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Auto eines Freundes beschädigt

Themenstarteram 7. Januar 2019 um 7:06

Hallo zusammen,

ich bin mit dem Auto eines Freundes gefahren und dann ganz leicht an eine Laterne geschrammt und jetzt ist der Seitenschweller oberflächlich verkratzt.

Ich selber besitze kein Fahrzeug.

Zahlt so einen Schaden die private Haftpflicht von mir oder kommt das auf die Haftpflicht an?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 7. Januar 2019 um 12:13

Zitat:

@GerhHue schrieb am 7. Januar 2019 um 13:01:26 Uhr:

...

Und wenn da nur ein Farbfleck an der Laterne zu finden ist, sollte ein Nachbar ihm an die Karre fahren wollen und schwärzt ihn an, dann ist es trotzdem Fahrerflucht.

Und wenn da nur ein Mitarbeiter der Stadt raus fährt und mit einer Flasche Farbverdünner zum Reinigen, einer halben Stunde Fahrt- und Arbeitszeit einen Hunni kostet. Oder ein Elektriker, der bei einem mechanischen Schaden einfach aus Sicherheitsgründen einen VDE-Test machen muss, weil es eben vielleicht vorgeschrieben ist.

Da sich nicht zuverlässig am 'Kratzer' ablesen lässt, wie stark der 'Fahrzeugkontakt' war, musst Du das -wie bei einem beteiligten Fahrzeug auch- schon dem Eigentümer überlassen.

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Nein, die private Haftpflicht ist raus.

Hat die Laterne was abbekommen?

Es gibt PHs, die bei einem Unfall die Selbstbeteiligung einer Vollkasko übernehmen (z.B. Württembergische, Tarif Premium). Aber selbst wenn du eine solche PH haben solltest besteht keine Deckung, wenn das Auto keine Vollkasko hat...

Hat denn der Versicherungsnehmer wenigstens mehrere Fahrer bei Vertragsabschluss angegeben?

am 7. Januar 2019 um 7:44

Eben, wenn der Fahrer bei der Versicherung nicht gemeldet ist, zahlt niemand.

Außerdem lohnt es sich nicht, die Versicherung zahlen zu lassen. In die Lackiererei bringen und für 300€ drüber lackieren lassen.

Themenstarteram 7. Januar 2019 um 7:44

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. Januar 2019 um 08:19:52 Uhr:

Hat die Laterne was abbekommen?

Ja, ist das relevant? Klar wegen Beschädigung und dann Melden des Schadens.

am 7. Januar 2019 um 7:46

Ich habe keine Ahnung dazu.

Nur dies, schau ob du in deiner Privathaftpflicht eine Rabattschutz-Klausel hat, die würde die Kosten einer Rückstufung, die deinem Freund entstehen würde, übernehmen.

 

Hier mal der Link

Rabattschutz-Klausel

 

Du solltest auch schauen, ob an der Laterne kein Schade entstanden ist

 

Hier mal ein Auszug vom Link oben:

 

Was deckt die Haftpflicht ab?

Eine private Haftpflichtversicherung kann den Versicherten und seine Familie vor Schadensersatzansprüchen dritter in folgenden Bereichen schützen:

 

Im Straßenverkehr: beispielsweise als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Nutzer anderer Fortbewegungsmittel, für die keine Versicherungspflicht wie die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben ist also zahlt deine Privathaftpflicht den Schaden nicht

 

In Wohnung und Haus: bei Gefahren, die vom Gebäude oder dem Grundstück ausgehen wie beispielsweise überhängende Äste

 

In der Freizeit und beim Sport: beispielsweise bei Sportverletzeungen, die man anderen aus Unvermögen oder Leichtsinn zufügt

 

im Urlaub: Die private Haftpflichtversicherung schützt weltweit bei Schäden während eines Besuchs im Ausland oder in einem Ferienhaus

Zitat:

@rwurzer schrieb am 7. Januar 2019 um 08:44:54 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. Januar 2019 um 08:19:52 Uhr:

Hat die Laterne was abbekommen?

Ja, ist das relevant? Klar wegen Beschädigung und dann Melden des Schadens.

Klar ist das relevant.

Wenn ein Schaden an der Laterne entstanden ist, muss auch der reguliert bzw. gemeldet werden. Alles andere wäre "Unfallflucht".

Ist nichts anderes als wenn ein parkendes Fahrzeug beschädigt worden wäre.

Und wenn dir in dem Fall die Freundschaft was wert ist, solltes du auch das übernehmen - entweder Kosten selbst tragen oder die Höherstufung der Versicherung übernehmen.

Schau erstmal nach der Laterne... ich hasse es wenn jemand Unfallflucht begeht

am 7. Januar 2019 um 9:38

Vor allem, wenn es erst als Unfallflucht registriert ist, zahlt das auch die Versicherung nicht mehr, sie leistet nur vor und holt sich das Geld vom Versicherten wieder.

Also schnellstens melden, falls das Kind nicht schon im Brunnen liegt.

Was soll schon an der Laterne sein?

Zumindest wenn die noch steht wie vorher, dann löst das Melden von dem Quatsch

nur Bürokratie ohne Sinn und Zweck aus, an dem nicht mal der Staat ein Interesse

haben kann.

Um welche Schadensbeträge geht es eigentlich bei dem Auto?

Wenn die PH-Vers. nicht zahlt, dann ist selbst zu zahlen!

Alles andere Denkbare wäre nur konstruierter Vers.-Betrug!

Ich wiederhole mich ungern... melde den Schaden an der Laterne... dafür hat man eine Versicherung

Zitat:

@GerhHue schrieb am 7. Januar 2019 um 12:38:21 Uhr:

Was soll schon an der Laterne sein?

Zumindest wenn die noch steht wie vorher, dann löst das Melden von dem Quatsch

nur Bürokratie ohne Sinn und Zweck aus, an dem nicht mal der Staat ein Interesse

haben kann.

...

Würdest du auch so denken wenn du ein geparktes Auto touchierst.

Ach nicht so schlimm, die Kratzer gehen mit Spucke und einem Lappen bestimmt wieder weg.

Außerdem hat der TE bestätigt, dass die Laterne beschädigt wurde.

Zitat:

@rwurzer schrieb am 7. Januar 2019 um 08:44:54 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. Januar 2019 um 08:19:52 Uhr:

Hat die Laterne was abbekommen?

Ja, ist das relevant? Klar wegen Beschädigung und dann Melden des Schadens.

Wenn die Laterne was Relevantes abbekommen haben sollte, das sind

dicke Stahlrohre wohlgemerkt, dann müsste am Auto auch mehr sein

als ein paar Kratzer.

Man muss die Kirche doch mal im Dorf lassen!

Die Frage ob ich das auch so sehen würde wenn ich ein geparktes Auto

touchiere, ist doch wohl nicht Unsinn und nicht vergleichbar.

Mir kommt es auf die vermutliche Erheblichkeit das angeblichen Schadens

bei der Laterne an. Irgendwas kann da ja nicht stimmen. Ein paar Kratzer

am Lack löst was für ein Schaden am fest verankerten und verzinkten

Stahlrohr aus? Was kann das sein?

Fangen wir in Deutschland schon an die Kratzer an verzinkten Stahlrohren

als Relevant anzusehen?

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