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Klackern beim Gas geben & zischen

VW Passat B6/3C

Hallo zusammen,

vorab: ich bin neu hier, also seid bitte nachsichtig mit mir. Ich bin relativ neu zu dem Thema "Auto", aber ich bin durchaus sehr interessiert daran (bin auch erst 21 ;))! :)

Nun zu meinem Problem:

Ich habe einen VW Passat B6 Variant (Diesel), welcher nun anfängt zu "klackern". Meiner Meinung nach kommt das aus der Mitte des Motorraums, bis hin zur Beifahrerseite des Motorraums. Im Leerlauf nehme ich es nicht wahr, erst wenn ich einen Gang drin habe und anfange zu fahren. Ich habe schon in 1-2 Threads gelesen das es ein Lagerschaden sein kann...aber dann müsste ich das ja im Leerlauf auch hören, oder? Umso mehr Gas ich gebe, desto wahrnehmbarer wird es.

Ein weiteres "Problemchen" ist, dass das AGR zischt. Selbstverständlich lauter wenn ich Gas gebe. Der Motorraum stinkt auch im Stand nach Diesel meiner Meinung nach.

Hat jemand Erfahrungen damit? Sind es bekannte Probleme? Was würde sowas summa summarum kosten (Ja, das ist schwer abzuschätzen, vorallem durch Ferndiagnose, aber vielleicht hatte jemand das schon mal)?

Ich hoffe das ich ihn nicht abgeben muss, da ich ihn mir heute gekauft habe - ist auch mein erstes eigenes Auto. Im letzten TÜV-Bericht stand auch nichts Vergleichbares, was das erklären könnte.

Ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkel geben. :)

Liebe Grüße

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14 Antworten

Welcher Motor genau? Motorkennbuchstabe steht auf dem Zahnriemendeckel oder Serviceheft oder im Kofferraum auf dem Aufkleber.

Besser ein Video von den Geräuschen einstellen. Am besten 20-30 Sekunden von verschiedenen Positionen.

Das mit dem Video ist eine gute Idee, ich versuche das heute noch zu machen! Anbei findest du den Motorkennbuchstaben.

IMG_2023-09-09_12-54-48.jpeg

Zitat:

@garyxx schrieb am 9. September 2023 um 12:54:59 Uhr:

Das mit dem Video ist eine gute Idee, ich versuche das heute noch zu machen! Anbei findest du den Motorkennbuchstaben.

Heute gekauft und möglicherweise Motorschaden :D

Hast du wirklich kein Gefühl dafür, was da heute passiert ist? Egal was der Motor für ein Problem hat…

Mein Gott ich muss Autohändler werden und solche Kunden finden..

vielleicht ist es ja kein Motorschaden. Aber ja das klingt schon spannend. Sonst wieder hinstellen beim Händler wenn es ein Privatkauf war. Nur von Händler zu Händler gibt es keine.

Fun-Fact: Das klackern war vorher nicht existent. Das ist mir erst Zuhause nach der "Überführung" aufgefallen...Sonst hätte ich sowas nicht gekauft selbstverständlich ;)

 

Geht das denn einfach so mit "wieder hin stellen und Geld zurück" - etwas salopp ausgedrückt aber ihr wisst was ich meine

(Also ja, es war privatkauf, NICHT von Händler zu Händler)

Wenn der privat Mensch alle Haftungen ausgeschlossen hat, kannst du nix machen. Guck in den Kaufvertrag

ne das ist so verankert, das man das von Händler an privat gar nicht ausklammern kann. Es sei denn man hat ein Unfallauto mit Schaden gekauft. oder meintest du von privat an privat porgi?

Ein Haftungsausschluss ist im Vertrag nicht genannt. Hatte aber auch schon bei ihm aufm Hof gesagt, dass ich gerne das Geld wiederbekommen würde, worauf er meinte, dass das nicht möglich ist, da das Geld schon "weg" ist...

