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KFZ-Versicherungsrabatt an Urenkel vererben (evtl. "an Fremde") verkaufen ?

Themenstarteram 17. Januar 2024 um 15:36

Hallo zusammen,

meinem verstorbenen Vater sein Auto wird vermutlich diese Woche verkauft.

In dem Zusammenhang wäre die Überlegung die Schadensfreiheitsklasse (SF30 für 2024) zu vererben.

Gewünscht wäre an die Urenkelin.

Situation:

Urenkelin 1 fährt gerade seit 10/23 ein auf sich versichertes Fahrzeug

Urenkelin 2 wird erst 2025 18, um auf ein Sie zugelassenes KFZ zu fahren.

Gerade fällt mir ein...

kann auch die Mutter (Enkel) den SF für sich als Zweitwagen nutzen ?

Welche Möglichkeit wäre gegeben ?

Grüße Hajooo :)

 

 

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52 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Urgroßvater seine Versicherungen online abgeschlossen hat. Deshalb würde ich mal mit (s)einem Berater sprechen und den fragen, welche Möglichkeiten es gibt den SFR zu übernehmen.

Bei meiner Versicherung ist die SFR-Übernahme eines Verstorbenen nur durch Verwandte außer Kindern (Enkel, Urenkel, Geschwister usw.) möglich, wenn alle im selben Haushalt leben und der Verstorbene noch nicht länger als 12 Monate verstorben ist. Bei anderen Versicherern gibt es sicher auch andere Lösungen.

Würde eine Bescheinigung nach §5 Pflichtversicherungsgesetz ausstellen lassen, dann kann man den SF nutzen, wann man ihn braucht und sich in aller Ruhe die richtige Versicherung dafür suchen

Das glaube ich eher nicht. Den SF Rabatt kann man nur weiter nutzen, sprich sich übertragen lassen, wenn man diesen auch mit "erfahren" hat. De Nachweis muss wohl der Versicherungsnehmer oder der Begünstigte erbringen. Das bedeutet, man muss auch im Vertrag als Mitbenutzer angegeben sein, und genau so wichtig, man muss im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein, wie könnte man sonst den Rabatt auch mit "erfahren".

Es mag sein dass die eine oder andere Versicherung das ganze Prozedere einfacher gestaltet und die Konditionen großzügiger auslegt, auch mag der zuständige Versicherungsvertreter die Angelegenheit wohlwollend und, in vielleicht begrenztem Umfang, im Sinne des neuen Versicherungnehmers zu regeln.

Was das mit dem §5 des Pflichtversicherungsgesetz zu tun haben soll, das entzieht sich hier meines Verständnis. Möge doch Frau oder Herr celica1992 für Erleuchtung sorgen.

Kurze knappe Antwort auf die ursprüngliche Frage, nein, man kann einen Schadenfreiheitsrabatt weder vererben noch verkaufen, noch erben oder kaufen.

Aber, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich diesen zu übernehmen.

Möglich ist es auch, eine Firma überschreibt einem verdienten langjährigen Mitarbeiter den Rabatt auf dem von ihn gefahrenen und "erfahrenem" Firmenwagen. So geschehen z.B. bei meinem Ex Schwiegervater.

Ompax - glaube ich nicht, wir haben vor ca. 3 Jahren den Rabatt meines verstorbenen Schwiegervaters übernommen, der wohnte rund 600 Km von uns entfernt.

Dann hat dein Versicherungs Agent das aber sehr wohlwollend für euch geregelt.

Aber, die Sache ist so einfach.

Der TS soll doch bei besagter Versicherung nachfragen ob und was möglich ist. Dann ist er aus erster Quelle informiert und wenn er möchte, so kann er dem interessieren Publikum hier im Forum das Ergebnis kundtun.

Alles andere ist Raten, Wunsch denken, Annahmen, aber leider eben kein Wissen. Es ist doch wie immer, 10 Leute antworten, 12 verschiedene Meinungen werden abgegeben.

Wie geht es weiter, die Saat für Nervosität, Gereiztheit und Streit sind gelegt.

Zum einen reicht bereits die Behauptung, den SFR mit erfahren zu haben, zum anderen ist die Entfernung zwischen den Beteiligten ziemlich egal.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Januar 2024 um 19:05:19 Uhr:

Zum einen reicht bereits die Behauptung, den SFR mit erfahren zu haben, zum anderen ist die Entfernung zwischen den Beteiligten ziemlich egal.

Stimmt. Nur schlüssig sollte es sein. Dass die Urenklin, 17 Jahre alt, den SF 30 nicht mit "erfahren" haben kann, liegt klar auf der Hand.

Aber mit der bloßen Behauptung, wenn nur der Versicherungsnehmer als Fahrer eingetragen ist..., früher war das einfacher.

Ich habe z.B. auch einen Rabatt von meinem "Halbbruder" von dem allerdings meinen beiden Eltern nicht wissen, vor Jahren übernommen.

Es geht halt so manches, aber offiziell so einfach vererben ( es ist aber durchaus im Bereich des Möglichen, dass der Erbe den Rabatt mit "erfahren" hat) oder verkaufen (zumindest offiziell) ist nicht möglich.

Deutlicher werde ich nicht, sonst habe ich naher eine Anzeige wegen Anstiftung zu einer Straftat oder Versicherungsbetrug am Arsch.

Deshalb nochmal an den Threadstarter, frage bei der besagten Versicherung nach was möglich ist.

Man muss es ja nicht immer komplizierter machen, wie es eigentlich ist.

