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Keine 18-Zöller auf einem 2018er 5F ?

Seat Leon 3 (5F)
Themenstarteram 31. August 2022 um 12:52

Hallo zusammen.

Seit einigen Tagen besitze ich einen Seat Leon SC FR 1.4 TSI mit 150 PS, Erstzulassung 04.06.2018, Typschlüssel 7593 / AJY. Der Vorbesitzer fuhr die 17-Zoll-Standardfelge. Ich wollte stattdessen 18er-Räder haben, wie sie die meisten Leons fahren.

Nachdem ich die passenden Reifengrössen auf mehreren Seiten abgecheckt hatte, habe ich mir dazu die Goodyear Eagle Asymmetric 6 in 225/40/ 18 bestellt und dazu die Seat-Original-Felge 7,5J x 18 ET 51 5/112. Siehe auch hier: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../2106096706-223-6812

Nun war ich bei Reifen.com, und die verweigern die Montage der Räder. Die Felgengrösse sei normal nicht vorgesehen. Es geht nur maximal 17 Zoll laut Fahrzeugschein.

Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt. Bin allerdings auch kein Autoexperte wie die meisten hier. Hätte nicht gedacht, dass 2018 noch Kompakt-Autos gebaut wurden, die keine 18er fahren können.

Frage: Gibt es nach Eurer Einschätzung jetzt keine Möglichkeit mehr, die Räder an meinem Auto zu fahren? Alles nehmen und auf Ebay stellen und das beste hoffen?

Freue mich auf alle sachlichen Kommentare... Danke.

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39 Antworten

Hier ein Bild von meiner CoC als Beispiel.

20220902_112221.jpg
20220902_112228.jpg
Themenstarteram 2. September 2022 um 12:09

@CivicTourer @MajoSteines217

Die Bezeichnung "Waschzettel" hat geholfen. Den Waschzettel habe ich nun tatsächlich doch noch im Papierkram gefunden. Leider stehen auch da nur 16er und 17er Felgen drin.

Ab zum TÜV.

Ich wusste das mit dem CoC auch erst seit meinem jetzigen Wagen und auch nur, weil der als Jahreswagen auf 17-Zoll-Original-Alurädern stand.

 

Ich hatte mir die Performance 2 für den Winter besorgt und Zubehörfelgen für den Sommer.

 

Bis dann mal einer gesagt hat, dass es da neue Bestimmungen gibt und dass nicht jede Rad-/Reifenkombination für jeden Motor homologiert ist. Zum Glück hatte ich die 18-Zoll schon im Coc stehen und musste nur den 19-Zoll Sommerradsatz über eine Einzelabnahme eintragen lassen. Gewusst habe ich das auch erst nicht.

 

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. September 2022 um 11:24:53 Uhr:

 

Ich würde ein Fahrzeug ohne COC nicht übernehmen, hier stehen alle Daten drinnen - also auch individuell (!) für Dein KFZ die freigegebenen Felgen (dh die COC für ein anderes Fahrzeug nutzt Dir nix, das ist individuell auf die VIN).

So richtig individuell ist das nicht, die technischen Daten (und damit u.A. die genehmigten Rad-/Reifenkombinationen) ergeben sich aus Typgenehmigung mit Nachtrag in Verbindung mit Version und Variante. Die lassen sich über die vollständigen (!) Schlüsselnummern aus den entsprechenden Datenbanken ablesen. Wenn ein Fahrzeug also andere Rad-/Reifenkombinationen im CoC stehen hat, dann hat es auch andere Schlüsselnummern.

Zitat:

@zwei0 schrieb am 1. September 2022 um 23:21:16 Uhr:

dem gibt es nichts hinzuzufügen und ist nichts anderes, als das was ich schon geschrieben habe!

Man kann auch viele Dinge kaputt diskutieren ??

Hast Du eine seriöse Quelle für Deine Behauptungen?

 

TE hat keine 18 Zoll drin stehen. Somit ist er gesetzlich verpflichtet zum TÜV zu gehen.

 

Da kann ja jeder daherkommen und irgendeinen Wisch vorzeigen.

meine Behauptungen beruhen auf Praxiserfahrung, da ich solche Dinge regelmäßig mit meinem TÜV als auch GTÜ ING. mache. Wie schon erwähnt und hier auch deutlich (per Pdf) gezeigt wurde, wird die Zulässigkeit über den Hersteller bzw. dessen Räderkatalog als auch der Prüforganis. die ebenso Zugriff auf diese Daten haben, bestätigt, somit brauch es in der Regel keine Eintragung. Wenn das ein TÜV Beamter behauptet, naja, geht es nur um Einnahmen und wenn er daraus noch einen Paragraph 19.2 (21er) machen will, brauch der Besitzer auch die Zulassungsbesch. Teil 2 um dies wiederrum, kostenpflichtig und unverzüglich an der Zulassungsstelle änderm zu lassen. Es geht hier lediglich um ein Ausst./Auslieferungsdetail, da alles andere schon vom Herstelller geprüft und genehmigt ist .

In diesem Sinne, ich bin jetzt hier raus !!

Dann halten wir also mal fest, dass du deine Behauptungen nicht belegen kannst, deinen Fehler aber nicht eingestehen willst und dich deswegen jetzt vom Acker machst.

Zitat:

@zwei0 schrieb am 2. September 2022 um 22:00:24 Uhr:

meine Behauptungen beruhen auf Praxiserfahrung, da ich solche Dinge regelmäßig mit meinem TÜV als auch GTÜ ING. mache. Wie schon erwähnt und hier auch deutlich (per Pdf) gezeigt wurde, wird die Zulässigkeit über den Hersteller bzw. dessen Räderkatalog als auch der Prüforganis. die ebenso Zugriff auf diese Daten haben, bestätigt, somit brauch es in der Regel keine Eintragung. Wenn das ein TÜV Beamter behauptet, naja, geht es nur um Einnahmen und wenn er daraus noch einen Paragraph 19.2 (21er) machen will, brauch der Besitzer auch die Zulassungsbesch. Teil 2 um dies wiederrum, kostenpflichtig und unverzüglich an der Zulassungsstelle änderm zu lassen. Es geht hier lediglich um ein Ausst./Auslieferungsdetail, da alles andere schon vom Herstelller geprüft und genehmigt ist .

In diesem Sinne, ich bin jetzt hier raus !!

Sideinfo, unverzüglich muss er es nicht ändern.

19er 36 Monate 21er 18 Monate Zeit.

 

mal was vom TÜV Hessen durchzulesen Wichtigster Hinweiss für den Endkunden unter Punkt 0. ( KEINE EINTRAGUNG notwendig)

LEON 5 F findet man dann ab Seite 299 . Ist über Google (Räderkatalog Seat) relativ einfach zu finden und zeigt die Zulässigkeit zu den einzelnen Schlüsselnr. als auch MKB !!!

Seite 299 der pdf beschreibt den Nachtrag 10, Seite 299 des Dokuments den Nachtrag 12.

Das Fahrzeug des TE ist Nachtrag 26.

Siehe II. (Typschlüsselnummer und Stand der Genehmigung)

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