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Klage vom Hersteller Audi Schubabschaltung - Veränderung der Kaufeigenschaft

Audi TT 8S/FV
Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 15:26

Hallo TT RS Freunde,

mich interessiert, ob jemand das gleiche Problem mit Audi hat oder hatte? Ich habe mir damals das wunderschöne und vor allem klangvolle Cabriolet TT RS 8S bj 2016 (400 PS Variante) zugelegt.Geworben wurde unter anderem mit einem unvergesslichen Sound was er ANFANGS zweifelsohne hatte.Während der 1.Inspektion 2019 wurde ohne meine Zustimmung/Inkenntnisnahme ein Motorupdate aufgespielt und der Klang hat sich nachteilig verändert.Vorbei war es mit dem "Schubknallen" und dem damit verbundenen Fahrspaß.Weder Audi noch der Händler haben sich etwas hiervon angenommen und meinten in einer schriftlichen Stellungnahme, man könnte hier "nichts mehr machen". Man kauft ein Fahrzeug für fast 100.000€ und dieser wird einfach verändert(siehe Dieselskandal). Hat jemand ähnliches erlebt?Der Motor ist indentisch zum RS3 8V Facelift.

Das Fahrzeug habe ich anschließend zurück gegegeben und es erfolgte nun nach fast 2 Jahren eine Klage seitens des Herstellers,da ich die Raten sofort eingestellt habe.

Beste Antwort im Thema

Etwas ähniches gibt es in einem Z4 Forum. Ich fahre einen Z4 G29 M40I und meine Frau einen TT Roadster Modell 2020

ALso bei BMW bewirkt ab Software xxx... ein jegliches Update, das der Klang (nachblubbern... sprotzeln) bei Schubabschaltung dann fast verschwunden ist.

BMW begündet das, dass in einer Art vorauseilendem Gehorsam die Garäuschemissionen für die strikteren EU Vorgaben, die demnächst gelten werden, jetzt schon angepasst wird.

Wer schlau und vorgewartnt war verbietet BMW ein ungefragtes Update.

Fakt ist:

Fahrzeuge werden das erste Mal in den Verkehr gebracht und mit eine EU -COC (Certify of Conformity) sprich Homogliert. Der Zustand dann ist auch für Garantie / Gewährleistung unbedingt bindent.

Der Kunde muss nicht zwingend ein Update, außer es ist ein Sicherheitsmangel (oder Dieselskandel) und vom KBA anufgefordert/ angeordnet), mit machen bzw. über sich ergehen lassen.

Es kann nicht sein, dass Eigentum des Kunden, nachträglich zu seinem Schaden verändert wird, oder ein kaufentscheidendes Kriterium verliert.

Nachzulesen im Handelsrecht Eigentumsverhhältnuis bei Gefahrenübergang.

Eine Änderung kann nicht Allumfassend mit Herstellerseitigen Pflegemaßnahmen begründet werden, und bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Eigentümers.

Ich hab exact diesen Fall vor dem Landgericht gegen BMW durchgeboxt. Aber da ging es um einen Hybrid 3er.

Mit der in den Verkehrbringung (damit ist nicht der Straßenverkehr gemeint) und der ausgestellten COC ist der Gegenstand zulässig und nicht mehr nachträglich zu verändern. Die Aussage um das und das Bauteil zu schützen ist in dem Fall mißliebig. Der Hersteller hat unter den Gegebenheiten der In den Verkehrbringung, entwicklungsseitig eine EOL (End of Life) für alle Bauteile eruiert und Garantieumfänglich verbrieft.

Aber!!!

Auf keinen Fall aber berührt das einen gekoppeltem Leasing- oder Kreditvertrag. Da ist das, weil der Leasing oder Kreditgeber 3. Partei ist, völlig gegenstandslos, und eine Unterbrechung der Verpflichtung seitens des Leasing oder Kreditnehmers bewirkt eine grobe Vertragsverletzung. Auch, und insbesondere, wenn es sich um eine dem Hersteller angegliederten Hausbank ist.