Vererben kann man eben einen SF nicht, sondern nur übertragen und da muss man sich an die jeweiligen Richtlinien der Versicherungen halten

Quatsch, im Grunde kann man (wenn man will) auch seinen Rabatt verkaufen. GIbt ja genügend Angebote im Netz. Habe seinerzeit auch von einem sehr entfernten Anglerkollegen von meinem Vater den Rabatt angeboten bekommen und auf meinen Vater übertragen. War um SF40 herum und hat mich 150 Euro gekostet. Versicherungen gibt es auch zu Hauf, die nicht darauf pochen, dass die Übernahme nur für Familenmitglieder etc möglich ist und man entsprechend überhaupt keine Rechenschaft darüber ablegen muss, ob man mit dem Auto überhaupt gefahrne ist.

Zitat:

@Ompax schrieb am 18. Januar 2024 um 18:32:48 Uhr:

Das glaube ich eher nicht. Den SF Rabatt kann man nur weiter nutzen, sprich sich übertragen lassen, wenn man diesen auch mit "erfahren" hat. De Nachweis muss wohl der Versicherungsnehmer oder der Begünstigte erbringen. Das bedeutet, man muss auch im Vertrag als Mitbenutzer angegeben sein, und genau so wichtig, man muss im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein, wie könnte man sonst den Rabatt auch mit "erfahren".

Es mag sein dass die eine oder andere Versicherung das ganze Prozedere einfacher gestaltet und die Konditionen großzügiger auslegt, auch mag der zuständige Versicherungsvertreter die Angelegenheit wohlwollend und, in vielleicht begrenztem Umfang, im Sinne des neuen Versicherungnehmers zu regeln.

Was das mit dem §5 des Pflichtversicherungsgesetz zu tun haben soll, das entzieht sich hier meines Verständnis. Möge doch Frau oder Herr celica1992 für Erleuchtung sorgen.

Kurze knappe Antwort auf die ursprüngliche Frage, nein, man kann einen Schadenfreiheitsrabatt weder vererben noch verkaufen, noch erben oder kaufen.

Aber, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich diesen zu übernehmen.

Möglich ist es auch, eine Firma überschreibt einem verdienten langjährigen Mitarbeiter den Rabatt auf dem von ihn gefahrenen und "erfahrenem" Firmenwagen. So geschehen z.B. bei meinem Ex Schwiegervater.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Januar 2024 um 19:05:19 Uhr:

Zum einen reicht bereits die Behauptung, den SFR mit erfahren zu haben, zum anderen ist die Entfernung zwischen den Beteiligten ziemlich egal.

Selbst diese Behauptung ist bei vielen Versicherungen gar nicht erst notwendig, da einfach gar nicht danach gefragt wird.

Man sollte immer unterscheiden, ob der Versicherungsvertreter den SF verkauft oder die Versicherung dies tut.

Ich glaube nicht, das es in D eine Versicherung gibt, wo man einen SF offiziell kaufen kann.

Es gibt bestimmt solche Fälle, wo man sich so was, dazu verdient.

Natürlich kann man auch das Verwandtschaftsverhältnis verbiegen, dann hätte man aber falsche Angaben gemacht.

Das mit dem Verkaufen des SFR sind doch Methoden aus dem letzten Jahrtausend. Dem wurde mit dem nur möglichen Übertrag auf Verwandte nach Mitnutzung des Fahrzeugs ein Riegel vorgeschoben.

Das es immernoch Menschen mit genügend "krimineller" Energie gibt steht sicher außer Frage. Es gibt ja auch Tachodreher, Punktehändler und....... :rolleyes:

Eben das ist Quatsch. Es gibt genügend Versicherungen, wo man nichts dergleichen angeben muss, ob man mit dem Wagen gefahren ist, oder nicht. Da braucht’s dann auch keinerlei kriminelle Energie.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Januar 2024 um 08:40:09 Uhr:

Das mit dem Verkaufen des SFR sind doch Methoden aus dem letzten Jahrtausend. Dem wurde mit dem nur möglichen Übertrag auf Verwandte nach Mitnutzung des Fahrzeugs ein Riegel vorgeschoben.

Das es immernoch Menschen mit genügend "krimineller" Energie gibt steht sicher außer Frage. Es gibt ja auch Tachodreher Punktehändler und....... :rolleyes:

Du verkennst da etwas. Weder Versicherung noch Vertreter verkauft etwas. Du könntest mir im Grunde deinen Rabatt schenken/verkaufen und ich müsste beim Formular an die Versicherung keinerlei Falschangaben machen müssen oder irgendwas verbiegen, weil es eben möglich ist, da es genügend Versicherung gibt, die einfach nicht danach fragen, ob du das Fahrzeug mitgenutzt hast.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Januar 2024 um 08:24:33 Uhr:

Man sollte immer unterscheiden, ob der Versicherungsvertreter den SF verkauft oder die Versicherung dies tut.

Ich glaube nicht, das es in D eine Versicherung gibt, wo man einen SF offiziell kaufen kann.

Es gibt bestimmt solche Fälle, wo man sich so was, dazu verdient.

Natürlich kann man auch das Verwandtschaftsverhältnis verbiegen, dann hätte man aber falsche Angaben gemacht.

Mit Sicherheit fragt die Versicherung danach, nur liest das keiner.

Im übrigen muss man dazu nicht immer ein Formular ausfüllen.

Wenn man ein Formular ausfüllen muss, sollte man dies auch durchlesen, bestimmt auch die Rückseite

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