Ich denke Anwaltskosten würden sich für sowas nicht lohnen

Zitat:

@garyxx schrieb am 9. September 2023 um 21:59:45 Uhr:

Ein Haftungsausschluss ist im Vertrag nicht genannt. Hatte aber auch schon bei ihm aufm Hof gesagt, dass ich gerne das Geld wiederbekommen würde, worauf er meinte, dass das nicht möglich ist, da das Geld schon "weg" ist...

Ich denke Anwaltskosten würden sich für sowas nicht lohnen

Joa viele rechnen sich auch gerne arm. Wenn eine Immobilie im Hintergrund ist bekommst du dein Geld auch wieder. Unwahrscheinlich dass sich dieser jemand dann eine privat Insolvenz gönnt.

Ein Autohändler muss auch immer etwas Kapital haben, sonst kann er keine weiteren Autos kaufen. Ist nur eine Ausrede gewesen. Außerdem wird er sicher noch etwas Kapital in Fahrzeugen auf dem Hof stehen haben.

Aber darum geht's ja gar nicht. Wenn er etwas als funktionstüchtig verkauft, dann soll er doch dafür gerade stehen. Vor allem wenn der Mangel schon 1 Tag später da war und nicht erst nach 5 Monaten, wo man schon 20tkm gemacht haben kann. Er hat die Chance zur Nachbesserung. Ein Anwaltsschreiben kostet jetzt auch nicht so viel wenn er nicht nachbessern will. Die Reparatur kann teurer werden wenn es wirklich ein Motorschaden ist.

wenn es natürlich nur ne Kleinigkeit ist für unter 100€, dann lohnt sich das ja nicht. Deshalb wäre es am besten erstmal zu wissen um was für Geräusche es geht.

Er hat doch klar geschrieben dass es ein privat Kauf war

ja mit dem Zusatz nicht von Händler zu Händler weil ich so mehr oder weniger gefragt hatte. Leider steht da nicht von privat an privat also gehe ich von Händler an privat aus. Er war ja auch wieder auf dem Hof und hat mit ihm gesprochen. Wird wohl ein Händler sein.

 

Ich würde erstmal weiter schauen ob es den nun überhaupt einen Schaden gibt oder da einfach nur 1/4 vom Motoröl aus Diesel besteht oder etwas anderes klappert. Die Motoren sind doch nicht bekannt für Lagerschäden.

Zitat:

@BLiZZ87 schrieb am 9. September 2023 um 21:58:19 Uhr:

ne das ist so verankert, das man das von Händler an privat gar nicht ausklammern kann. Es sei denn man hat ein Unfallauto mit Schaden gekauft. oder meintest du von privat an privat porgi?

Es geht hier ja um den Verkauf an einen End- oder Privatkunden, den Thread-Ersteller. Da gibt es diverse Möglichkeiten:

Der Händler verkauft "ganz normal" von Händler zu Endkunde. Mit MwSt., Vertrag und allem Drum und Dran. Dann ist der Händler gewährleistungspflichtig, er muss also für Sachmängel haften, sprich diese beheben. Nicht eine eventuell abgeschlossene zusätzliche "Garantie"!!!

Es gibt eine "Hintertür" für Händler, die viele Kunden übersehen, weil sie sie nicht kennen und keine Ahnung haben:

Der Händler verkauft "im Kundenauftrag". Damit ist er raus, was Gewährleistung angeht.

Ist aber hier sowieso irrelevant, da von privat gekauft. Auch private Verkäufer müssen die sog. Sachmängelhaftung im Kaufvertrag (sofern ein schriftlicher Kaufvertrag existiert) wirksam ausschließen. Wer wissen möchte, wie das geht -> GidF. Bei einem "nur" mündlich abgeschlossenen Kauf oder "per Handschlag" ist ohne Zeugen (damit ist nicht Mama gemeint, Verwandte als Zeugen sind schwierig!) die Inanspruchnahme der Sachmängel-Haftung aussichtslos.

Gibt es einen Kaufvertrag und steht da kein Ausschluss der Sachmängelhaftung drin, so ist Regreß grundsätzlich möglich.

Aber: das lässt sich nur mit Anwalt einfordern und wird dann auf eine Gerichtsverhandlung hinauslaufen.

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