Keine Gewährleistung auf Kupplung? (auch in diesem meinen Fall...?)
Hi Freunde,
ich bin glaube ich in eine kleine Falle getappt.
Auf Verschleißteile gibt es keine Gewährleistung das ist mir schon klar...
Nun zu meiner Sachlage:
Ich habe heute meinen Citroen Saxo abgeholt welchen ich am Montag Probe gefahren bin.
War auch alles ok bei der Probefahrt habe nur Auspuff und Bremsen bemängelt dies wurde dann auch gemacht.
Das Problem an der ganzen Geschichte ist aber dass der Wagen als ich ihn Probe gefahren bin auf Reserve war und mir der Verkäufer sagte ich soll ihn bitte nicht so sehr jagen. Das habe ich natürlich so hingenommen (so sehr getreten hätte ich ihn so oder so nicht bei kaltem Motor).
Heute nach dem kauf habe ich den Wagen getankt dann drei viertel Stündchen vorsichtig gefahren und dann wollte ich halt mal die Gänge etwas mehr hochziehen und merkte ab cirka 4000 Umdrehungen dass die Kupplung rutscht!
Nun ist das so eine Sache. Kupplung ist kein Verschleiß aber wie hätte ich auf diesen Fehler kommen können in meinem Fall? Ich konnte doch den Wagen nicht mit leerem Tank in oberen Drehzahlen fahren und mit Pech an der Nächsten Ecke liegen bleiben...
Ich finde das einfach nicht fair was da passiert ist.
Was kann ich tun? So eine Kupplung ist sicher nicht günstig.
Gruß
Noch ein kleiner Nachtrag ob die Kupplung funktioniert habe ich natürlich bei der Probefahrt getestet indem ich im dritten gang die Kupplung kommen ließ. Der Wagen ging aus. Daher ging ich davon aus die Kupplung sei Ok. Aber ich glaube irgendwie dieser Test muss nicht zu 100% Aussagekräftig sein?!?!
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von S-XT
Das gibts nix nachzustellen,wenn ne Kupplung rutscht dann ist sie verschlissen und wenn jemand so "nass" ist das er bei na Probefahrt nicht mal für 5 Euro reintanken kann bzw sich es überhaupt gefallen lässt mit so einem leeren Wagen eine Probefahrt machen zu sollen dann kann ich nur sagen selbst schuld!
auf diese beiträge sollten wir hier verzichten,
danke
Zitat:
Original geschrieben von YU-MK
Ich hätts wahrscheinlich mit nem volleren Tank auch nicht gemerkt da ich einen kalten wagen nicht hochtourig fahre.
Es gibt aber ein Verfahren wie die Funktionstüchtigkeit der Kupplung im Stand zu prüfen ist. Das haben wir vor langer Zeit noch in der Fahrschule gelernt.
Handbremse anziehen, Vierter Gang und die Kupplung langsam kommen lassen. Ist die Kupplung ok würgt es den Motor ab, wenn nicht ist die Kupplung im Eimer.
Hat bei mir bisher immer geklappt eigentlich.
Aber jetzt im Nachhinein bringt Dir das auch nichts...naja.
Falsch!Nicht vierten Gang sondern größten Gang und nicht die Kupplung langsam kommen lassen sondern SCHNELL und schlagartig,am besten noch mit etwas Drehzahl!Wenn der Motor dann schlagartig ausgeht dann kann man davon ausgehen das die Kupplung NOCH NICHT rutsch,läuft der Motor noch ca 2sek und geht dann in die Knie und aus,so rutscht die Kupplung schon,viel aussagekräftiger ist dieser Test nicht!
Auch wenns mein Vorredner schon zigmal gesagt hat: die Kupplung gilt als Verschleißteil (wurde auch rechtlich so gewürdigt) und damit greift die Gewährleistung nicht.
Man könnte sich höchstens gütlich mit dem Händler einigen.