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32 Antworten
Themenstarteram 27. Oktober 2020 um 8:11

Unglaublich. Warum bringt Audi die Fahrzeuge dann auf dem Markt? Wenn du sachlich bist und ein wenig kaufmännischen Verstand besitzt haftet Audi.Punkt! Was war im Diesel Skandal? Dort wurde auch betrogen und nur weil so viele Menschen betroffen waren(nicht wie bei dem seltenen RS) , muss sich Audi/VW verantworten.

Audi hat es werbetechnisch genutzt, obwohl Sie scheinbar wussten, dass es weder erlaubt noch für den Motor gut tut.

Wofür arbeiten dort Ingenieure?Wofür werden die Fahrzeuge über Jahre entwickelt?

am 27. Oktober 2020 um 8:25

Zitat:

@DommeTT schrieb am 27. Oktober 2020 um 09:11:11 Uhr:

Unglaublich. Warum bringt Audi die Fahrzeuge dann auf dem Markt? Wenn du sachlich bist und ein wenig kaufmännischen Verstand besitzt haftet Audi.Punkt! Was war im Diesel Skandal? Dort wurde auch betrogen und nur weil so viele Menschen betroffen waren(nicht wie bei dem seltenen RS) , muss sich Audi/VW verantworten.

Audi hat es werbetechnisch genutzt, obwohl Sie scheinbar wussten, dass es weder erlaubt noch für den Motor gut tut.

Wofür arbeiten dort Ingenieure?Wofür werden die Fahrzeuge über Jahre entwickelt?

Eben nicht, du hattest kein Recht einfach die Raten einzustellen nur weil dein TTRS nicht mehr rumfurzt.

Wenn du kaufmännisches Verständnis hättest, wüsstest du das.*Punkt*

Ist es dadurch ein schlechteres Fahrzeug wie zuvor? NEIN!!

Hör auf dich wie ein kleines bockiges Kind zu verhalten und zahl einfach deine Schulden, das Auto hast du doch eh nicht mehr.

Audi hat damit verhindert das Schäden zustande kommen die du ggf. hättest zahlen müssen.

Das mit dem Dieselskandal zu verknüpfen ist dein Wunschdenken um dich im Recht zu fühlen für eine ggf. anstehende Verhandlung.

DU solltest besser ganz schnell einsichtig werden, deine Ratenschulden bei Audi zurück zahlen um schlimmeres zu verhindern.

So gibt dir keine Firma mehr einen Kredit, dass wird in deiner SchuFa vermerkt und im Endeffekt schadest du dir durch dein kindisches Verhalten nur selbst.

Für mein Empfinden nutzt du das nicht mehr vorhandene gefurze nur als Argument deine Schulden nicht zahlen zu müssen.*Punkt*

Das siehst Du dann leider falsch, DommeTT.

Wenn Du von Audi etwas mangelhaftes geliefert bekommst, darfst Du die Ratenzahlung an den, der Dir das Geld geliehen hat, nicht einstellen.

Stell Dir vor, das wäre nicht die Audi Bank, sondern die Sparkasse um die Ecke. Keinerlei Zusammenhang.

Ja, gut, da steht jetzt "Audi" an der Bank dran, aber trotzdem ist es rechtlich ein völlig anderes Unternehmen, das die Einhaltung des Darlehensvertrages (erfolgreich) bei Dir durchsetzen wird. Hätte fast noch "gerichtlich" geschrieben, aber soweit wird es nicht kommen, Dein Anwalt wird Dich da vorher aufklären, bevor es so weit kommt.

Etwas ähniches gibt es in einem Z4 Forum. Ich fahre einen Z4 G29 M40I und meine Frau einen TT Roadster Modell 2020

ALso bei BMW bewirkt ab Software xxx... ein jegliches Update, das der Klang (nachblubbern... sprotzeln) bei Schubabschaltung dann fast verschwunden ist.

