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Klage vom Hersteller Audi Schubabschaltung - Veränderung der Kaufeigenschaft

Audi TT 8S/FV
Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 15:26

Hallo TT RS Freunde,

mich interessiert, ob jemand das gleiche Problem mit Audi hat oder hatte? Ich habe mir damals das wunderschöne und vor allem klangvolle Cabriolet TT RS 8S bj 2016 (400 PS Variante) zugelegt.Geworben wurde unter anderem mit einem unvergesslichen Sound was er ANFANGS zweifelsohne hatte.Während der 1.Inspektion 2019 wurde ohne meine Zustimmung/Inkenntnisnahme ein Motorupdate aufgespielt und der Klang hat sich nachteilig verändert.Vorbei war es mit dem "Schubknallen" und dem damit verbundenen Fahrspaß.Weder Audi noch der Händler haben sich etwas hiervon angenommen und meinten in einer schriftlichen Stellungnahme, man könnte hier "nichts mehr machen". Man kauft ein Fahrzeug für fast 100.000€ und dieser wird einfach verändert(siehe Dieselskandal). Hat jemand ähnliches erlebt?Der Motor ist indentisch zum RS3 8V Facelift.

Das Fahrzeug habe ich anschließend zurück gegegeben und es erfolgte nun nach fast 2 Jahren eine Klage seitens des Herstellers,da ich die Raten sofort eingestellt habe.

Beste Antwort im Thema

Etwas ähniches gibt es in einem Z4 Forum. Ich fahre einen Z4 G29 M40I und meine Frau einen TT Roadster Modell 2020

ALso bei BMW bewirkt ab Software xxx... ein jegliches Update, das der Klang (nachblubbern... sprotzeln) bei Schubabschaltung dann fast verschwunden ist.

BMW begündet das, dass in einer Art vorauseilendem Gehorsam die Garäuschemissionen für die strikteren EU Vorgaben, die demnächst gelten werden, jetzt schon angepasst wird.

Wer schlau und vorgewartnt war verbietet BMW ein ungefragtes Update.

Fakt ist:

Fahrzeuge werden das erste Mal in den Verkehr gebracht und mit eine EU -COC (Certify of Conformity) sprich Homogliert. Der Zustand dann ist auch für Garantie / Gewährleistung unbedingt bindent.

Der Kunde muss nicht zwingend ein Update, außer es ist ein Sicherheitsmangel (oder Dieselskandel) und vom KBA anufgefordert/ angeordnet), mit machen bzw. über sich ergehen lassen.

Es kann nicht sein, dass Eigentum des Kunden, nachträglich zu seinem Schaden verändert wird, oder ein kaufentscheidendes Kriterium verliert.

Nachzulesen im Handelsrecht Eigentumsverhhältnuis bei Gefahrenübergang.

Eine Änderung kann nicht Allumfassend mit Herstellerseitigen Pflegemaßnahmen begründet werden, und bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Eigentümers.

Ich hab exact diesen Fall vor dem Landgericht gegen BMW durchgeboxt. Aber da ging es um einen Hybrid 3er.

Mit der in den Verkehrbringung (damit ist nicht der Straßenverkehr gemeint) und der ausgestellten COC ist der Gegenstand zulässig und nicht mehr nachträglich zu verändern. Die Aussage um das und das Bauteil zu schützen ist in dem Fall mißliebig. Der Hersteller hat unter den Gegebenheiten der In den Verkehrbringung, entwicklungsseitig eine EOL (End of Life) für alle Bauteile eruiert und Garantieumfänglich verbrieft.

Aber!!!

Auf keinen Fall aber berührt das einen gekoppeltem Leasing- oder Kreditvertrag. Da ist das, weil der Leasing oder Kreditgeber 3. Partei ist, völlig gegenstandslos, und eine Unterbrechung der Verpflichtung seitens des Leasing oder Kreditnehmers bewirkt eine grobe Vertragsverletzung. Auch, und insbesondere, wenn es sich um eine dem Hersteller angegliederten Hausbank ist.

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Themenstarteram 29. Oktober 2020 um 13:09

also vorab: Meine Frau ist eine sehr gute Juristin auf selbstständiger Basis. Von daher sind wir von der Seite her gut aufgestellt. Es ist eine komplexe Frage wo ich uns nicht ganz chancenlos sehe. Es ist von Audi eingeräumt worden, dass das Update notwendig war und die Eigenschaften verändert hat. Meiner Meinung nach ist die zugesicherte Kauf/Leasingeingeschaft nicht mehr gegeben, da der Sound ein ganz wesentlicher Aspekt bei einem so teuren Sportwagen ist.Der Wagen hatte schließlich einen OVP von 98tsd€ und war zum Zeitpunkt der Übernahme 5 Monate alt.Unabhängig vom Wert darf Audi dies bei keinem Fahrzeug machen.Mir geht es natürlich um den vorher da gewesenen Sound aber auch um die Art und Weise. Es kam rein gar nichts von Audi.Somit haben alle Vertragspartner von uns den Rücktritt bekommen. Wir sind gespannt. Ich habe aufgrund dieser Geschichte nie wieder vor, mir ein Sportwagen von Audi zu kaufen. Scheinbar hat Audi es nicht nötig "gute" Kunden zu behalten. Das Auto war eigentlich zum damaligen Zeitpunkt mein absolutes Traumauto !Echt schade...

Zitat:

@DommeTT schrieb am 29. Oktober 2020 um 14:09:50 Uhr:

 

Ich habe aufgrund dieser Geschichte nie wieder vor, mir ein Sportwagen von Audi zu kaufen. Scheinbar hat Audi es nicht nötig "gute" Kunden zu behalten.

Domme,

Meinst du also ernsthaft, bei MB, BMW, Porsche, Jaguar usw. würde das anders laufen ?

Grüsse,

Domme,

Ein guter Freund (Vielfahrer) war vom "sportlichen" DSG seines über die Audi-Bank geleasten A6-TDI total begeistert. Hatte auf seiner täglichen Strecke (2 x 100km) jeden einzelnen Schaltpunkt des DSG im Kopf.

Bei einer der Pflicht Wartungen (leasing eben) hat man ihm ungefragt eine neue Firmware ins DSG geflashed. Ergebnis: DSG schaltete fortan wie "ne alte Oma". Die Karre war danach "gefühlt" lahm wie ein Polo. Ein Rücksetzen der Firmware lt. Audi technisch nicht möglich.

Er war fuchsteufelswild, hat sich auf Hinterbeine gestellt und wollte wandeln/rückabwickeln/den Händler verklagen usw.

Ergebnis der jur. Prüfung damals:

Audi darf das, dient der techn. Weiterentwicklung, NIX ZU LÖTEN !

Grüsse,

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