immer noch am Nehmerzylinder entlüftet werden.Da hat sich nichts geändert.

Wie willst du die Bremsflüssigkeit zum Nehmerzylinder sonst wechseln ?

Und der Service ist natürlich fehlerhaft durchgeführt worden...

 

Zitat:

@kofel schrieb am 19. Mai 2017 um 20:02:51 Uhr:

....

Die verlangen die Arbeitszeit für das erweiterte Service und entblöden sich nicht, jede Postion nochmals zu verrechnen:

Zündkerzenwechsel - 20 Minuten *)

Pollenfilterwechsel - 5 Minuten *)

Bremsflüssigkeitswechsel - 15 Minuten reine Arbeit *)

*) meine Zeitschätzung

Wozu zahlt man denn die (erweiterte) Servicezeit, wenn die Arbeitszeit für die Arbeiten nicht schon damit abgegolten wären? Manche Werkstätten haben sie ja nicht mehr alle ...

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Inspektion mit erweitertem Umfang hat nichts mit den separat abzurechnenden Zusatzarbeiten zu tun. Das war schon immer so.

am 19. Mai 2017 um 20:30

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 19. Mai 2017 um 22:24:16 Uhr:

Sorry, ich benutze selber so ein Gerät...

Deswegen muss für den Wechsel immer noch am Nehmerzylinder entlüftet werden.Da hat sich nichts geändert.

Wie willst du die Bremsflüssigkeit zum Nehmerzylinder sonst wechseln ?

Dann meinst du offenbar "entleeren" oder "wechseln" und schreibst aber "entlüften". Entlüften muss man nur, wenn Luft ins System kam.

Außerdem gilt auch hier: Wenn Zusatzarbeiten bereits in einem "Grund-Paket" enthalten sind, dann dürfen sie nicht extra berechnet werden. Wenn es technisch korrekt ist, dass beim sog "Bremsflüssigkeitswechsel" auch die Flüssigkeit im System der Kupplungshydraulik erneuert wird, dann ist das im Paket-Preis enthalten. Ein separater Posten zur Kupplungshydraulik ist daher nur zulässig, wenn kein Bremsflüssigkeitswechsel durchgeführt wurde, sondern beispielsweise der Geber- oder Nehmerzylinder getauscht wurde.

Bekommt jede Werke die Entlüftung der Kupplung hin? Hatte ich noch nie auf der Rechnung. Wie läuft das ab? Auch über den Druck von oben?

@ Kermit7

Du brauchst dich nicht zu entschuldigen

Die Werkstätten blicken da teilweise selber nicht durch

Ich wurde bei meinem Vorgänger bei der Annahme der 3 Jahresinspektion gefragt ob ich das Motoröl nicht wieder selber anliefere. Der war aber nicht fällig.Nach Wartungsanzeige noch gut 15Tkm oder in einem Jahr.

Der Mitarbeiter musste sofort in der Werkstatt anrufen damit sie das Öl nicht ablassen

Das ist falsch und wird schon seit Jahren so gehandhabt. Der Posten der Kupplungsentlüftung ist beim Bremsflüssigkeitswechsel eine Zwangskombi und eine Zusatzarbeit.

am 19. Mai 2017 um 20:36

Ich hatte nach einem Bremsflüssigkeitswechsel noch nie einen Posten zur Kupplungshydraulik auf der Rechnung.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 19. Mai 2017 um 22:30:17 Uhr:

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 19. Mai 2017 um 22:24:16 Uhr:

Sorry, ich benutze selber so ein Gerät...

Deswegen muss für den Wechsel immer noch am Nehmerzylinder entlüftet werden.Da hat sich nichts geändert.

Wie willst du die Bremsflüssigkeit zum Nehmerzylinder sonst wechseln ?

Dann meinst du offenbar "entleeren" oder "wechseln" und schreibst aber "entlüften". Entlüften muss man nur, wenn Luft ins System kam.

Außerdem gilt auch hier: Wenn Zusatzarbeiten bereits in einem "Grund-Paket" enthalten sind, dann dürfen sie nicht extra berechnet werden. Wenn es technisch korrekt ist, dass beim sog "Bremsflüssigkeitswechsel" auch die Flüssigkeit im System der Kupplungshydraulik erneuert wird, dann ist das im Paket-Preis enthalten. Ein separater Posten zur Kupplungshydraulik ist daher nur zulässig, wenn kein Bremsflüssigkeitswechsel durchgeführt wurde, sondern beispielsweise der Geber- oder Nehmerzylinder getauscht wurde.

Da wird nichts entleert,das hatte ich nirgendwo geschrieben

Zum Wechseln wird die Entlüftungsschraube geöffnet.Eine Bremsflüssigkeitswechselschraube gibt es nicht.

Wechsel der Bremsflüssigkeit zum Nehmerzylinder ist eine zusätzliche Arbeit bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und wurde bei mir deswegen extra aufgeführt und berechnet.

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 20:45

Ich kann ja mal nachfragen, wenn ich mich für eine Werkstatt entschieden habe, dann gibt es Gewissheit. ;)

 

Aber wenn ich das richtig sehe ist mein Serviceheft für die Tonne und keine nötige Inspektion (und auch kein Bremsflüssigkeitwechsel) wurde jemals durchgeführt? :(

 

Scheckheftgepflegt ist also durch und ich kann auch gleich zu einer freien Werkstatt, weil es für den Wiederverkauf, der evtl. angedacht war, eh nichts mehr bringt?

 

Mal davon abgesehen, dass die Bremsen/Kupplung gelitten haben - ich hatte es ein paar wenige mal, dass das Auto beim Ausparken im ersten Gang rückwärts fuhr und einmal umgekehrt...

 

Warum zeigte mir/dem Händler/wem auch immer das Auto nicht die nötigen Serviceeinheiten an? Und darf der Händler das überhaupt so verkaufen, wenn die Services von VW vorgeschrieben sind?

 

 

Sind viele Fragen und vielleicht etwas durcheinander, aber ich bin grade wirklich schockiert! Das ist mein erstes Auto und ich spare es immer noch ab und dann so ein Durcheinander. So ein Ärger!

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