BMW begündet das, dass in einer Art vorauseilendem Gehorsam die Garäuschemissionen für die strikteren EU Vorgaben, die demnächst gelten werden, jetzt schon angepasst wird.

Wer schlau und vorgewartnt war verbietet BMW ein ungefragtes Update.

Fakt ist:

Fahrzeuge werden das erste Mal in den Verkehr gebracht und mit eine EU -COC (Certify of Conformity) sprich Homogliert. Der Zustand dann ist auch für Garantie / Gewährleistung unbedingt bindent.

Der Kunde muss nicht zwingend ein Update, außer es ist ein Sicherheitsmangel (oder Dieselskandel) und vom KBA anufgefordert/ angeordnet), mit machen bzw. über sich ergehen lassen.

Es kann nicht sein, dass Eigentum des Kunden, nachträglich zu seinem Schaden verändert wird, oder ein kaufentscheidendes Kriterium verliert.

Nachzulesen im Handelsrecht Eigentumsverhhältnuis bei Gefahrenübergang.

Eine Änderung kann nicht Allumfassend mit Herstellerseitigen Pflegemaßnahmen begründet werden, und bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Eigentümers.

Ich hab exact diesen Fall vor dem Landgericht gegen BMW durchgeboxt. Aber da ging es um einen Hybrid 3er.

Mit der in den Verkehrbringung (damit ist nicht der Straßenverkehr gemeint) und der ausgestellten COC ist der Gegenstand zulässig und nicht mehr nachträglich zu verändern. Die Aussage um das und das Bauteil zu schützen ist in dem Fall mißliebig. Der Hersteller hat unter den Gegebenheiten der In den Verkehrbringung, entwicklungsseitig eine EOL (End of Life) für alle Bauteile eruiert und Garantieumfänglich verbrieft.

Aber!!!

Auf keinen Fall aber berührt das einen gekoppeltem Leasing- oder Kreditvertrag. Da ist das, weil der Leasing oder Kreditgeber 3. Partei ist, völlig gegenstandslos, und eine Unterbrechung der Verpflichtung seitens des Leasing oder Kreditnehmers bewirkt eine grobe Vertragsverletzung. Auch, und insbesondere, wenn es sich um eine dem Hersteller angegliederten Hausbank ist.

@Endorenna : Super Beitrag! Trifft den Nagel auf den Kopf!

Themenstarteram 27. Oktober 2020 um 10:02

Hi,

das mag sein:

Problem ist an der Stelle:Wir haben allen Händler,Audi und der Leasing Bank den Kaufrücktritt erklärt. Niemand fühlt sich hierfür verantwortlich. Du könntest jedoch mit deiner Einschätzung Recht behalten. Die Verträge werden bewusst so konstruiert, dass im Falle einer Klage die Verantwortlichkeit aus dem Vertrag nicht ersichtlich ist. Traurig und vor allem ist es eine Sauerei und so etwas nennt sich Audi.

Themenstarteram 27. Oktober 2020 um 10:06

und Der Beitrag ist sehr gut formuliert. Ich werde jedenfalls keine Kosten und Mühen scheuen mein Recht als Verbraucher durchzusetzen und hoffentlich gibt es ein Präsedenzurteil wo sich sämtliche TT RS sowie RS3 Modelle anschließen können.Meine Ehefrau ist selbstständige Anwältin und hier werden wir schon für unser Recht kämpfen. Es ist seitens von Audi eine bewusste "Verarsche".

Zitat:

@Endorenna schrieb am 27. Oktober 2020 um 09:32:29 Uhr:

Etwas ähniches gibt es in einem Z4 Forum. Ich fahre einen Z4 G29 M40I und meine Frau einen TT Roadster Modell 2020

ALso bei BMW bewirkt ab Software xxx... ein jegliches Update, das der Klang (nachblubbern... sprotzeln) bei Schubabschaltung dann fast verschwunden ist.

