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KFZ-Versicherungsrabatt an Urenkel vererben (evtl. "an Fremde") verkaufen ?

Themenstarteram 17. Januar 2024 um 15:36

Hallo zusammen,

meinem verstorbenen Vater sein Auto wird vermutlich diese Woche verkauft.

In dem Zusammenhang wäre die Überlegung die Schadensfreiheitsklasse (SF30 für 2024) zu vererben.

Gewünscht wäre an die Urenkelin.

Situation:

Urenkelin 1 fährt gerade seit 10/23 ein auf sich versichertes Fahrzeug

Urenkelin 2 wird erst 2025 18, um auf ein Sie zugelassenes KFZ zu fahren.

Gerade fällt mir ein...

kann auch die Mutter (Enkel) den SF für sich als Zweitwagen nutzen ?

Welche Möglichkeit wäre gegeben ?

Grüße Hajooo :)

 

 

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52 Antworten

Der Übernehmer muss den SFR nicht selbst erfahren haben, es reicht "miterfahren". Hier wäre also eine Übertragung auf den TE zu überlegen, der als Sohn vermutlich oft genug das väterliche Auto gefahren hat. Und später kann der Rabatt dann weiter an die Enkelin übertragen werden.

Auf wen das Auto dann zugelassen wird, ist egal. Versicherungsnehmer und Halter können differieren, manch eine Versicherung berechnet dann etwas mehr Prämie.

Wir mussten mal wieder einen Beitrag eines zigfach Verbannten und die Antworten darauf rausnehmen.

Gruß

Zimpalazumpala , MT-Moderator

Zitat:

@Hajooo schrieb am 17. Januar 2024 um 17:29:42 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Januar 2024 um 17:14:54 Uhr:

Die Übernahme setzt voraus, dass ein Auto versichert wird und dabei der alte Vertrag als Vorvertrag und das Verwandschaftsverhältnis angegeben wird. Nicht jede Versicherung lässt es bei entfernteren Verwandten als Enkel zu. In der Richtung sollte es aso bald gemacht werden.

Ich bin mir nicht sicher, aber so eine Versicherung kann doch auch ruhen ?

Wie lange ging das denn ?

Wir würden die Ruhezeit abwarten und vor Ablaufzeit mit dem SF ein Auto anmelden ?

Das entscheidet jede Versicherung für sich selbst, weil es keinen Anspruch auf diese Möglichkeiten gibt. Es wird auch nicht von allen Versicherern angeboten. Bei Übertragung von einem Verstorbenen würde ich die Übernahme einfach umgehend anschieben.

Aber man kann ohne Führerschein ein KFZ als Halter versichern ?

Das hatte ich früher auch mal gehört und gelernt.

Wenn das auch heute noch gilt ist es per se ja nicht falsch.

So kann man sich auch selbst einen SF Rabatt nicht „erfahren“ sondern „erwarten“.

Hatten früher manche Eltern gemacht, die eine alte kleine Motorrad Möhre lediglich auf die Kinder zugelassen hatten ohne die zu bewegen, nach paar Jahren konnten die Kinder dann günstig ihr 1.Auto oder Motorrad versichern dank eigener SF Klasse.

Ob das auch heute noch geht weiß ich allerdings nicht sicher.

Erneut Beiträge entfernt. Keine Antworten drauf würden helfen.

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