BMW begündet das, dass in einer Art vorauseilendem Gehorsam die Garäuschemissionen für die strikteren EU Vorgaben, die demnächst gelten werden, jetzt schon angepasst wird.

Wer schlau und vorgewartnt war verbietet BMW ein ungefragtes Update.

Fakt ist:

Fahrzeuge werden das erste Mal in den Verkehr gebracht und mit eine EU -COC (Certify of Conformity) sprich Homogliert. Der Zustand dann ist auch für Garantie / Gewährleistung unbedingt bindent.

Der Kunde muss nicht zwingend ein Update, außer es ist ein Sicherheitsmangel (oder Dieselskandel) und vom KBA anufgefordert/ angeordnet), mit machen bzw. über sich ergehen lassen.

Es kann nicht sein, dass Eigentum des Kunden, nachträglich zu seinem Schaden verändert wird, oder ein kaufentscheidendes Kriterium verliert.

Nachzulesen im Handelsrecht Eigentumsverhhältnuis bei Gefahrenübergang.

Eine Änderung kann nicht Allumfassend mit Herstellerseitigen Pflegemaßnahmen begründet werden, und bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Eigentümers.

Ich hab exact diesen Fall vor dem Landgericht gegen BMW durchgeboxt. Aber da ging es um einen Hybrid 3er.

Mit der in den Verkehrbringung (damit ist nicht der Straßenverkehr gemeint) und der ausgestellten COC ist der Gegenstand zulässig und nicht mehr nachträglich zu verändern. Die Aussage um das und das Bauteil zu schützen ist in dem Fall mißliebig. Der Hersteller hat unter den Gegebenheiten der In den Verkehrbringung, entwicklungsseitig eine EOL (End of Life) für alle Bauteile eruiert und Garantieumfänglich verbrieft.

Aber!!!

Auf keinen Fall aber berührt das einen gekoppeltem Leasing- oder Kreditvertrag. Da ist das, weil der Leasing oder Kreditgeber 3. Partei ist, völlig gegenstandslos, und eine Unterbrechung der Verpflichtung seitens des Leasing oder Kreditnehmers bewirkt eine grobe Vertragsverletzung. Auch, und insbesondere, wenn es sich um eine dem Hersteller angegliederten Hausbank ist.

Ob das ein ausreichender Grund ist, um gleich vom Vertrag zurück treten zu können und vor allem deine Raten nicht mehr zu Zahlen... Viel Erfolg!

Immerhin könnte Audi mit einem Downgrade der Software den ursprünglichen Verkaufszustand wieder herstellen - notfalls vor Gericht klagen; dann muss Audi sich entscheiden den Wagen zu nehmen oder dir die SW zu flashen.

Andere Frage : Wenn du den TTRS wirklich behalten wollen würdest : ist es theoretisch nicht möglich dass ein Tuner dir das Schubknallen wieder rein macht?

Ich finde das echt immer interessant, wenn sich Nichtjuristen über hochkomplexe juristische Themen auslassen.

Obenstehende Problematik ist selbst für Juristen nicht so ganz einfach zu beantworten und zu lösen.

In jedem Beitrag war Einiges an zutreffenden Ausführungen komplett Richtig war aber Keiner!

@ Endorenna - schon mal etwas von verbundenen Verträgen gehört? ;-)

@ coper2 - da es verbundene Verträge gibt, hat Endorenna den Nagel ähh das Thema nicht komplett auf den Kopf getroffen.

Hier gilt:

1) Bist du gut Rechtsschutz-Versichert ?

2) Hast du nen GUTEN Anwalt ?

Alles Andere ist ...

Zitat:

@WhiTTy schrieb am 27. Oktober 2020 um 13:31:33 Uhr:

In jedem Beitrag war Einiges an zutreffenden Ausführungen komplett Richtig war aber Keiner!

Kannst uns genauer aufklären?

Ich glaub beide Fälle kann man hier nicht vergleichen, da Endorenna Eigentümer ist und eine Veränderung fremden Eigentums nicht ohne Zustimmung erfolgen darf! Wäre ja noch schöner...

Beim Leasing bleibt Audi Eigentümer und darf somit damit machen, was sie wollen. Aber ob man die Änderungen als Leasingnehmer so ohne weiteres akzeptieren muss, wage ich mal zu bezweifeln. Stell dir mal vor du gibst deinen roten Flitzer in die Werkstatt und bekommst ihn blau foliert wieder zurück... :confused:

Um hier eine kostenfreie Rechtsberatung durchzuführen, besteht weder Anlass noch Raum!

Man kann sich aber "privat" gern über Vieles einmal austauschen! ;-)

Und beim Leasing bleibt auch nicht Audi Eigentümer des Fahrzeuges. Regelmäßig erwirbt der Leasinggeber (oft eine Bank) das Eigentum am Auto und vermietet es an den Leasingnehmer!

Auch nicht so ganz richtig...

Auch wenn die AUDI Bank den Brief als Sicherungsverwahrung nimmt ist das Eigentumsverhältnis klar durch die Zeichnung des Kaufvertrages durch den Käufer definiert. Bei Leasing sieht das, je nach Modell, allerdings anders aus.

Aber die AUDI Bank kann in ihrer Funktion als Kreditgeber darauf einwirken, dass das Fahrzeug in einem Technisch einwandfreien Zustand bleibt. So auch der Leasinggeber Ob da ein Softwareupdate zugehört entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Soviel zu verbundenen Verträgen, WHITTY

Auch als Nichtjurist kann man aus der Erfahrung heraus zusammenhänge herleiten. Außerdem ist das gepostete ja nur meine bescheidene Meinung... ansonsten wäre es dann ja, genau genommen, eine Juristische Beratung, die so nicht statthaft wäre... ;)

 

 

Zitat:

@coper2 schrieb am 27. Oktober 2020 um 14:18:46 Uhr:

Zitat:

@WhiTTy schrieb am 27. Oktober 2020 um 13:31:33 Uhr:

In jedem Beitrag war Einiges an zutreffenden Ausführungen komplett Richtig war aber Keiner!

Kannst uns genauer aufklären?

Ich glaub beide Fälle kann man hier nicht vergleichen, da Endorenna Eigentümer ist und eine Veränderung fremden Eigentums nicht ohne Zustimmung erfolgen darf! Wäre ja noch schöner...

Beim Leasing bleibt Audi Eigentümer und darf somit damit machen, was sie wollen. Aber ob man die Änderungen als Leasingnehmer so ohne weiteres akzeptieren muss, wage ich mal zu bezweifeln. Stell dir mal vor du gibst deinen roten Flitzer in die Werkstatt und bekommst ihn blau foliert wieder zurück... :confused:

1. Habe ich oben nur vom Leasing geschrieben! Nicht von irgendwelchen Finanzierungen.

2.Du hast als Nichtjurist den Knackpunkt von verbundenen Verträgen gerade nicht durchstiegen - mir ging es hier um gegenseitiges Bedingen dieser Verträge, welches Du ganz oben kategorisch verneint hast- was im Ergebnis so jedoch falsch war!

Und damit will ich es hier auch Beenden!

Solange der Kaufvertrag nicht erfolgreich widerrufen wurde (also eigentlich beim Händler und nicht beim Hersteller), kann auch das Darlehen nicht widerrufen werden.

 

Mit anderen Worten: wenn der Händler noch Parkgebühren für das widerrechtliche Parken meines Fahrzeugs auf seinem Gelände verlangt, kann ich der Bank die Zahlung des Darlehens nicht verweigern... überspitzt formuliert.

 

Man muss also weiter zahlen, bis die Rückabwicklung des Kaufvertrags erfolgreich durchgesetzt wurde. Dann wird auch der zu viel bezahlte Betrag erstattet.

Aber einfach nicht zahlen... schwierig!

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